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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg 3. Änderung- Gebiet zwischen Erftstraße, Im Erftbusch, Lipper Graben und Freibad Beratung und Beschließung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
6,8 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg 3. Änderung- Gebiet zwischen Erftstraße, Im Erftbusch, Lipper Graben und Freibad 
Beratung und Beschließung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 24. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am Dienstag, den 30.09.2003. Sitzungsbeginn: 17:30 Uhr Sitzungsende: 18:45 Uhr TOP Betreff 8. Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg 3. Änderung- Gebiet zwischen Erftstraße, Im Erftbusch, Lipper Graben und Freibad Beratung und Beschließung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch Herr Dr. Kippels erklärt, dass durch diese Planung der naturbelassene Charakter erhalten bleibt. Herr Druch erklärt, dass die Anlage einer fußläufigen Verbindung begrüßt wird. Beschluss: Zu a) Der Ausschuss für Planen und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und wie in der beigefügten Anlage aufgeführt einzeln zu beschließen. Zu b) Ferner empfiehlt der Ausschuss für Planen und Bauen dem Rat der Stadt Bedburg , den Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850), für den Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 3. Änderung - Gebiet zwischen Erftstraße, Im Erftbusch, Lipper Graben und Freibad- zu fassen und den Plan nebst erforderlicher Begründung auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)