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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung Keldenich, Flur 1, Flurstück 245, gelegen in Keldenich, Pützberg)

Daten

Kommune
Kall
Größe
13 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung Keldenich, Flur 1, Flurstück 245, gelegen in Keldenich, Pützberg) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung Keldenich, Flur 1, Flurstück 245, gelegen in Keldenich, Pützberg)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 65/2003 15.07.2003 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bauund Umweltausschuss mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro Tischvorlage TOP 8 Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung Keldenich, Flur 1, Flurstück 245, gelegen in Keldenich, Pützberg Beschlussvorschlag: wird auf der Grundlage der Ortsbesichtigung festgelegt ! Sachdarstellung: Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Grundstück Gemarkung Keldenich, Flur 1, Flurstück 245, ein Einfamilienwohnhaus zu errichten. Das fragliche Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes Keldenich “Untere Frankenstraße”. Für das Grundstück bestehen folgende Festsetzungen: WA, II-geschossig, GRZ: 0,2 GFZ: 0,4, offene Bauweise, Satteldach mit 35 bis 45 ° Dachneigung. Im übrigen sind die maximalen Trauf- und Firsthöhen ab OKFF (Oberkante Fertigfußboden) der Eingangsebene festgeschrieben. Die maximale Firsthöhe wird eingehalten. Bezüglich der maximalen Traufhöhe, die mit 3,10 m ab OKFF Eingangsebene festgeschrieben ist, wird eine Befreiung beantragt. Die Traufhöhe wird gemessen ab OKFF der Eingangsebene bis zum Schnittpunkt Außenwand/Dachhaut. Die Befreiung wird damit begründet, dass ein sinnvoller wohnwirtschaftlich zu nutzender Dachausbau bei der geringen Haustiefe (wegen starker Hangneigung) nur in Verbindung mit einem Drempel realisierbar ist. Vorlagen-Nr. 65/2003 Seite 2 Nach Überprüfung durch die Verwaltung wird festgestellt, dass die hintere Traufhöhe (zur Lourdesstraße hin) eingehalten wird. Die Überschreitung von ca. 0,90 m gilt somit nur für die vordere Traufhöhe. Eine Ortsbesichtigung ist vorgesehen. Zur Erläuterung der Planung ist ein Auszug aus dem Bebauungsplan zu der Höhenregelung sowie Auszüge der Bauvorlagen der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.