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Beschlusstext (Bebauungsplan (vorhabenbezogen) Nr. 43/Bedburg, 3. Änderung -Teilgebiet an der Adolf-Silverberg-Straße in Bedburg- hier: Aufhebung und Neufassung des Einleitungsbeschlusses für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Zusammenhang mit dem Antrag auf Errichtung eines Einzelhandelsbetriebes im Plangebiet)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
10 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Bebauungsplan (vorhabenbezogen) Nr. 43/Bedburg, 3. Änderung
-Teilgebiet an der Adolf-Silverberg-Straße in Bedburg-
hier: Aufhebung und Neufassung des Einleitungsbeschlusses für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Zusammenhang mit dem Antrag auf Errichtung eines Einzelhandelsbetriebes im Plangebiet) Beschlusstext (Bebauungsplan (vorhabenbezogen) Nr. 43/Bedburg, 3. Änderung
-Teilgebiet an der Adolf-Silverberg-Straße in Bedburg-
hier: Aufhebung und Neufassung des Einleitungsbeschlusses für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Zusammenhang mit dem Antrag auf Errichtung eines Einzelhandelsbetriebes im Plangebiet)

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STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 24. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am Dienstag, den 30.09.2003. Sitzungsbeginn: 17:30 Uhr Sitzungsende: 18:45 Uhr TOP Betreff 1. Bebauungsplan (vorhabenbezogen) Nr. 43/Bedburg, 3. Änderung -Teilgebiet an der Adolf-Silverberg-Straße in Bedburghier: Aufhebung und Neufassung des Einleitungsbeschlusses für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Zusammenhang mit dem Antrag auf Errichtung eines Einzelhandelsbetriebes im Plangebiet Dr. Kippels verweist auf die seinerzeitige Beratung im Fachausschuss und begrüßt, dass nunmehr ein schlüssiges Konzept vorgelegt wurde. In der Summe der Änderungen und Entwicklungen handelt es sich nunmehr um eine positive städtebauliche Entwicklung im Hinblick auf eine weitere Wohnbebauung und letztendlich um eine verträgliche Lösung. Herr Druch erklärt, dass die Überprüfung zu dem Ergebnis kommt, dass eine Ansiedlung des PLUS-Marktes möglich ist. Auch ein Bedarf im Crown-Bender-Gelände kann gesehen werden. Aber eine Zersiedelung der Geschäftsflächen im Stadtgebiet sollte vermieden werden. Die Künftige Verkehrsführung ermöglicht schnelle und kurze Wege in die Innenstadt. Eine kritische Betrachtung ist daher erforderlich und die Ansiedlung an diesem Standort daher nicht die beste Lösung. Darüber hinaus sind Lärmschutzmaßnahmen im Hinblick auf das gegenüberliegende Gewerbegebiet zu treffen. Im Durchführungsvertrag sollen daher klare und eindeutige Regelungen getroffen werden. Infrastrukturkosten müssen unabdingbar Inhalt dieses Vertrages sein. Dr. Kippels führt aus, dass Machbares und Wünschenswertes zu betrachten ist. Zentrale Standorte der Märkte – wie in der Vergangenheit- sind sicherlich wünschenswert. Konzernstrategien und Konzernstrukturen haben jedoch eine andere Ausrichtung. Dies sei ja in der Vergangenheit des öfteren zu beobachten gewesen. Der vorgesehene Standort ist ein vernünftiger Kompromiss. Das Projekt ist daher in der Summe denkbar. Herr Druch fragt nach, ob dem Konzern alternative Standorte, möglicherweise in Zentrumsnähe, angeboten wurden. Herr Köhlen erklärt, dass man PLUS den Standort nicht verwehren kann, da man dies in der Vergangenheit bei anderen Unternehmen ebenfalls nicht gemacht hat. Seinerseits bestehen daher keine Bedenken gegen das Vorhaben. Frau Kunold gibt zu Bedenken, dass ein weiteres Ausbluten der Innenstadt durch die Verlagerung des PLUS-Marktes die Folge ist. Es wäre zwar naiv zu denken, der Markt bleibt am jetzigen Standort bestehen aber ein zentrumsnaher Standort wäre wünschenswert und daher sollte eine Entscheidung vertagt werden. Herr Dr. Kipples erklärt, dass die Situation schon lange bekannt ist und die Standortsuche nicht erst seit gestern betrieben wird. Jetzt ist ein geeigneter Standort in Bedburg gefunden worden und man sollte die Entscheidung als solche nicht in Frage stellen. Bürgermeister Harren erklärt, dass seinerseits ein Gespräch mit dem Vorstand des Werbekreises Bedburg hinsichtlich der künftigen bzw. geplanten Entwicklung stattgefunden hat. Im Gesprächsverlauf sind keine großen Bedenken vorgetragen worden. Eine Rückmeldung diesbezüglich ist jedoch auch noch nicht erfolgt. Am jetzigen Standort kann der PLUS-Markt jedoch nicht mehr lange gehalten werden, er sollte aber in Bedburg bleiben. Sicherlich wäre es wünschenswert, wenn ein Standort in Zentrumsnähe gefunden werden könnte. Eine Standortsuche hat in Zusammenarbeit mit dem FB I stattgefunden, ist jedoch zu keinem Ergebnis gekommen. Darüber hinaus ist die derzeitige Situation nicht sehr einladend – auch im Hinblick auf das vor kurzem erst neu eröffneten Gründerzentrums. Es handelt sich um die derzeit einzig mögliche umsetzbare Alternative. Bürgermeister Harren zitiert aus einem Schreiben des Konzerns an die Stadt Bedburg hinsichtlich des Verbleibs des PLUS-Marktes am jetzigen Standort. Vereinbarungen könnten getroffen werden. Herr Druch erklärt, dass die Kaufkraft bei Weggang des PLUS-Marktes auf die verbleibenden Geschäfte verteilt wird und nicht in Bedburg verloren geht. Er stellt ferner klar, dass der Schlossparkplatz nicht als Fläche für den Markt gedacht war, sondern vielmehr die Flächen im Bereich der Andienungsstraße parallel zur Graf-Salm-Straße. Beschluss: Der Ausschuss für Planen und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg den Einleitungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43/Bedburg aufzuheben und einen neuen Aufstellungsbeschluss unter Zugrundelegung des in der Anlage beigefügten Plankonzeptes zu fassen. Im weiteren Verfahren ist die Erstellung eines Vorhabenplanes (Bebauungsplan), eines Erschließungsplanes sowie der Abschluss eines Durchführungsvertrages, der der notariellen Beurkundung bedarf, erforderlich. In diesem Durchführungsvertrag nach § 11 des Baugesetzbuches wird u.a. der Grundstücksverkehr, der noch festzulegende Infrastrukturkostenbeitrag sowie der Kostenrahmen für die Durchführung des Verfahrens festgelegt. Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimme(n), 4 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)