Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
102 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
02.03.16, 12:03
Aktualisiert
02.03.16, 12:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 198/2016
23.02.2016
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
10.03.2016
Kreisausschuss
06.04.2016
Kreistag
20.04.2016
"Kinderbetreuung in besonderen Fällen - Brückenprojekt"
Sachbearbeiterin: Frau Hilger-Mommer
Tel.: 02251 / 15 617
Abt.: 51
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
x
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Beschluss im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung (§ 82 GO).
Die Mittel werden im Rahmen der Veränderungsliste bei dem Produkt
365 01 in den Haushalt 2016 eingeplant.
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, Kinder von Asylbewerbern im
Rahmen des Landesprojektes "Kinderbetreuung in besonderen Fällen- Brückenprojekt" zu betreuen
und im Haushaltsjahr 2016 über die Veränderungsliste einen Betrag von 100.000 € sowie eine
100%ige Förderung einzuplanen.
-2Begründung:
Im Kreis Euskirchen zeichnen sich - erwartungsgemäß - steigende Bedarfe an Betreuungs- und
Bildungsangeboten für Kinder von AsylbewerberInnen zwischen 1 und 6 Jahren ab.
Gem. § 24 SGB VIII besteht ein Rechtsanspruch für alle Kinder ab Vollendung des 1.Lebensjahres.
Das die Integration für Kinder und Eltern durch eine angemessene Bildung und Betreuung der Kinder,
regelmäßig in Kindertageseinrichtungen, gute Gelingensperspektiven hat, ist unstrittig.
Der Landschaftsverband Rheinland hat das o.g. Projekt ausgeschrieben, ein entsprechender Antrag
wurde gestellt. Die beschriebenen Konditionen lauten - grob skizziert - bis zu fünf Kinder werden von
einer pädagogische qualifizierten Kraft betreut, mit dem Ziel, sie auf das Angebot
Kindertageseinrichtung vorzubereiten und nach den belastenden Fluchterfahrungen kindgerechte
Erlebnisräume zu gestalten.
Konzeptionell wurde beschrieben, dass die Kindergruppen sinnvollerweise auch Eltern-Kind-Gruppen
sein können, sodass der individuellen Situation entsprochen werden kann.
Die Projektausschreibung sieht vor, dass die pädagogische Kraft mit 30,-€/Stunde vergütet wird.
Der Zugang soll niedrigschwellig sein.
Zur Durchführung des Projekts wurden Tagespflegepersonen angesprochen und eine Arbeitsgruppe
mit den interessierten Kräften gegründet. Inhalte, wichtige Informationen aber auch fachlicher
Austausch wird unter Leitung von Frau Zinati-Feld hier möglich.
Die Zahl der Kinder von Asylbewerbern zwischen 0 und 6 Jahren im Kreis liegt aktuell bei 328, davon
U3 148 und Ü3 180 (Stand Januar 2016).
Im Dezember 2015 waren es 279 Kinder, davon U3 134 und Ü3 145 Kinder. Ca. 15% der Kinder
haben oder werden einen Kindergartenplatz erhalten. Unklar ist, wie sich die Kinderzahl im Laufe des
Jahres entwickelt. Es ist davon auszugehen, dass AsylbewerberInnen, wenn sie das Angebot
Kindergarten kennen und schätzen gelernt haben, eher ein Interesse an einem KiTaPlatz haben
werden.
Für das Jahr 2016 wurden für den gesamten Kreis 540.000 € zur Durchführung von insgesamt 18.000
Betreuungsstunden beantragt.
Bei durchschnittlich 10 Betreuungsstunden pro Woche wären kreisweit 40 Gruppen möglich.
Bisher ist noch kein Zuwendungsbescheid des Landes eingegangen, telefonisch jedoch in Aussicht
gestellt worden. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ist lt. entsprechender schriftlicher Mitteilung
unschädlich. Da die Höhe einer Zuwendung nicht klar ist, sollen Mittel in Höhe von 100.000 € sowie
eine erwartete 100%ige Förderung in den Haushalt eingestellt werden.
Ein Betreuungsangebot in der dargestellten Form ist nicht zuletzt aufgrund des Rechtsanspruches
bereits im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung notwendig.
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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