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Beschlussvorlage GB (Ausbau K 24, Billiger Straße - III. Bauabschnitt zwischen dem Ortseingang und dem Kreisverkehrsplatz Boener Straße hier: Zustimmung zur erneuten Änderung des Entwurfskonzeptes)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
108 kB
Datum
06.04.2016
Erstellt
22.02.16, 14:47
Aktualisiert
22.02.16, 14:47
Beschlussvorlage GB (Ausbau K 24, Billiger Straße - III. Bauabschnitt zwischen dem Ortseingang und dem Kreisverkehrsplatz Boener Straße
hier: Zustimmung zur erneuten Änderung des Entwurfskonzeptes) Beschlussvorlage GB (Ausbau K 24, Billiger Straße - III. Bauabschnitt zwischen dem Ortseingang und dem Kreisverkehrsplatz Boener Straße
hier: Zustimmung zur erneuten Änderung des Entwurfskonzeptes) Beschlussvorlage GB (Ausbau K 24, Billiger Straße - III. Bauabschnitt zwischen dem Ortseingang und dem Kreisverkehrsplatz Boener Straße
hier: Zustimmung zur erneuten Änderung des Entwurfskonzeptes)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 191/2016 10.02.2016 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 02.03.2016 Kreisausschuss 06.04.2016 Ausbau K 24, Billiger Straße - III. Bauabschnitt zwischen dem Ortseingang und dem Kreisverkehrsplatz Boener Straße hier: Zustimmung zur erneuten Änderung des Entwurfskonzeptes Sachbearbeiter/in: Herr Mohr Tel.: 15 238 Abt.: 66 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: 54201 Zeile:25 gez. Hessenius Investitions-Nr.: I542012583 Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: X Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss stimmt der erneuten Änderung des Bauentwurfes zum Ausbau der K 24, Billiger Straße im 3. Bauabschnitt unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Änderungsanzeige durch die Bezirksregierung Köln zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme. -2Begründung: Dem Bauentwurf zum Ausbau der K 24, Billiger Straße im 3. Bauabschnitt stimmte der Kreisausschuss zuletzt auf Basis der V 147/2015 im September des vergangenen Jahres zu. Hierbei handelte es sich um eine Planung, die bereits mit der Stadt Euskirchen, der Polizei und der zuständigen Straßenverkehrsbehörde abgestimmt war. Die Bewilligung der Gesamtmaßnahme K 24, Billiger Straße (3 Bauabschnitte) liegt dem Kreis seit Jahren vor. Mit Rücksicht auf die Führung der Umleitungsverkehre aufgrund der Kanal- und Ausbaumaßnahmen der Stadt in der benachbarten Boenerstraße wurden die verbleibenden Arbeiten im dritten Bauabschnitt der K24, Billiger Straße bislang zurück gestellt. Aufgrund der prekären Fördersituation und mit dem Ziel die Gesamtmaßnahmen Schluss zu verwenden und hiermit die 20-jährige Zweckbindung für alle Bauabschnitte beginnen lassen zu können, wurde die Stadt Euskirchen gebeten, der Baudurchführung des letzten Abschnittes in 2016 nun zuzustimmen und entsprechende Haushaltsmittel einzuplanen. Mit dem als Anlage 1 beigefügten Schriftstück ändert die Stadt nun Ihre Absicht zur Durchführung der Gemeinschaftsbaumaßnahme. Ein ausreichender Mittelansatz stünde im Haushalt 2016 nicht zur Verfügung. Bei Durchführung der bisherigen Planungen einschließlich der Erneuerung der Gehwege und der Parkstände hätte der städtische Anteil nach Abzug der KAG-Beiträge sowie der Förderung durch das Land NRW mindestens noch 18.000,- € betragen. Die Realisierung dieses beschlossenen Bauentwurfes ist ohne das Zutun der Stadt nicht möglich, da das Konzept eine Veränderung der Nebenanlagen beinhaltete. Um die bereits bewilligten Fördergelder durch einen weiteren Aufschub der Maßnahmen nicht zu gefährden, wurden durch die Fachabteilung daher erneut Änderungen vorgenommen, so dass die notwendigen Maßnahmen in der Baulast des Kreises Euskirchen zeitnah umgesetzt werden können. Die Planung stellt sich nun wie folgt dar: Entsprechend der Übersicht der Anlage 2 teilt sich der neue Bauentwurf in zwei Unterabschnitte. Abschnitt eins mit einer Länge von ca. 130 m erstreckt sich vom außerorts gelegenen Ausbauende der fertig gestellten Strecke am Mitbach bis zum Beginn der Bebauung in der Ortsdurchfahrt. Aufgrund der ungünstigen Baugrundverhältnisse ist hier weiterhin ein Vollausbau der Straße einschließlich der Erneuerung aller Tragschichten geplant. Der zukünftige Straßenaufbau und die Straßengestaltung entspricht somit dem bisherigen Konzept. Hierbei soll die Straßenbreite des Außerortsquerschnittes übernommen werden und eine vorgelagerte einseitige Einengung als Verkehrsberuhigung angelegt werden. Um den Radverkehr sicher zu führen, ist ein straßenbegleitender Rad-/Gehweg geplant, der ab der einseitigen Einengung für den Radverkehr in Angebotsstreifen auf der Fahrbahn überführt wird. Wie dem o.g. Anschreiben der Stadt Euskirchen zu entnehmen ist, soll die notwendige Gehwegverbindung vom heutigen Gehwegende bis zum Anschluss an den vorgenannten geplanten Rad-/Gehweg in Zusammenhang mit der Erschließung des geplanten Baugebietes „Weiße Erde“ hergestellt werden. Der zweite 512 m lange Unterabschnitt kann mit Rücksicht auf das vorhandene Schadensbild und aufgrund der ausreichenden Baugrundverhältnisse als Grundhafte Erneuerung umgesetzt werden. Hierbei wird der vorhandene Straßenquerschnitt beibehalten. Die Asphaltschichten der Fahrbahn werden 10 cm abgefräst und durch eine 6 cm Binder- und 4 cm Deckschicht ersetzt. Punktuell entfestigte bituminöse Tragschichtbereiche sind auszutauschen bzw. mittels einer Asphaltbewehrung zu verstärken. Das geänderte Entwurfskonzept hat zur Folge, dass die in der Baulast der Stadt Euskirchen befindlichen an die Fahrbahn angrenzenden asphaltierten Parkflächen sowie die Bordsteine des -3Gehweges nicht erneuert werden. Die vorhandenen Oberflächenentwässerungseinrichtungen werden nach Bedarf erneuert. Ebenfalls werden nochmals die Belange der Versorgungsträger abgestimmt, um unnötige spätere Aufbrüche der neuen Fahrbahn soweit wie möglich zu vermeiden. Die Realisierung beidseitiger Angebotsstreifen für den Radfahrer ist auf dem vorhandenen Fahrbahnquerschnitt nur möglich, wenn die für den Kraftverkehr vorgesehen Fahrbahnbreite entgegen dem bisherigen Konzept von 5,00 m auf 4,50 m reduziert wird. Hierbei handelt es sich nach den geltenden Richtlinien um ein Mindestmaß. Der Kraftverkehr muss bei dieser Breite im Begegnungsfall auf die Angebotsstreifen ausweichen. Auf Grund fehlender Fahrbahnbreiten im Bestand ist eine durchgehende Führung dieses Konzeptes nicht möglich. Auf einem ca. 230 m langen Abschnitt zwischen Engelbert-Goebel und JosefKrauthausen-Straße kann nur ein einseitiger Angebotsstreifen realisiert werden. Dieser soll im Hinblick auf das höhere Gefährdungspotenzial im Bereich der Parkstreifen, auf der den Einmündungen gegenüberliegenden Straßenseite hergestellt werden. Am ortseinwärts führenden Fahrbahnrand besteht hier ggfls. die Möglichkeit für besonders schutzbedürftige Radfahrer durch Freigabe des über 2 m breiten Gehweges einen Schutzraum zu schaffen. Dieses Vorgehen setzt die Zustimmung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, der Stadt sowie der Polizei voraus. Weitere Einzelheiten können den beigefügten Lageplänen 1 bis 5 (Anlage 3 bis 7) sowie den Regelquerschnitten (Anlage 8,9) entnommen werden. Die Baukosten zur Herstellung des geänderten Entwurfsprinzips im 3. Bauabschnitts belaufen sich nach der Kostenberechnung auf ca. 450.000,- €. Da es sich bei den bisherigen Planungen um eine bewilligte Fördermaßnahme handelt, sind die beschriebenen Änderungen der Bezirksregierung Köln im Rahmen einer Änderungsanzeige zur Genehmigung vorzulegen. Unter der Voraussetzung der Genehmigung der Änderungsanzeige wird die Maßnahme mit Mitteln der FöRi-kom-Stra zu 60% gefördert. Der Eigenanteil des Kreises Euskirchen liegt somit bei ca. 180.000,- €. Die Folgekosten sind der Anlage 10 zur entnehmen. Die Maßnahme soll begonnen werden, sobald die verkehrlichen Verknüpfungen mit der im Bau befindlichen Maßnahme zum Ausbau der Boener- und Thomas Eßer Straße dies zulassen. Gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)