Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
18 kB
Datum
16.12.2015
Erstellt
07.12.15, 14:46
Aktualisiert
07.12.15, 14:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 1 / F 22/2015
Datum: 04.12.2015
Situation der Ausländerbehörde Euskirchen
hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE
Zur Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 20.11.2015 wird wie folgt Stellung genommen:
1.
Wie hat sich die Auslastung der Ausländerbehörde im Jahr 2015 entwickelt (Kontakte pro
Tag)? Wie wirkt sich der vermehrte Zuzug von Flüchtlingen auf Wartezeiten aus? Wie häufig
müssen Besucherinnen und Besucher ohne Termin weggeschickt werden?
Die steigende Zahl der Asylbewerber wirkt sich auch auf die Arbeit der Ausländerbehörde
aus. Im Bereich der direkten Kundenkontakte (Schalterbereich) stieg die Zahl der
Entscheidungen von ca. 3.350 im Jahr 2013 auf ca. 4.900 im Jahr 2015. Zusätzlich ergeben
sich Kundenkontakte durch Vorsprachen, die nur aus Beratungsgründen erfolgen, sowie
Mehrfachvorsprachen bei der Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).
Diesbezüglich ist anzumerken, dass die Betroffenen bei der Erteilung und Verlängerung eines
eAT grundsätzlich zweimal bei der Ausländerbehörde vorsprechen müssen: zur
Antragstellung, Vorlage der erforderlichen Nachweise und Aufnahme der biometrischen Daten
und nach Erstellung durch die Bundesdruckerei zur Abholung des eAT. Somit kann davon
ausgegangen werden, dass im Jahr 2015 ca. 6.900 Kundenkontakte erfolgten. Diese
Mehrbelastung wirkt sich insbesondere auf die Arbeitsbelastung der Mitarbeiter und auch auf
die Wartezeiten aus. Vor diesem Hintergrund wurde der Personalbestand in diesem Bereich
um zwei Bedienstete erweitert. Alle Besucherinnen und Besucher, die eine Aufrufnummer
gezogen haben, werden bedient. Generell können Vorsprachen ohne Termin erfolgen. Es
besteht jedoch auch die Möglichkeit der individuellen Terminvergabe (z. B. bei schulpflichtigen
Kindern am Nachmittag), wobei die hierfür zur Verfügung stehenden Kapazitäten zunehmend
begrenzt sind.
2.
Wie ist die Personalsituation in der Ausländerbehörde derzeit? Gibt es Angaben zum
Krankenstand bzw. der Veränderung des Krankenstands im Jahr 2015? Plant die Verwaltung
wegen des vermehrten Zuzuges von Flüchtlingen in den Kreis eine Aufstockung des
Personals?
Der Krankenstand im Bereich der Ausländerbehörde weicht nicht von dem der übrigen
Verwaltung ab. Insbesondere ist keine Steigerung des Krankenstandes zu verzeichnen. Auch
ist festzustellen, dass die Personalfluktuation gering ist. Die Planstellen in der
Ausländerbehörde sind im Mittel seit 11,4 Jahren von denselben Kollegen besetzt. Vor dem
Hintergrund der steigenden Asylbewerberzahlen wurde der Personalbestand, wie unter Nr. 1
ausgeführt, aufgestockt.
3.
Inwieweit werden Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angeboten, die sich
speziell auf den Themenbereich Flüchtlinge beziehen (z. B. im Umgang mit Traumata bei
Flucht- und Kriegserfahrungen)? Gibt es Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit
ehrenamtlichen Flüchtlingshelferinnen und Flüchtlingshelfern, z. B. zum Stellen einer
Begleitung oder von Dolmetscherinnen und Dolmetschern? Sieht die Verwaltung eine
Möglichkeit, die Leistungen der Behörde zu evaluieren, etwa im Zuge einer regelmäßigen
Befragung der Kundinnen und Kunden?
-2Die Mitarbeiter der Ausländerbehörde erhalten die für die rechtmäßige Aufgabenerfüllung
erforderlichen Fachschulungen und Fortbildungen. Diese erfolgen bei Bedarf im Rahmen
externer Schulungen und regelmäßig im Rahmen interner Fortbildung, bei der Änderungen
der Rechtslage vermittelt werden und einheitliche Bearbeitungsrichtlinien festgelegt werden.
Eine spezielle Schulung bezüglich Traumata bei Kriegs- und Fluchterfahrungen mit dem Ziel
einer entsprechenden Entscheidungspraxis findet nicht statt, da diesbezügliche
Entscheidungen nicht der Prüfungskompetenz der Ausländerbehörde unterfallen, sondern
durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) getroffen werden und die ABH an
diese Entscheidungen gebunden ist. Unabhängig davon verfügen die Mitarbeiter der
Ausländerbehörde auf Grund ihrer langjährigen Erfahrung über die erforderliche Kompetenz
und Sensibilität, die für den sachgerechten Umgang mit Flüchtlingen und anderen Ausländern
erforderlich ist. Bereits jetzt werden Flüchtlinge von Betreuern auch bei Vorsprachen bei der
Ausländerbehörde begleitet und unterstützt. Daneben ist festzustellen, dass die Personen zu
einem überwiegenden Anteil anwaltlich vertreten sind, so dass die Klärung von Rechtsfragen
unmittelbar mit den Bevollmächtigten erfolgt. Eine allgemeine Überprüfung der
Ausländerbehörde erfolgt durch die Geschäftsprüfungen der Aufsichtsbehörde.
Auch ist festzustellen, dass die Zahl der Beschwerden dem Beschwerdeaufkommen in der
übrigen Verwaltung entspricht.
Die Evaluierung der Arbeitsergebnisse wird in der Ausländerbehörde wie in der
Kreisverwaltung insgesamt als ständiger Prozess angesehen. Arbeitsvorgänge und
Entscheidungen werden mit dem Bediensteten reflektiert. Erkenntnisse aus der täglichen
Praxis, wozu auch Anregungen aus dem Kundenkreis zählen, und geänderte rechtliche
Anforderungen werden hierbei berücksichtigt.
gez. Rosenke
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(Landrat)