Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
26.02.16, 10:13
Aktualisiert
26.02.16, 10:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 1 / V 185/2016
Datum: 25.02.2016
Haushaltssatzung 2016: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55
KrO NRW
Die Stellungnahme der Kollegialen Konferenz der Bürgermeister im Kreis Euskirchen vom 13.01.2016
wird zur Kenntnis genommen. Der Kreistag beschließt über die damit eingereichten Einwendungen
der Städte und Gemeinden wie folgt:
1. Soweit zur Vermeidung von Wiederholungen auf Hinweise und Anmerkungen aus Vorjahren Bezug
genommen wird, gelten die dazu vom Kreistag jeweils beschlossenen Erwiderungen.
2. Dies gilt auch für die angesprochene Ausgleichsrücklage. Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage bei Vermeidung vollständigen Verzehrs ist das Ergebnis einer sachgerechten
Abwägung unter besonderer Berücksichtigung des Rücksichtnahmegebots.
3. Die Kritik an der Detailtiefe der Darlegungen im sozialen Bereich einschließlich der Jugendhilfe ist
angesichts der bereits im Vorfeld der Benehmenseinleitung erfolgten ausführlichen Informationen in
der Sozialkonferenz, zu der alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister eingeladen waren, nicht
nachvollziehbar.
4. Der Kreistag ist zu Diskussionen über mögliche Standardreduzierungen jederzeit bereit. Dazu
müsste das Anliegen allerdings konkretisiert werden.
5. Der Kreistag setzt sich in jedem Jahr ausführlich mit der Personal- und Stellensituation
auseinander. Dies schließt mögliche Reduzierungen ebenso ein wie notwendige Erhöhungen.
6. Der Kreistag hat bei Inanspruchnahme von Förderprogrammen generell auch den Folge-aufwand
sowie die Situation nach Auslaufen der Programme im Blick.
gez. i. V. Poth
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(Landrat)