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Beschlusstext (Flächennutzungsplanänerung Nr. 07, Erftstadt-Konradsheim, Jahnshof, Pflegezentrum; I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Beschluss über die Flächennutzungsplanänderung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
30 kB
Datum
04.10.2011
Erstellt
08.12.11, 06:24
Aktualisiert
08.12.11, 06:24
Beschlusstext (Flächennutzungsplanänerung Nr. 07, Erftstadt-Konradsheim, Jahnshof, Pflegezentrum;
I.  Beschluss über die Stellungnahmen
II. Beschluss über die Flächennutzungsplanänderung) Beschlusstext (Flächennutzungsplanänerung Nr. 07, Erftstadt-Konradsheim, Jahnshof, Pflegezentrum;
I.  Beschluss über die Stellungnahmen
II. Beschluss über die Flächennutzungsplanänderung) Beschlusstext (Flächennutzungsplanänerung Nr. 07, Erftstadt-Konradsheim, Jahnshof, Pflegezentrum;
I.  Beschluss über die Stellungnahmen
II. Beschluss über die Flächennutzungsplanänderung)

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Beschluss der Sitzung des Rates am 04.10.2011 23 Flächennutzungsplanänerung Nr. 07, Erftstadt-Konradsheim, Jahnshof, Pflegezentrum; I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Beschluss über die Flächennutzungsplanänderung (380/2011) I. Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 und 2 und Behörden gem. § 4 Abs.1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I S. 2414), in der zum Zeitpunkt der Offenlage gültigen Fassung, der Flächennutzungs-planänderung Nr. 07, Erftstadt-Konradsheim, Jahnshof, Pflegezentrum, abgegebenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden: I.1 Landesbetrieb Straßen NRW, Regionalniederlassung Ville - Eifel (Schr. v. 06.01.2010, 22.11.2010, E-Mail v. 07.02.2011) Den Anregungen bzgl. des Verkehrsknotens L 162/K 44 wurde insoweit entsprochen, als zur Beurteilung der bestehenden und der durch die Planung zukünftig zu erwartenden Verkehrssituation ein Verkehrgutachten erstellt wurde. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass durch das zusätzliche Verkehrsaufkommen aus dem Plangebiet nur geringe Zuwächse der Verkehrsbelastungen erfolgen. Die Leistungsfähigkeit des Knotens L 162/K 44 ist dadurch nicht beeinträchtigt. Die Anregungen bzgl. der Fußgängerquerung/-führung und des Lärmschutzes werden zur Kenntnis genommen. Sie sind auf der Ebene der Flächennutzungsplanung nicht verfahrensrelevant und werden im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan Nr. 159.1) behandelt; u.a. werden dabei auch die Ergebnisse eines vorliegenden Lärmgutachtens entsprechend eingestellt. I.2 RWE Westfalen-Weser-Ems, Dortmund (Schr. v. 17.01.2010) Das Schreiben der RWE Westfalen-Weser-Ems, Dortmund wird zur Kenntnis genommen. I.3 Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 8, Bergbau und Energie in NRW (Schr. v. 05.01.2010) Der Anregung bzgl. der Beteiligung des Bergwerkseigentümers, der RWE Power AG, wurde bereits im Bauleitplanverfahren entsprochen. Die Hinweise bzgl. der Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus und der Grundwasserabsenkung bzw. des späteren Grundwasseranstiegs werden in die Begründung zur Flächennutzungsplan-Änderung aufgenommen und in der Verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan Nr. 159.1) entsprechend berücksichtigt. I.4 LVR - im Rheinland (Schr. v. , 22.03.2010, 19.11.2010, E-Mail 27.06.2011) Der Anregung des Amtes für Bodendenkmalpflege wurde entsprochen. Die archäologische Sachverhaltsermittlung wurde durchgeführt. Der Eigentümer hat ergänzend die Erklärung zu den noch ausstehenden Untersuchungen abgegeben. Eine nachrichtliche Übernahme bzw. ein Vermerk gem. § 5 (4) Baugesetzbuch (BauGB) wird vom Amt für Bodendenkmalpflege für nicht erforderlich gehalten. Zusätzlich wird ein allgemeiner Hinweis der Bodendenkmalpflege in die Begründung zur Flächennutzungsplan-Änderung aufgenommen. I.5 Erftverband (Schr. v. 04.01.2010, 16.11.2010, E-Mail 25.07.2011) Die vorgetragenen Anregungen und Hinweise bzgl. der Versickerung des Niederschlagswassers, der Renaturierung, des Gewässerrandstreifens, des sickerfähigen Belags und der ggf. erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungen werden zur Kenntnis genommen. Sie sind auf der Ebene der Vorbereitenden Bauleitplanung nicht verfahrens- bzw. abwägungsrelevant und werden daher im Rahmen der Verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan Nr. 159.1) berücksichtigt. Darüber hinaus sind die o.a. Anregungen im Bebauungsplan Nr.159.1 entsprechend berücksichtigt. I.6 Rhein-Erft-Kreis (Schr. v. 07.01.2010, 09.12.2010, 15.12.2010,23.12.2010, 21.01.2011, 18.03.2011, E-Mail v. 02.09.2011/Untere Wasserbehörde) Die vorgetragenen Anregungen und Hinweise sind zum überwiegenden Teil auf der Ebene der Vorbereitenden Bauleitplanung nicht verfahrens- bzw. abwägungsrelevant und werden daher im Rahmen der Verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan Nr. 159.1) berücksichtigt. Über die abwägungsrelevanten Anregungen und Hinweise im Rahmen der FlächennutzungsplanÄnderung wird wie entschieden: Beschluss der Sitzung des folgt Rates vom 04.10.2011 Seite 2 1. Schr. v. 07.01.2010 (Amt für Kreisplanung und Naturschutz) Den Anregungen und Hinweisen bzgl. des Immissionsschutzes ist insoweit entsprochen, als ein Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Rates vom 04.10.2011 Seite 3