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Verwaltungsergänzung (Verlängerung der Kooperations- und Leistungsvereinbarungen zwischen dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, hinsichtlich der Koordination Vollzeit- und Tagespflege bis zum 31.12.2018 Hier: Antrag des Deutschen Kinderschutzbundes, Kreisverband Euskirchen e.V.)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
90 kB
Datum
16.12.2015
Erstellt
04.11.15, 14:46
Aktualisiert
04.11.15, 14:46
Verwaltungsergänzung (Verlängerung der Kooperations- und Leistungsvereinbarungen zwischen dem 
Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, hinsichtlich der Koordination 
Vollzeit- und Tagespflege bis zum 31.12.2018
Hier: Antrag des Deutschen Kinderschutzbundes, Kreisverband Euskirchen e.V.)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z 3 / V 116 / 2015 Datum: 04.11.2015 Verlängerung der Kooperations- und Leistungsvereinbarungen zwischen dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, hinsichtlich der Koordination Vollzeit- und Tagespflege bis zum 31.12.2018 Hier: Antrag des Deutschen Kinderschutzbundes, Kreisverband Euskirchen e.V. Die Verlängerung der Kooperations- und Leistungsvereinbarungen hinsichtlich der Koordination Vollzeitpflege wurde durch die V 149/2015 ersetzt und in der Sitzung am 27.08.2015 beschlossen. Wie bereits in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.05.2015 berichtet, hat der Träger um eine Überprüfung der aktuellen Personalbemessung zur Durchführung der delegierten Aufgabe "Koordination der Tagespflege im Kreis Euskirchen“ gebeten. Der jetzt vorliegende Antrag beziffert den Personalmehrbedarf mit 15 Wochenstunden. Eine Überprüfung der 2008 vereinbarten Ablaufstandards bezogen auf die Arbeitsschritte ergibt aktuell einen Mehrbedarf in Höhe von 10 Wochenstunden. Der gestiegene Aufwand in der Bearbeitung ergibt sich aus folgenden Faktoren:  Erhöhung der Fallzahlen auf voraussichtlich 310 im lfd. Jahr (160 im Jahr 2008, 0,75 VK)  gestiegene Qualitätsanforderung aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Gleichrangigkeit von Kinderbetreuung in Tagespflege und in Kindertageseinrichtungen)  Anpassung an gestiegene Qualitätsanforderungen bezogen auf persönliche Eignung und Raumangebot der Tagespflegepersonen aufgrund aktueller Rechtsprechung  gestiegene Anforderungen der Unfallkasse. Insofern hat sich ein grundsätzlicher Wandel in der Bewertung der Tagespflege vollzogen. Auch die Anforderungen an die Schulungsmaßnahmen müssen angepasst werden. Entgegen der Auffassung des Trägers geht die Fachabteilung davon aus, dass auch aufgrund des U3-Ausbaus in den Kindertageseinrichtungen der Bedarf mittelfristig stagniert. Eine Stundenerhöhung im Umfang von 10 Wochenstunden ist anhand der vereinbarten Zeitkontingente zu den Arbeitsschritten nachvollziehbar. Die Verwaltung schlägt daher vor, das vorhandene Stellenkontingent von 1,25 VK auf 1,5 VK (58,75 Wochenstunden) zu erhöhen. Entsprechend einer vom Kinderschutzbund vorgelegten Hochrechnung für das Jahr 2016 werden insgesamt Mittel in Höhe von ca. 105.000 € benötigt, die in der Haushaltsplanung 2016 bereits berücksichtigt sind. gez. i. V. Poth _______________________ (Landrat)