Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
30 kB
Datum
04.10.2011
Erstellt
08.12.11, 06:24
Aktualisiert
08.12.11, 06:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 04.10.2011
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Bebauungsplan Nr. 159.1, Erftstadt-Konradsheim, Jahnshof, Pflegezentrum;
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Beschluss über die Änderung nach der Offenlage aufgrund der Regionalplanänderung
III. Satzungsbeschluss (381/2011)
I. Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 und 2 und Behörden
gem. § 4 Abs.1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBL. I S. 2414), in der zum Zeitpunkt der Offenlage gültigen Fassung, des
Bebauungsplans Nr. 159.1, Erftstadt-Konradsheim, Jahnshof, Pflegezentrum, abgegebenen
Stellungnahmen wird wie folgt entschieden:
I.1 Landesbetrieb Straßen NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel
(Schr. v. 06.01.2010, 22.11.2010, E-Mail v. 07.02.2011)
Den Anregungen bzgl. des Verkehrsknotens L 162/K 44 wurde insoweit entsprochen, als zur
Beurteilung der bestehenden und der durch die Planung zukünftig zu erwartenden Verkehrssituation
ein Verkehrgutachten erstellt wurde. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass durch das zusätzliche
Verkehrsaufkommen aus dem Plangebiet nur geringe Zuwächse der Verkehrsbelastungen erfolgen.
Die Leistungsfähigkeit des Knotens L 162/K 44 ist dadurch nicht beeinträchtigt.
Die Anregungen bzgl. der Fußgängerquerung/-führung und des Lärmschutzes werden zur Kenntnis
genommen.
Zusätzliche Querungsmaßnahmen auf der L 162 oder die Herstellung einer Linksabbiegespur werden
nicht erforderlich. Auf der Höhe des Jahnshof verfügt die L 162 heute bereits über eine
Fußgängerquerung. In diesem Bereich befindet sich auch die Fortsetzung des Fuß-und Radweges
durch das Plangebiet.
Die Anregungen bzgl. des Lärmschutzes wurden im Planverfahren bereits berücksichtigt und ein
entsprechendes Schallgutachten erstellt, dessen Ergebnisse in die Planung eingestellt wurden.
I.2 RWE Rheinland-Westfalen Netz AG, Euskirchen
(Schr. v. 04.01.2010)
Die innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans vorhandene Transformatorenstation wurde
planungsrechtlich gesichert.
Auf die innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans vorhandenen Leitungen wird ergänzend
unter Hinweise im Anschluss an die textlichen Festsetzungen verwiesen.
I.3 RWE Power AG, Köln
(Schr. v. 13.01.2010)
Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen.
I.4 RWE Westfalen-Weser-Ems, Netzservice, Dortmund
(Schr. v. 17.11.2010)
Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen.
I.5 Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 8, Bergbau und Energie in NRW
(Schr. v. 05.01.2010)
Der Anregung bzgl. der Beteiligung des Bergwerkseigentümers, der RWE Power AG, wurde bereits
entsprochen.
Die Hinweise bzgl. der Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus und der Grundwasserabsenkung bzw. des späteren Grundwasseranstiegs wurden bereits im Anschluss an die textlichen
Festsetzungen in den Bebauungsplan aufgenommen.
I.6 Landschaftsverband Rheinland, Rhein. Amt für Bodendenkmalpflege
(Schr. v. 22.03.2010, 19.11.2010, 27.06.2011)
Den Anregungen des Amtes für Bodendenkmalpflege wird entsprochen:
Die archäologische Sachverhaltsermittlung wurde durchgeführt. Der Eigentümer hat
ergänzend die Erklärung zu den noch ausstehenden Untersuchungen abgegeben.
Zusätzlich wird ein Hinweis auf die allgemeinen Bestimmungen der Bodendenkmalpflege im
Anschluss an die textlichen Festsetzungen in den Bebauungsplan aufgenommen
I.7 Erftverband
(Schr. v. 04.01.2010, 16.11.2010, 25.07.2011)
Den vorgetragene Hinweisen bzgl. der Versickerung des Niederschlagswassers wird weitestgehend bis auf den bereits bestehenden Altbaubestand - entsprochen. Das anfallende Niederschlags-wasser
Beschluss
der Sitzung
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wird in eine
zentrale
Versickerungsanlage
eingeleitet. Eine Erhöhung der Einleitung von
Niederschlagswasser in den Lechenicher Mühlengraben ist nicht vorgesehen.
Die Planung sieht in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde keine weitreichende
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
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