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Beschlusstext (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf den Friedhöfen Bliesheim, Dirmerzheim und Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
09.12.2008
Erstellt
12.03.09, 06:42
Aktualisiert
12.03.09, 06:42
Beschlusstext (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf den Friedhöfen Bliesheim, Dirmerzheim und Liblar)

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Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung am 09.12.2008 12 Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf den Friedhöfen Bliesheim, Dirmerzheim und Liblar (617/2008) Der Fällung von einem Silberahorn (Acer saccharinum, StU 2,79 m), einem Kirschbaum (Prunus serrulata, StU 0,80 m, 0,62 m und 1,10 m) sowie von einem Schnurbaum (Sophora japonica, StU 1,46 m) wird lt. § 6 Abs. 1 (c) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)