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Beschlusstext (Zukünftige Nutzung von Obdachlosenunterkünften)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
18 kB
Datum
04.10.2011
Erstellt
08.12.11, 06:24
Aktualisiert
08.12.11, 06:24
Beschlusstext (Zukünftige Nutzung von Obdachlosenunterkünften)

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Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Rates am 04.10.2011 16 Zukünftige Nutzung von Obdachlosenunterkünften (354/2011) Die bisher für die Unterbringung von Obdachlosen zur Verfügung gestellten Objekte werden künftig wie folgt genutzt: a) Das Objekt Peter-May-Str. 106 wird für die Zwecke der Obdachlosenunterkunft nicht mehr benötigt. Das Gebäude wird veräußert. b) Die Häuser Spickweg 11 + 12 werden als Obdachlosenunterkünfte nicht mehr benötigt. Beide Gebäude werden abgerissen. Für das dann freie Quartier (Anlage) wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen. c) Die Liegenschaften Oststr. 11, Vogelsang 27 + 29 und Ahremer Lichweg 3 werden weiter als Obdachlosenunterkünfte genutzt. Über die Bemühungen der zum Verkauf anstehenden Objekte am Spickweg 11 und 12 werden die städtischen Gremien entsprechend informiert. Für die anstehenden Haushaltsplanberatungen wird die Verwaltung beauftragt, eine vollständige Aufstellung der städtischen Immobilien zu stellen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)