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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 15B, Erftstadt -Liblar, Jugendkulturhalle; Unterichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB V 8 / 0829, Rat am 18.10.2005)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 15B, Erftstadt -Liblar, Jugendkulturhalle; 
Unterichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
V 8 / 0829, Rat am 18.10.2005)

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Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung am 07.06.2006 26 Bebauungsplan Nr. 15B, Erftstadt -Liblar, Jugendkulturhalle; Unterichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB V 8 / 0829, Rat am 18.10.2005 (Drs.Nr. 418/2006) Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Die CDU-Fraktion gibt zu Protokoll, dass sie den Standort nach wie vor ablehnt. Der von der Verwaltung vorgestellte städtebauliche Entwurf wird zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Bürgerversammlung durchzuführen. Die V418/2006 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen.