Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
62 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
11.02.16, 12:01
Aktualisiert
22.02.16, 14:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
D 20/2016
28.01.2016
Datum:
Dringlichkeitsentscheidung
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
02.03.2016
Kreisausschuss
06.04.2016
Kreistag
20.04.2016
Mittelbereitstellung für die Instandsetzung von Kreisstraßen
Sachbearbeiter/in: Herr Bornhold
Tel.: 15 534
Abt.: 66
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:
Zeile:
gez. i. A.
Huthmacher
Kreiskämmerer
Die Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2016 unter dem Produkt
54201, Zeile 13, eingeplant
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, die im Produkt 120 542 01, Zeile 13, bereitgestellten Haushaltsmittel für
Straßeninstandsetzungsmaßnahmen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung bereitzustellen
und die Aufträge zur Instandsetzung der Kreisstraßen nach den vorherigen Vergabeverfahren an den
wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
-2Begründung:
Durch die Fachabteilung wurde geprüft, welche dringenden Straßeninstandsetzungsmaßnahmen
nach der Winterperiode unaufschiebbar sind.
Folgende Sanierungsmaßnahmen sind derzeit vorrangig vorgesehen:
Fahrbahnsanierung durch Herstellung einer dünnen Asphaltdeckschicht in Kaltbauweise
Die nachfolgend genannten Streckenabschnitte sind aufgrund von fehlender Griffigkeit in Form von
Bindemittelanreicherungen sowie aufgrund von Oberflächenschäden (Netzrisse, Verformungen,
Flickstellen und/oder Kornausbrüchen) stark beeinträchtigt. Bei diesen Instandsetzungsmaßnahmen
wird auf den vorhandenen Fahrbahnbelag eine dünne Asphaltdeckschicht in Kaltbauweise
(Einbaudicke ca. 1cm) aufgebracht.
Kreisstraße 10, Abschnitt 4+6, OD Floisdorf (km 4,147 bis km 4,538 und km 0,000 bis km 0,254),
Gesamtlänge 645 m,
Kreisstraße 58, Abschnitt 1, innerhalb und außerhalb der OD Eiserfey (km 0,000 bis km 1,090),
Gesamtlänge 1.090 m,
Kreisstraße 43, Abschnitt 1+2, OD Alendorf (km 1,642 bis km 2,026 und km 0,000 bis 0,544),
Gesamtlänge 928 m.
Fahrbahndeckenerneuerung
Aufgrund von Oberflächenschäden (Rissbildung, Versprödungen, Abplatzungen und Flickstellen) sind
nachfolgende Streckenabschnitte stark beeinträchtigt.
Kreisstraße 51, Abschnitt 3, Strecke außerorts (km 1,970 bis km 4,205, Kreisgrenze),
Gesamtlänge 2.235 m.
In diesem Streckenabschnitt wird der vorhandene Fahrbahnbelag bis 5 cm tief gefräst und eine
5 cm starke Asphaltdeckschicht wieder eingebaut. Weiterhin ist beabsichtigt, den Außenrand der
Geschwindigkeitsmindernden Maßnahmen mit Bordsteinen einzufassen.
Kreisstraße 3, Abschnitt 10, OD Großvernich (Km 0,000 bis km 0,379), Gesamtlänge 379 m
In diesem Streckenabschnitt wird der vorhandene Fahrbahnbelag bis 10 cm tief gefräst und eine
ca. 6 cm Asphaltbinder- sowie eine 4 cm Asphaltdeckschicht wieder eingebaut.
Die tatsächliche Rangfolge der Maßnahmen ist abhängig vom weiteren Verlauf des Winters und der
damit verbundenen Entwicklung der Straßenzustände.
Durch die Fachabteilung wird vorgeschlagen, den für 2016 veranschlagten Ansatz beim
Produkt 120 542 01, Zeile 13 des Teilergebnisplanes im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung
bereit zu stellen.
-3-
Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die
Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden.
Begründung der Dringlichkeit:
Gemäß den Zusätzlichen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen in Asphaltbauweisen (ZTV BEA-StB, Ausgabe 2009) sollten Asphaltdeckschichten nur
von Anfang April bis Mitte Oktober ausgeführt werden, um die günstigen Witterungsbedingungen der
trockenen und warmen Sommermonate auszunutzen.
Dieser zeitliche Rahmen kann nach derzeitiger Einschätzung für die in 2016 erforderlichen Straßeninstandsetzungen nicht eingehalten werden, wenn mit dem Vergabeverfahren erst nach Rechtskraft
der Haushaltssatzung begonnen werden kann.
Daher wird zur Erhaltung der Verkehrssicherheit und Substanzerhaltung vorgeschlagen, die v.g.
Maßnahmen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung vor Inkrafttreten der Haushaltssatzung
durchzuführen. Die Voraussetzungen des § 82(1) der Gemeindeordnung NRW liegen vor. Durch die
frühzeitige Ausschreibung werden erwartungsgemäß günstigere Angebote erzielt und der finanzielle
Aufwand des Bauhofes für provisorische Sanierungsmaßnahmen minimiert.
gez. Kolvenbach
gez. Schulte
gez. Reiff
gez. Grutke
gez. Troschke
gez. Dürer
gez. Rosenke
gez. Bell
Landrat
(Kreisausschussmitglieder)
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)