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Info GB (Eifel-Bördebahn hier: Sachstand)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
132 kB
Datum
18.11.2015
Erstellt
04.11.15, 12:02
Aktualisiert
04.11.15, 12:02
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Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 101/2015 14.10.2015 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 18.11.2015 Eifel-Bördebahn hier: Sachstand Derzeitige und zukünftige Betriebsleistungen Nach dem letztjährigen Betrieb an Sonn – und Feiertagen anlässlich der LaGa wurde zu Ostern 2015 der Verkehr wieder aufgenommen und erstmals auf einen Verkehr an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ausgedehnt. Pro Betriebstag werden hierbei vier Fahrtenpaare durchgeführt (ab Euskirchen 10:05, 13:05, 16:05 und 19:05 Uhr). Eine weitere Neuerung ist, dass der Betrieb nicht saisonal begrenzt wurde, sondern bis zum Jahresende 2015 ausgeweitet wird. Die Betriebsdurchführung obliegt der Rurtalbahn GmbH, die eine personelle Unterstützung durch Ehrenamtler des Bürgerbahnvereines erfährt. Seitens des Kreises Euskirchen erfolgte eine finanzielle Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements. Auch der Kreis Düren, die Sparkasse Düren und die Kreissparkasse Euskirchen leisten einen Beitrag. Der Großteil des Aufwandes, die Betriebsleistungserbringung durch die Rurtalbahn GmbH, wird vom NVR finanziert. Für 2016 plant der NVR eine nationale Ausschreibung der Betriebsleistung in Fortführung des in 2015 vorgehaltenen Angebotes und somit als Ganzjahresbetrieb bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2016. Der Verkehr soll –im Einvernehmen mit dem Bürgerbahnverein- nicht mehr als Bürgerbahnbetrieb, sondern als „professioneller“ SPNV durchgeführt werden. Eine finanzielle Unterstützung durch die Kreise bzw. ein Sponsoring durch die (Kreis-)Sparkasse ist nach jetzigem Kenntnisstand für 2016 nicht mehr vorgesehen. Die Finanzierung wird durch den NVR sichergestellt. Für die Jahre 2017 ff soll dem Vernehmen nach eine EU-weite Ausschreibung für die Wochenendund Feiertagsverkehre erfolgen. Reaktivierung Eine vollständige Reaktivierung, also eine Ausweitung der Verkehrsleistungen auf den Werktagsverkehr wird weiterhin angestrebt und hängt von der zukünftigen finanziellen Ausstattung der Länder bzw. der Zweckverbände ab. Erste Aussagen sind hierzu bis zum Jahresende 2015 zu erwarten. Neben der Förderung der Betriebsleistungen ist auch eine Förderung der Infrastruktur (Instandsetzung, technische Sicherung) erforderlich. Da sich abzeichnet, dass Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von über 3 Mio. € nicht mehr in alleiniger Zuständigkeit des NVR gefördert werden können, sondern zuvor im ÖPNV-Bedarfsplan des Landes verankert werden müssen, haben die Kreise Euskirchen und Düren sowie der NVR die Reaktivierung der Bördebahn als Maßnahme für den ÖPNV-Bedarfsplan angemeldet (s. V 160/2015). Zudem sollte aus Sicht des Kreises Euskirchen der NVR in seinem NVP SPNV verbindlichere Aussagen zur Zukunft der Bördebahn treffen (s. V 161/2015). -2Vor einer vollständigen Reaktivierung (tägliche Bedienung im Stundentakt) soll der Betrieb ab 2018/19 maßvoll auf einen Werktagsbetrieb im 2 –Stunden-Takt ausgeweitet werden. Grundstücksverhandlungen Die BTG des Kreises Düren und die Rurtalbahn GmbH führen mit Zustimmung der Kreisverwaltung Verhandlungen mit der DB Netz AG über den Erwerb der kompletten Strecke Euskirchen – Düren. Bislang stockten die Verhandlungen auf Dürener Seite auf Grund von Unklarheiten bezogen auf den Bahnhof in Düren. Aus Sicht der Verwaltung ist der Erwerb des Teilstücks zwischen Zülpich und Euskirchen durch den Kreis Euskirchen selber nicht anzustreben. Hierzu wären Kenntnisse als Eisenbahninfrastrukturunternehmen erforderlich, die beim Kreis Euskirchen nicht vorliegen. Die BTG ist darüber informiert, dass bei einem Erwerb entsprechende Beschlüsse des Kreises Euskirchen notwendig werden könnten. Von daher wurde um regelmäßige Information zum Verhandlungsfortschritt gebeten. Ggfls. müssen auch Regelungen zu einem evtl. Vorkaufsrecht des Kreises Euskirchen vereinbart werden. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)