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Beschlussvorlage GB (Antrag der Stadt Zülpich auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53909 Zülpich-Schwerfen, Zur Talmühle)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
98 kB
Datum
12.11.2015
Erstellt
04.11.15, 14:46
Aktualisiert
04.11.15, 14:46
Beschlussvorlage GB (Antrag der Stadt Zülpich auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53909 Zülpich-Schwerfen, Zur Talmühle) Beschlussvorlage GB (Antrag der Stadt Zülpich auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53909 Zülpich-Schwerfen, Zur Talmühle)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 151/2015 25.08.2015 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 12.11.2015 Antrag der Stadt Zülpich auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53909 Zülpich-Schwerfen, Zur Talmühle Sachbearbeiterin: Frau Kremer Tel.: 15-625 Abt.: 51.4 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. x Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: 365 01 Zeile: 28 Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Stadt Zülpich zu den Kosten der Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in Zülpich-Schwerfen, Zur Talmühle, einen Zuschuss in Höhe von 21.000,00 € zu gewähren. -2- Begründung: Die Stadt Zülpich bittet mit Antrag vom 17.03.2015 um Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53909 Zülpich-Schwerfen, Zur Talmühle. Es sollen 6 Plätze für unter dreijährige Kinder geschaffen werden. Der Kreis übernimmt aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 20.07.2011 (V 193) für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 den vom Land anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrag. Die Kosten belaufen sich lt. Antrag der Stadt Zülpich auf 21.000,00 €. Gem. Ziffer 4.4.1.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren ergibt sich ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 21.000,00 €. Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar: 21.000,00 € 1. Gesamtkosten 2. Landeszuschuss im Rahmen der Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018 3. Kreiszuschuss 4. Trägeranteil 18.900,00 € 2.100,00 € 0,00 € gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)