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Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg Vorhaben- und Erschließungsplan Im Hasental -Gebiet zwischen Langemarckstraße, Bahnstraße und Lärmschutzwall- Beratung und Beschließung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
8,1 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg
Vorhaben- und Erschließungsplan Im Hasental 
-Gebiet zwischen Langemarckstraße, Bahnstraße und Lärmschutzwall-
Beratung und Beschließung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches) Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg
Vorhaben- und Erschließungsplan Im Hasental 
-Gebiet zwischen Langemarckstraße, Bahnstraße und Lärmschutzwall-
Beratung und Beschließung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 24. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am Dienstag, den 30.09.2003. Sitzungsbeginn: 17:30 Uhr Sitzungsende: 18:45 Uhr TOP Betreff 10. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg Vorhaben- und Erschließungsplan Im Hasental -Gebiet zwischen Langemarckstraße, Bahnstraße und LärmschutzwallBeratung und Beschließung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches Herr Druch weist daraufhin, dass der Einmündungsbereich als sehr sensibel gesehen werden muss. Ferner gibt er zu bedenken, dass das dritte Baufenster mit der Zweigeschossigkeit im Hinblick auf die Realisierung schwierig gesehen wird. Eine Eingeschossigkeit wird hier seinerseits bevorzugt. Dipl.-Ing. Klütsch erklärt hierzu, dass das zweite Geschoss durch die Festsetzung „nur asl Dachgeschoss ausführbar“ zu reglementieren ist. Der Vorhabenträger soll darüber hinaus die aus der Abwägung ersichtliche Verwaltungsvereinbarung lediglich vorbereiten und Abstimmungen vornehmen. Diese ist dann der Stadt zwecks weiterer Bearbeitung und Einflussnahme vorzulegen. Beschluss: Zu a) Der Ausschuss für Planen und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg , über die während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg eine Abwägung durchzuführen und einzeln zu entscheiden. Zu b) Ferner empfiehlt der Ausschuss dem Rat, den Beschluss zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches , in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850), für den Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg unter Berücksichtigung der Ergänzungen bzw. Änderungen gem. Buchstabe a) zu fassen und den Plan auf die Dauer eines Monats nebst Begründung öffentlich auszulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)