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Verwaltungsergänzung (Situation der Ausländerbehörde Euskirchen hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
18 kB
Datum
16.12.2015
Erstellt
07.12.15, 14:46
Aktualisiert
07.12.15, 14:46
Verwaltungsergänzung (Situation der Ausländerbehörde Euskirchen
hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE) Verwaltungsergänzung (Situation der Ausländerbehörde Euskirchen
hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1 / F 22/2015 Datum: 04.12.2015 Situation der Ausländerbehörde Euskirchen hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE Zur Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 20.11.2015 wird wie folgt Stellung genommen: 1. Wie hat sich die Auslastung der Ausländerbehörde im Jahr 2015 entwickelt (Kontakte pro Tag)? Wie wirkt sich der vermehrte Zuzug von Flüchtlingen auf Wartezeiten aus? Wie häufig müssen Besucherinnen und Besucher ohne Termin weggeschickt werden? Die steigende Zahl der Asylbewerber wirkt sich auch auf die Arbeit der Ausländerbehörde aus. Im Bereich der direkten Kundenkontakte (Schalterbereich) stieg die Zahl der Entscheidungen von ca. 3.350 im Jahr 2013 auf ca. 4.900 im Jahr 2015. Zusätzlich ergeben sich Kundenkontakte durch Vorsprachen, die nur aus Beratungsgründen erfolgen, sowie Mehrfachvorsprachen bei der Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT). Diesbezüglich ist anzumerken, dass die Betroffenen bei der Erteilung und Verlängerung eines eAT grundsätzlich zweimal bei der Ausländerbehörde vorsprechen müssen: zur Antragstellung, Vorlage der erforderlichen Nachweise und Aufnahme der biometrischen Daten und nach Erstellung durch die Bundesdruckerei zur Abholung des eAT. Somit kann davon ausgegangen werden, dass im Jahr 2015 ca. 6.900 Kundenkontakte erfolgten. Diese Mehrbelastung wirkt sich insbesondere auf die Arbeitsbelastung der Mitarbeiter und auch auf die Wartezeiten aus. Vor diesem Hintergrund wurde der Personalbestand in diesem Bereich um zwei Bedienstete erweitert. Alle Besucherinnen und Besucher, die eine Aufrufnummer gezogen haben, werden bedient. Generell können Vorsprachen ohne Termin erfolgen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit der individuellen Terminvergabe (z. B. bei schulpflichtigen Kindern am Nachmittag), wobei die hierfür zur Verfügung stehenden Kapazitäten zunehmend begrenzt sind. 2. Wie ist die Personalsituation in der Ausländerbehörde derzeit? Gibt es Angaben zum Krankenstand bzw. der Veränderung des Krankenstands im Jahr 2015? Plant die Verwaltung wegen des vermehrten Zuzuges von Flüchtlingen in den Kreis eine Aufstockung des Personals? Der Krankenstand im Bereich der Ausländerbehörde weicht nicht von dem der übrigen Verwaltung ab. Insbesondere ist keine Steigerung des Krankenstandes zu verzeichnen. Auch ist festzustellen, dass die Personalfluktuation gering ist. Die Planstellen in der Ausländerbehörde sind im Mittel seit 11,4 Jahren von denselben Kollegen besetzt. Vor dem Hintergrund der steigenden Asylbewerberzahlen wurde der Personalbestand, wie unter Nr. 1 ausgeführt, aufgestockt. 3. Inwieweit werden Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angeboten, die sich speziell auf den Themenbereich Flüchtlinge beziehen (z. B. im Umgang mit Traumata bei Flucht- und Kriegserfahrungen)? Gibt es Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Flüchtlingshelferinnen und Flüchtlingshelfern, z. B. zum Stellen einer Begleitung oder von Dolmetscherinnen und Dolmetschern? Sieht die Verwaltung eine Möglichkeit, die Leistungen der Behörde zu evaluieren, etwa im Zuge einer regelmäßigen Befragung der Kundinnen und Kunden? -2Die Mitarbeiter der Ausländerbehörde erhalten die für die rechtmäßige Aufgabenerfüllung erforderlichen Fachschulungen und Fortbildungen. Diese erfolgen bei Bedarf im Rahmen externer Schulungen und regelmäßig im Rahmen interner Fortbildung, bei der Änderungen der Rechtslage vermittelt werden und einheitliche Bearbeitungsrichtlinien festgelegt werden. Eine spezielle Schulung bezüglich Traumata bei Kriegs- und Fluchterfahrungen mit dem Ziel einer entsprechenden Entscheidungspraxis findet nicht statt, da diesbezügliche Entscheidungen nicht der Prüfungskompetenz der Ausländerbehörde unterfallen, sondern durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) getroffen werden und die ABH an diese Entscheidungen gebunden ist. Unabhängig davon verfügen die Mitarbeiter der Ausländerbehörde auf Grund ihrer langjährigen Erfahrung über die erforderliche Kompetenz und Sensibilität, die für den sachgerechten Umgang mit Flüchtlingen und anderen Ausländern erforderlich ist. Bereits jetzt werden Flüchtlinge von Betreuern auch bei Vorsprachen bei der Ausländerbehörde begleitet und unterstützt. Daneben ist festzustellen, dass die Personen zu einem überwiegenden Anteil anwaltlich vertreten sind, so dass die Klärung von Rechtsfragen unmittelbar mit den Bevollmächtigten erfolgt. Eine allgemeine Überprüfung der Ausländerbehörde erfolgt durch die Geschäftsprüfungen der Aufsichtsbehörde. Auch ist festzustellen, dass die Zahl der Beschwerden dem Beschwerdeaufkommen in der übrigen Verwaltung entspricht. Die Evaluierung der Arbeitsergebnisse wird in der Ausländerbehörde wie in der Kreisverwaltung insgesamt als ständiger Prozess angesehen. Arbeitsvorgänge und Entscheidungen werden mit dem Bediensteten reflektiert. Erkenntnisse aus der täglichen Praxis, wozu auch Anregungen aus dem Kundenkreis zählen, und geänderte rechtliche Anforderungen werden hierbei berücksichtigt. gez. Rosenke _______________________ (Landrat)