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Beschlussvorlage Stab (IRR GmbH - Beteiligung des Kreises Euskirchen am Projekt "Ressourceneffiziente Stadt- und Industrieregion")

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
99 kB
Datum
16.12.2015
Erstellt
16.11.15, 09:03
Aktualisiert
19.11.15, 12:04
Beschlussvorlage Stab (IRR GmbH - Beteiligung des Kreises Euskirchen am Projekt "Ressourceneffiziente Stadt- und Industrieregion") Beschlussvorlage Stab (IRR GmbH - Beteiligung des Kreises Euskirchen am Projekt "Ressourceneffiziente Stadt- und Industrieregion")

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 177/2015 11.11.2015 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 02.12.2015 Kreistag 16.12.2015 IRR GmbH - Beteiligung des Kreises Euskirchen am Projekt "Ressourceneffiziente Stadtund Industrieregion" Sachbearbeiter/in: Frau Poth x Tel.: (02251) 15 369 Abt.: Stabsstelle 80 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag stimmt der Durchführung des Projektes „Ressourceneffiziente Stadt- und Industrieregion“ einschließlich der anteiligen Finanzierung durch den Kreis Euskirchen zu. Begründung: -2Der Kreistag hat am 21.10.2015 gem. Vorlage V 158/2015 den nachstehenden Beschluss gefasst: „Der Kreistag beschließt: a) b) Mittel für einen jährlichen Gesellschafterzuschuss gem. § 20 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag (Geschäftsbereich 1 “Netzwerkaktivitäten/Betrieb der Geschäftsstelle“) in Höhe von max. 12.000€/Jahr über das Jahr 2017 hinaus auch in 2018 bereitzustellen. dass anteilige Projektfinanzierungen im Sinne des Geschäftsbereiches 2 „Projekte im Bereich der Strukturentwicklung“ (§ 20 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag) darüber hinaus einer gesonderten Beschlussfassung durch den Kreistag bedürfen.“ Den Sitzungsunterlagen für die Aufsichtsratssitzung am 13.11.2015 zu TOP 4 „Wirtschafts- und Stellenplan 2016 und ff.“ ist folgendes zu entnehmen: „Für den Geschäftsbereich 2 „Durchführung einzelner Projekte im Bereich der Strukturentwicklung“ gilt laut Gesellschaftsvertrag die Vereinbarung, dass der hierfür notwendige Eigenanteil ausschließlich von denjenigen Gesellschaftern aufgebracht wird, die in der Gesellschafterversammlung für die Durchführung gestimmt haben. Zum Geschäftsbereich 2 zählte in den Jahren 2014/15 das Projekt „Bildungscloud“ und in den Folgejahren das Projekt „Ressourceneffiziente Stadt- und Industrieregion“, das im Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung vom 23.10.2015 lediglich mehrheitlich (ohne die Stimmen der sechs Wirtschaftskammern) angenommen wurde. Entsprechend sind die errechneten Beiträge der sechs Wirtschaftskammern auf die übrigen Gesellschafter zu verteilen.“ Das zur Durchführung beschlossene Projekt verursacht für den Kreis Euskirchen in den Jahren 2016 bis einschließlich 2018 Kosten in Höhe von 2.986 € p.a., insgesamt somit 8.958 €. Eine Projektbeschreibung mit Kostenplan ist als Anlage zu V177/2015 beigefügt. gez. Rosenke Landrat Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)