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Info GB (Aktueller Sachstand Breitbandausbau im Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
110 kB
Datum
07.03.2016
Erstellt
24.02.16, 14:46
Aktualisiert
24.02.16, 14:46
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 128/2016 18.02.2016 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 07.03.2016 Aktueller Sachstand Breitbandausbau im Kreis Euskirchen Die Bundesregierung und die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen haben als gemeinsames Ziel eine flächendeckende Versorgung aller Haushalte und Betriebe mit einer Bandbreite von 50 Mbit/s bis Ende 2018 ausgerufen. Da insbesondere in den ländlichen Gebieten eine solche Versorgung schwierig herzustellen ist, haben sich auf Anraten des Breitbandbüros NRW die beiden Kreise Euskirchen und Düren zusammen getan, um die ersten Vorbereitungen für eine Fortentwicklung des kreisseitigen Versorgungsgrades herbeizuführen. Nach Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens wurde das Beratungsbüro Micus in 2015 beauftragt, 1. eine Abfrage bei den relevanten Telekommunikationsunternehmen durchzuführen, um die aktuell in den Ortsteilen und Gewerbegebieten verfügbaren Bandbreiten zu erheben und darzustellen. 2. parallel in einem sogenannten Markterkundungsverfahren zu ermitteln, ob es Breitbandnetzbetreiber gibt, die in den nächsten drei Jahren beabsichtigen, die bisher unzureichend versorgten Haushalte und Gewerbegebiete ohne öffentliche Zuschüsse mit schnellem Internet zu versorgen. Hierauf hat sich einzig die Deutsche Telekom verbindlich erklärt, im fraglichen Zeitraum in mehreren Ortsteilen verschiedener Städte und Gemeinden entsprechende eigenwirtschaftliche Ausbaumaßnahmen durchzuführen. Eine Verbesserung der Versorgungslage in Gewerbegebieten wird sich durch die gemeldeten Maßnahmen der Telekom nur in geringem Umfang ergeben. Insgesamt wurde aus der Bestandserhebung und dem Markterkundungsverfahren deutlich, dass auch nach Durchführung der durch die Telekom angekündigten Maßnahmen in beiden Kreisgebieten unterversorgte Bereiche - sogenannte weiße Flecke - verbleiben werden, die nur mit Hilfe öffentlicher Zuschüsse mit schnellem Internet versorgt werden können. Nach den aktuellen Erkenntnissen bietet sich neben weiteren Förderkorridoren vorrangig nachfolgendes Programm an:  Sonderprogramm des Bundes, nach der Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus vom 22.10.2015 und Erklärung des Landes NRW zur Co-Finanzierung gemäß Schreiben des MWEIMH NRW vom 26.11.2015. Die dringende Empfehlung des Büros Micus im Zuge des vorliegenden Abschlussberichtes lautet, dass die beiden Kreise Euskirchen und Düren bereits im ersten Aufruf einen Antrag beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) auf „Förderung von Infrastrukturprojekten“ stellen. Die Frist für die Einreichung des Antrags war der 31.1.2016. -2- Eine erfolgreiche Beantragung der Fördermittel setzt umfangreiche Planungsleistungen voraus, die durch den Kreis Euskirchen mit eigenem Personal weder zeitlich noch fachlich im nötigen Umfang bewältigt werden können. Der Kreis Euskirchen benötigte deshalb die Unterstützung durch ein externes Planungs- und Beratungsbüro in technischer, wirtschaftlicher und juristischer Hinsicht. Entsprechendes gilt für die Umsetzung der beabsichtigten Ausbauprojekte. Nach Durchführung eines Vergabeverfahrens in 12/2015 wurde die TÜV Rheinland Consulting GmbH, Berlin, beauftragt, fristgerecht einen Förderantrag vorzubereiten und im Falle des Zuschlags die Umsetzung der optimierten Breitbandversorgung auszuschreiben. Ein gestellter Förderantrag beim Bund zu 100 %Finanzierung von „Beratungsleistungen“ wurde mit Zuwendungsbescheid vom 14.12.2015 i. H. von 50.000,-- € positiv beschieden. Die Beratungsleistungen umfassen die Ermittlung und Aufbereitung aller für eine Antragstellung beim BMVI benötigten Informationen, die Entwicklung eines kreisweiten Ausbaukonzeptes zur Tilgung der weißen NGA-Flecken inkl. räumlicher Abgrenzung förderfähiger Projektgebiete sowie die für die Antragstellung erforderlichen Berechnungen inkl. Abwägung zwischen Betreiber- und Wirtschaftlichkeitslückenmodell und Aufstellung des Finanzierungsplans. Die Beratungsleistungen umfassen außerdem – vorbehaltlich eines positiven Förderbescheids – im zweiten Schritt die Begleitung bei der Projektumsetzung, insbesondere die Erstellung aller notwendigen Ausschreibungsunterlagen, Vorbereitung der Vergabeentscheidung mit Vergabeempfehlung, Verhandlung mit den Anbietern bis zum Vertragsabschluss und die fachliche Unterstützung bei der Erfüllung der in der Förderrichtlinie definierten umfangreichen Nachweis- und Dokumentationspflichten. Die infrastrukturelle Förderung des Bundes erstreckt sich auf maximal 15 Mio. € je Projekt. Bei einem Fördersatz von 50 % der förderfähigen Kosten ist damit ein Gesamtvolumen von maximal 30 Mio. € zuwendungsfähig. Durch die zugesicherte Co-Finanzierung des Landes NRW von weiteren 40 % der förderfähigen Kosten verbleibt ein kommunaler Eigenanteil von 10 % und damit maximal 3 Mio. € für ein Zeitfenster zur Umsetzung bis zum 31.12.2019. Diese Vorgehensweise wurde in der Bürgermeisterkonferenz am 22.12.2015 bei Zuladung aller im Kreistag vertretenen Fraktionen vorgestellt und abgestimmt. Da der Kreis Euskirchen als bündelnder Antragsteller auftritt, muss er – gemäß der Vorgabe im Antragsverfahren zur Erlangung der Fördermittel - gegenüber den Fördermittelgebern die Bereitstellung des kommunalen Eigenanteils erklären. Dafür wurde im Januar 2016 eine Dringlichkeitsentscheidung auf den Weg gebracht, die von allen Fraktionen, ausgenommen DIE LINKE, beschlossen wurde. Auch wenn eine formelle Sicherung der Finanzierung erst mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung vorliegt, sollte die Dringlichkeitsentscheidung dazu dienen, den Fördergebern gegenüber erklären zu können, dass der Kreistag die Mittel im Falle eines positiven Förderbescheids bereitstellt. Somit konnte der Förderantrag form- und fristgerecht beim BMVI eingereicht werden. Darin strebt der Kreis Euskirchen an, eine nahezu flächendeckende Breitbandversorgung zu schaffen. Gegenwärtig sind als Ergebnis der oben beschriebenen Analyse nur 61,5 Prozent der Haushalte im Kreis mit mindestens 30 Mbit/s und nur 49,9 Prozent mit mindestens 50 Mbit/s versorgt. Insbesondere in ländlich geprägten Gebieten des Kreises, liegt die Versorgung deutlich unter dem Kreisdurchschnitt. Auch die Anbindung von Gewerbeflächen ist nicht überall ausreichend ausgeprägt. Der Kreis plant in seinem Antrag gemäß den Förderkriterien, mittelfristig ein zukunftsfähiges Breitbandnetz zu schaffen, das bis Ende 2018 für mindestens 95 Prozent der Haushalte eine Versorgung mit 50 Mbit/s zur Verfügung stellt. Ein weiterer Schwerpunkt des Ausbaus sind neben Bildungseinrichtungen die über das Kreisgebiet verteilten diversen Gewerbeflächen. Dadurch sollen u.a. attraktive Standortbedingungen geschaffen werden, um die gegenwärtige Wirtschaftskraft sicherzustellen und neue Gewerbeansiedlungen zu realisieren. Dabei wird das Fördermodell der Wirtschaftlichkeitslücke verfolgt, weil in vielen Lagen kein eigenwirtschaftlicher flächendeckender Ausbau der Breitbandnetze durch die Netzbetreiber stattfindet. Daher will der Kreis den Breitbandausbau im Rahmen des Wirtschaftlichkeitslücken- -3modells fördern, um für die Netzbetreiber entsprechende Anreize zum Ausbau zu schaffen. Die Analyse des Beratungsbüros hat ergeben, dass der Breitbandausbau mit dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell für den Kreis insgesamt wirtschaftlich günstiger und mit geringerem Zeit- und Organisationsaufwand umzusetzen ist. Durch die finanziellen und zeitlichen Einsparungen kann mittelfristig eine NGA-Flächendeckung schneller realisiert werden. Nicht zuletzt vermindert dieses Trägermodell auch das wirtschaftliche Risiko des Kreises. Eine Mitteilung über die Bescheidung des Antrags wird für Mitte März 2016 erwartet. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)