Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
98 kB
Datum
12.11.2015
Erstellt
04.11.15, 14:46
Aktualisiert
04.11.15, 14:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 151/2015
25.08.2015
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
12.11.2015
Antrag der Stadt Zülpich auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Ausstattung
einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung
in 53909 Zülpich-Schwerfen, Zur Talmühle
Sachbearbeiterin: Frau Kremer
Tel.: 15-625
Abt.: 51.4
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
x
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt: 365 01
Zeile: 28
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Stadt Zülpich zu den Kosten der Ausstattung einer Gruppe
des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in Zülpich-Schwerfen,
Zur Talmühle, einen Zuschuss in Höhe von 21.000,00 € zu gewähren.
-2-
Begründung:
Die Stadt Zülpich bittet mit Antrag vom 17.03.2015 um Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten
der Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder in der
Kindertageseinrichtung in 53909 Zülpich-Schwerfen, Zur Talmühle.
Es sollen 6 Plätze für unter dreijährige Kinder geschaffen werden.
Der Kreis übernimmt aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 20.07.2011 (V 193) für Investitionen
und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren
nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 den vom Land
anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrag.
Die Kosten belaufen sich lt. Antrag der Stadt Zülpich auf 21.000,00 €.
Gem. Ziffer 4.4.1.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei
Jahren ergibt sich ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 21.000,00 €.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
21.000,00 €
1. Gesamtkosten
2. Landeszuschuss im Rahmen der
Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018
3. Kreiszuschuss
4. Trägeranteil
18.900,00 €
2.100,00 €
0,00 €
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)