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Beschlussvorlage GB (ÖPNV-Bedarfsplan hier: Vorschlag des Kreises Euskirchen zur Priorisierung der gemeldeten Maßnahmen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
124 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
23.02.16, 12:01
Aktualisiert
03.03.16, 12:01
Beschlussvorlage GB (ÖPNV-Bedarfsplan
hier: Vorschlag des Kreises Euskirchen zur Priorisierung der gemeldeten Maßnahmen) Beschlussvorlage GB (ÖPNV-Bedarfsplan
hier: Vorschlag des Kreises Euskirchen zur Priorisierung der gemeldeten Maßnahmen) Beschlussvorlage GB (ÖPNV-Bedarfsplan
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hier: Vorschlag des Kreises Euskirchen zur Priorisierung der gemeldeten Maßnahmen) Beschlussvorlage GB (ÖPNV-Bedarfsplan
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hier: Vorschlag des Kreises Euskirchen zur Priorisierung der gemeldeten Maßnahmen)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 194/2016 12.02.2016 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 02.03.2016 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 06.04.2016 Kreisausschuss 06.04.2016 Kreistag 20.04.2016 ÖPNV-Bedarfsplan hier: Vorschlag des Kreises Euskirchen zur Priorisierung der gemeldeten Maßnahmen Sachbearbeiter/in: Frau Kratzke Tel.: 15 537 Abt.: 60.13 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt über die Priorisierung der für den ÖPNV-Bedarfsplan 2017 gemeldeten Maßnahmen. -2Begründung: Die Zweckverbandsversammlung des Nahverkehr Rheinland und der Regionalrat Köln haben über die Projektvorschläge aus der Region zur Fortschreibung des ÖPNV-Bedarfsplans des Landes beschlossen. Die gemeinsame Vorschlagsliste wurde dem MBWSV NRW fristgerecht übermittelt. Die beiden Gremien hatten sich zudem vor dem Hintergrund der Vielzahl gemeldeter Vorhaben und des insgesamt hohen Investitionsbedarfs darauf verständigt, die Projektvorschläge in vordringlichen und weiteren Bedarf zu kategorisieren und diese Kategorisierung an das zuständige Ministerium weiterzuleiten. Hierzu wurde vereinbart, die jeweiligen Aufgabenträger unter Einbeziehung der politischen Vertreter dazu aufzufordern, den verkehrlichen Nutzen ihrer Projektvorschläge zu melden und eine Einordung ihrer Maßnahmen bis zur Osterpause 2016 vorzunehmen. Zu der vorgesehenen Kategorisierung hat das MBWSV dem NVR auf Anfrage mitgeteilt, dass eine Priorisierung der Vorschläge im weiteren Verfahren berücksichtigt werde und Maßnahmen ohne weitere Angaben als gleichwertig angesehen würden. Der NVR bittet daher nun die Aufgabenträger des ÖPNV, die ihr jeweiliges Gebiet betreffenden und bei der Bezirksregierung Köln eingegangenen Projektvorschläge aller anmeldenden Stellen nach vordringlichem und weiterem Bedarf einzuordnen. Das Verfahren bezieht sich auf alle ÖPNV-Vorschläge sowie auf alle Vorschläge zu SPNV-Vorhaben, welche aus der Region gemeldet worden sind. Analog wird der NVR als SPNV-Aufgabenträger alle die von ihm gemeldeten und ihm vorliegenden Vorschläge zu Vorhaben des SPNV kategorisieren. Zur Einschätzung der Dringlichkeit hat der NVR einen einfachen Bewertungsbogen (Anlage) erstellt, der eine zeitliche und qualitative Differenzierung aller Projektvorschläge ermöglichen soll. Für jeden Projektvorschlag werden die Aufgabenträger einen gesonderten Bogen erhalten, der in Bezug auf Angaben, die bereits in den zu den Projektvorschlägen eingereichten Vordrucken enthalten sind, vorausgefüllt ist. Als vordringlich sollen grundsätzlich Vorhaben gelten, die aus Aufgabenträgersicht unter Angabe der für den Bedarf wesentlichen Gründe im Zeitraum bis 2025 in Betrieb gehen könnten. Dabei sei zu berücksichtigen, dass der Zeitraum der Inbetriebnahme mit der Dauer der Planungs- und Bauzeit, mit der Abhängigkeit von anderen Projekten und mit dem Zeitraum für die Bereitstellung des kommunalen Eigenanteils an der Gesamtfinanzierung vereinbar sein muss. Soweit einem Vorhabenträger mehrere Projekte zuzuordnen sind, solle dies im Hinblick auf die personellen und finanziellen Ressourcen bzw. die zeitliche Einordnung ebenso berücksichtigt werden. Die jeweiligen Beurteilungskriterien sind nur dann anzukreuzen, wenn diese gemäß der Einschätzung der Aufgabenträger voll zutreffen. Die abschließende Gesamteinschätzung der Dringlichkeit sollte sich schlüssig aus der Anzahl und Verteilung der zutreffenden Beurteilungskriterien in den jeweiligen Spalten ergeben. Die Ergebnisse werden in die politischen Vorberatungen eingehen bzw. einem gemeinsamen Vorschlag von Zweckverbandsversammlung NVR (Sitzung am 29.06.16) und Regionalrat (Sitzung am 01.07.16) zugrunde gelegt. Die vom NVR angekündigten Projektbögen für alle aus der Region angemeldeten Maßnahmen sind bis zur Erstellung dieser Vorlage noch nicht eingegangen. Daher wird im -3- Folgenden zunächst nur ein Priorisierungsvorschlag der durch den Kreis Euskirchen selber gemeldeten Maßnahmen vorgenommen. Nach Vorliegen der weiteren Projektvorschläge erfolgt eine Aktualisierung der verwaltungsseitigen Vorschlagsliste. Die nachfolgende nummerische Aufstellung stellt keine Priorisierung dar. 1. Reaktivierung Bördebahn zwischen Euskirchen und Düren Vordringlicher Bedarf Der NVR hat die Maßnahme in der bisherigen Meldung als indisponibel eingestuft; eine Realisierung bis 2025 erscheint realistisch. Der NVR wurde darüber hinaus gebeten, nicht nur die 1. Baustufe, sondern die Gesamtmaßnahme zu melden. 2. Bahnknoten Köln, insbesondere das Überwerfungsbauwerk Hürth/Kalscheuren Vordringlicher Bedarf Die Maßnahme ist dringend erforderlich, um Kapazitätsausweitungen auf der Eifelstrecke zu ermöglichen. Nach Auskunft des NVR wäre auch eine isolierte Umsetzung der Maßnahmen möglich, so dass eine Umsetzung bis 2025 realistisch wäre. 3. Elektrifizierung und Ausbau der Eifelstrecke und Voreifelbahn Vordringlicher Bedarf Die Maßnahme ist dringend erforderlich, um Kapazitätsausweitungen auf beiden Strecke zu ermöglichen. Die Realisierungschancen für die Umsetzung auf der Voreifelbahn stehen wegen der bevorstehenden Beauftragung der Machbarkeitsstudie günstiger. Gleichwohl sollen wegen der Dringlichkeit beider Maßnahmen auch beide Strecken in den vordringlichen Bedarf aufgenommen werden. 4. Bahnhof Mechernich (Herstellung der Barrierefreiheit) Vordringlicher Bedarf Der Bewilligungsbescheid zur Umsetzung der Maßnahme liegt vor. Da nach Aussage des MBWSV auch bereits begonnene Maßnahmen in den ÖPNVBedarfsplan gemeldet werden sollen, soll die Meldung aufrechterhalten bleiben. 5. Bahnhof Blankenheim-Wald (Barrierefreier Ausbau) Vordringlicher Bedarf Es bestehen nach wie vor gute Chancen, dass die Maßnahme in eine Vereinbarung zwischen Bund und DB Konzern (ZIP = Zukunftsinvestitionsprogramm) aufgenommen und bis 2018 umgesetzt wird. Die Maßnahme ist umsetzungsreif. 6. Bahnhof Kall (Neubau von barrierefreiem Mittelbahnsteig) Vordringlicher Bedarf Es handelt sich um eine Projektidee für eine mögliche Nachfolgeregelung der MOF 2. Nach Auskunft des NVR ist eine vertragliche Regelung u.a. zwischen dem Bund und dem DB Konzern in Vorbereitung. Diese Vereinbarung konnte noch nicht -4- abgeschlossen werden. Nach Auskunft der Geschäftsführung des NVR werden die Verhandlungen aber fortgesetzt. Insofern ist eine Absicherung über den ÖPNVBedarfsplan wichtig. 7. Euskirchen (Bau eines Pendlerparkhauses am Bahnhof Euskirchen) Vordringlicher Bedarf In Anbetracht der Bedeutung des Knoten-Bahnhofes Euskirchen für das gesamte Kreisgebiet besteht aus Sicht des Kreises Euskirchen eine hohe Dringlichkeit, die bisherige Parksituation am Bahnhof Euskirchen zu verbessern. Die SVE hatte „vorzeitigen Maßnahmebeginn“ beantragt, der aber vom NVR wegen fehlender Mittel abgelehnt wurde. Weiterhin hat die Stadt Euskirchen den Kreis über nachfolgende zusätzliche Meldungen informiert, die der Kreis Euskirchen daraufhin ebenfalls in seiner Meldung berücksichtigt hat: 8. Euskirchen Georgstr. (Neubau eines Haltepunktes an der Eifelstrecke/Bördebahn) Weiterer Bedarf Die Realisierung eines neuen Haltepunktes an der Eifelstrecke/Bördebahn steht im engen Zusammenhang mit der Elektrifizierung der Eifelstrecke, da nur bei Elektrifizierung dieser Strecke eine Aufnahme weiterer Halte möglich ist. Seitens der Stadt Euskirchen gibt es noch keine konkreten Planungen für diesen Haltepunkt; im Flächennutzungsplan der Stadt Euskirchen ist der Haltepunkt jedoch berücksichtigt. Die Realisierungschancen bis 2025 werden verwaltungsseitig als gering eingeschätzt. 9. Elsig (Neubau eines Haltepunktes an der Bördebahn) Vordringlicher Bedarf Die Realisierung eines neuen Haltepunktes an der Bördebahn steht im engen Zusammenhang mit der Reaktivierung der Bördebahn und sollte daher mit gleicher Priorität eingestuft werden. Eine konkrete Planung für den Haltepunkt Elsig, den es im früheren SPNV-Betrieb nicht gab, liegt noch nicht vor. Die Stadt Euskirchen hat aber eine entsprechende Berücksichtigung im Flächennutzungsplan vorgenommen. Der Beginn eines Vorlaufbetriebes (2-Stunden-Takt an Werktagen) in den Jahren 2019/20 wird als realistisch eingeschätzt. 10. Roitzheim (Neubau eines Haltepunktes an der Voreifelbahn) Vordringlicher Bedarf / Weiterer Bedarf Die Realisierung eines neuen Haltepunktes in Roitzheim ist Gegenstand der Machbarkeitsstudie zur Elektrifizierung der Voreifelbahn und sollte daher die gleiche Priorisierung wie die Elektrifizierung erhalten. Allerdings liegen noch keine diesbezüglichen Planungen der Stadt Euskirchen vor. Insofern sollte abgewartet werden, welche Priorisierung die Stadt Euskirchen selber vornimmt. 11. Stotzheim (Verlegung / Sanierung des Haltepunktes, barrierefreie Ausgestaltung) Vordringlicher Bedarf -5- Die Verlegung / Sanierung des Haltepunktes ist vom NVR als Projektidee für eine mögliche Nachfolgeregelung MOF 2 als indisponibel geführt und sollte daher auch als vordringlicher Bedarf priorisiert werden. Die konkrete Aufgabenstellung (Verlegung oder Sanierung) muss seitens des NVR noch formuliert werden. Konkrete Planungen der Stadt Euskirchen liegen noch nicht vor. 12. Großbüllesheim (Haltepunkt, Herstellung der Barrierefreiheit) Vordringlicher Bedarf Die Herstellung der Barrierefreiheit ist vom NVR als Projektidee für eine mögliche Nachfolgeregelung MOF 2 als indisponibel geführt und sollte daher auch als vordringlicher Bedarf priorisiert werden. Die Stadt Euskirchen sieht eine hohe Priorität dieser Maßnahme, da hiermit die Anbindung des Gewerbegebietes verbessert werden kann. 13. Barrierefreier Ausbau von Haltestellen Vordringlicher Bedarf Da die Novelle des Personenbeförderungsrechts vom Januar 2013 eine verbindliche Festschreibung in den Nahverkehrsplänen vorsieht, die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen so zu berücksichtigen, dass die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 vollständig barrierefrei möglich ist, muss grundsätzlich von einer Umsetzung der Maßnahmen bis 2015 ausgegangen werden, so dass eine entsprechende Priorität einzuplanen ist. Konkrete Planungen liegen noch nicht vor; hierzu ist zunächst eine Erfassung und Bewertung des Bestandes vorzunehmen. Weiteres Vorgehen: Die o.a. vorgenommene Einstufung stellt eine erste Diskussionsgrundlage dar und behandelt nur die vom Kreis Euskirchen selber gemeldeten Projekte. Es bleibt somit abzuwarten, welche weiteren Projekte aus der Region gemeldet wurden sowie welche Einschätzung der NVR und die Stadt Euskirchen und ggf. weitere kreisangehörige Kommunen vertreten. Es wird davon ausgegangen, dass die bisher fehlenden Unterlagen bis zur Sitzung des Kreisausschusses am 06.04.2016 vorliegen werden, so dass in dieser Sitzung ein Beschluss gefasst werden kann. Der NVR hat um Rückäußerung bis 08.04.2016 gebeten. gez. i. V. Poth Landrat -6Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)