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Verwaltungsergänzung (Aufstellung des Landesentwicklungsplanes NRW hier: Stellungnahme des Kreises Euskirchen zum überarbeiteten Entwurf vom September 2015)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
96 kB
Datum
16.12.2015
Erstellt
11.12.15, 09:33
Aktualisiert
11.12.15, 09:33
Verwaltungsergänzung (Aufstellung des Landesentwicklungsplanes NRW
hier: Stellungnahme des Kreises Euskirchen zum überarbeiteten Entwurf vom September 2015) Verwaltungsergänzung (Aufstellung des Landesentwicklungsplanes NRW
hier: Stellungnahme des Kreises Euskirchen zum überarbeiteten Entwurf vom September 2015)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z 3 / V169 /2015 Datum: 10.12.2015 Aufstellung des Landesentwicklungsplanes NRW hier: Stellungnahme des Kreises Euskirchen zum überarbeiteten Entwurf vom September 2015 Projektbeirat und Verwaltungsrat der LEP-AÖR haben in der Sitzung am 3.12.2015 die Stellungnahme der LEP-AÖR einstimmig beschlossen. Deren Entwurf lag dem Kreis Euskirchen bereits vor (siehe V 169/2015, Entwurf der Kreisverwaltung zur Stellungnahme des Kreises Euskirchen, Seite 12 zu Kapitel 6.4-2). Gegenüber diesem Entwurf wurde im v.g. Beschluss noch ein Schreibfehler korrigiert. Im letzten Satz muss es heißen: „….Einzelfallentscheidung der Landesregierung zuzulassen“. Der Vorschlag des Vorstands der LEP-AÖR „Orientierungswert von 30 ha“ statt der im überarbeiteten Entwurf des Landesentwicklungsplans, Stand 22.9.2015, weiterhin vorgesehenen "Mindestflächengröße von 80 ha – geplante Endausbaustufe eines Vorhabens“ wurde in der Sitzung am 3.12.2015 nochmals ausführlich erörtert mit dem Ergebnis der einstimmigen Beschlussfassung dazu. Mit dem Orientierungswert ist seitens der LEP-AÖR eine angestrebte Ansiedlung von 30 ha oder mehr gemeint. Allerdings sollte dieser Flächengrößenwert nicht unabdingbar gelten, wenn eine chancenreiche Ansiedlung von Landesbedeutung auch marginal unterhalb von 30 ha gesichert werden kann. Beispielhaft genannt seien eine Ansiedlung mit großer Arbeitsplatzergiebigkeit, großer Sogwirkung für weitere Ansiedlungen oder eine solche mit großen Zukunftsperspektiven. Weil die Gesamtheit in Zukunft denkbarer Bedingungen im o.g. Sinne kaum abschließend formulierbar ist, wird die Einzelfallentscheidung der Landesregierung für den Fall der chancenreichen Ansiedlung marginal unter dem Flächenwert von 30 ha vorgeschlagen. Die dem überarbeiteten Entwurf zur Fortschreibung des LEP zugrundeliegende Annahme der Staatskanzlei, aus der Vermarktungsuntersuchung der NRW.INVEST (75 untersuchte europaweite Investitionsvorhaben für Flächen > 12 ha seit 2009) gehe hervor, dass es keinen Bedarf für Flächengrößen von 50 bis 80 ha, jedoch wohl einen solchen für Flächengrößen von mehr als 80 ha gegeben habe, ist nach Auffassung der LEP-AÖR zu relativieren. Aus der NRW-INVEST-Studie ergibt sich vielmehr, dass 3 der dort genannten 4 Ansiedlungen ab 81 ha eine absolut unzureichende Arbeitsplatzergiebigkeit von 0,8 bis 1,6 Arbeitsplätze je ha Fläche aufweisen. Zu der 4. Ansiedlung (Bioethanolproduktion auf 400 ha in Rumänien) ergeben sich aus der Studie keine Angaben zu erzielten Arbeitsplätzen; solche sind auch nicht im Internet recherchierbar. Damit ist nach Auffassung der LEP-AÖR belegt, dass Flächengrößen oberhalb von 50 ha derzeit keine Vermarktungschancen mit annehmbarer Arbeitsplatzergiebigkeit haben. Die LEP-AÖR sieht ihre Forderung nach Absenkung der Flächenmindestvorgabe auf rd. 30 ha bestärkt durch die Ergebnisse von Workshops, die auf Initiative der NRW.INVEST im Sommer 2015 mit 6 renommierten Projektentwicklern durchgeführt wurden (Teilnehmer NRW.INVEST, LEP-AÖR, Wirtschaftsförderungen von Stadt und Kreis Euskirchen). Die Ergebnisse der Gespräche lassen sich wie folgt zusammenfassen: -2 Alle Projektentwickler zeigten großes Interesse an der LEP-Fläche Euskirchen-Weilerswist.  Sie sehen einen Flächenbedarf von Ansiedlungen bis zu max. 40 ha/je Unternehmen (durchschnittlicher Bedarf 10 – 20 ha).  Im Bereich Logistik rechnen alle Projektentwickler mit einer anhaltend hohen Nachfrage insbesondere durch die Entwicklungen im E-Commerce, die große Verteil- und Distributionszentren erfordern. Aber auch durch Veränderungen innerhalb der Produktionsprozesse von Unternehmen, die immer mehr wertschöpfende Anteile an Logistikunternehmen auslagern, suchen diese auch zukünftig nach großen industriell nutzbaren Flächen.  Grundsätzlich sind - laut Aussage der Projektentwickler - mit diesen Projekten ca. 50 Arbeitnehmer pro 1 Hektar durchaus realistisch bzw. wurden bereits bei Projekten realisiert.  Zwei Projektentwickler haben angeboten, unter den v.g. Bedingungen Teilflächen der PrimeSite Rhine Region exklusiv in die Vermarktung zu nehmen. Bei der o.g. Empfehlung „Orientierungswert 30 ha“ sieht die LEP-AÖR keine Gefahr der Anrechnung auf den regionalen oder auch örtlichen Gewerbeflächenbedarf, da der Status der Fläche als landesbedeutsames Vorhaben nicht in Frage gestellt werden soll. Der überarbeitete Entwurf des Landesentwicklungsplans, Stand 22.9.2015, sieht (auf Seite 74) in den Erläuterungen zu Kapitel 6.4-2, Inanspruchnahme von Standorten für landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben, vor: „Die Standorte dienen nicht der regionalen Versorgung mit Flächen für emittierende Gewerbe- und Industriebetriebe und gehen daher auch nicht in die Ermittlung des regionalen Gewerbeflächenbedarfs ein“ Die Verwaltung empfiehlt daher, dass der Kreistag auch zu Punkt 6.4-2 gemäß dem Beschlussvorschlag zu V169/2015 mit folgender Änderung im letzten Satz: Ersatz „des zuständigen Ministeriums“ durch „der Landesregierung“ beschließt. gez. i.V. Poth