Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
110 kB
Datum
07.03.2016
Erstellt
24.02.16, 14:46
Aktualisiert
24.02.16, 14:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 128/2016
18.02.2016
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
07.03.2016
Aktueller Sachstand Breitbandausbau im Kreis Euskirchen
Die Bundesregierung und die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen haben als gemeinsames Ziel
eine flächendeckende Versorgung aller Haushalte und Betriebe mit einer Bandbreite von 50 Mbit/s bis
Ende 2018 ausgerufen. Da insbesondere in den ländlichen Gebieten eine solche Versorgung
schwierig herzustellen ist, haben sich auf Anraten des Breitbandbüros NRW die beiden Kreise
Euskirchen und Düren zusammen getan, um die ersten Vorbereitungen für eine Fortentwicklung des
kreisseitigen Versorgungsgrades herbeizuführen. Nach Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens wurde das Beratungsbüro Micus in 2015 beauftragt,
1. eine Abfrage bei den relevanten Telekommunikationsunternehmen durchzuführen, um die
aktuell in den Ortsteilen und Gewerbegebieten verfügbaren Bandbreiten zu erheben und
darzustellen.
2. parallel in einem sogenannten Markterkundungsverfahren zu ermitteln, ob es
Breitbandnetzbetreiber gibt, die in den nächsten drei Jahren beabsichtigen, die bisher
unzureichend versorgten Haushalte und Gewerbegebiete ohne öffentliche Zuschüsse mit
schnellem Internet zu versorgen.
Hierauf hat sich einzig die Deutsche Telekom verbindlich erklärt, im fraglichen Zeitraum in mehreren
Ortsteilen verschiedener Städte und Gemeinden entsprechende eigenwirtschaftliche
Ausbaumaßnahmen durchzuführen. Eine Verbesserung der Versorgungslage in Gewerbegebieten
wird sich durch die gemeldeten Maßnahmen der Telekom nur in geringem Umfang ergeben.
Insgesamt wurde aus der Bestandserhebung und dem Markterkundungsverfahren deutlich, dass
auch nach Durchführung der durch die Telekom angekündigten Maßnahmen in beiden Kreisgebieten
unterversorgte Bereiche - sogenannte weiße Flecke - verbleiben werden, die nur mit Hilfe öffentlicher
Zuschüsse mit schnellem Internet versorgt werden können. Nach den aktuellen Erkenntnissen bietet
sich neben weiteren Förderkorridoren vorrangig nachfolgendes Programm an:
Sonderprogramm des Bundes, nach der Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus vom
22.10.2015 und Erklärung des Landes NRW zur Co-Finanzierung gemäß Schreiben des
MWEIMH NRW vom 26.11.2015.
Die dringende Empfehlung des Büros Micus im Zuge des vorliegenden Abschlussberichtes lautet,
dass die beiden Kreise Euskirchen und Düren bereits im ersten Aufruf einen Antrag beim
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) auf „Förderung von
Infrastrukturprojekten“ stellen. Die Frist für die Einreichung des Antrags war der 31.1.2016.
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Eine erfolgreiche Beantragung der Fördermittel setzt umfangreiche Planungsleistungen voraus, die
durch den Kreis Euskirchen mit eigenem Personal weder zeitlich noch fachlich im nötigen Umfang
bewältigt werden können. Der Kreis Euskirchen benötigte deshalb die Unterstützung durch ein
externes Planungs- und Beratungsbüro in technischer, wirtschaftlicher und juristischer Hinsicht.
Entsprechendes gilt für die Umsetzung der beabsichtigten Ausbauprojekte. Nach Durchführung eines
Vergabeverfahrens in 12/2015 wurde die TÜV Rheinland Consulting GmbH, Berlin, beauftragt,
fristgerecht einen Förderantrag vorzubereiten und im Falle des Zuschlags die Umsetzung der
optimierten Breitbandversorgung auszuschreiben. Ein gestellter Förderantrag beim Bund zu 100 %Finanzierung von „Beratungsleistungen“ wurde mit Zuwendungsbescheid vom 14.12.2015 i. H. von
50.000,-- € positiv beschieden.
Die Beratungsleistungen umfassen die Ermittlung und Aufbereitung aller für eine Antragstellung beim
BMVI benötigten Informationen, die Entwicklung eines kreisweiten Ausbaukonzeptes zur Tilgung der
weißen NGA-Flecken inkl. räumlicher Abgrenzung förderfähiger Projektgebiete sowie die für die
Antragstellung erforderlichen Berechnungen inkl. Abwägung zwischen Betreiber- und
Wirtschaftlichkeitslückenmodell und Aufstellung des Finanzierungsplans. Die Beratungsleistungen
umfassen außerdem – vorbehaltlich eines positiven Förderbescheids – im zweiten Schritt die
Begleitung bei der Projektumsetzung, insbesondere die Erstellung aller notwendigen
Ausschreibungsunterlagen, Vorbereitung der Vergabeentscheidung mit Vergabeempfehlung,
Verhandlung mit den Anbietern bis zum Vertragsabschluss und die fachliche Unterstützung bei der
Erfüllung der in der Förderrichtlinie definierten umfangreichen Nachweis- und
Dokumentationspflichten.
Die infrastrukturelle Förderung des Bundes erstreckt sich auf maximal 15 Mio. € je Projekt. Bei einem
Fördersatz von 50 % der förderfähigen Kosten ist damit ein Gesamtvolumen von maximal 30 Mio. €
zuwendungsfähig. Durch die zugesicherte Co-Finanzierung des Landes NRW von weiteren 40 % der
förderfähigen Kosten verbleibt ein kommunaler Eigenanteil von 10 % und damit maximal 3 Mio. € für
ein Zeitfenster zur Umsetzung bis zum 31.12.2019. Diese Vorgehensweise wurde in der
Bürgermeisterkonferenz am 22.12.2015 bei Zuladung aller im Kreistag vertretenen Fraktionen
vorgestellt und abgestimmt.
Da der Kreis Euskirchen als bündelnder Antragsteller auftritt, muss er – gemäß der Vorgabe im
Antragsverfahren zur Erlangung der Fördermittel - gegenüber den Fördermittelgebern die
Bereitstellung des kommunalen Eigenanteils erklären. Dafür wurde im Januar 2016 eine
Dringlichkeitsentscheidung auf den Weg gebracht, die von allen Fraktionen, ausgenommen DIE
LINKE, beschlossen wurde. Auch wenn eine formelle Sicherung der Finanzierung erst mit
Inkrafttreten der Haushaltssatzung vorliegt, sollte die Dringlichkeitsentscheidung dazu dienen, den
Fördergebern gegenüber erklären zu können, dass der Kreistag die Mittel im Falle eines positiven
Förderbescheids bereitstellt.
Somit konnte der Förderantrag form- und fristgerecht beim BMVI eingereicht werden. Darin strebt der
Kreis Euskirchen an, eine nahezu flächendeckende Breitbandversorgung zu schaffen. Gegenwärtig
sind als Ergebnis der oben beschriebenen Analyse nur 61,5 Prozent der Haushalte im Kreis mit
mindestens 30 Mbit/s und nur 49,9 Prozent mit mindestens 50 Mbit/s versorgt. Insbesondere in
ländlich geprägten Gebieten des Kreises, liegt die Versorgung deutlich unter dem Kreisdurchschnitt.
Auch die Anbindung von Gewerbeflächen ist nicht überall ausreichend ausgeprägt. Der Kreis plant in
seinem Antrag gemäß den Förderkriterien, mittelfristig ein zukunftsfähiges Breitbandnetz zu schaffen,
das bis Ende 2018 für mindestens 95 Prozent der Haushalte eine Versorgung mit 50 Mbit/s zur
Verfügung stellt. Ein weiterer Schwerpunkt des Ausbaus sind neben Bildungseinrichtungen die über
das Kreisgebiet verteilten diversen Gewerbeflächen. Dadurch sollen u.a. attraktive
Standortbedingungen geschaffen werden, um die gegenwärtige Wirtschaftskraft sicherzustellen und
neue Gewerbeansiedlungen zu realisieren.
Dabei wird das Fördermodell der Wirtschaftlichkeitslücke verfolgt, weil in vielen Lagen kein
eigenwirtschaftlicher flächendeckender Ausbau der Breitbandnetze durch die Netzbetreiber
stattfindet. Daher will der Kreis den Breitbandausbau im Rahmen des Wirtschaftlichkeitslücken-
-3modells fördern, um für die Netzbetreiber entsprechende Anreize zum Ausbau zu schaffen. Die
Analyse des Beratungsbüros hat ergeben, dass der Breitbandausbau mit dem
Wirtschaftlichkeitslückenmodell für den Kreis insgesamt wirtschaftlich günstiger und mit geringerem
Zeit- und Organisationsaufwand umzusetzen ist. Durch die finanziellen und zeitlichen Einsparungen
kann mittelfristig eine NGA-Flächendeckung schneller realisiert werden. Nicht zuletzt vermindert
dieses Trägermodell auch das wirtschaftliche Risiko des Kreises.
Eine Mitteilung über die Bescheidung des Antrags wird für Mitte März 2016 erwartet.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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