Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
259 kB
Datum
10.03.2016
Erstellt
08.03.16, 14:47
Aktualisiert
08.03.16, 14:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
V 202/2016
25.02.2016
Datum:
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
10.03.2016
Fortschreibung der Förderung von Kindertageseinrichtungen als plusKITA und
Sprachfördereinrichtungen
Sachbearbeiterinnen: Frau Zinati-Feld / Frau Hilger-Mommer
Abt.: 51.4
x
Tel.: 02251 15 617
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, für den Restförderzeitraum bis zum 31.07.2019 die in der
Sachdarstellung und Begründung vorgestellten Kindertageseinrichtungen als plusKITA-Einrichtungen
gemäß § 16 a in Verbindung mit § 21 a des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) bzw. als
Sprachfördereinrichtungen gem. §16 b KiBiz anzuerkennen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Qualitätsdialog mit den Trägern fortzuführen.
-2-
Begründung:
In der Sitzung vom 11.06.2014 wurden im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung D 3/ 2014
11 Kindertagesstätten im Kreis Euskirchen als plusKitas ausgewählt.
Bei der Verteilung der Mittel wurde von der Anzahl der elternbeitragsfreien Kinder in den jeweiligen
Kindertageseinrichtungen ausgegangen. Der Anteil der Empfänger von Transferleistungen (SGB II,
SGB XII, Wohngeld, etc.) ist entsprechend der Elternbeitragssatzung damit berücksichtigt.
Die Anerkennung galt zunächst für 2 Jahre bis zum Ende des Kindergartenjahres 2015/16.
Die Verwaltung wurde beauftragt, mit den Trägern einen intensiven Qualitätsdialog zu führen sowie
die Verteilungskriterien zu überprüfen.
Am 16.10.14 fand zur Ausgestaltung des Qualitätsdialogs ein Treffen mit den Trägervertreter/innen
der plusKitas statt. Die Ziele der plusKitas wurden besprochen.
Vereinbarungen mit den Trägern:
Die plusKitas entwickeln einen einrichtungsspezifischen Ziel- und Maßnahmenplan bis Ende
Januar 2015 und legen diesen der Verwaltung vor. Die Fragestellung lautet: "Woran sind in 2
Jahren Bildungseffekte durch die zusätzlich eingesetzten Mittel erkennbar?"
Trägervertreter und Verwaltung treffen sich 1x jährlich, um die Entwicklung zu besprechen und
den Bericht für den JHA abzustimmen. Die Verwaltung lädt zu diesen Treffen ein.
Die Träger begrüßen regelmäßig stattfindende, trägerübergreifende Leiterinnen-Treffen der
plusKita- Einrichtungen. Die Treffen sollen 2- 3 Mal im Jahr stattfinden. Frau Zinati-Feld lädt
dazu ein.
Auf Wunsch bietet Frau Zinati-Feld den Einrichtungen Beratung und Unterstützung im Prozess
an.
Zunächst befassten sich die plusKita Einrichtungen damit, geeignetes zusätzliches Personal für die
plusKita Aufgaben zu finden, eine Ist-Stand-Analyse durchzuführen und einen Maßnahmenplan zu
erstellen.
Der von der Verwaltung vorgegebene tabellarische Maßnahmenplan umfasst folgende Punkte:
Geplante Maßnahme
Wer ist verantwortlich?
Was ist zu tun?
Bis wann?
Was ist das gewünschte Ergebnis?
Erledigt am:
Sowohl Träger als auch Einrichtungsleitungen meldeten zurück, dass die Erarbeitung des
Maßnahmenplans für die Einrichtungen wichtig und zielführend war.
Zur Überprüfung der aktuellen Lebenssituationen von Kindern und Familien und zur Erarbeitung des
Maßnahmenplans nutzen die Einrichtungen Konzeptions-, Fortbildungstage und/oder Teamzeiten.
2015 wurden den plusKita- Einrichtungen insgesamt 3 Austauschtreffen angeboten. An den Treffen
nahmen Einrichtungsleitungen und - falls vorhanden - die plusKiTa- Fachkraft teil. Dieses Angebot
wurde regelmäßig von 7 Einrichtungen genutzt.
Weitergehende Ausführungen zu konkreten Maßnahmen und Effekten sind in der Anlage
zusammen gefasst.
Im Rahmen der Förderfortschreibung wurde die Entwicklung der Anzahl der elternbeitragsfreien Kinder zum Stichtag 31.12.2015 erneut abgefragt.
Der folgende Entwicklungsstand zeigt teils gravierende Abweichungen seit Beginn der Förderphase:
Träger
Einrichtung
Mech. Emil-Kr.-Str.
EU, Frauenberger
Str.
EU, Nilpferd
EU, Kölner Str.
EU, Stettiner Str.
EU, Nordstr.
EU, St. Martin
Mech., Roggendorf
SLE, St. Phil u. Jak.
Mech. St. J. Baptist
EU, Nahestr.
Ort
Mechernich
FZ.
X
Euskirchen
Euskirchen
Euskirchen
Euskirchen
Euskirchen
Euskirchen
Mechernich
Schleiden
Mechernich
Euskirchen
x
X
X
X
AWO
AWO
DKSB
Stadt
Stadt
Stadt
Kath. Kirche
AWO
profinos
CLW
Stadt
Plätze Gruppen
124
6
111
52
60
57
59
64
52
55
59
43
6
3
3
3
3
3
3
4
4
2
EK I
(alt)
61
EK I % (alt)
49,19%
47
36
34
34
31
27
25
25
24
23
47,47%
67,92%
53,13%
46,58%
46,97%
40,30%
48,08%
45,45%
40,68%
48,94%
Kindertageseinrichtungen, die ab dem 01.08.2016 neu in die Förderung aufgenommen werden:
EU, Mühlenstr.
Euskirchen
DKSB
33
2
Kinderzentren
EU, Auenland*
Euskirchen
Kunterbunt
35
3
EU, Bendengasse
*ab 01.08.2016 4-gruppig
Euskirchen
AWO
30
2
EK I
(neu)
61
EK I %
(neu)
49,19%
Fördersumme
(01.08.2014 bis
31.07.2016)
50.000 €
Fördersumme
( 01.08.2016 bis
31.07.2019)
50.000 €
63
33
25
29
29
29
22
20
10
28
56,76%
63,46%
41,67%
50,88%
49,15%
45,31%
42,31%
36,36%
16,95%
65,12%
50.000 €
25.000 €
25.000 €
25.000 €
25.000 €
25.000 €
25.000 €
25.000 €
25.000 €
25.000 €
25.000 €
25.000 €
25.000 €
25.000 €
25.000 €
25.000 €
25.000 €
0€
0€
25.000 €
19
57,68%
0
25.000 €
26
74,29%
0
25.000 €
16
53,33%
0
325.000 €
25.000 €
325.000 €
-4-
Die Träger der Einrichtungen
- Mechernich, St. J. Baptist (Caritas-Lebenswelten) und
- Schleiden, St. Phillipus und Jakobus (profinos)
wurden informiert, dass nach Einschätzung der Verwaltung die Förderung zum Ende des
Kindergartenjahres 2015/2016 eingestellt werden sollte, da sich der Prozentsatz der beitragsfreien
Eltern deutlich verringert hat.
Die Arbeiterwohlfahrt als Träger der Einrichtung in Euskirchen Frauenberger Str. ist aufgrund der
dreifachen Förderung (Familienzentrum, Sprachfördereinrichtung und PlusKita-Einrichtung) bereit, die
Förderung auf 25.000 € zu beschränken.
Das frei werdende Kontingent soll für die AWO-Einrichtung in Euskirchen Bendengasse verwendet
nehmen.
Die Förderung der Einrichtungen Euskirchen, Mühlenstraße (Deutscher Kinderschutzbund) und
Euskirchen, Auenland (Kinderzentren Kunterbunt) soll zum Beginn des Kindergartenjahres 2016/2017
aufgenommen werden.
Die KiTa Auenland wird nach dem Umzug zum 01.08.2016 4-gruppig, es zeichnet sich bereits jetzt
ab, dass die Anzahl der elternbeitragsfreier Kinder – wenn überhaupt – nur unwesentlich absinken
wird.
Zwischenbericht Sprachfördereinrichtungen
Ebenfalls am 11.06.2014 wurden in der Dringlichkeitsentscheidung des Jugendhilfeausschusses 15
Kindertageseinrichtungen im Kreis Euskirchen als Sprachfördereinrichtungen ausgewählt.
Bei der Verteilung der Mittel wurde von dem Anteil an Familien, in denen vorrangig nicht Deutsch
gesprochen wird, ausgegangen.
Verlauf:
In der Regel haben die Träger den Stundenumfang einer Erzieherin aus der Einrichtung aufgestockt
und sie entsprechend fortgebildet, falls entsprechende Kenntnisse nicht schon vorhanden waren.
Weitergehende Ausführungen zu konkreten Maßnahmen und Effekten sind in der Anlage
zusammen gefasst.
Nach Auffassung der Verwaltung soll die Anerkennung der Sprachfördereinrichtungen gem. §16 b
KiBiz unverändert.bleiben.
Zusatz:
Bei einem Treffen von plusKita- Koordinatorinnen/Trägervertreterinnen aus NRW beim LVR wurde
der Qualitätsdialog der plusKitas im Kreis Euskirchen als sehr positiv bewertet.
Sowohl die trägerübergreifenden Treffen der Einrichtungen, als auch der von der Verwaltung
entworfene und mit den Trägern vereinbarte Maßnahmenplan fanden große Beachtung.
Dieses Vorgehen wurde bereits von einem benachbarten Kreis übernommen.
-5-
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Mittel wie dargestellt für den Rest der Laufzeit bis
Ende des Kindergartenjahres 2018/19 zu verteilen.
Der begonnene Austausch unter den Einrichtungen im Rahmen des Qualitätsdialogs sollte fortgeführt
werden.
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)