Daten
Kommune
Bedburg
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Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 24. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen
am Dienstag, den 30.09.2003.
Sitzungsbeginn:
17:30 Uhr
Sitzungsende:
18:45 Uhr
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Betreff
10.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg
Vorhaben- und Erschließungsplan Im Hasental
-Gebiet zwischen Langemarckstraße, Bahnstraße und LärmschutzwallBeratung und Beschließung über die während der frühzeitigen Beteiligung der
Bürger und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches
Herr Druch weist daraufhin, dass der Einmündungsbereich als sehr sensibel gesehen
werden muss. Ferner gibt er zu bedenken, dass das dritte Baufenster mit der
Zweigeschossigkeit im Hinblick auf die Realisierung schwierig gesehen wird. Eine
Eingeschossigkeit wird hier seinerseits bevorzugt.
Dipl.-Ing. Klütsch erklärt hierzu, dass das zweite Geschoss durch die Festsetzung „nur
asl Dachgeschoss ausführbar“ zu reglementieren ist. Der Vorhabenträger soll darüber
hinaus die aus der Abwägung ersichtliche Verwaltungsvereinbarung lediglich vorbereiten
und Abstimmungen vornehmen. Diese ist dann der Stadt zwecks weiterer Bearbeitung
und Einflussnahme vorzulegen.
Beschluss:
Zu a)
Der Ausschuss für Planen und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg , über die
während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg eine Abwägung durchzuführen und einzeln zu
entscheiden.
Zu b)
Ferner empfiehlt der Ausschuss dem Rat, den Beschluss zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2
des Baugesetzbuches , in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997
(BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom
23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850), für den Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg unter
Berücksichtigung der Ergänzungen bzw. Änderungen gem. Buchstabe a) zu fassen und
den Plan auf die Dauer eines Monats nebst Begründung öffentlich auszulegen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)