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Dringlichkeitsentscheidung GB (Mittelbereitstellung für die Instandsetzung von Kreisstraßen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
62 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
11.02.16, 12:01
Aktualisiert
22.02.16, 14:47
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Kreis Euskirchen Der Landrat D 20/2016 28.01.2016 Datum: Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 02.03.2016 Kreisausschuss 06.04.2016 Kreistag 20.04.2016 Mittelbereitstellung für die Instandsetzung von Kreisstraßen Sachbearbeiter/in: Herr Bornhold Tel.: 15 534 Abt.: 66 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: gez. i. A. Huthmacher Kreiskämmerer Die Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2016 unter dem Produkt 54201, Zeile 13, eingeplant Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, die im Produkt 120 542 01, Zeile 13, bereitgestellten Haushaltsmittel für Straßeninstandsetzungsmaßnahmen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung bereitzustellen und die Aufträge zur Instandsetzung der Kreisstraßen nach den vorherigen Vergabeverfahren an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. -2Begründung: Durch die Fachabteilung wurde geprüft, welche dringenden Straßeninstandsetzungsmaßnahmen nach der Winterperiode unaufschiebbar sind. Folgende Sanierungsmaßnahmen sind derzeit vorrangig vorgesehen: Fahrbahnsanierung durch Herstellung einer dünnen Asphaltdeckschicht in Kaltbauweise Die nachfolgend genannten Streckenabschnitte sind aufgrund von fehlender Griffigkeit in Form von Bindemittelanreicherungen sowie aufgrund von Oberflächenschäden (Netzrisse, Verformungen, Flickstellen und/oder Kornausbrüchen) stark beeinträchtigt. Bei diesen Instandsetzungsmaßnahmen wird auf den vorhandenen Fahrbahnbelag eine dünne Asphaltdeckschicht in Kaltbauweise (Einbaudicke ca. 1cm) aufgebracht.  Kreisstraße 10, Abschnitt 4+6, OD Floisdorf (km 4,147 bis km 4,538 und km 0,000 bis km 0,254), Gesamtlänge 645 m,  Kreisstraße 58, Abschnitt 1, innerhalb und außerhalb der OD Eiserfey (km 0,000 bis km 1,090), Gesamtlänge 1.090 m,  Kreisstraße 43, Abschnitt 1+2, OD Alendorf (km 1,642 bis km 2,026 und km 0,000 bis 0,544), Gesamtlänge 928 m. Fahrbahndeckenerneuerung Aufgrund von Oberflächenschäden (Rissbildung, Versprödungen, Abplatzungen und Flickstellen) sind nachfolgende Streckenabschnitte stark beeinträchtigt.  Kreisstraße 51, Abschnitt 3, Strecke außerorts (km 1,970 bis km 4,205, Kreisgrenze), Gesamtlänge 2.235 m. In diesem Streckenabschnitt wird der vorhandene Fahrbahnbelag bis 5 cm tief gefräst und eine 5 cm starke Asphaltdeckschicht wieder eingebaut. Weiterhin ist beabsichtigt, den Außenrand der Geschwindigkeitsmindernden Maßnahmen mit Bordsteinen einzufassen.  Kreisstraße 3, Abschnitt 10, OD Großvernich (Km 0,000 bis km 0,379), Gesamtlänge 379 m In diesem Streckenabschnitt wird der vorhandene Fahrbahnbelag bis 10 cm tief gefräst und eine ca. 6 cm Asphaltbinder- sowie eine 4 cm Asphaltdeckschicht wieder eingebaut. Die tatsächliche Rangfolge der Maßnahmen ist abhängig vom weiteren Verlauf des Winters und der damit verbundenen Entwicklung der Straßenzustände. Durch die Fachabteilung wird vorgeschlagen, den für 2016 veranschlagten Ansatz beim Produkt 120 542 01, Zeile 13 des Teilergebnisplanes im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung bereit zu stellen. -3- Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: Gemäß den Zusätzlichen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen in Asphaltbauweisen (ZTV BEA-StB, Ausgabe 2009) sollten Asphaltdeckschichten nur von Anfang April bis Mitte Oktober ausgeführt werden, um die günstigen Witterungsbedingungen der trockenen und warmen Sommermonate auszunutzen. Dieser zeitliche Rahmen kann nach derzeitiger Einschätzung für die in 2016 erforderlichen Straßeninstandsetzungen nicht eingehalten werden, wenn mit dem Vergabeverfahren erst nach Rechtskraft der Haushaltssatzung begonnen werden kann. Daher wird zur Erhaltung der Verkehrssicherheit und Substanzerhaltung vorgeschlagen, die v.g. Maßnahmen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung vor Inkrafttreten der Haushaltssatzung durchzuführen. Die Voraussetzungen des § 82(1) der Gemeindeordnung NRW liegen vor. Durch die frühzeitige Ausschreibung werden erwartungsgemäß günstigere Angebote erzielt und der finanzielle Aufwand des Bauhofes für provisorische Sanierungsmaßnahmen minimiert. gez. Kolvenbach gez. Schulte gez. Reiff gez. Grutke gez. Troschke gez. Dürer gez. Rosenke gez. Bell Landrat (Kreisausschussmitglieder) Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)