Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
108 kB
Datum
06.04.2016
Erstellt
22.02.16, 14:47
Aktualisiert
22.02.16, 14:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 191/2016
10.02.2016
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
02.03.2016
Kreisausschuss
06.04.2016
Ausbau K 24, Billiger Straße - III. Bauabschnitt zwischen dem Ortseingang und dem
Kreisverkehrsplatz Boener Straße
hier: Zustimmung zur erneuten Änderung des Entwurfskonzeptes
Sachbearbeiter/in: Herr Mohr
Tel.: 15 238
Abt.: 66
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt: 54201
Zeile:25
gez.
Hessenius
Investitions-Nr.: I542012583
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
X Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss stimmt der erneuten Änderung des Bauentwurfes zum Ausbau der K 24, Billiger
Straße im 3. Bauabschnitt unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Änderungsanzeige durch die
Bezirksregierung Köln zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme.
-2Begründung:
Dem Bauentwurf zum Ausbau der K 24, Billiger Straße im 3. Bauabschnitt stimmte der
Kreisausschuss zuletzt auf Basis der V 147/2015 im September des vergangenen Jahres zu.
Hierbei handelte es sich um eine Planung, die bereits mit der Stadt Euskirchen, der Polizei und der
zuständigen Straßenverkehrsbehörde abgestimmt war.
Die Bewilligung der Gesamtmaßnahme K 24, Billiger Straße (3 Bauabschnitte) liegt dem Kreis seit
Jahren vor. Mit Rücksicht auf die Führung der Umleitungsverkehre aufgrund der Kanal- und
Ausbaumaßnahmen der Stadt in der benachbarten Boenerstraße wurden die verbleibenden Arbeiten
im dritten Bauabschnitt der K24, Billiger Straße bislang zurück gestellt.
Aufgrund der prekären Fördersituation und mit dem Ziel die Gesamtmaßnahmen Schluss zu
verwenden und hiermit die 20-jährige Zweckbindung für alle Bauabschnitte beginnen lassen zu
können, wurde die Stadt Euskirchen gebeten, der Baudurchführung des letzten Abschnittes in 2016
nun zuzustimmen und entsprechende Haushaltsmittel einzuplanen.
Mit dem als Anlage 1 beigefügten Schriftstück ändert die Stadt nun Ihre Absicht zur Durchführung der
Gemeinschaftsbaumaßnahme. Ein ausreichender Mittelansatz stünde im Haushalt 2016 nicht zur
Verfügung.
Bei Durchführung der bisherigen Planungen einschließlich der Erneuerung der Gehwege und der
Parkstände hätte der städtische Anteil nach Abzug der KAG-Beiträge sowie der Förderung durch das
Land NRW mindestens noch 18.000,- € betragen.
Die Realisierung dieses beschlossenen Bauentwurfes ist ohne das Zutun der Stadt nicht möglich, da
das Konzept eine Veränderung der Nebenanlagen beinhaltete.
Um die bereits bewilligten Fördergelder durch einen weiteren Aufschub der Maßnahmen nicht zu
gefährden, wurden durch die Fachabteilung daher erneut Änderungen vorgenommen, so dass die
notwendigen Maßnahmen in der Baulast des Kreises Euskirchen zeitnah umgesetzt werden können.
Die Planung stellt sich nun wie folgt dar: Entsprechend der Übersicht der Anlage 2 teilt sich der neue
Bauentwurf in zwei Unterabschnitte. Abschnitt eins mit einer Länge von ca. 130 m erstreckt sich vom
außerorts gelegenen Ausbauende der fertig gestellten Strecke am Mitbach bis zum Beginn der
Bebauung in der Ortsdurchfahrt. Aufgrund der ungünstigen Baugrundverhältnisse ist hier weiterhin
ein Vollausbau der Straße einschließlich der Erneuerung aller Tragschichten geplant. Der zukünftige
Straßenaufbau und die Straßengestaltung entspricht somit dem bisherigen Konzept. Hierbei soll die
Straßenbreite des Außerortsquerschnittes übernommen werden und eine vorgelagerte einseitige
Einengung als Verkehrsberuhigung angelegt werden. Um den Radverkehr sicher zu führen, ist ein
straßenbegleitender Rad-/Gehweg geplant, der ab der einseitigen Einengung für den Radverkehr in
Angebotsstreifen auf der Fahrbahn überführt wird. Wie dem o.g. Anschreiben der Stadt Euskirchen zu
entnehmen ist, soll die notwendige Gehwegverbindung vom heutigen Gehwegende bis zum
Anschluss an den vorgenannten geplanten Rad-/Gehweg in Zusammenhang mit der Erschließung
des geplanten Baugebietes „Weiße Erde“ hergestellt werden.
Der zweite 512 m lange Unterabschnitt kann mit Rücksicht auf das vorhandene Schadensbild und
aufgrund der ausreichenden Baugrundverhältnisse als Grundhafte Erneuerung umgesetzt werden.
Hierbei wird der vorhandene Straßenquerschnitt beibehalten. Die Asphaltschichten der Fahrbahn
werden 10 cm abgefräst und durch eine 6 cm Binder- und 4 cm Deckschicht ersetzt. Punktuell
entfestigte bituminöse Tragschichtbereiche sind auszutauschen bzw. mittels einer Asphaltbewehrung
zu verstärken.
Das geänderte Entwurfskonzept hat zur Folge, dass die in der Baulast der Stadt Euskirchen
befindlichen an die Fahrbahn angrenzenden asphaltierten Parkflächen sowie die Bordsteine des
-3Gehweges nicht erneuert werden. Die vorhandenen Oberflächenentwässerungseinrichtungen werden
nach Bedarf erneuert. Ebenfalls werden nochmals die Belange der Versorgungsträger abgestimmt,
um unnötige spätere Aufbrüche der neuen Fahrbahn soweit wie möglich zu vermeiden.
Die Realisierung beidseitiger Angebotsstreifen für den Radfahrer ist auf dem vorhandenen
Fahrbahnquerschnitt nur möglich, wenn die für den Kraftverkehr vorgesehen Fahrbahnbreite
entgegen dem bisherigen Konzept von 5,00 m auf 4,50 m reduziert wird. Hierbei handelt es sich nach
den geltenden Richtlinien um ein Mindestmaß. Der Kraftverkehr muss bei dieser Breite im
Begegnungsfall auf die Angebotsstreifen ausweichen.
Auf Grund fehlender Fahrbahnbreiten im Bestand ist eine durchgehende Führung dieses Konzeptes
nicht möglich. Auf einem ca. 230 m langen Abschnitt zwischen Engelbert-Goebel und JosefKrauthausen-Straße kann nur ein einseitiger Angebotsstreifen realisiert werden. Dieser soll im
Hinblick auf das höhere Gefährdungspotenzial im Bereich der Parkstreifen, auf der den
Einmündungen gegenüberliegenden Straßenseite hergestellt werden.
Am ortseinwärts führenden Fahrbahnrand besteht hier ggfls. die Möglichkeit für besonders
schutzbedürftige Radfahrer durch Freigabe des über 2 m breiten Gehweges einen Schutzraum zu
schaffen. Dieses Vorgehen setzt die Zustimmung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, der
Stadt sowie der Polizei voraus.
Weitere Einzelheiten können den beigefügten Lageplänen 1 bis 5 (Anlage 3 bis 7) sowie den
Regelquerschnitten (Anlage 8,9) entnommen werden.
Die Baukosten zur Herstellung des geänderten Entwurfsprinzips im 3. Bauabschnitts belaufen sich
nach der Kostenberechnung auf ca. 450.000,- €.
Da es sich bei den bisherigen Planungen um eine bewilligte Fördermaßnahme handelt, sind die
beschriebenen Änderungen der Bezirksregierung Köln im Rahmen einer Änderungsanzeige zur
Genehmigung vorzulegen.
Unter der Voraussetzung der Genehmigung der Änderungsanzeige wird die Maßnahme mit Mitteln
der FöRi-kom-Stra zu 60% gefördert. Der Eigenanteil des Kreises Euskirchen liegt somit bei ca.
180.000,- €. Die Folgekosten sind der Anlage 10 zur entnehmen.
Die Maßnahme soll begonnen werden, sobald die verkehrlichen Verknüpfungen mit der im Bau
befindlichen Maßnahme zum Ausbau der Boener- und Thomas Eßer Straße dies zulassen.
Gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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