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Info GB (Sachstand zur Einrichtung der Stelle "Koordination Ehrenamt in der Flüchtlingsarbeit" (Programm KOMM.AN))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
141 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
02.03.16, 12:03
Aktualisiert
02.03.16, 12:03
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Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 137/2016 23.02.2016 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bildung und Inklusion 15.03.2016 Sachstand zur Einrichtung der Stelle "Koordination Ehrenamt in der Flüchtlingsarbeit" (Programm KOMM.AN) Landesprogramm „KOMM-AN NRW“ Mit dem Programm KOMM-AN NRW, das bundesweit einmalig ist, unterstützt die Landesregierung die Kommunen personell und finanziell. Hierfür wurden 13,4 Millionen Euro veranschlagt. Die Kommunalen Integrationszentren werden befristet personell gestärkt und ihre Aufgaben noch mehr auf die Koordination ausgerichtet. Durch die Einrichtung von sog. „Ankommens-Treffpunkten“ soll die sprachliche, kulturelle, soziale und räumliche Orientierung von Flüchtlingen in ihren neuen Nachbarschaften und Quartieren erleichtert werden. KOMM-AN NRW setzt sich aus den folgenden 4 Programmteilen zusammen: Programmteil I: Stärkung der Kommunalen Integrationszentren (KI) mit finanziellen Mitteln für zusätzliches Personal. Der Kreis EU erhält 1,0 Stelle „Ehrenamtskoordinator/in“; Aufgabe: Stärkung und Begleitung des ehrenamtlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe ausgestattet mit Bordmitteln für Sachausgaben (ca. 10.000 €) Programmteil II: Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort (ca. 90.000 € im Kreisgebiet) zur Einrichtung von sog. „Ankommens-Treffpunkten“ – Weiterleitung der Mittel durch das KI an Kommune mittels Bescheid und an Dritte mittels Vertrag Programmteil III: Stärkung der Integrationsagenturen (IA) Programmteil IV: Erstellung einer Wertebroschüre Richtlinien: Veröffentlichung möglicherweise zum 01.04.2016 Antragstellung für 2016: bis 4 Wochen nach Veröffentlichung, Antragstellung für 2017: bis zum 15.11.2016 Zeitlicher Rahmen: Frühsommer 2016 bis 31.12.2017 Die entsprechende Antragstellung ist in Vorbereitung. Die geplante Vorgehensweise ist den kreisangehörigen Städten und Gemeinden in der Sozialkonferenz am 29.02.2016 vorgestellt worden. -2- gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)