Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
90 kB
Datum
16.12.2015
Erstellt
04.11.15, 14:46
Aktualisiert
04.11.15, 14:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 3 / V 116 / 2015
Datum: 04.11.2015
Verlängerung der Kooperations- und Leistungsvereinbarungen zwischen dem
Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, hinsichtlich der Koordination
Vollzeit- und Tagespflege bis zum 31.12.2018
Hier: Antrag des Deutschen Kinderschutzbundes, Kreisverband Euskirchen e.V.
Die Verlängerung der Kooperations- und Leistungsvereinbarungen hinsichtlich der Koordination
Vollzeitpflege wurde durch die V 149/2015 ersetzt und in der Sitzung am 27.08.2015 beschlossen.
Wie bereits in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.05.2015 berichtet, hat der Träger um
eine Überprüfung der aktuellen Personalbemessung zur Durchführung der delegierten Aufgabe
"Koordination der Tagespflege im Kreis Euskirchen“ gebeten.
Der jetzt vorliegende Antrag beziffert den Personalmehrbedarf mit 15 Wochenstunden.
Eine Überprüfung der 2008 vereinbarten Ablaufstandards bezogen auf die Arbeitsschritte ergibt
aktuell einen Mehrbedarf in Höhe von 10 Wochenstunden.
Der gestiegene Aufwand in der Bearbeitung ergibt sich aus folgenden Faktoren:
Erhöhung der Fallzahlen auf voraussichtlich 310 im lfd. Jahr (160 im Jahr 2008, 0,75 VK)
gestiegene Qualitätsanforderung aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Gleichrangigkeit von
Kinderbetreuung in Tagespflege und in Kindertageseinrichtungen)
Anpassung an gestiegene Qualitätsanforderungen bezogen auf persönliche Eignung und
Raumangebot der Tagespflegepersonen aufgrund aktueller Rechtsprechung
gestiegene Anforderungen der Unfallkasse.
Insofern hat sich ein grundsätzlicher Wandel in der Bewertung der Tagespflege vollzogen.
Auch die Anforderungen an die Schulungsmaßnahmen müssen angepasst werden.
Entgegen der Auffassung des Trägers geht die Fachabteilung davon aus, dass auch aufgrund des
U3-Ausbaus in den Kindertageseinrichtungen der Bedarf mittelfristig stagniert. Eine Stundenerhöhung
im Umfang von 10 Wochenstunden ist anhand der vereinbarten Zeitkontingente zu den
Arbeitsschritten nachvollziehbar.
Die Verwaltung schlägt daher vor, das vorhandene Stellenkontingent von 1,25 VK auf 1,5 VK (58,75
Wochenstunden) zu erhöhen.
Entsprechend einer vom Kinderschutzbund vorgelegten Hochrechnung für das Jahr 2016 werden
insgesamt Mittel in Höhe von ca. 105.000 € benötigt, die in der Haushaltsplanung 2016 bereits
berücksichtigt sind.
gez. i. V. Poth
_______________________
(Landrat)