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Beschlussvorlage GB (Fortschreibung der Förderung von Kindertageseinrichtungen als plusKITA und Sprachfördereinrichtungen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
259 kB
Datum
10.03.2016
Erstellt
08.03.16, 14:47
Aktualisiert
08.03.16, 14:47
Beschlussvorlage GB (Fortschreibung der Förderung von Kindertageseinrichtungen als plusKITA und Sprachfördereinrichtungen) Beschlussvorlage GB (Fortschreibung der Förderung von Kindertageseinrichtungen als plusKITA und Sprachfördereinrichtungen) Beschlussvorlage GB (Fortschreibung der Förderung von Kindertageseinrichtungen als plusKITA und Sprachfördereinrichtungen) Beschlussvorlage GB (Fortschreibung der Förderung von Kindertageseinrichtungen als plusKITA und Sprachfördereinrichtungen) Beschlussvorlage GB (Fortschreibung der Förderung von Kindertageseinrichtungen als plusKITA und Sprachfördereinrichtungen)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung V 202/2016 25.02.2016 Datum: Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 10.03.2016 Fortschreibung der Förderung von Kindertageseinrichtungen als plusKITA und Sprachfördereinrichtungen Sachbearbeiterinnen: Frau Zinati-Feld / Frau Hilger-Mommer Abt.: 51.4 x Tel.: 02251 15 617 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, für den Restförderzeitraum bis zum 31.07.2019 die in der Sachdarstellung und Begründung vorgestellten Kindertageseinrichtungen als plusKITA-Einrichtungen gemäß § 16 a in Verbindung mit § 21 a des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) bzw. als Sprachfördereinrichtungen gem. §16 b KiBiz anzuerkennen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Qualitätsdialog mit den Trägern fortzuführen. -2- Begründung: In der Sitzung vom 11.06.2014 wurden im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung D 3/ 2014 11 Kindertagesstätten im Kreis Euskirchen als plusKitas ausgewählt. Bei der Verteilung der Mittel wurde von der Anzahl der elternbeitragsfreien Kinder in den jeweiligen Kindertageseinrichtungen ausgegangen. Der Anteil der Empfänger von Transferleistungen (SGB II, SGB XII, Wohngeld, etc.) ist entsprechend der Elternbeitragssatzung damit berücksichtigt. Die Anerkennung galt zunächst für 2 Jahre bis zum Ende des Kindergartenjahres 2015/16. Die Verwaltung wurde beauftragt, mit den Trägern einen intensiven Qualitätsdialog zu führen sowie die Verteilungskriterien zu überprüfen. Am 16.10.14 fand zur Ausgestaltung des Qualitätsdialogs ein Treffen mit den Trägervertreter/innen der plusKitas statt. Die Ziele der plusKitas wurden besprochen. Vereinbarungen mit den Trägern:     Die plusKitas entwickeln einen einrichtungsspezifischen Ziel- und Maßnahmenplan bis Ende Januar 2015 und legen diesen der Verwaltung vor. Die Fragestellung lautet: "Woran sind in 2 Jahren Bildungseffekte durch die zusätzlich eingesetzten Mittel erkennbar?" Trägervertreter und Verwaltung treffen sich 1x jährlich, um die Entwicklung zu besprechen und den Bericht für den JHA abzustimmen. Die Verwaltung lädt zu diesen Treffen ein. Die Träger begrüßen regelmäßig stattfindende, trägerübergreifende Leiterinnen-Treffen der plusKita- Einrichtungen. Die Treffen sollen 2- 3 Mal im Jahr stattfinden. Frau Zinati-Feld lädt dazu ein. Auf Wunsch bietet Frau Zinati-Feld den Einrichtungen Beratung und Unterstützung im Prozess an.  Zunächst befassten sich die plusKita Einrichtungen damit, geeignetes zusätzliches Personal für die plusKita Aufgaben zu finden, eine Ist-Stand-Analyse durchzuführen und einen Maßnahmenplan zu erstellen. Der von der Verwaltung vorgegebene tabellarische Maßnahmenplan umfasst folgende Punkte:       Geplante Maßnahme Wer ist verantwortlich? Was ist zu tun? Bis wann? Was ist das gewünschte Ergebnis? Erledigt am: Sowohl Träger als auch Einrichtungsleitungen meldeten zurück, dass die Erarbeitung des Maßnahmenplans für die Einrichtungen wichtig und zielführend war. Zur Überprüfung der aktuellen Lebenssituationen von Kindern und Familien und zur Erarbeitung des Maßnahmenplans nutzen die Einrichtungen Konzeptions-, Fortbildungstage und/oder Teamzeiten. 2015 wurden den plusKita- Einrichtungen insgesamt 3 Austauschtreffen angeboten. An den Treffen nahmen Einrichtungsleitungen und - falls vorhanden - die plusKiTa- Fachkraft teil. Dieses Angebot wurde regelmäßig von 7 Einrichtungen genutzt. Weitergehende Ausführungen zu konkreten Maßnahmen und Effekten sind in der Anlage zusammen gefasst. Im Rahmen der Förderfortschreibung wurde die Entwicklung der Anzahl der elternbeitragsfreien Kinder zum Stichtag 31.12.2015 erneut abgefragt. Der folgende Entwicklungsstand zeigt teils gravierende Abweichungen seit Beginn der Förderphase: Träger Einrichtung Mech. Emil-Kr.-Str. EU, Frauenberger Str. EU, Nilpferd EU, Kölner Str. EU, Stettiner Str. EU, Nordstr. EU, St. Martin Mech., Roggendorf SLE, St. Phil u. Jak. Mech. St. J. Baptist EU, Nahestr. Ort Mechernich FZ. X Euskirchen Euskirchen Euskirchen Euskirchen Euskirchen Euskirchen Mechernich Schleiden Mechernich Euskirchen x X X X AWO AWO DKSB Stadt Stadt Stadt Kath. Kirche AWO profinos CLW Stadt Plätze Gruppen 124 6 111 52 60 57 59 64 52 55 59 43 6 3 3 3 3 3 3 4 4 2 EK I (alt) 61 EK I % (alt) 49,19% 47 36 34 34 31 27 25 25 24 23 47,47% 67,92% 53,13% 46,58% 46,97% 40,30% 48,08% 45,45% 40,68% 48,94% Kindertageseinrichtungen, die ab dem 01.08.2016 neu in die Förderung aufgenommen werden: EU, Mühlenstr. Euskirchen DKSB 33 2 Kinderzentren EU, Auenland* Euskirchen Kunterbunt 35 3 EU, Bendengasse *ab 01.08.2016 4-gruppig Euskirchen AWO 30 2 EK I (neu) 61 EK I % (neu) 49,19% Fördersumme (01.08.2014 bis 31.07.2016) 50.000 € Fördersumme ( 01.08.2016 bis 31.07.2019) 50.000 € 63 33 25 29 29 29 22 20 10 28 56,76% 63,46% 41,67% 50,88% 49,15% 45,31% 42,31% 36,36% 16,95% 65,12% 50.000 € 25.000 € 25.000 € 25.000 € 25.000 € 25.000 € 25.000 € 25.000 € 25.000 € 25.000 € 25.000 € 25.000 € 25.000 € 25.000 € 25.000 € 25.000 € 25.000 € 0€ 0€ 25.000 € 19 57,68% 0 25.000 € 26 74,29% 0 25.000 € 16 53,33% 0 325.000 € 25.000 € 325.000 € -4- Die Träger der Einrichtungen - Mechernich, St. J. Baptist (Caritas-Lebenswelten) und - Schleiden, St. Phillipus und Jakobus (profinos) wurden informiert, dass nach Einschätzung der Verwaltung die Förderung zum Ende des Kindergartenjahres 2015/2016 eingestellt werden sollte, da sich der Prozentsatz der beitragsfreien Eltern deutlich verringert hat. Die Arbeiterwohlfahrt als Träger der Einrichtung in Euskirchen Frauenberger Str. ist aufgrund der dreifachen Förderung (Familienzentrum, Sprachfördereinrichtung und PlusKita-Einrichtung) bereit, die Förderung auf 25.000 € zu beschränken. Das frei werdende Kontingent soll für die AWO-Einrichtung in Euskirchen Bendengasse verwendet nehmen. Die Förderung der Einrichtungen Euskirchen, Mühlenstraße (Deutscher Kinderschutzbund) und Euskirchen, Auenland (Kinderzentren Kunterbunt) soll zum Beginn des Kindergartenjahres 2016/2017 aufgenommen werden. Die KiTa Auenland wird nach dem Umzug zum 01.08.2016 4-gruppig, es zeichnet sich bereits jetzt ab, dass die Anzahl der elternbeitragsfreier Kinder – wenn überhaupt – nur unwesentlich absinken wird. Zwischenbericht Sprachfördereinrichtungen Ebenfalls am 11.06.2014 wurden in der Dringlichkeitsentscheidung des Jugendhilfeausschusses 15 Kindertageseinrichtungen im Kreis Euskirchen als Sprachfördereinrichtungen ausgewählt. Bei der Verteilung der Mittel wurde von dem Anteil an Familien, in denen vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird, ausgegangen. Verlauf: In der Regel haben die Träger den Stundenumfang einer Erzieherin aus der Einrichtung aufgestockt und sie entsprechend fortgebildet, falls entsprechende Kenntnisse nicht schon vorhanden waren. Weitergehende Ausführungen zu konkreten Maßnahmen und Effekten sind in der Anlage zusammen gefasst. Nach Auffassung der Verwaltung soll die Anerkennung der Sprachfördereinrichtungen gem. §16 b KiBiz unverändert.bleiben. Zusatz: Bei einem Treffen von plusKita- Koordinatorinnen/Trägervertreterinnen aus NRW beim LVR wurde der Qualitätsdialog der plusKitas im Kreis Euskirchen als sehr positiv bewertet. Sowohl die trägerübergreifenden Treffen der Einrichtungen, als auch der von der Verwaltung entworfene und mit den Trägern vereinbarte Maßnahmenplan fanden große Beachtung. Dieses Vorgehen wurde bereits von einem benachbarten Kreis übernommen. -5- Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Mittel wie dargestellt für den Rest der Laufzeit bis Ende des Kindergartenjahres 2018/19 zu verteilen. Der begonnene Austausch unter den Einrichtungen im Rahmen des Qualitätsdialogs sollte fortgeführt werden. gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)