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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (11. Änderung des Bebauungsplanes Sötenich "An der Pützgasse" in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB hier: Einleitung des Verfahrens)

Daten

Kommune
Kall
Größe
19 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (11. Änderung des Bebauungsplanes Sötenich "An der Pützgasse" in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB
	hier:	Einleitung des Verfahrens) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (11. Änderung des Bebauungsplanes Sötenich "An der Pützgasse" in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB
	hier:	Einleitung des Verfahrens) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (11. Änderung des Bebauungsplanes Sötenich "An der Pützgasse" in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB
	hier:	Einleitung des Verfahrens) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (11. Änderung des Bebauungsplanes Sötenich "An der Pützgasse" in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB
	hier:	Einleitung des Verfahrens) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (11. Änderung des Bebauungsplanes Sötenich "An der Pützgasse" in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB
	hier:	Einleitung des Verfahrens)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 45/2003 17.06.2003 Federführung: Fachbereich III An den Rat mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: Beschlussfassung öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Mitzeichnung durch Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Kenntnisnahme Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 7 11. Änderung des Bebauungsplanes Sötenich „An der Pützgasse“ in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB hier: Einleitung des Verfahrens Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 05.05.2003 - TOP 6 -, die 11. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Sötenich “An der Pützgasse” gemäß § 13 BauGB einzuleiten. Die öffentliche Auslegung der vorgenannten vereinfachten Änderung einschließlich Begründung wird gem. § 13 Ziffer 2, 2. Halbsatz, BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB beschlossen. Plangeltungsbereich: Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist in der Übersichtskarte (Anlage 1) eindeutig festgelegt. Sachdarstellung: Der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Sötenich, Flur 3, Flurstück 58, gelegen in Sötenich, Am Heuweg, beabsichtigt, eine Teilfläche dieses Grundstückes mit einem Wohnhaus mit 2 Wohneinheiten zu bebauen. Das Grundstück liegt im Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Sötenich “An der Pützgasse”. Die im Bebauungsplan Sötenich “An der Pützgasse” festgesetzten Baugrenzen lassen jedoch nur eine Bebauung zu der Straße “Zum Wachtberg” hin in einer Tiefe von max. 15 m zu. Vorlagen-Nr. 45/2003 Seite 2 Damit das Vorhaben realisiert werden kann, ist es erforderlich, die Baugrenzen entsprechend zu erweitern. Durch die beabsichtigte Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, so dass die Änderung des Bebauungsplanes in vereinfachter Form gem. § 13 BauGB durchgeführt werden kann. Träger öffentlicher Belange werden durch die Änderung nicht berührt. Zur Erläuterung der Bebauungsplanänderung ist ein Auszug der 11. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Sötenich “An der Pützgasse” (Anlage 2) sowie die städtebauliche Begründung (Anlage 3) der Sitzungsvorlage beigefügt. Vorlagen-Nr. 45/2003 Seite 3 Seite 4 Vorlagen-Nr. 45/2003 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 45/2003 05.05.2003 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bauund Umweltausschuss mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 6 11. Änderung des Bebauungsplanes Sötenich „An der Pützgasse“ in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB hier: Einleitung des Verfahrens Beschlussvorschlag: Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung zu beauftragen, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten Entwurfes, die 11. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Sötenich “An der Pützgasse” gemäß § 13 BauGB einzuleiten. Die öffentliche Auslegung der vorgenannten vereinfachten Änderung einschließlich Begründung wird gem. § 13 Ziffer 2, 2. Halbsatz, BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB beschlossen. Plangeltungsbereich: Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist in der Übersichtskarte (Anlage 1 wird nachgereicht) eindeutig festgelegt. Sachdarstellung: Der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Sötenich, Flur 3, Flurstück 58, gelegen in Sötenich, Am Heuweg, beabsichtigt, eine Teilfläche dieses Grundstückes mit einem Wohnhaus mit 2 Wohneinheiten zu bebauen. Das Grundstück liegt im Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Sötenich “An der Pützgasse”. Die im Bebauungsplan Sötenich “An der Pützgasse” festgesetzen Baugrenzen lassen je- Vorlagen-Nr. 45/2003 Seite 5 doch nur eine Bebauung zu der Straße “Zum Wachtberg” hin in einer Tiefe von max. 15 m zu. Damit das Vorhaben realisiert werden kann, ist es erforderlich, die Baugrenzen entsprechend zu erweitern. Die Bebauungsplanänderung wird in der Sitzung detailliert vorgestellt. Durch die beabsichtigte Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, so dass die Änderung des Bebauungsplanes in vereinfachter Form gem. § 13 BauGB durchgeführt werden kann. Träger öffentlicher Belange werden durch die Änderung nicht berührt. Zur Erläuterung der Bebauungsplanänderung ist ein Auszug der 11. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Sötenich “An der Pützgasse” (Anlage 2 = wird in der Sitzung nachgereicht) sowie die städtebauliche Begründung (Anlage 3) der Sitzungsvorlage beigefügt.