Daten
Kommune
Bedburg
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Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 24. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen
am Dienstag, den 30.09.2003.
Sitzungsbeginn:
17:30 Uhr
Sitzungsende:
18:45 Uhr
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Betreff
8.
Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg 3. Änderung- Gebiet zwischen Erftstraße, Im
Erftbusch, Lipper Graben und Freibad
Beratung und Beschließung über die während der frühzeitigen Beteiligung der
Bürger und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Herr Dr. Kippels erklärt, dass durch diese Planung der naturbelassene Charakter
erhalten bleibt.
Herr Druch erklärt, dass die Anlage einer fußläufigen Verbindung begrüßt wird.
Beschluss:
Zu a)
Der Ausschuss für Planen und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg über die
während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange
abgegebenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und wie in der
beigefügten Anlage aufgeführt einzeln zu beschließen.
Zu b)
Ferner empfiehlt der Ausschuss für Planen und Bauen dem Rat der Stadt Bedburg , den
Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der Fassung der
Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt
geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850), für den
Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 3. Änderung - Gebiet zwischen Erftstraße, Im
Erftbusch, Lipper Graben und Freibad- zu fassen und den Plan nebst erforderlicher
Begründung auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)