Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
124 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
23.02.16, 12:01
Aktualisiert
03.03.16, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 194/2016
12.02.2016
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
02.03.2016
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
06.04.2016
Kreisausschuss
06.04.2016
Kreistag
20.04.2016
ÖPNV-Bedarfsplan
hier: Vorschlag des Kreises Euskirchen zur Priorisierung der gemeldeten Maßnahmen
Sachbearbeiter/in: Frau Kratzke
Tel.: 15 537
Abt.: 60.13
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt über die Priorisierung der für den ÖPNV-Bedarfsplan 2017 gemeldeten
Maßnahmen.
-2Begründung:
Die Zweckverbandsversammlung des Nahverkehr Rheinland und der Regionalrat Köln haben
über die Projektvorschläge aus der Region zur Fortschreibung des ÖPNV-Bedarfsplans des
Landes beschlossen. Die gemeinsame Vorschlagsliste wurde dem MBWSV NRW
fristgerecht übermittelt.
Die beiden Gremien hatten sich zudem vor dem Hintergrund der Vielzahl gemeldeter
Vorhaben und des insgesamt hohen Investitionsbedarfs darauf verständigt, die
Projektvorschläge in vordringlichen und weiteren Bedarf zu kategorisieren und diese
Kategorisierung an das zuständige Ministerium weiterzuleiten. Hierzu wurde vereinbart, die
jeweiligen Aufgabenträger unter Einbeziehung der politischen Vertreter dazu aufzufordern,
den verkehrlichen Nutzen ihrer Projektvorschläge zu melden und eine Einordung ihrer
Maßnahmen bis zur Osterpause 2016 vorzunehmen.
Zu der vorgesehenen Kategorisierung hat das MBWSV dem NVR auf Anfrage mitgeteilt,
dass eine Priorisierung der Vorschläge im weiteren Verfahren berücksichtigt werde und
Maßnahmen ohne weitere Angaben als gleichwertig angesehen würden.
Der NVR bittet daher nun die Aufgabenträger des ÖPNV, die ihr jeweiliges Gebiet
betreffenden und bei der Bezirksregierung Köln eingegangenen Projektvorschläge aller
anmeldenden Stellen nach vordringlichem und weiterem Bedarf einzuordnen. Das Verfahren
bezieht sich auf alle ÖPNV-Vorschläge sowie auf alle Vorschläge zu SPNV-Vorhaben,
welche aus der Region gemeldet worden sind.
Analog wird der NVR als SPNV-Aufgabenträger alle die von ihm gemeldeten und ihm
vorliegenden Vorschläge zu Vorhaben des SPNV kategorisieren. Zur Einschätzung der
Dringlichkeit hat der NVR einen einfachen Bewertungsbogen (Anlage) erstellt, der eine
zeitliche und qualitative Differenzierung aller Projektvorschläge ermöglichen soll.
Für jeden Projektvorschlag werden die Aufgabenträger einen gesonderten Bogen erhalten,
der in Bezug auf Angaben, die bereits in den zu den Projektvorschlägen eingereichten
Vordrucken enthalten sind, vorausgefüllt ist.
Als vordringlich sollen grundsätzlich Vorhaben gelten, die aus Aufgabenträgersicht unter
Angabe der für den Bedarf wesentlichen Gründe im Zeitraum bis 2025 in Betrieb gehen
könnten. Dabei sei zu berücksichtigen, dass der Zeitraum der Inbetriebnahme mit der Dauer
der Planungs- und Bauzeit, mit der Abhängigkeit von anderen Projekten und mit dem
Zeitraum für die Bereitstellung des kommunalen Eigenanteils an der Gesamtfinanzierung
vereinbar sein muss. Soweit einem Vorhabenträger mehrere Projekte zuzuordnen sind, solle
dies im Hinblick auf die personellen und finanziellen Ressourcen bzw. die zeitliche
Einordnung ebenso berücksichtigt werden.
Die jeweiligen Beurteilungskriterien sind nur dann anzukreuzen, wenn diese gemäß der
Einschätzung der Aufgabenträger voll zutreffen. Die abschließende Gesamteinschätzung der
Dringlichkeit sollte sich schlüssig aus der Anzahl und Verteilung der zutreffenden
Beurteilungskriterien in den jeweiligen Spalten ergeben.
Die Ergebnisse werden in die politischen Vorberatungen eingehen bzw. einem gemeinsamen
Vorschlag von Zweckverbandsversammlung NVR (Sitzung am 29.06.16) und Regionalrat
(Sitzung am 01.07.16) zugrunde gelegt.
Die vom NVR angekündigten Projektbögen für alle aus der Region angemeldeten
Maßnahmen sind bis zur Erstellung dieser Vorlage noch nicht eingegangen. Daher wird im
-3-
Folgenden zunächst nur ein Priorisierungsvorschlag der durch den Kreis Euskirchen selber
gemeldeten Maßnahmen vorgenommen. Nach Vorliegen der weiteren Projektvorschläge
erfolgt eine Aktualisierung der verwaltungsseitigen Vorschlagsliste. Die nachfolgende
nummerische Aufstellung stellt keine Priorisierung dar.
1.
Reaktivierung Bördebahn zwischen Euskirchen und Düren
Vordringlicher Bedarf
Der NVR hat die Maßnahme in der bisherigen Meldung als indisponibel eingestuft;
eine Realisierung bis 2025 erscheint realistisch. Der NVR wurde darüber hinaus
gebeten, nicht nur die 1. Baustufe, sondern die Gesamtmaßnahme zu melden.
2.
Bahnknoten Köln, insbesondere das Überwerfungsbauwerk Hürth/Kalscheuren
Vordringlicher Bedarf
Die Maßnahme ist dringend erforderlich, um Kapazitätsausweitungen auf der
Eifelstrecke zu ermöglichen. Nach Auskunft des NVR wäre auch eine isolierte
Umsetzung der Maßnahmen möglich, so dass eine Umsetzung bis 2025 realistisch
wäre.
3.
Elektrifizierung und Ausbau der Eifelstrecke und Voreifelbahn
Vordringlicher Bedarf
Die Maßnahme ist dringend erforderlich, um Kapazitätsausweitungen auf beiden
Strecke zu ermöglichen. Die Realisierungschancen für die Umsetzung auf der
Voreifelbahn stehen wegen der bevorstehenden Beauftragung der
Machbarkeitsstudie günstiger. Gleichwohl sollen wegen der Dringlichkeit beider
Maßnahmen auch beide Strecken in den vordringlichen Bedarf aufgenommen
werden.
4.
Bahnhof Mechernich (Herstellung der Barrierefreiheit)
Vordringlicher Bedarf
Der Bewilligungsbescheid zur Umsetzung der Maßnahme liegt vor. Da nach
Aussage des MBWSV auch bereits begonnene Maßnahmen in den ÖPNVBedarfsplan gemeldet werden sollen, soll die Meldung aufrechterhalten bleiben.
5.
Bahnhof Blankenheim-Wald (Barrierefreier Ausbau)
Vordringlicher Bedarf
Es bestehen nach wie vor gute Chancen, dass die Maßnahme in eine
Vereinbarung zwischen Bund und DB Konzern (ZIP =
Zukunftsinvestitionsprogramm) aufgenommen und bis 2018 umgesetzt wird. Die
Maßnahme ist umsetzungsreif.
6.
Bahnhof Kall (Neubau von barrierefreiem Mittelbahnsteig)
Vordringlicher Bedarf
Es handelt sich um eine Projektidee für eine mögliche Nachfolgeregelung der MOF
2. Nach Auskunft des NVR ist eine vertragliche Regelung u.a. zwischen dem Bund
und dem DB Konzern in Vorbereitung. Diese Vereinbarung konnte noch nicht
-4-
abgeschlossen werden. Nach Auskunft der Geschäftsführung des NVR werden die
Verhandlungen aber fortgesetzt. Insofern ist eine Absicherung über den ÖPNVBedarfsplan wichtig.
7.
Euskirchen (Bau eines Pendlerparkhauses am Bahnhof Euskirchen)
Vordringlicher Bedarf
In Anbetracht der Bedeutung des Knoten-Bahnhofes Euskirchen für das gesamte
Kreisgebiet besteht aus Sicht des Kreises Euskirchen eine hohe Dringlichkeit, die
bisherige Parksituation am Bahnhof Euskirchen zu verbessern.
Die SVE hatte „vorzeitigen Maßnahmebeginn“ beantragt, der aber vom NVR
wegen fehlender Mittel abgelehnt wurde.
Weiterhin hat die Stadt Euskirchen den Kreis über nachfolgende zusätzliche Meldungen
informiert, die der Kreis Euskirchen daraufhin ebenfalls in seiner Meldung berücksichtigt hat:
8.
Euskirchen Georgstr. (Neubau eines Haltepunktes an der Eifelstrecke/Bördebahn)
Weiterer Bedarf
Die Realisierung eines neuen Haltepunktes an der Eifelstrecke/Bördebahn steht im
engen Zusammenhang mit der Elektrifizierung der Eifelstrecke, da nur bei
Elektrifizierung dieser Strecke eine Aufnahme weiterer Halte möglich ist.
Seitens der Stadt Euskirchen gibt es noch keine konkreten Planungen für diesen
Haltepunkt; im Flächennutzungsplan der Stadt Euskirchen ist der Haltepunkt
jedoch berücksichtigt.
Die Realisierungschancen bis 2025 werden verwaltungsseitig als gering
eingeschätzt.
9.
Elsig (Neubau eines Haltepunktes an der Bördebahn)
Vordringlicher Bedarf
Die Realisierung eines neuen Haltepunktes an der Bördebahn steht im engen
Zusammenhang mit der Reaktivierung der Bördebahn und sollte daher mit gleicher
Priorität eingestuft werden. Eine konkrete Planung für den Haltepunkt Elsig, den es
im früheren SPNV-Betrieb nicht gab, liegt noch nicht vor. Die Stadt Euskirchen hat
aber eine entsprechende Berücksichtigung im Flächennutzungsplan
vorgenommen. Der Beginn eines Vorlaufbetriebes (2-Stunden-Takt an Werktagen)
in den Jahren 2019/20 wird als realistisch eingeschätzt.
10.
Roitzheim (Neubau eines Haltepunktes an der Voreifelbahn)
Vordringlicher Bedarf / Weiterer Bedarf
Die Realisierung eines neuen Haltepunktes in Roitzheim ist Gegenstand der
Machbarkeitsstudie zur Elektrifizierung der Voreifelbahn und sollte daher die
gleiche Priorisierung wie die Elektrifizierung erhalten. Allerdings liegen noch keine
diesbezüglichen Planungen der Stadt Euskirchen vor. Insofern sollte abgewartet
werden, welche Priorisierung die Stadt Euskirchen selber vornimmt.
11.
Stotzheim (Verlegung / Sanierung des Haltepunktes, barrierefreie Ausgestaltung)
Vordringlicher Bedarf
-5-
Die Verlegung / Sanierung des Haltepunktes ist vom NVR als Projektidee für eine
mögliche Nachfolgeregelung MOF 2 als indisponibel geführt und sollte daher auch
als vordringlicher Bedarf priorisiert werden. Die konkrete Aufgabenstellung
(Verlegung oder Sanierung) muss seitens des NVR noch formuliert werden.
Konkrete Planungen der Stadt Euskirchen liegen noch nicht vor.
12.
Großbüllesheim (Haltepunkt, Herstellung der Barrierefreiheit)
Vordringlicher Bedarf
Die Herstellung der Barrierefreiheit ist vom NVR als Projektidee für eine mögliche
Nachfolgeregelung MOF 2 als indisponibel geführt und sollte daher auch als
vordringlicher Bedarf priorisiert werden. Die Stadt Euskirchen sieht eine hohe
Priorität dieser Maßnahme, da hiermit die Anbindung des Gewerbegebietes
verbessert werden kann.
13.
Barrierefreier Ausbau von Haltestellen
Vordringlicher Bedarf
Da die Novelle des Personenbeförderungsrechts vom Januar 2013
eine verbindliche Festschreibung in den Nahverkehrsplänen vorsieht,
die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen so zu
berücksichtigen, dass die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum
1. Januar 2022 vollständig barrierefrei möglich ist, muss grundsätzlich von einer
Umsetzung der Maßnahmen bis 2015 ausgegangen werden, so dass eine
entsprechende Priorität einzuplanen ist. Konkrete Planungen liegen noch nicht vor;
hierzu ist zunächst eine Erfassung und Bewertung des Bestandes vorzunehmen.
Weiteres Vorgehen:
Die o.a. vorgenommene Einstufung stellt eine erste Diskussionsgrundlage dar und
behandelt nur die vom Kreis Euskirchen selber gemeldeten Projekte. Es bleibt somit
abzuwarten, welche weiteren Projekte aus der Region gemeldet wurden sowie welche
Einschätzung der NVR und die Stadt Euskirchen und ggf. weitere kreisangehörige
Kommunen vertreten.
Es wird davon ausgegangen, dass die bisher fehlenden Unterlagen bis zur Sitzung des
Kreisausschusses am 06.04.2016 vorliegen werden, so dass in dieser Sitzung ein
Beschluss gefasst werden kann. Der NVR hat um Rückäußerung bis 08.04.2016
gebeten.
gez. i. V. Poth
Landrat
-6Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)