Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
90 kB
Datum
18.11.2015
Erstellt
04.11.15, 12:02
Aktualisiert
04.11.15, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 110/2015
29.10.2015
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
18.11.2015
K 39, Ausbau Schönau/Holzmühlheim
hier: Sachstandsbericht
An der K 39 im Abschnitt zwischen den Ortschaften Schönau und Holzmühlheim bestehen seit
Jahren Defizite in Hinblick auf den baulichen Zustand und die verkehrliche Sicherheit.
In 2006 wurde dem Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr mit der V 245/2006 eine Vorplanung
zum Ausbau der Straße vorgestellt. Im betreffenden Straßenzug befinden sich nicht ausgebaute
Streckenstücke, die teilweise eine Fahrbahnbreite von weniger als 5,00 m aufweisen. Dies führt
häufig zu Konfliktsituationen im Begegnungsverkehr. Die Bankettbreiten weisen stellenweise eine
Breite von unter 0,50 m auf. Ebenfalls ist der Fahrbahnrand durch die vorhandenen unmittelbar am
Straßenrand stehenden Straßenbäume gesäumt.
Darüber hinaus beinhaltet der Streckenabschnitt zwei Brücken, die nur begrenzte Tragfähigkeiten
aufweisen und aufgrund ihres Alters erhebliche Mängel in Bezug auf die Bausubtanz aufweisen.
Aufgrund der Summe dieser gravierenden Unzulänglichkeiten wurde die Straße bereits in der
Vergangenheit für die Benutzung von KFZ über 3,5 t gesperrt. Anlieger sind von dieser
Beschränkung derzeit ausgenommen, so dass noch relativ häufig Schwerverkehr angetroffen wird.
Die Problemlagen wurden im Rahmen von vergangenen Haushaltsplanberatungen dargestellt und
diskutiert. Hierbei wurde entschieden, die angedachten Maßnahmen (Verbreiterung der engen
Abschnitte sowie Neubau der Brückenbauwerke) aufgrund von vordringlicher Maßnahmen vorerst
zurück zu stellen.
Leider zeigte sich in diesem Jahr erneut, dass sowohl die Verkehrssicherheit der Straße, als auch mit
Hinblick auf den Zustand der Bauwerke dringender Handlungsbedarf besteht.
Im September dieses Jahres ereignete sich im Bereich einer der o.g. Engstellen ein Unfall durch
Abkommen von der Fahrbahn mit Todesfolge sowie ein Unfall mit einer Schwerverletzten. Die
Besichtigung der Unfallstelle mit der Verkehrskommission führte zu dem Ergebnis, dass eine
Verbesserung der Situation durch straßenverkehrsrechtliche oder bauliche Übergangsmaßnahmen
wegen der topografischen Rahmenbedingungen nicht möglich ist. Als zielführend wird nur die in
Planung befindliche Ausbaumaßnahme erachtet.
Aufgrund des Sachstandes wird durch die Fachabteilung die Notwendigkeit zur Aufarbeitung der
Defizite des Straßenzuges gesehen.
-2-
Hierzu ist beabsichtigt die vorliegenden Straßenplanungen in Eigenleistung zu überarbeiten, so dass
dem Fachausschuss eine aktuelle Entscheidungsbasis zur Verfügung gestellt werden kann.
Neben den vorgenannten Erkenntnissen aufgrund der Unfalllage wurde bei der Durchführung der
letzten Hauptprüfung am Brückenbauwerk über die Erft bei Schönau im Januar 2015 festgestellt,
dass erhebliche Mängel in Form von Abplatzungen, Hohlstellen und zum Teil freiliegender
Bewehrung vorliegen. Aufgrund des Schadensumfangs wurde eine Sonderprüfung des Bauwerks
sowie die statische Nachrechnung des Tragsystems durch ein Fachbüro veranlasst.
Das Ergebnis dieser Untersuchungen stellt sich so dar, dass die bisherige Einstufung des Bauwerkes
in die Tragfähigkeitsstufe 12 (Befahrbarkeit mit Fahrzeugen bis zu einem Gesamtgewicht von 12 to)
nur noch eingeschränkt vertreten werden kann.
Die Voraussetzung hierfür ist die Instandsetzung des Bauwerks, eine mittige Verkehrsführung, die
Reduzierung der Intervalle der Bauwerksprüfungen (Hauptprüfung alle 2 Jahre) sowie die
Begrenzung der Tonnage auf 12 to Gesamtgewicht ohne Ausnahme, d.h. Sperrung auch für den
Anliegerverkehr.
Unter den vorgenannten Bedingungen kann eine Restnutzungsdauer von 5 Jahre vertreten werden.
Eine Nutzung über den 5 Jahres Zeitraum hinaus ist nur in Verbindung mit Ertüchtigungen zur
Erhöhung der Tragfähigkeit (Bewehrungsverstärkungen) am Bestandsbauwerk möglich.
Durch die Vorschädigungen des Bauwerkes und der großen statischen Defizite in Bezug auf die
heutigen Verkehrsbeanspruchungen wird ein Ersatzneubau des Bauwerks empfohlen.
Das Baujahr der Brücke ist nicht bekannt, wird aber aufgrund der Bauweise und der verwendeten
Materialien den 60er Jahren zugeordnet.
Die fachgerechte Instandsetzung einschließlich Verstärkungsmaßnahmen, die einer Verlängerung der
Restnutzungsdauer zuträglich wären, wird mit ca. 85.000,- € - 130.000,- € abgeschätzt. Der
Ersatzneubau wird Baukosten von geschätzt ca. 210.000,- € verursachen.
Zu bedenken ist ebenfalls, dass das heutige Bauwerk aufgrund seiner geometrischen Abmessungen
nicht dem Stand der Technik entspricht, so dass auch nach aufwendigen
Instandsetzungsmaßnahmen immer noch ein unzureichender verkehrlicher Zustand vorhanden wäre.
Da ein Erhalt des Bauwerkes aus den zuvor dargelegten Gründen unwirtschaftlich ist, ist seitens der
Fachabteilung die Durchführung einer Preisanfrage für die Ingenieurleistungen zur Neuplanung eines
Brückenbauwerkes sowie die Vergabe eines Ingenieurauftrages zunächst bis zur Leistungsphase 3
(Entwurfsplanung) beabsichtigt. Sobald konkrete Vorplanungsergebnisse vorliegen, werden diese
dem Fachausschuss zur Zustimmung vorgelegt.
gez.
i.V.
Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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