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Allgemeine Vorlage (Ernennung der Ortsvorsteher)

Daten

Kommune
Kall
Größe
9,2 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (Ernennung der Ortsvorsteher)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 121/2004 14.10.2004 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 6 Ernennung der Ortsvorsteher Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, die unter TOP 5 der heutigen Sitzung gewählten Ortsvorsteher für die Dauer der Wahlzeit des Rates zu Ehrenbeamten zu ernennen. Sachdarstellung: Nach § 39 Abs. 7 Satz 3 GO ist der Ortsvorsteher zum Ehrenbeamten zu ernennen, wenn er für das Gebiet seines Bezirks mit der Erledigung bestimmter Geschäfte der laufenden Verwaltung beauftragt wird. Er führt diese Geschäfte in Verantwortung gegenüber dem Bürgermeister durch. Da vorgesehen ist, die Ortsvorsteher mit bestimmten Geschäften der laufenden Ver- waltung zu beauftragen, ist eine Beschlussfassung über die Ernennung zu Ehrenbeamten erforderlich. Im Anschluss an die Beschlussfassung werden die gewählten Ortsvorsteher durch den Bürgermeister durch Aushändigung der Ernennungsurkunden ernannt und gemäß § 61 Landesbeamtengesetz vereidigt.