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Beschlussvorlage GB ("Kinderbetreuung in besonderen Fällen - Brückenprojekt")

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
102 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
02.03.16, 12:03
Aktualisiert
02.03.16, 12:03
Beschlussvorlage GB ("Kinderbetreuung in besonderen Fällen - Brückenprojekt") Beschlussvorlage GB ("Kinderbetreuung in besonderen Fällen - Brückenprojekt")

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 198/2016 23.02.2016 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 10.03.2016 Kreisausschuss 06.04.2016 Kreistag 20.04.2016 "Kinderbetreuung in besonderen Fällen - Brückenprojekt" Sachbearbeiterin: Frau Hilger-Mommer Tel.: 02251 / 15 617 Abt.: 51 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. x Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Beschluss im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung (§ 82 GO). Die Mittel werden im Rahmen der Veränderungsliste bei dem Produkt 365 01 in den Haushalt 2016 eingeplant. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, Kinder von Asylbewerbern im Rahmen des Landesprojektes "Kinderbetreuung in besonderen Fällen- Brückenprojekt" zu betreuen und im Haushaltsjahr 2016 über die Veränderungsliste einen Betrag von 100.000 € sowie eine 100%ige Förderung einzuplanen. -2Begründung: Im Kreis Euskirchen zeichnen sich - erwartungsgemäß - steigende Bedarfe an Betreuungs- und Bildungsangeboten für Kinder von AsylbewerberInnen zwischen 1 und 6 Jahren ab. Gem. § 24 SGB VIII besteht ein Rechtsanspruch für alle Kinder ab Vollendung des 1.Lebensjahres. Das die Integration für Kinder und Eltern durch eine angemessene Bildung und Betreuung der Kinder, regelmäßig in Kindertageseinrichtungen, gute Gelingensperspektiven hat, ist unstrittig. Der Landschaftsverband Rheinland hat das o.g. Projekt ausgeschrieben, ein entsprechender Antrag wurde gestellt. Die beschriebenen Konditionen lauten - grob skizziert - bis zu fünf Kinder werden von einer pädagogische qualifizierten Kraft betreut, mit dem Ziel, sie auf das Angebot Kindertageseinrichtung vorzubereiten und nach den belastenden Fluchterfahrungen kindgerechte Erlebnisräume zu gestalten. Konzeptionell wurde beschrieben, dass die Kindergruppen sinnvollerweise auch Eltern-Kind-Gruppen sein können, sodass der individuellen Situation entsprochen werden kann. Die Projektausschreibung sieht vor, dass die pädagogische Kraft mit 30,-€/Stunde vergütet wird. Der Zugang soll niedrigschwellig sein. Zur Durchführung des Projekts wurden Tagespflegepersonen angesprochen und eine Arbeitsgruppe mit den interessierten Kräften gegründet. Inhalte, wichtige Informationen aber auch fachlicher Austausch wird unter Leitung von Frau Zinati-Feld hier möglich. Die Zahl der Kinder von Asylbewerbern zwischen 0 und 6 Jahren im Kreis liegt aktuell bei 328, davon U3 148 und Ü3 180 (Stand Januar 2016). Im Dezember 2015 waren es 279 Kinder, davon U3 134 und Ü3 145 Kinder. Ca. 15% der Kinder haben oder werden einen Kindergartenplatz erhalten. Unklar ist, wie sich die Kinderzahl im Laufe des Jahres entwickelt. Es ist davon auszugehen, dass AsylbewerberInnen, wenn sie das Angebot Kindergarten kennen und schätzen gelernt haben, eher ein Interesse an einem KiTaPlatz haben werden. Für das Jahr 2016 wurden für den gesamten Kreis 540.000 € zur Durchführung von insgesamt 18.000 Betreuungsstunden beantragt. Bei durchschnittlich 10 Betreuungsstunden pro Woche wären kreisweit 40 Gruppen möglich. Bisher ist noch kein Zuwendungsbescheid des Landes eingegangen, telefonisch jedoch in Aussicht gestellt worden. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ist lt. entsprechender schriftlicher Mitteilung unschädlich. Da die Höhe einer Zuwendung nicht klar ist, sollen Mittel in Höhe von 100.000 € sowie eine erwartete 100%ige Förderung in den Haushalt eingestellt werden. Ein Betreuungsangebot in der dargestellten Form ist nicht zuletzt aufgrund des Rechtsanspruches bereits im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung notwendig. gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)