Daten
Kommune
Kall
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13 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
65/2003
15.07.2003
Federführung: Fachbereich III
An den Planungs-, Bauund Umweltausschuss
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
Tischvorlage
TOP 8
Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung Keldenich, Flur 1, Flurstück 245, gelegen in Keldenich, Pützberg
Beschlussvorschlag:
wird auf der Grundlage der Ortsbesichtigung festgelegt !
Sachdarstellung:
Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Grundstück Gemarkung Keldenich, Flur 1, Flurstück
245, ein Einfamilienwohnhaus zu errichten.
Das fragliche Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes Keldenich “Untere Frankenstraße”. Für das Grundstück bestehen folgende Festsetzungen: WA, II-geschossig,
GRZ: 0,2 GFZ: 0,4, offene Bauweise, Satteldach mit 35 bis 45 ° Dachneigung. Im übrigen
sind die maximalen Trauf- und Firsthöhen ab OKFF (Oberkante Fertigfußboden) der Eingangsebene festgeschrieben. Die maximale Firsthöhe wird eingehalten.
Bezüglich der maximalen Traufhöhe, die mit 3,10 m ab OKFF Eingangsebene festgeschrieben ist, wird eine Befreiung beantragt. Die Traufhöhe wird gemessen ab OKFF der Eingangsebene bis zum Schnittpunkt Außenwand/Dachhaut. Die Befreiung wird damit begründet, dass ein sinnvoller wohnwirtschaftlich zu nutzender Dachausbau bei der geringen Haustiefe (wegen starker Hangneigung) nur in Verbindung mit einem Drempel realisierbar ist.
Vorlagen-Nr. 65/2003
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Nach Überprüfung durch die Verwaltung wird festgestellt, dass die hintere Traufhöhe (zur
Lourdesstraße hin) eingehalten wird. Die Überschreitung von ca. 0,90 m gilt somit nur für die
vordere Traufhöhe.
Eine Ortsbesichtigung ist vorgesehen.
Zur Erläuterung der Planung ist ein Auszug aus dem Bebauungsplan zu der Höhenregelung
sowie Auszüge der Bauvorlagen der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.