Daten
Kommune
Kall
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17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
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Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
45/2003
17.06.2003
Federführung: Fachbereich III
An den
Rat
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
Beschlussfassung
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Mitzeichnung durch
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Kenntnisnahme
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 7
11. Änderung des Bebauungsplanes Sötenich „An der Pützgasse“ in Form einer
vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB
hier: Einleitung des Verfahrens
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom
05.05.2003 - TOP 6 -, die 11. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Sötenich “An
der Pützgasse” gemäß § 13 BauGB einzuleiten.
Die öffentliche Auslegung der vorgenannten vereinfachten Änderung einschließlich Begründung wird gem. § 13 Ziffer 2, 2. Halbsatz, BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB beschlossen.
Plangeltungsbereich:
Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist in der Übersichtskarte (Anlage 1) eindeutig
festgelegt.
Sachdarstellung:
Der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Sötenich, Flur 3, Flurstück 58, gelegen in
Sötenich, Am Heuweg, beabsichtigt, eine Teilfläche dieses Grundstückes mit einem Wohnhaus mit 2 Wohneinheiten zu bebauen. Das Grundstück liegt im Plangeltungsbereich des
Bebauungsplanes Sötenich “An der Pützgasse”.
Die im Bebauungsplan Sötenich “An der Pützgasse” festgesetzten Baugrenzen lassen jedoch nur eine Bebauung zu der Straße “Zum Wachtberg” hin in einer Tiefe von max. 15 m
zu.
Vorlagen-Nr. 45/2003
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Damit das Vorhaben realisiert werden kann, ist es erforderlich, die Baugrenzen entsprechend zu erweitern.
Durch die beabsichtigte Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, so dass
die Änderung des Bebauungsplanes in vereinfachter Form gem. § 13 BauGB durchgeführt
werden kann. Träger öffentlicher Belange werden durch die Änderung nicht berührt.
Zur Erläuterung der Bebauungsplanänderung ist ein Auszug der 11. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Sötenich “An der Pützgasse” (Anlage 2) sowie die städtebauliche Begründung (Anlage 3) der Sitzungsvorlage beigefügt.
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Vorlagen-Nr. 45/2003
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
45/2003
05.05.2003
Federführung: Fachbereich III
An den Planungs-, Bauund Umweltausschuss
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 6
11. Änderung des Bebauungsplanes Sötenich „An der Pützgasse“ in Form einer
vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB
hier: Einleitung des Verfahrens
Beschlussvorschlag:
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung zu beauftragen, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten Entwurfes, die 11. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Sötenich “An der Pützgasse” gemäß § 13 BauGB einzuleiten.
Die öffentliche Auslegung der vorgenannten vereinfachten Änderung einschließlich Begründung wird gem. § 13 Ziffer 2, 2. Halbsatz, BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB beschlossen.
Plangeltungsbereich:
Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist in der Übersichtskarte (Anlage 1 wird nachgereicht) eindeutig festgelegt.
Sachdarstellung:
Der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Sötenich, Flur 3, Flurstück 58, gelegen in
Sötenich, Am Heuweg, beabsichtigt, eine Teilfläche dieses Grundstückes mit einem Wohnhaus mit 2 Wohneinheiten zu bebauen. Das Grundstück liegt im Plangeltungsbereich des
Bebauungsplanes Sötenich “An der Pützgasse”.
Die im Bebauungsplan Sötenich “An der Pützgasse” festgesetzen Baugrenzen lassen je-
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doch nur eine Bebauung zu der Straße “Zum Wachtberg” hin in einer Tiefe von max. 15 m
zu.
Damit das Vorhaben realisiert werden kann, ist es erforderlich, die Baugrenzen entsprechend zu erweitern.
Die Bebauungsplanänderung wird in der Sitzung detailliert vorgestellt.
Durch die beabsichtigte Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, so dass
die Änderung des Bebauungsplanes in vereinfachter Form gem. § 13 BauGB durchgeführt
werden kann. Träger öffentlicher Belange werden durch die Änderung nicht berührt.
Zur Erläuterung der Bebauungsplanänderung ist ein Auszug der 11. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Sötenich “An der Pützgasse” (Anlage 2 = wird in der Sitzung
nachgereicht) sowie die städtebauliche Begründung (Anlage 3) der Sitzungsvorlage beigefügt.