Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
2,2 MB
Datum
16.12.2015
Erstellt
25.11.15, 12:01
Aktualisiert
25.11.15, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“
Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
Stand Oktober 2015
vielfalt.leben@kreis-euskirchen.de
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
"Unser Land braucht Einwanderung. […] Wir verlieren uns nicht, wenn wir Vielfalt
akzeptieren."
(Bundespräsident Gauck, Spiegel-Online, 22.05.2014)
"Zuwanderung ist als Chance und Bereicherung zu sehen. […] Die Gesellschaft müsse eine
bestimmte geistige Offenheit entwickeln […]. Integration sei nicht mehr zeitgemäß. Vielmehr
gehe es um Teilhabe, Partizipation und Respekt.“
(Bundeskanzlerin Angela Merkel, Die Welt, 28.05.2014)
„Zuwanderer sind im Kreis Euskirchen in ihrer kulturellen und sprachlichen Vielfalt und mit
ihren beruflichen und persönlichen Kompetenzen sowie ihrem Engagement willkommen. (…)
Gleichberechtigung, Chancengleichheit, gesellschaftliche Teilhabe, politische Partizipation,
interkultureller Austausch und das Zusammenleben werden im Kreis Euskirchen unterstützt
und gefördert. Ziel ist es, dass alle im Kreis Euskirchen lebenden Menschen in gegenseitigem
Respekt zusammenleben und gemeinsam ihre Zukunft zum Wohle aller gestalten
können.“(Demografie-Initiative Kreis Euskirchen)
„Toleranz hat Tradition in unserem Land. Darum gilt es, den in jüngster Zeit vermehrt
auftretenden rechtsradikalen Aktionen entgegen zu treten. Wir werden nicht zulassen, dass
Menschen bei uns durch Gewalt, Beleidigung oder Diskriminierung verletzt werden. Alle
Menschen in Euskirchen werden aufgerufen, überall dort entschieden und klar nein zu sagen,
wo sich Gewalt, Fremdenfeindlichkeit und Extremismus jedweder Art zeigen. Wir ergreifen
die Initiative, damit in der Stadt, Betrieben und Unternehmen, Kirchen, Schulen und
Hochschulen, in sozialen Institutionen, in Medien und Kultur, in Vereinen und im Sport
möglichst viele Menschen ermutigt werden, sich jedem fremdenfeindlichen Reden und
Handeln zu widersetzen.“
(Bündnis für Toleranz und Zivilcourage - gegen Gewalt und Fremdenfeindlichkeit des Rates
der Kreisstadt Euskirchen, 15.12.2011)
„Wäre die Freundschaft zwischen den Weltreligionen überall so groß wie in Euskirchen – es
gäbe wohl ein paar weniger Probleme auf der Welt. In der Kreisstadt können ein
evangelischer Pfarrer, ein Imam aus der Türkei und ein katholischer Diakon Arm in Arm auf
der Bühne stehen und gemeinsam für Freundschaft und Frieden beten. Ein besseres Zeichen
für die Toleranz unter den religiösen Gemeinschaften kann es kaum geben.“
(Tim Nolden, Kölner Stadt-Anzeiger, 30.06.2013)
„Das bunte Bild der heutigen Wirtschaft des Kreises Euskirchen lässt sich in seinem Ursprung
über Jahrhunderte zurückverfolgen“
(Dr. Otto Eschweiler, Kreis Euskirchen - Jahrbuch 1976)
2
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
Inhalt
1
VORWORT – „VIELFALT LEBEN“ IM KREIS EUSKIRCHEN ............................................................................ 6
ERSTAUFNAHMEEINRICHTUNG DES LANDES NRW ........................................................................................... 9
NOTUNTERKÜNFTE DES LANDES NRW ............................................................................................................. 9
2
BERICHT ZUM INTEGRATIONSKONZEPT DES KREISES EUSKIRCHEN IM SINNE VON „VIELFALT LEBEN“ ... 11
2.1
DIE EINRICHTUNG DES KOMMUNALEN INTEGRATIONSZENTRUMS (KI) IN EUSKIRCHEN............................................ 12
2.2
DEMOGRAFISCHE ENTWICKLUNG IM KREIS EUSKIRCHEN ................................................................................... 13
2.2.1 Bevölkerungsrückgang .................................................................................................................... 13
2.2.1.1
2.3
2.4
2.5
2.6
2.7
3
Alterung der Gesellschaft ....................................................................................................................... 14
MIGRATION UND INTEGRATION ................................................................................................................... 18
TEILHABE AN BILDUNG UND AUSBILDUNG ..................................................................................................... 18
TEILHABE AM ARBEITSMARKT...................................................................................................................... 20
DIE GESUNDHEITSSITUATION ...................................................................................................................... 22
PFLEGE UND MIGRATION ........................................................................................................................... 27
DAS KONZEPT „VIELFALT LEBEN“ ........................................................................................................... 27
3.1
DAS INTEGRATIONSKONZEPT DES KREISES EUSKIRCHEN VOM 19.12.2012 UND SEINE SECHS HANDLUNGSFELDER ....... 28
3.2
DIE UMSETZUNGSVORHABEN DES KOMMUNALEN INTEGRATIONSZENTRUMS ........................................................ 29
3.3
PROJEKTE, KAMPAGNEN, INITIATIVEN UND ANGEBOTE IN DEN SECHS HANDLUNGSFELDERN .................................... 30
3.3.1 Handlungsfeld Interkulturelle Öffnung ............................................................................................ 30
3.3.1.1
Wegweiser für Migrantinnen und Migranten......................................................................................... 30
3.3.1.2
Interkulturelle Öffnung der Verwaltung ................................................................................................. 31
3.3.1.2.1 Ermittlung des Migrationshintergrundes und Erfassung der in der Kreisverwaltung zur Verfügung
stehenden Sprachressourcen der Mitarbeitenden ............................................................................................... 31
3.3.1.2.2 Kreisinterner Pool Übersetzungshilfe ................................................................................................ 32
3.3.1.2.3 Grundlagen interkultureller Kompetenz für Mitarbeitende und Führungskräfte der Kreisverwaltung
Euskirchen ........................................................................................................................................................... 32
3.3.1.2.4 Koordination von Austauschmöglichkeiten für Mitarbeitende der kreisangehörigen Kommunen ... 32
3.3.1.2.5 Unterstützung der Runden Tische in den Kommunen und Kirchengemeinden ................................. 33
3.3.1.3
Deutschkurse für Flüchtlinge .................................................................................................................. 34
3.3.1.4
Unterstützung von freiwillig engagierten Bürgerinnen und Bürgern rund um Flüchtlingsarbeit ........... 34
3.3.1.5
Basiswissen Flüchtlingsarbeit in Kooperation mit dem Deutschen Roten Kreuzes (DRK) ...................... 36
3.3.1.6
Beratung von Institutionen in Konflikt- oder Krisensituationen im Umkreis von Flüchtlingsunterkünften
................................................................................................................................................................ 37
3.3.1.7
Unterstützung bei der Akquise möglicher Vormünder für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge in
Kooperation mit dem Jugendamt Kreis Euskirchen ................................................................................................... 37
3.3.1.8
Interkulturelle Woche ............................................................................................................................ 38
3.3.2
Handlungsfeld Bildung .................................................................................................................... 39
3.3.2.1
Informationsleitfaden für Kindertagesstätten im Umgang mit Familien mit Migrationshintergrund .... 40
3.3.2.2
Rucksack KiTa ......................................................................................................................................... 40
3.3.2.3
„SmiLe - Sprachbildung mit individuellem Spracherfolg“ ....................................................................... 42
3.3.2.3.1 Unterstützungsangebote für Tätige im SmiLe-Projekt....................................................................... 42
3.3.2.4
Seiteneinstiegsberatung ......................................................................................................................... 44
3.3.2.5
Besetzungsverfahren von Lehrerinnen und Lehrern im Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) ......... 45
3.3.2.6
Unterstützung der Schulaufsicht bei Integrationsstellenanträgen ......................................................... 46
3.3.2.7
Fachberatungsstelle für den Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) .................................................. 46
3.3.2.8
Rucksack Grundschule ............................................................................................................................ 47
3.3.2.9
Schule ohne Rassismus ........................................................................................................................... 48
3.3.2.10
Inhaltliche Organisation und Durchführung der HSU-Treffen ................................................................ 48
3.3.2.11
„Wie funktioniert Grundschule?“ - Infos für Eltern mit Migrationshintergrund .................................... 49
3.3.2.12
Seiteneinstieg für alle optimal- Arbeitskreis: „Praxisgespräche Seiteneinstieg“ .................................... 49
3.3.3
Handlungsfeld Ausbildung und Beruf .............................................................................................. 50
3.3.3.1
3.3.3.2
„Stadtteilmütter – Brücken bauen“ ........................................................................................................ 52
Kampagne zur beruflichen Qualifizierung von jungen Flüchtlingen (18-21 Jahre) ................................. 52
3
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
3.3.3.3
3.3.4
Handlungsfeld Sprache .................................................................................................................... 54
3.3.4.1
3.3.4.2
3.3.4.3
3.3.5
Programm „sprachstark - Qualität in sprachheterogenen Schulen“ (QuisS) .......................................... 55
Deutsch für neu zugewanderte Mütter .................................................................................................. 57
Verleihung „Deutscher Bürgerpreis“ ...................................................................................................... 57
Handlungsfeld Gesundheit .............................................................................................................. 58
3.3.5.1
3.3.5.2
3.3.5.3
3.3.5.4
3.3.5.5
3.3.5.6
3.3.6
Patenschaftsmodell Übergang Schule – Beruf........................................................................................ 53
Gesundheitswegweiser für Migrantinnen und Migranten ..................................................................... 59
Grundversorgung der Flüchtlinge ........................................................................................................... 61
Medizinische Versorgung in der Notunterkunft Schleiden-Gemünd...................................................... 61
Psychiatrie und Migration ...................................................................................................................... 62
Migration und Pflege .............................................................................................................................. 62
Gesundheitsheft Asyl .............................................................................................................................. 62
Handlungsfeld Kultur, Sport und Freizeit ......................................................................................... 63
3.3.6.1
3.3.6.2
3.3.6.3
3.3.6.4
3.3.6.5
Internationales Frauenschwimmen ........................................................................................................ 65
Deutsches Sportabzeichen für Flüchtlinge ............................................................................................. 66
Interkultureller Garten ........................................................................................................................... 67
Spielmobil für Kinder .............................................................................................................................. 68
Frauen-Info International ....................................................................................................................... 69
3.4
KOORDINATION VON FÖRDERAUFRUFEN ....................................................................................................... 70
3.4.1 Förderaufruf „Förderung von Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe“ ..................................................... 70
3.4.2 Förderaufruf „Zusammenkommen und Verstehen“ Soforthilfe zur Förderung der Integration von
Flüchtlingen in den Kommunen .................................................................................................................... 71
3.4.3 Förderaufruf "Verbesserung der sozialen Eingliederung von neuzugewanderten Unionsbürgern/innen“ (Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen-EHAP) ............................. 72
3.4.4 Förderaufruf „Fördermitteln für Projekte zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von
Zuwanderinnen und Zuwanderern im Förderjahr 2016“ .............................................................................. 72
3.5
DAS NETZWERK „VIELFALT UND INTEGRATION“ (FAG4) INNERHALB DER GREMIENSTRUKTUR DES KOMMUNALEN
BILDUNGS-UND INTEGRATIONSZENTRUMS (KOBIZ) ...................................................................................................... 73
3.5.1 Die Arbeitsgruppe „Sprachliche Bildung“ des Netzwerks Vielfalt und Integration .......................... 74
3.5.2 Die Arbeitsgruppe „Bürgerschaftliches Engagement“ des Netzwerks Vielfalt und Integration ...... 74
3.5.2.1
3.5.2.2
„Digitale Landkarte“ ............................................................................................................................... 75
„Planung und Organisation einer Veranstaltungsreihe“ ........................................................................ 75
3.5.3 Die Arbeitsgruppe „Projekte mit und für Frauen mit Migrationshintergrund“ des Netzwerks Vielfalt
und Integration............................................................................................................................................. 75
3.5.3.1
3.5.4
3.5.4.1
4
DIE UN-KONVENTION ÜBER DIE RECHTE VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN .................................................. 77
INKLUSIONSPLAN AUF LANDESEBENE ............................................................................................................ 78
INKLUSIONSPLAN KREIS EUSKIRCHEN ............................................................................................................ 78
VERNETZUNG UND ZUSAMMENARBEIT ................................................................................................. 79
5.1
6
„Willkommenskultur in Form von Wegweisern, Flyern, Piktogrammen, Leichter Sprache“ .................. 77
EINFACH FÜR ALLE. INKLUSIONSPLAN FÜR DEN KREIS EUSKIRCHEN ...................................................... 77
4.1
4.2
4.3
5
„Gesundheitsexpertinnen“ ..................................................................................................................... 76
Die Arbeitsgruppe „Willkommenskultur“ des Netzwerks Vielfalt und Integration .......................... 76
KOBIZ-NAHER FÖRDERVEREIN .................................................................................................................... 79
ÖFFENTLICHKEITSARBEIT ....................................................................................................................... 80
6.1
6.2
6.3
KOBIZ-NEWSLETTERS ............................................................................................................................... 80
BERICHT DER GEMEINSAMEN KOBIZ-BILDUNGSKONFERENZ 2015 ..................................................................... 81
VERÖFFENTLICHUNG DER LAUFENDEN PROJEKTE, INITIATIVEN UND MAßNAHMEN DER KOOPERATIONSPARTNERINNEN
UND -PARTNER DES KI ............................................................................................................................................ 81
6.4
ONLINE-VERÖFFENTLICHUNG DES MIGRATIONSWEGWEISERS IN MEHREREN SPRACHEN.......................................... 81
6.5
VERÖFFENTLICHUNG DER ANGEBOTE ZUR DEUTSCHFÖRDERUNG FÜR FLÜCHTLINGE ............................................... 81
7
DIE ORGANISATIONSEINHEIT „KOMMUNALES BILDUNGS- UND INTEGRATIONSZENTRUM (KOBIZ)“ UND
IHRE RAHMENBEDINGUNGEN ........................................................................................................................ 82
4
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
8
MONITORING ........................................................................................................................................ 84
8.1
8.2
9
KOOPERATION DES KI MIT DER DEMOGRAFIE-INITIATIVE DES KREISES EUSKIRCHEN ............................ 85
9.1
10
SOZIALPLANUNG UND SOZIALBERICHT ALS ORIGINÄRE AUFGABEN INNERHALB DES KOBIZ/KI .................................. 84
CONTROLLING .......................................................................................................................................... 85
PROJEKTE IN KOOPERATION MIT DER DEMOGRAFIE-INITIATIVE 2015.................................................................. 88
SCHWERPUNKTZIELE KI 2016/2017 ........................................................................................................ 88
10.1
10.2
SCHWERPUNKTZIEL (SPRACHLICHE) BILDUNG ................................................................................................. 89
SCHWERPUNKTZIEL ARBEIT UND AUSBILDUNG – ÜBERGANG SCHULE/BERUF ....................................................... 92
11
ABSCHLUSS / AUSBLICK ......................................................................................................................... 94
12
DAS TEAM KI MIT DEN JEWEILIGEN AUFGABENSCHWERPUNKTEN ........................................................ 97
13
BIBLIOGRAFIE ........................................................................................................................................ 98
5
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
1
Vorwort – „Vielfalt leben“ im Kreis Euskirchen
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
der Kreis Euskirchen zeichnet sich seit Jahrzehnten durch kulturelle und religiöse Vielfalt aus.
Sowohl Sie, die Bürger/innen des Kreises Euskirchen, als auch die kommunalen Institutionen
haben eine lange Tradition darin, diese Unterschiede zu akzeptieren und zu respektieren.
Heute ist der Kreis Euskirchen ein Ort, wo Menschen mit den verschiedensten Religionen
und Kulturen friedlich und respektvoll miteinander leben.
In den letzten 60 Jahren siedelten sich im Kreis Euskirchen Familien aus vielen europäischen
Ländern wie Portugal, Polen, Italien, Türkei, Griechenland, ehemaliges Jugoslawien und
europäischen Mittelmeeranrainerstaaten an (Abb. 1). Ab 1989 wählten viele
Russlanddeutsche, vor allem aus der Region um Kasachstan und Sibirien, den Kreis
Euskirchen als Ort für einen Neubeginn aus.
Abb. 1: Rangfolge der nichtdeutschen Bevölkerung im Kreis Euskirchen 2013
16
14
13,7
12
10
9,3
8
6
5,3
4
4,8
5,2
4,6
3,9
3,8
3,8
2
2,4
0
Türkei
Polen
Kosovo
Italien
Portugal
Niederlande
Belgien
Griechenland
Russland
Serbien
Quelle: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW
Heute wirken infolge dessen viele Weltreligionen und Glaubensrichtungen wie die
Katholische Kirche, Evangelische Kirche, Evangelischen Freikirche, Neuapostolische Kirche,
Apostolische Gemeinschaft, Bahai-Religion, Griechisch-Orthodoxe Kirche und der Islam im
Kreis Euskirchen friedlich nebeneinander und miteinander.
Der Kreis Euskirchen wird seit Jahrzehnten durch Zuwanderung bereichert. Von ca. 190.000
Einwohnern waren 2013 etwa 11.000 Nichtdeutsche (5,7%) und rund 31.000 Deutsche mit
Migrationshintergrund (16,2%) (Abb. 2), die entweder im Laufe ihres Lebens eingebürgert
wurden oder mindestens noch ein ausländisches Elternteil aufweisen. Für die Bewahrung
6
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
und Ausbau dieser kulturellen und sprachlichen Vielfalt und die Nutzung von bereits
vorhandenen kulturellen und interkulturellen Ressourcen ist das Hauptziel des Kreises
Euskirchen die Weiterentwicklung aktiver Willkommenskultur und erfolgreicher
Integrationspolitik. Der Kreis Euskirchen will nicht nur heute, sondern auch in Zukunft für
Migrantinnen und Migranten sowie Fachkräfte aus dem Ausland als neuer
Lebensmittelpunkt attraktiv bleiben.
Abb. 2: Bevölkerung im Kreis Euskirchen nach Zuwanderungsstatus 2012
25
20
15
Nichtdeutsche
10
Deutsche mit
Migrationshintergrund
5
0
Kreis Euskirchen
NRW
Quelle: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW
Flüchtlingssituation im Kreis Euskirchen
Die Anzahl der Menschen, die vor politischer Verfolgung nach Deutschland fliehen und hier
politisches Asyl bzw. die Gewährung internationalen Schutzes beantragen, ist in den
vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Für das Jahr 2015 prognostiziert das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine weitere Steigerung der Zahl neuer
Asylanträge. Bei vielen Flüchtlingen ist die Bleibewahrscheinlichkeit aufgrund der politischen
Situation in ihren Herkunftsländern hoch.
7
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
Asylbewerbersituation im Kreis Euskirchen: 1.870 Asylbewerber/innen (Stand: Oktober
2015)
Abb.2.1: Top 10 der Herkunftsländer
Sonstige
29%
Syrien
19%
Albanien
13%
Nigeria
3% Pakistan
Irak
7%
4%
Mazedonien
4%
Eritrea
5%
Serbien
6%
KosovoAfghanistan
5%
5%
Quelle: Kreis Euskirchen, Stand 19.10.2015
Abb. 2.2: Entwicklung Zahl Asylbewerber/innen Januar bis Oktober 2015 Kreis Euskirchen
2000
1800
1600
1400
1200
1000
800
600
400
200
0
Quelle: Kreis Euskirchen, Stand: 19.10.2015
Die steigenden Flüchtlingszahlen stellen die Kommunen im Kreis Euskirchen vor hohe
Anforderungen. Sie sind zuständig für die Versorgung und Unterbringung. Es müssen immer
wieder neue Unterkünfte organisiert und teilweise umgebaut werden.
Aufgrund der persönlichen Situation der Flüchtlinge (keine angelegten Angebote zur
Schaffung von Tagesstruktur, keinen Zugang zu Integrationskursen, Information der Medien
8
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
über die Fluchtumstände am und im Mittelmeer) sind immer mehr Bürgerinnen und Bürger
bereit, sich freiwillig zu engagieren. In jeder kreisangehörigen Kommune im Kreis Euskirchen
haben sich Initiativen gegründet, um Flüchtlingen zu helfen und ihnen hier eine Orientierung
zu geben.
Seitens der bürgerschaftlich Engagierten erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den
zuständigen Kommunen, um Hilfen und Angebote zu optimieren. Die Unterstützung der
Flüchtlinge reicht von Orientierungsangeboten („Wie funktioniert die deutsche
Mülltrennung,“ „Wie komme ich zum – richtigen – Arzt,“ „Wo ist die nächste Tafel zur
Essensausgabe und die Kleiderkammer“ etc.) über Deutschförderangeboten bis hin zu
Angeboten zu Freizeitaktivitäten (Sportangebote, Ausflüge und erlebnispädagogische
Angebotemit Netzwerkpartnern).
Wohlfahrtsverbände, kirchliche Vereinigungen und diverse Beratungsstellen haben auf die
Situation reagiert und erstellen Angebote, teilweise in Kooperation untereinander, um
Kommunen und freiwillig engagierte Bürgerinnen und Bürger (im Ehrenamt) zu unterstützen.
Erstaufnahmeeinrichtung des Landes NRW
Seit Oktober 2015 besteht in der Stadt Euskirchen nach dem Umbau der ehemaligen Schule
in den Erftauen eine offizielle Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE)mit max. 300
Plätzen.
Notunterkünfte des Landes NRW
Wie in anderen Gebietskörperschaften der Bundesrepublik werden auch im Kreis Euskirchen
seitens des Landes NRW übergangsweise Notunterkünfte eingerichtet, da die
Erstaufnahmeeinrichtungen (EAEs) bzw. Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUEs)
zweitweise keine Aufnahmekapazitäten mehr aufweisen.
Zu Beginn des Jahres wurden im Tagungshaus in Kronenburg für ca. zwei Monaten 50
Flüchtlinge untergebracht.
Seit August besteht die Notunterkunft im Landschulheim Gemünd mit einer Besetzung von
etwa 200 Personen. Seit Oktober werden weitere 200 Personen in einem ehemaligen DHLGebäude in der Stadt Euskirchen und ca. 100 in einer Jugendherberge Hellenthal versorgt.
Weitere Notunterkünfte sind in Planung.
Als Betreiber dieser Notunterkünfte wird vom Land u.a. das Deutsche Rote Kreuz(DRK)
beauftragt.
Freiwillig engagierte Bürgerinnen und Bürger bieten auch in den Notunterkünften
Freizeitangebote und Deutschförderung an.
9
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
Der Notwendigkeit zum Ausbau der gesellschaftlichen Integration von Flüchtlingen mit
hoher Bleiberechtswahrscheinlichkeit und einer Willkommenskultur zugunsten aller im Kreis
Euskirchen befindlichen Flüchtlinge wird im Kreis Euskirchen in hohem Maße entsprochen.
Mit einer Willkommenskultur und einer effizienten Integrationspolitik kann garantiert
werden, dass gerade junge Migrantinnen und Migranten gleiche Bildungschancen haben wie
Kinder und Jugendliche ohne Migrationshintergrund.
„Willkommenskultur“ und „Vielfalt leben“ vereinen sich zur erfolgversprechenden
Zukunftsperspektive.
Sabine Sistig
Henrike Berners
Leiterin III/49
Integrationsbeauftragte Kreis Euskirchen
Kommunales Bildungs-und Integrationszentrum
(KoBIZ)
Team Kommunales Integrationszentrum (KI) Kreis Euskirchen / KoBIZ III/49
Henrike Berners, Dipl. Pädagogin, Leiterin KI
Ilhan Güngör, Lehrkraft, Stellvertretender Leiter KI
Annette Bahner, Pädagogische Mitarbeiterin
Jutta Bernardy, Lehrkraft
Roland Kuhlen, Sozialpädagogischer Mitarbeiter
Vera Secker, Dipl. Geografin
Irina Ruppel, Teamassistentin
Nina Göhr, Praktikantin
10
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
2
Bericht zum Integrationskonzept des Kreises Euskirchen im Sinne von „Vielfalt leben“
„Vielfalt leben“ – dabei geht es vor allem um die Nutzung der kulturellen, sprachlichen und
arbeitsmarktrelevanten Ressourcen, die Menschen mit Migrationshintergrund und
Zuwandererinnen und Zuwanderer besitzen. Sie tragen zur Leistungs- und
Innovationsfähigkeit unseres Kreises bei. Sie sprechen verschiedene Mutter- und
Familiensprachen, gehören verschiedenen Religionsgemeinschaften an und pflegen
unterschiedliche
Lebensstile.
Angesichts
der
zunehmenden
Alterung,
des
Bevölkerungsrückgangs (vgl. Abschnitt 2.2) und des Wegzugs von Fachkräften in Großstädte
gilt es, die Zuwanderung als Chance wahrzunehmen. Migrantinnen und Migranten sowie
ausländische Fachkräfte, die aus eigenem Antrieb kommen, bringen fachliche
Qualifikationen und kulturelle Anregungen mit in den Kreis Euskirchen. Der Wettbewerb um
kluge und aktive Menschen hat längst begonnen.
Die rechtlichen und inhaltlichen Grundlagen für den Bericht „Vielfalt leben“ des Kreises
Euskirchen sind:
Am 14. Februar 2012 wurde das „Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen
Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen“ verabschiedet, das als Grundlage
der Integrationspolitik in Nordrhein-Westfalen mehr soziale Gerechtigkeit und
Chancengleichheit
für
Menschen
mit
Migrationshintergrund
oder
Zuwanderergeschichte schaffen soll. Die im § 7 Abs. 1 des Gesetzes vorgesehene
Förderung von Kommunalen Integrationszentren durch Vorlage eines
Integrationskonzeptes wurde mit der Erstellung des Konzeptes in Anspruch
genommen. Grundhaltung eines solchen Konzeptes soll laut Gesetz sein: “Integration
ist kein einseitiger Anpassungsakt von Zugewanderten, sondern ein interaktiver
Prozess zwischen Zuwanderern und Aufnahmegesellschaft, der sowohl eine
Integrationsleistung der Zuwanderer als auch eine Veränderung der
Mehrheitsgesellschaft beinhaltet.“
In dem am 19.12.2012 vom Kreistag des Kreises Euskirchen beschlossenen
„Integrationskonzept des Kreises Euskirchen“ als Vorläufer des jetzt vorliegenden
Berichtes „Vielfalt leben“, werden als Ziele die Entwicklung und Förderung von
Maßnahmen und Projekten definiert, die der gleichberechtigten Teilhabe an
Gesellschaft und Bildung, der erfolgreichen sozialen Eingliederung und der
Herstellung von Chancengleichheit von Ausländerinnen und Ausländern sowie
Menschen mit Migrationshintergrund dienen sollen. Grundlegend sind dabei die
Verbesserung
der
beruflichen
Integration,
die
Verstärkung
der
zielgruppenorientierten und wohnortnahen Sprachförderung und die Verbesserung
der Aufklärung von Migrantinnen und Migranten zum Gesundheitsschutz durch
verstärkte Öffentlichkeitsarbeit und Durchführung von lokalen Gesundheitstagen.
Zielgruppe des Integrationskonzeptes sind Nichtdeutsche und Deutsche mit
Migrationshintergrund. Gem. § 4 Abs. 1 des Teilhabe- und Integrationsgesetzes NRW
gehören hierzu (1) Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des
11
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
Grundgesetzes sind oder (2) außerhalb des heutigen Gebietes des Bundesrepublik
Deutschland geborene und seit dem 01.01.1950 nach Deutschland zugewanderte
Personen oder (3) Personen, bei denen mindestens ein Elternteil die in (2)
beschriebenen Kriterien erfüllt.
2.1
Im April 2013 beschloss der Kreistag des Kreises Euskirchen das Handlungskonzept
der „Demografie-Initiative Kreis Euskirchen“ mit seinen wichtigsten Leitzielen wie
gleiche Bildungschancen für alle Bevölkerungsgruppen, die Förderung von
Willkommenskultur und Chancengleichheit für Menschen mit Migrationshintergrund
und Zuwanderergeschichte, die Erhöhung der Familien- und Seniorenfreundlichkeit
und die bessere Integration in den Arbeitsmarkt.
Die Einrichtung des Kommunalen Integrationszentrums (KI) in Euskirchen
Mit der Verabschiedung des „Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und
Integration in Nordrhein-Westfalen“, das im Februar 2012 fraktionsübergreifend mit großer
Mehrheit im Landtag verabschiedet wurde, wurde im § 7 der Grundstein für die Einrichtung
von Kommunalen Integrationszentren (KI) gesetzt. Es versteht sich als neues Angebot des
Landes an die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen zur Unterstützung ihrer
Integrationsarbeit vor Ort. Zum heutigen Zeitpunkt sind bereits 49 Kommunale
Integrationszentren in NRW eingerichtet, die ihre Arbeit aufgenommen haben (siehe Abb. 3).
Viele Kreise und kreisfreie Städte in NRW können auf den Erfahrungen der Integrationsarbeit
aufbauen, die jahrzehntelang in den so genannten „Regionalen Arbeitsstellen zur Förderung
von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA)“ und später im
Landesprogramm „Innovation in der kommunalen Integrationsarbeit (KOMM-IN NRW)“
gesammelt worden sind.
Innerhalb dieser Rahmenbedingungen beginnt das KI des Kreises Euskirchen am 15. Januar
2014 in der neu gegründeten ursprünglichen „Organisationseinheit Sozialplanung“, heutiges
Kommunales Bildungs- und Integrationszentrum Kreis Euskirchen (KoBIZ), seine Migrationsund Integrationsarbeit.
12
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
Abb. 3: Die Kommunalen Integrationszentren in NRW
Quelle: Landesweite Koordinierungsstelle der Kommunalen Integrationszentren (LaKI) Februar 2015
2.2
Demografische Entwicklung im Kreis Euskirchen
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Alterung, des Bevölkerungsrückgangs und des
faktisch fortdauernden Abstroms von Fachkräften in Großstädte gewinnen die Erkenntnisse
aus dem Bericht „Vielfalt leben“ Bedeutung im Wettbewerb um Fachkräfte unabhängig von
deren Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion oder körperlicher Beeinträchtigung.
Nacheinander sollen die wichtigsten demografischen Variablen beleuchtet werden:
2.2.1 Bevölkerungsrückgang
Der Bevölkerungsrückgang wird den Kreis Euskirchen in den nächsten 15 Jahren nach einer
Bevölkerungsvorausberechnung des „Landesbetriebes Information und Technik NordrheinWestfalen (IT.NRW)“ in demografischer sowie sozialer Hinsicht stark beschäftigen (s. Abb. 4).
So wird davon ausgegangen, dass die Bevölkerung im Kreis Euskirchen bis 2030 um 1%
zurückgehen wird. Die vorausberechnete Entwicklung in den Städten und Gemeinden ist
dabei sehr unterschiedlich. Für die Gemeinde Weilerswist wird ein Bevölkerungswachstum
bis 2030 von +23,1% prognostiziert. Weilerswist ist damit die einzige Kommune im Kreis, der
ein größeres (deutliches) Bevölkerungswachstum vorausberechnet wird. Eine nahezu
13
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
unveränderte Anzahl an Einwohnerinnen und Einwohnern wird nach den Berechnungen von
IT.NRW die Stadt Zülpich (+0,5%) haben. In den anderen Kommunen wird von einer
rückläufigen Einwohnerzahl ausgegangen. Dabei reicht das Spektrum der negativen
Bevölkerungsentwicklung von -14,4% in der Stadt Schleiden bis zu -2,2% in der Stadt
Mechernich. Allen Kommunen gemein ist, dass die Zahl der älteren Einwohner (65+)
zunimmt, während die Zahl der Kinder und Jugendlichen zurückgeht (Fortschreibung
Sozialbericht Kreis Euskirchen).
Abb. 4: Bevölkerungsentwicklung für die Städte und Gemeinden des Kreises Euskirchen
2013 bis 2030
Quelle: Fortschreibung Sozialbericht Kreis Euskirchen.
2.2.1.1 Alterung der Gesellschaft
Eine weitere wichtige Variable ist die Alterung, d.h. die Erhöhung des Durchschnittsalters der
Bevölkerung im Kreis Euskirchen. Anhand der Anteile der einzelnen Altersgruppen (unter 18
Jahre, zwischen 18 und 65 Jahren sowie über 65 Jahre) an der Gesamtbevölkerung, lässt sich
darstellen, in wie weit die Alterung der Gesellschaft vorangeschritten ist (Abb. 5).
14
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
Abb. 5: Altersstruktur der Gemeinden 2013 - Zensuswerte
Quelle: Fortschreibung Sozialbericht Kreis Euskirchen
So beträgt der durchschnittliche Anteil der unter 18-Jährigen im Kreis Euskirchen an der
Gesamtbevölkerung insgesamt 17%. Einen geringeren Anteil hat diese Altersgruppe in Bad
Münstereifel (16%) und Hellenthal (16%). In den anderen Städten und Gemeinden des
Kreises entspricht der Anteil dem Kreisdurchschnitt oder liegt höher. Im Vergleich dazu ist
kreisweit die Bevölkerungsgruppe zwischen 18 und 65 Jahren, also der Großteil der
Personen im erwerbsfähigen Alter, mit einem durchschnittlichen Anteil von 63% vertreten.
Die Gemeinde Weilerswist bildet den höchsten Anteil dieser Bevölkerungsgruppe mit 65%,
den niedrigsten Wert weist die Gemeinde Dahlem mit 59% auf. Die Altersgruppe der 65Jährigen und ältermacht insgesamt 20% der Gesamtbevölkerung des Kreises aus. Den
höchsten Anteil haben Hellenthal und Bad Münstereifel mit je 24%. In der Stadt Schleiden
und der Gemeinde Blankenheim liegt der Anteil mit 23%und in der Stadt Bad Münstereifel
mit 24% über dem Durchschnitt. Leicht unterdurchschnittliche Anteile haben die Stadt
Zülpich, die Gemeinde Weilerswist, die Stadt Mechernich und die Stadt Euskirchen mit
jeweils 19%. Ein Vergleich der gegenwärtigen Altersstruktur mit 2006 zeigt, dass sich die
Anteile der unter 18-Jährigen in allen Kommunen rückläufig entwickeln, während die Anteile
der anderen beiden Altersklassen zunehmen (Abb. 6-8).
Der Kreis Euskirchen wird älter. Die Zahl der Kinder und Jugendlichen geht zurück. Zwischen
2012 und 2013 war dieser Rückgang jedoch moderat. Im gesamten Kreis ging die Zahl der
unter 6-Jährigen um nur 150 Personen zurück. Derzeit liegt der Anteil im Kreis bei 4,7%.
Einen überdurchschnittlichen Anteil mit über 5% haben die Städte Mechernich sowie die
15
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
Gemeinden Weilerswist und Dahlem. Der Anteil der Bevölkerungsgruppe stieg in
Blankenheim (+0,5%, +15 Personen).In den anderen Kommunen war die Entwicklung negativ
(Abb. 7).
Ein anderes Bild der Entwicklung zeigt sich bei den Personen im Alter über 85 Jahre. Ihre Zahl
steigt in allen Städten und Gemeinden des Landkreises an und ihr Anteil an der
Gesamtbevölkerung nimmt zu. Im Kreis liegt ihr Anteil bei 2,5% (2013). Einen stark
überdurchschnittlichen Anteil dieser Bevölkerungsgruppe mit über 3% haben die Städte Bad
Münstereifel und Schleiden sowie die Gemeinde Dahlem.
Abb. 6: Anteil der unter 18 Jährigen an der Gesamtbevölkerung – 2012 und 2013
Quelle: Fortschreibung Sozialbericht Kreis Euskirchen
16
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
Abb. 7: Anteil der unter 6-jährigen Kinder an der Gesamtbevölkerung– 2012und 2013
Quelle: Fortschreibung Sozialbericht Kreis Euskirchen.
Abb. 8: Anteil der über 85-Jährigen an der Kreisbevölkerung – 2012bis 2013
Quelle: Fortschreibung Sozialbericht Kreis Euskirchen.
17
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
2.3
Migration und Integration
Der Anteil der Nichtdeutschen, d.h. der Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, (Abb.
9) liegt im Jahr 2013im Kreis Euskirchen bei 5,0%.Die höchsten Anteile fallen auf die Stadt
Euskirchen mit 7,5%. In den anderen Städten und Gemeinden des Kreises liegt der
Ausländeranteil unter dem Durchschnitt des Kreises. Den niedrigsten Ausländeranteil weißt
die Gemeinde Kall mit 2,8% auf. Im Vergleich zu 2012ist der Ausländeranteil 2013im Kreis
insgesamt leicht angestiegen (+0,2%). Vor dem Hintergrund der Alterung und des
Bevölkerungsrückgangs als gesamtgesellschaftliche Entwicklung kann der Zuwachs an
Ausländerinnen und Ausländern auch einen Zuwachs an Arbeits- und Fachkräften bedeuten.
Abb. 9: Anteil der Nichtdeutschen – 2012 und 2013
Quelle: Fortschreibung Sozialbericht Kreis Euskirchen.
2.4
Teilhabe an Bildung und Ausbildung
Teilhabe an Bildung und Ausbildung ist ein entscheidender Faktor für die Verhinderung von
sozialer Segregation und der Bildung von Parallelgesellschaften und gleichzeitig
Zukunftsgarant im demografischen Wandel. Während der Anteil der Schulabgänger, die
ohne Abschluss die Schule verlassen, landesweit von 5,4 % (2011) auf rd. 5,0% (2013)
gesunken ist, lag der Wert im Kreis Euskirchen bereits 2011 mit 4,1% unter dem
Landesdurchschnitt und ist bis 2013 um weitere0,7% gesunken(Abb. 12).
18
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
Abb. 12: Anteil der Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss - 2011und 2013
Quelle: Fortschreibung Sozialbericht Kreis Euskirchen.
Die scheinbar günstige Bildungssituation zeigt sich auch bei den Schulübergängen von der
Grundschule in die Gymnasien, bei denen der Kreis Euskirchen 2014/2015 mit rd. 48% im
Landesvergleich vorne lag(Quelle: Fortschreibung Sozialbericht Kreis Euskirchen). Bezieht man in
diese Betrachtung die Gruppe der nichtdeutschen mit ein, relativiert sich das positive
Gesamtergebnis. 14,4% der Nichtdeutschen beendeten im Schuljahr 2011/2012 die
Hauptschule ohne Abschluss, während es bei den Deutschen 3,1% sind. Mit dem
Hauptschulabschluss schließen 30,8% der Nichtdeutschen die Schule ab, gegenüber 17,6%
der Deutschen. Bei der Erreichung der Fachoberschulreife gleicht sich die Situation etwas an:
39,4% Nichtdeutsche gegenüber 39,6% Deutschen. Die Unterschiedlichkeit zeigt sich dann
wieder beim (Fach-)Abitur, mit dem nur 15,4% der Nichtdeutschen gegenüber 39,7% der
Deutschen die Schule beendeten (Abb. 13). Insgesamt deuten die hier angeführten
Bildungsdaten auf eine immer noch erhebliche Diskrepanz zwischen den
Bildungsabschlüssen von Kindern mit und Kindern ohne deutsche Staatsangehörigkeit.
19
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
Abb. 13: Anteil der deutschen und nichtdeutschen Schulabgänger/innen - 2011/12
39,4
40
35
39,6 39,7
30,8
30
25
20
ohne Hauptschulabschluss
Hauptschulabschluss
Fachoberschulreife
(Fach-)Abitur
17,6
14,4
15,4
15
10
3,1
5
0
Nichtdeutsche
Deutsche
Quelle: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW
Ziel…
… bleibt die Verbesserung der Bildungschancen sowohl von nichtdeutschen Kindern und
Jugendlichen als auch von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund als zentrale
Aufgabe der Integrationspolitik des Kreises Euskirchen.
2.5
Teilhabe am Arbeitsmarkt
Die Arbeitslosenquote im Kreis Euskirchen hat sich von 2006 mit rd. 9,3% bis 2012 auf rd.
6,8% verringert. Nach einem zwischenzeitlichen Anstieg im Jahre 2009 (in der Stadt
Euskirchen auch noch 2010) ist die Zahl seither wieder rückläufig (Quelle EMPIRICA 2013: S. 18 ff
Sozialbericht Kreis Euskirchen). Trotzdem entscheidet immer noch der Migrationshintergrund
über den Erfolg oder Misserfolg der Integration in den Arbeitsmarkt: Während 2012 die
Arbeitslosenquote bei Deutschen bei 6,4% liegt, beträgt sie in der Gruppe der
Nichtdeutschen 16,2 %. Positiv zu verzeichnen ist, dass die Werte in Gesamt-NRW
geringfügig höher ausfallen (Abb. 14). Auch unter SGB II-Leistungsempfängern sticht der
Anteil der Nichtdeutschen mit 11,7% gegenüber 5,6% Deutschen signifikant hervor. Hier liegt
der NRW-Durchschnitt bei den Nichtdeutschen weit höher als im Kreis Euskirchen, was für
die besseren Chancen dieser Gruppe am Arbeitsmarkt des Kreises sprechen könnte (Abb.
15). So wie Bildung der wichtigste Schlüssel für den sozialen Aufstieg in Deutschland ist, ist
die Arbeitsmarktbeteiligung die Konsequenz einer gelungenen oder nicht gelungenen
gesellschaftlichen Integration.
20
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
Damit wird Bildung zum entscheidenden Barometer für Armut, für den Grad der sozialen
Segregation sowie für die Höhe des Risikos, dass sich Parallelgesellschaften herausbilden
bzw. verfestigen.
Abb. 14: Arbeitslosenquote von Deutschen und Nichtdeutschen - 2012
25
20
21,5
16,2
15
Kreis Euskirchen
10
6,4
7,7
NRW
5
0
Nichtdeutsche
Deutsche
Quelle: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW
Abb. 15: Deutsche und nichtdeutsche SGB II-Leistungsempfänger –Quoten 2012
19,1
20
18
16
14
11,7
12
7,9
10
8
NRW
5,6
6
4
2
0
Nichtdeutsche
Kreis Euskirchen
Deutsche
Quelle: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW
21
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
Ziel…
… ist somit weiterhin die Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsmarkt für Nichtdeutsche,
Deutsche mit Migrationshintergrund zusätzlich zu den insgesamt sozial benachteiligten
Deutschen.
2.6
Die Gesundheitssituation
Die gesundheitliche Lage von Kindern in den Gemeinden im Kreis Euskirchen wird anhand
statistischer Auswertungen der Schuleingangsuntersuchung (SEU) dargestellt. Im Folgenden
werden die Befunde der Schuleingangsuntersuchungen in den Bereichen Teilnahme an der
Früherkennungsuntersuchung U8, Übergewicht/Adipositas und Sprachauffälligkeiten
aufgezeigt. Eine weiterführende detaillierte Darstellung der Untersuchungen, der
Begriffsdefinitionen sowie weiterer Ergebnisse in allen Bereichen der Untersuchung finden
sich
im
Bericht
zur
Schuleingangsuntersuchung
(http://www.kreiseuskirchen.de/service/gesundheit/gesundheitsberichterstattung.php).
Bei den SEUs wird auf freiwilliger Basis anhand des Bildungsabschlusses und des
Ausbildungsabschlusses der Eltern ein Sozial-Score erfasst. Dieser Sozial-Score ordnet die
Kinder einem niedrigen, mittleren und hohen Sozial-Score zu. Darüber hinaus werden die
Kinder anhand der in den ersten vier Lebensjahren in der Familie überwiegend
gesprochenen Sprache in Kinder mit und ohne Migrationshintergrund eingeteilt.
Zu beachten ist, dass die Gesamtzahl der untersuchten Kinder in einzelnen Kommunen sehr
klein sein kann. Schwankungen der Werte ergeben sich hier zum Teil aufgrund von
Auffälligkeiten bei nur wenigen Kindern und haben keine statistisch bedeutsame
Aussagekraft. In den folgenden Tabellen sind die Anzahl der ausgewerteten Fälle nach dem
Schuljahr (Einschulung des Kindes) sowie die Anzahl der ausgewerteten Fälle in den
einzelnen Gemeinden dargestellt. Auf Grund der geringen Fallzahlen in einigen Gemeinden
werden gemeindespezifische Auswertungen im Folgenden immer für mehrere Jahre
zusammengefasst dargestellt.
Abb. 16: Ausgewertete Fälle der SEU im Kreis Euskirchen insgesamt
Ausgewertete Fälle
Schuljahr (Einschulung)
2010/2011
2011/2012
2012/2013
2013/2014
2014/2015
insgesamt
1.824
1.701
1.656
1.760
1.703
mit Angabe zum
mit Angabe zum SozialMigrationshintergrund
Score
1.819
1.353
1.661
1.401
1.655
1.347
1.759
1.456
1.702
1.425
Quelle: Fortschreibung Sozialbericht Kreis Euskirchen
22
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
Die Anzahl der ausgewerteten Fälle ist insgesamt in den letzten drei Jahren relativ konstant
geblieben.
Im Kreis Euskirchen liegt die Zahl der übergewichtigen und stark übergewichtigen Kinder
relativ konstant bei 9%1 (2008 bis 2015 kumuliert). Kreisweit zeigt sich im Jahr 2014/15
jedoch ein Anstieg des Anteils übergewichtiger Einschüler/innen auf ca. 11%. Die Daten der
zukünftigen Jahrgänge werden hier Auskunft über einen Trend zur Gewichtssteigerung
geben. Beobachtete Schwankungen in einzelnen Gemeinden wie z.B. Schleiden bewegen
sich im Bereich der Norm und stellen aufgrund geringer Fallzahlen keine statistisch
bedeutsame Veränderung dar.
Abb. 17: Übergewichtigkeit bei Kindern im Kreis Euskirchen - Schuljahre 2008/2009 bis
2011/2012 und 2012/2013bis 2014/2015
Quelle: Fortschreibung Sozialbericht Kreis Euskirchen
Der soziale Hintergrund der Kinder gemessen anhand des Sozial-Scores (Bildungsniveau der
Eltern) wie auch der Migrationshintergrund beeinflussen die Ergebnisse der
Schuleingangsuntersuchung zum Teil erheblich.
Beschreibend lässt sich feststellen, dass die Eltern der Einschüler/innen in den letzten Jahren
zu einem geringen Anteil von ca. 20% einen niedrigen Sozial-Score aufweisen. Das Verhältnis
von mittlerem und hohem Sozial-Score schwankt in den einzelnen Jahren um je ca. 40%, mit
1
Als übergewichtig werden Kinder definiert, die schwerer als 90% alters- und größengleicher Kinder sind, als stark übergewichtig Kinder,
die schwerer als 97% des Vergleichswertes sind.
23
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
einer Tendenz zu niedrigeren Anteilen an hohem Sozial-Score. In 2014/5 beispielsweise hat
über die Hälfte der Kinder einen mittleren (53%) und nur 26% einen hohen Sozial-Score.(vgl.
Tab. 63 im Anhang). Der Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund in den
Schuleingangsuntersuchungen ist zwischen 2012/2013 (18%) und 2014/2015 (19%) in etwa
gleichgeblieben (vgl. Tab. 64 im Anhang).
Betrachtet man das Verhältnis von Kindern mit Migrationshintergrund in den drei Kategorien
des Sozial-Scores zeigt sich eine deutliche Überrepräsentation in der Kategorie niedriger
Sozialstatus, d.h. Kinder mit Migrationshintergrund stammen deutlich häufiger aus Familien
mit niedrigem Sozial-Score als aus Familien mit mittlerem oder hohem Sozial-Score. Dieses
Verhältnis ist in den letzten Jahren nahezu konstant.
In Bezug auf Sprachauffälligkeiten, definiert als Defizite in verschiedenen sprachlichen
Untertests der Schuleingangsuntersuchung wie der Artikulation oder der grammatikalischen
Kompetenz, liegt der Anteil der Kinder mit Beeinträchtigungen relativ konstant um 28%
(kumuliert für 2012/2013 bis 2014/2015) mit leichten Schwankungen (29% in 2012/2013
bzw. 27% in2014/2015).
Abb. 18:
Sprachauffälligkeiten bei Kindern in den Gemeinden im Kreis Euskirchen
(Schuljahre 2012/2013 bis 2014/2015 kumuliert)
Quelle: Fortschreibung Sozialbericht Kreis Euskirchen
Für den Anteil von Kindern mit Übergewicht ist in den letzten drei Jahren durchgängig die
starke Abhängigkeit vom Sozial-Score festzustellen. Während im Kreis Euskirchen im
Durchschnitt rund 9% der Kinder übergewichtig oder adipös sind, beträgt der Anteil bei
24
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
niedrigem Sozial-Score fast 13%. Bei mittlerem Sozial-Score liegt der Anteil im Durchschnitt,
während er bei hohem Bildungsniveau der Eltern da-runter liegt.
Kinder mit Migrationshintergrund sind häufiger übergewichtig als Kinder ohne
Migrationshintergrund. Der Sozial-Score hat bei Kindern mit Migrationshintergrund keinen
nennenswerten Einfluss.
Abb. 19:
Übergewicht und Adipositas bei Kindern nach Sozial-Score im Kreis
Euskirchen (Schuljahre 2012/2013 bis 2014/2015) - kumuliert
Quelle: Fortschreibung Sozialbericht Kreis Euskirchen
Sprachauffälligkeiten zeigen ebenfalls einen starken Sozialgradienten, d.h. Kinder mit
niedrigem Sozial-Score haben sehr viel häufiger auffällige Sprachbefunde als Kinder mit
mittlerem oder hohem Sozial-Score.
Die Rate der Kinder mit Sprachauffälligkeiten ist bei Kindern mit Migrationshintergrund nach
wie vor höher als bei Kindern ohne Migrationshintergrund, jedoch ist bei der erstgenannten
Gruppe in den letzten drei Jahren ein Rückgang von 35% auf 32% (vgl. Abb. 9 im Anhang)
festzustellen. Betrachtet man die Befunde zu Sprachauffälligkeiten differenziert für den
Migrationshintergrund und den Sozial-Score gleichzeitig nähern sich die Ergebnisse für
Kinder mit und ohne Migrationshintergrund nahezu an, d.h. das Bildungsniveau der Eltern
hat einen erheblich stärken Einfluss auf die Sprachbefunde der Kinder als der
Migrationshintergrund an sich.
25
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
Abbildung 20: Sprachauffälligkeiten bei Kindern nach Sozial-Score im Kreis Euskirchen
(Schuljahre 2013/2014 bis 2014/2015)
Quelle: Fortschreibung Sozialbericht Kreis Euskirchen
Abbildung 21: Sprachauffälligkeiten bei Kindern nach Sozial-Score und
Migrationshintergrund im Kreis Euskirchen (Schuljahre 2013/2014 bis 2014/2015)
Quelle: Fortschreibung Sozialbericht Kreis Euskirchen
26
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
Ziel…
… der Integrationspolitik ist die Verbesserung der gesundheitlichen Situation von
Nichtdeutschen, Deutschen mit Migrationshintergrund und sozial benachteiligten Personen
mithilfe von Gesundheitsförderung, -beratung und -prävention.
2.7
Pflege und Migration
Die Herausforderungen, die in den nächsten Jahren auf den Altenhilfe- und
Altenpflegebereich zukommen, seien in diesem Zusammenhang genannt. Das Robert KochInstitut geht bereits im „Schwerpunktbericht der Gesundheitsberichterstattung des Bundes“
aus dem Jahre 2008 davon aus, dass sich die zweite und dritte Generation der
Nichtdeutschen und Deutschen mit Migrationshintergrund nicht mehr nur auf
familienpflegerische Lösungen verlassen können, d.h. sie werden stärker das deutsche
Altenpflegesystem in Anspruch nehmen. Dafür muss das Personal in der Altenpflege und hilfe interkulturell vorbereitet werden, damit die Betreuung und Pflege von Älteren mit
Migrationshintergrund an kulturelle und soziale Unterschiede angepasst werden kann
(Robert-Koch-Institut 2008: S. 102 ff.).
Ziel…
… muss sein, dass der Zugang zu Gesundheitsdiensten und Altenhilfeeinrichtungen
insgesamt für Menschen mit Migrationshintergrund verbessert und Fachkräfte in
interkultureller Kompetenz qualifiziert werden.
3
Das Konzept „Vielfalt leben“
Im Rahmen der Bearbeitung des „Integrationskonzeptes für den Kreis Euskirchen“ vom
19.12.2012 unterstützt das im Kreis Euskirchen neu geschaffene KI Projekte und
Netzwerkprozesse im Rahmen der Strategie „Vielfalt leben“. Es initiiert in Kooperation mit
und durch Impulse von Netzwerkpartnern die positive Entwicklung von
Integrationsbemühungen von Menschen mit Migrationshintergrund. Das KI koordiniert auf
der Basis des „Augenhöhe-Prinzips“ Akteurinnen und Akteure. Es erfasst, evaluiert und
beobachtet systematisch mithilfe des Monitorings. Dem empirisch erhobenen Sozialbericht
des Kreises Euskirchen zu demografischen, sozialen und bildungsbezogenen Entwicklungen
im Kreis Euskirchen kommt dabei Bedeutung zu. Aus ihm lassen sich
Handlungsempfehlungen ableiten, Ziele können formuliert werden. Bei Netzwerkprozessen
und Projekten, welche die Ziele nicht erfüllen oder nicht absehbare negative
Begleiterscheinungen mit sich bringen könnten, bietet die im Sozialplan eingebettete
27
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
Integrationsplanung die Möglichkeit, in solche nicht erwünschten Verläufe steuernd
einzugreifen.
Im Folgenden werden die Bezüge des Integrationsberichts zum Integrationskonzept vom
19.12.2012 dargestellt.
Es wird aufgeführt, welche Rolle das KI als Handlungsfeld des KoBIZ bei der Formulierung
und Umsetzung der Handlungsempfehlungen für effiziente, bedarfsgerechte und soziale
Dienstleistungen, Projekte und Einrichtungen hat.
3.1
Das Integrationskonzept des Kreises Euskirchen vom 19.12.2012 und seine sechs
Handlungsfelder
Die Grundlage für den Integrationsbericht „Vielfalt leben“ bildet das erste
„Integrationskonzept des Kreises Euskirchen“, in dem sechs wichtige Handlungsfelder
definiert wurden mit den zentralen Herausforderungen:
Interkulturelle Öffnung: Schaffung einer Willkommens- und Anerkennungskultur und
mittelfristig interkulturelle Öffnung der öffentlichen Institutionen und Einrichtungen
Bildung: Verbesserung der Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen mit
Migrationshintergrund und aus sozial benachteiligten Gruppen
Ausbildung und Beruf: Bessere und nachhaltigere Integration von Menschen mit
Migrationshintergrund, Nichtdeutschen und sozial Benachteiligten in den
Arbeitsmarkt
Sprache: Förderung der Mehrsprachigkeit an Schulen mit allen im Kreis Euskirchen
vertretenen Sprachen, wie z.B. Türkisch, Russisch und Arabisch
Gesundheit: Unterstützung und Beratungsangebote für Migrantinnen und Migranten
bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen, Beratungsmöglichkeiten und
Hilfsangeboten im Gesundheits-, Bildungs- und Sozialbereich
Kultur, Sport und Freizeit: Unterstützung bei der Bildung von
Interessensvertretungen und Initiativen sowie Initiierung des interreligiösen Dialogs
zur Vermittlung zwischen den Religionen für gegenseitigen Respekt und Verständnis
füreinander
Eine Bearbeitung der Handlungsfelder beinhaltet die Weiterentwicklung von Maßnahmen
und Projekten sowie die Hinzunahme von neuen Zielen, die zur allgemeinen Zielerreichung
als angemessen und effizient betrachtet werden.
28
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
3.2
Die Umsetzungsvorhaben des Kommunalen Integrationszentrums
Das KI hat sich gemäß den Vorgaben durch die Landeskoordinierungsstelle der Kommunalen
Integrationszentren (LaKI) seit seiner Gründung folgende Handlungsschwerpunkte gesetzt:
1. Bildung
2. Gesundheit
Diesen Handlungsschwerpunkten sind folgende Umsetzungsvorhaben zugeordnet
Schaffung einer Willkommens- und Anerkennungskultur;
mittelfristige interkulturelle
Einrichtungen;
öffentlichen
Institutionen
und
Verbesserung der Bildungschancen von Kindern und
Migrationshintergrund und aus sozial benachteiligten Gruppen;
Jugendlichen
mit
Förderung der Mehrsprachigkeit an Schulen mit allen im Kreis Euskirchen
vertretenen Sprachen wie z.B. Türkisch, Russisch und Arabisch;
Unterstützung und Beratung von Migrantinnen und Migranten, bei der
Inanspruchnahme von Dienstleistungen, Beratungsmöglichkeiten und Hilfsangeboten
im Gesundheits-, Bildungs- und Sozialbereich sowie bei der Bildung von
Interessensvertretungen und Initiativen;
Initiierung des interkulturellen Dialogs zur Vermittlung zwischen den Kulturen für
gegenseitigen Respekt und Verständnis füreinander;
bessere und nachhaltigere Integration von Menschen mit Migrationshintergrund,
Ausländerinnen und Ausländer und sozial Benachteiligten in den Arbeitsmarkt;
Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse aller neu zugewanderten Menschen;
Verbesserung der Informationsmöglichkeiten über das deutsche Gesundheitswesen
und Schaffung von Angeboten zur gesundheitlichen Prävention für Menschen mit
Migrationshintergrund;
Schaffung von Möglichkeiten zum interkulturellen Austausch, zum gemeinsamen
Sport und zur Freizeitgestaltung.
Öffnung
29
der
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
3.3
Projekte, Kampagnen, Initiativen und Angebote in den sechs Handlungsfeldern
3.3.1 Handlungsfeld Interkulturelle Öffnung
Das erste Integrationskonzept des Kreises Euskirchen setzt sich theoretisch mit den
vielfältigen Barrieren auseinander, die Nichtdeutsche und Menschen mit
Migrationshintergrund davon abhalten, Angebote von Organisationen, Institutionen und
staatlichen Einrichtungen, die für die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger zuständig sind,
zu nutzen. Als Zugangshindernisse werden im Integrationskonzept u.a. „bestehende
Sprachbarrieren und Segregation, fehlende Informationen über die Angebote, Ängste vor
ausländerrechtlichen Konsequenzen, keine muttersprachlichen Fachkräfte, fehlende
interkulturelle Kompetenz der deutschen Fachkräfte“ definiert. Die interkulturelle Öffnung
soll (…) „die Strukturen mit ihrer Exklusion verändern und ist als Prozess zu verstehen, der
einer regelmäßigen Kontrolle auf Wirksamkeit und einer entsprechenden Anpassung bedarf
(S. 11 f.).“
Die geplanten „Maßnahmen zur
(1) interkulturellen Orientierung und Öffnung von sozialen Diensten im Sozialraum
(2) Erhebung des Migrationshintergrundes bei den Beschäftigten der Kreisverwaltung
(3) Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen und
(4) aktive Werbung bei Einstellung und Ausbildungsmessen“
sind vom KI in den folgenden Projekten umgesetzt worden:
3.3.1.1 Wegweiser für Migrantinnen und Migranten
Ein deutschsprachiger Wegweiser für Migrantinnen und Migranten „Willkommen im
Kreis Euskirchen“ ist Ende 2014 vom KI in Kooperation mit der Integrationsagentur des
DRK zusammengestellt worden und wurde als Broschüre in Taschenformat
veröffentlicht. Er soll zur Transparenz über die Dienstleistungen, Beratungsmöglichkeiten
und Hilfsangebote im Bildungs- und Sozialbereich für Menschen mit
Migrationshintergrund unter Einbeziehung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden
beitragen.
In einem ersten Schritt hat die Integrationsagentur des DRK Befragungen zum Format
der Broschüre in Integrationskursen durchgeführt. Der überwiegende Teil der
Teilnehmer/innen hat sich für ein DIN A7 Taschen-Format ausgesprochen. Im zweiten
Schritt haben die Integrationsagentur und das KI in Zusammenarbeit mit verschiedenen
Abteilungen der Kreisverwaltung die Inhalte festgelegt.
Unter den Überschriften Ausländerbüro, Migrationsberatungen, Einbürgerung,
Integrations- und Deutschkurse, Anerkennung im Ausland erworbener schulischer und
beruflicher Abschlüsse, Kinder / Jugend / Familie, allgemeine Sozialberatung, Hilfe für
30
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
Frauen, Schwangerschaftsberatung, Senioren, Verkehrsverbindungen, Stadt- und
Gemeindeverwaltungen, Beruf / Job, Studium, berufliche Integration, mögliche
finanzielle Hilfe, Tafeln / Lebensmittelausgaben, Kleiderkammern / Möbellager,
Polizeiwachen, Krankenhäuser, Notfallnummern und Ärzte finden Interessierte wichtige
Informationen, Adressen, Telefonnummern und die Öffnungszeiten der jeweiligen Stelle.
Die Übersetzung in fünf Sprachen erfolgte teilweise durch Mitarbeitende des KoBIZTeams und teilweise durch mehrsprachige Mitbürgerinnen und Mitbürgern.
Die Broschüre liegt neben der deutschen Ausgabe seit Mai 2015 in den Sprachen
Türkisch und Russisch vor und ist seit Juli 2015 in den Sprachen Arabisch, Französisch
und Englisch verfügbar. Alle Versionen sind auf der Homepage des Kreises als PDF-Datei
verfügbar.
Die Kosten zur Erstellung der Wegweiser wurden übernommen von der DemografieInitiative Kreis Euskirchen; auch Fördergelder des Landes NRW standen zur Finanzierung
zur Verfügung.
Ziel ist für 2016 die Erstellung weiterer Ausgaben in Serbisch/Kroatisch, Persisch und
Tigrinya.
3.3.1.2 Interkulturelle Öffnung der Verwaltung
Willkommenskultur und interkulturelle Öffnung der Ämter und Behörden werden oft
ausschließlich im Zusammenhang mit Zuwanderung und Migration genannt. Im KI wird der
Begriff analog zu den Menschenrechten bewusst auf alle Menschen im Kreis Euskirchen
angewandt, seien sie verschiedenen Geschlechts, aus unterschiedlichen Sozialmilieus,
Altersgruppen, mit Behinderungen oder aus verschiedenen Religionen und Kulturen. Es geht
dabei in erster Linie um einen friedlichen und respektvollen Umgang miteinander
unabhängig von Abstammung oder Herkunft. Ein solches Ambiente bedingt von Anfang an
auch eine zuwanderungsfreundliche und mehrsprachige Willkommenskultur in Verwaltung.
3.3.1.2.1 Ermittlung des Migrationshintergrundes und Erfassung der in der
Kreisverwaltung zur Verfügung stehenden Sprachressourcen der Mitarbeitenden
Zieldieses Projektes ist es, die Interkulturelle Öffnung bei öffentlichen Trägern der Schulen
und in der Verwaltung in Abstimmung mit den Entscheidungsträgern im Jahr 2015
voranzubringen.
Die hierzu erforderliche Erhebung soll in Form eines vom KI entworfenen und mit der
Verwaltungsleitung abgestimmten Fragebogens von der zentralen Zuständigkeit in der
Kreisverwaltung gesteuert werden. Die Auswertung der Ergebnisse wird im KI erfolgen.
31
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
Es wird u.a. den Abteilungen Jugend und Familie, Gesundheit und Ausländerbüro ein Serviceund Kooperationsangebot des KI in den Bereichen Fallberatung, interkulturelle Kompetenz
und Dolmetschen vorgelegt, das in Zukunft zu einer noch engeren Kooperation führen soll.
3.3.1.2.2 Kreisinterner Pool Übersetzungshilfe
Gelebte Willkommenskultur bedeutet auch, dass Menschen ohne Deutschkenntnisse, die
sich an Verwaltung wenden, auf Mitarbeitende treffen, die die Anliegen der Menschen
verstehen. Dazu bedarf es einer Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im
operativen Bereich der Kreisverwaltung, bspw. in Form eines „Pools Übersetzungshilfe“. Die
Mitarbeitende des KI decken insgesamt 5 Sprachen ab: Türkisch, Ungarisch, Niederländisch,
Französisch und Englisch. Die Übersetzungstätigkeit wird von Abteilungen der Verwaltung
regelmäßig in Anspruch genommen. Dabei wird die reine Übersetzungshilfe durch die im
KoBIZ weiter angesiedelten Qualifikationen (Mitarbeitende in den Bereichen Sozialarbeit,
Pädagogik, Sozialpädagogik, Geografie) angereichert und führt in fast allen Fällen zu einer
Arbeitserleichterung der jeweiligen Stelle.
Ziel ist es, in Zukunft die Sprachressourcen aller Mitarbeitenden der Kreisverwaltung im
Sinne eines hausinternen Wissensmanagements zu erfassen und im Bedarfsfall zur
gegenseitigen Unterstützung in den Abteilungen einzusetzen.
Die Schulen bitten zunehmend um Unterstützung zur Einschätzung der Seiteneinsteiger
anhand mitgebrachter Zeugnisse bzgl. des jeweiligen Notensystems des Herkunftslandes und
des allgemeinen Leistungsbildes. Die Mitarbeitenden des KI leisten in diesem
Zusammenhang Übersetzungshilfe und geben pädagogische Einschätzungen ab. Insgesamt
gab es bis zum 15.05.2015 mehr als 80 Einsätze, davon 18 % Übersetzungen und 82 %
Dolmetschertätigkeiten durch KoBIZ-Mitarbeitende.
3.3.1.2.3 Grundlagen interkultureller Kompetenz für Mitarbeitende und Führungskräfte
der Kreisverwaltung Euskirchen
Nach Abstimmung innerhalb der Kreisverwaltung im Jahr 2015 sollen den unterschiedlichen
Arbeitsebenen unter Einbindung des KI Qualifizierungsangebote zur interkulturellen
Sensibilisierung angeboten werden. Ein Grobkonzept einer möglichen Seminarreihe zu
interkultureller Kompetenzwurde im Herbst 2015 dem Personalmanagement der
Kreisverwaltung durch das KI vorgelegt.
3.3.1.2.4 Koordination von Austauschmöglichkeiten für Mitarbeitende der
kreisangehörigen Kommunen
Mit der Leistungsgewährung nach Asylbewerberleistungsgesetz(AsylbLG) beauftragte
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Verwaltungen wünschen sich einen
32
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
Austausch auf der Sachbearbeitungsebene. Bereits in den 1990er Jahren gab es einen
entsprechenden Austausch, als die Asylbewerberzahlen im Kreis Euskirchen ähnlich hoch
waren wie zu Beginn 2015.
Durch die in 2015 stark steigenden Zahlen ergeben sich in erheblichem Umfange
leistungsrechtliche Fragen. Ziel ist es, dem Bedarf nach interkommunalem Austausch durch
die Schaffung einer Plattform nachzukommen. In einem zweiten Schritt soll die
Ausländerbehörde mit einbezogen werden, da auch immer wieder ausländerrechtliche
Fragen aufkommen.
Das KI hat im Juni 2015 eine Umfrage bei allen Kommunen erstellt, um eine Bereitschaft und
inhaltliche Bedarfe für einen konstituierenden Austausch nach den Sommerferien 2015
abzuklären.
Im August 2015 startet eine Online-Umfrage, um den Termin mit den Kommunen für ein
erstes Treffen im September abzustimmen.
Für eine gleichmäßige Erreichbarkeit aller Kommunen kann in Abstimmung mit der Stadt
Mechernich das erste Treffen in den Räumen der Stadt stattfinden.
Bei diesem ersten Treffen wird abgesprochen, ob das KI weiterhin koordinierende Aufgaben
übernehmen wird oder ob diese Treffen von den Kommunen selber weiterorganisiert wird.
3.3.1.2.5 Unterstützung der Runden Tische in den Kommunen und Kirchengemeinden
Bei den Treffen der Runden Tische Flüchtlingsarbeit der Kirchen und Kommunen wird das KI
zur Vorstellung seiner Arbeit und möglicher Unterstützungsangebote eingebunden. Hier
werden z.B. der Wegweiser für Migrantinnen und Migranten (siehe 3.3.1.1) und das „SmiLeProjekt“ vorgestellt (siehe 3.3.2.3).
Ziel ist es, bei diesen Treffen grundsätzliche Fragen zu beantworten oder fachliche Fragen an
entsprechende Abteilungen (z.B. Ausländeramt) des Kreises oder Institutionen
weiterzugeben und deren Antworten an die Runden Tische zurück zu spiegeln.
Die Teilnahme an den Runden Tischen dient ebenfalls dazu, Bedarfe der bürgerschaftlich
Engagierten und der Flüchtlinge festzustellen und entsprechend darauf zu reagieren.
Das KI hat einen E-Mail-Verteiler dieser Runden Tische erstellt und gibt regelmäßig alle
erhaltenen wichtigen Informationen, per Mail an die Teilnehmerinnen und Teilnehmerweiter
(z.B. verständliche Übersichten und Grafiken im Zusammenhang mit Praktika für Flüchtlinge,
Zugang von traumatisieren Flüchtlingen zur Psychotherapie, etc.).
33
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
3.3.1.3 Deutschkurse für Flüchtlinge
Ausgehend von der Tatsache, dass Flüchtlinge, die noch kein Bleiberecht haben, bisher
(Stand Oktober 2015) auch kein Recht auf staatlich finanzierte Deutsch- bzw.
Integrationskurse haben, hat das KI Kreis Euskirchen nach Finanzierungsmöglichkeiten für
professionelle Deutschkurse gesucht.
Die Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die häufig über wenig finanzielle Mittel verfügen,
müssen sich selbstständig um das Erlernen der deutschen Sprache bemühen und die Kosten
dafür tragen.
In diesem Zusammenhang hat das KI mit dem Jugendmigrationsdienst, der Caritas
Kreisverband Euskirchen, dem katholischen Bildungswerk Euskirchen, dem Bildungsforum
Düren/Eifel und dem privaten Weiterbildungsträger Euro Schulen Bonn Kontakt
aufgenommen.
Die Euro Schulen Bonn können aktuell keine Vorhersagen für kommende berufsbezogene
Deutschkurse in Euskirchen machen, da die Voraussetzungen für die neue Förderperiode mit
ESF-Mittel vom BAMF zum Zeitpunkt der Anfrage noch nicht klar sind. Bisher kann ein
bestimmtes Kontingent an Asylbewerberinnen und Asylbewerber ohne Bleiberecht an
berufsbezogenen Kursen teilnehmen. Voraussetzung ist ein Sprachniveau von A1.
Der Jugendmigrationsdienst und die Caritas bauen innerhalb des Jahres 2015 ihr
Sprachangebot durch Mittel des Erzbistums Köln aus.
Mit der Steigerung der Asylbewerberzahlen in den Kommunen werden einige engagierte
Bürgerinnen und Bürger aktiv und bieten ehrenamtlich unter anderem niederschwellige
Deutschförderangebote für die Asylbewerberinnen und Asylbewerber an.
Das KI hat selber keine Finanzierungsmöglichkeiten für Sprachkurse dieser Art. Daher
unterstützt das KI ehrenamtliche Deutschförderangebote mit Unterlagen / Kopiervorlagen
für beginnende Kurse und fasst die Angebote im Kreis in einer Übersicht zusammen.
Ziel ist es, den weiterhin hohen Bedarf an professionellen Deutschkursen auszubauen.
Interessierte Asylbewerberinnen und Asylbewerber werden an die Volkshochschule (VHS),
an Weiterbildungsträger und an die Angebote der bürgerschaftlich Engagierten
weitergeleitet.
Es wird nachfolgendes Projekt installiert:
3.3.1.4 Unterstützung von freiwillig engagierten Bürgerinnen und Bürgern rund um
Flüchtlingsarbeit
Ziel des Projekts ist die Unterstützung ehrenamtlich tätiger Bürgerinnen und Bürger, die sich
für Flüchtlinge mittels niederschwelliger Orientierungs- und Deutschkurse sowie Alltagshilfe
engagieren. Asylbewerberinnen und Asylbewerber haben bis zur Klärung ihres
34
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
Aufenthaltsstatus keinen Zugang zu regulären Deutsch- bzw. Integrationskursen. Daher
bieten engagierte Bürgerinnen und Bürger in vielen Städten und Gemeinden eigene
Orientierungs- und Deutschförderangebote an. Das Engagement umfasst:
•
•
•
niederschwellige Orientierungskurse in Form von aktiver Alltagshilfe zu den
Themen: geographische Lage der Kommunen und des Kreises, Mülltrennung,
Verkehrsregeln,
öffentlicher
Nahverkehr,
Einkaufen,
Behördengänge,
Arztbesuche, etc.
niederschwellige Deutschkurse auf Konversationsbasis
die Übernahme der Kosten für Deutschbücher und sonstige Materialien
Für die niederschwelligen Orientierungs- und Deutschkurse stellt das KI
Unterrichtsmaterialien zusammen, die in Form eines Ordners mit Kopiervorlagen den
Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen. Die Zusammenstellung umfasst
Deutschlandkarten, mehrsprachige Informationen zur Mülltrennung in Deutschland,
Anlauttabellen in verschiedenen Sprachen, Verben-Domino, Materialbeispiele von
Deutschförderkursen in Köln, etc.
Einige Buchspenden von vielfach angefragten Verlagen werden weitergeleitet.
Finanzielle Mittel für die Schulung von Bürgerinnen und Bürgern, die die Angebote
durchführen, stehen nicht zur Verfügung. Der Jugendmigrationsdienst bietet in
unregelmäßigen Abständen Informationen zur Methodik und Didaktik an. Interessierte
Bürgerinnen und Bürger werden derzeit an dieses Angebot verwiesen.
Des Weiteren werden die Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler zukünftig in folgenden
Modulen geschult:
•
•
•
•
Anregungen zur Vermittlung von Deutschkenntnissen auf Konversationsniveau
Chancen und Grenzen bürgerschaftlichen Engagements
Kulturelle Unterschiede und ihre Chancen
Interkulturelle Sensibilisierung
Nächste Schritte im Projekt:
•
•
•
•
•
Klärung finanzieller Mittel
Sammlung von Materialien für Orientierungs- und Deutschkurse
Austausch mit Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtlern zwecks Bedarfsermittlung
Ermittlung des Unterstützungsangebots für Bürgerinnen und Bürger
Treffen der Akteurinnen und Akteure der neu gebildeten Arbeitsgruppe „sprachliche
Bildung“ innerhalb der Facharbeitsgruppe „Netzwerk für Vielfalt und Integration“ (s.
Ziff. 3.5.1) im März 2015, u.a. mit der Integrationsagentur des DRK, dem
Caritasverband
Euskirchen,
dem
Flüchtlingsnetzwerk
Nordeifel,
den
Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtlern im Südkreis, dem Jugendmigrationsdienst
35
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
Euskirchen sowie anderen interessierten, nicht gewerblichen Institutionen und
ehrenamtlich Engagierten.
Die bereits bestehenden Alphabetisierungs-, Orientierungs- und Deutschförderkurse der
Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler, von VHS, Caritas und JMD werden seit Herbst 2014 vom
KI in einer Übersicht veröffentlicht. Die Übersicht ist nach Kommunen sortiert und wird als
PDF-Datei an einen bestehenden Verteiler alle zwei Monate aktualisiert versendet und auf
der Homepage der Kreisverwaltung veröffentlicht.
https://www.kreis-euskirchen.de/service/schulen/VeroeffentlKoBIZ.php
3.3.1.5 Basiswissen Flüchtlingsarbeit in Kooperation mit dem Deutschen Roten
Kreuzes (DRK)
Die Teilnahme des KI an den Runden Tischen Flüchtlingsarbeit bei den Kirchen und
Kommunen hat gezeigt, dass es einen Bedarf an grundsätzlichen Informationen zum Thema
Asylbewerber/innen gibt.
Gemeinsam mit der Integrationsagentur des DRK entwickelt das KI ein Präsentationsformat
für engagierte Bürgerinnen und Bürger im Flüchtlingsbereich.
In diesem Vortragwerden die Themen Asylbewerberzahlen, Fluchtgründe, Gesundheit,
Ehrenamt, usw. bearbeitet. Je nach Gruppenkonstellation können auch einzelne Elemente
der Präsentation ausgelassen oder verstärkt angesprochen werden.
Der Info-Vortrag der Integrationsagentur des Kreisverbandes DRK und des KI des Kreises
Euskirchen hat folgendes Ziel: Informationsvermittlung zur Lebensrealität von Flüchtlingen,
Grundlagen des Asylverfahrens, Möglichkeiten des Gesundheitssystems für Asylsuchende,
Selbstfürsorge und Grenzen des Ehrenamtes und bei Bedarf: Auftragsfindung bzw. Klärung
von Einsatzmöglichkeiten in der Arbeit mit Flüchtlingen. Außerdem werden die Vorträge zur
Weitergabe von Infomaterial und zum Austausch von sonstigen Informationen und von
Kontaktdaten (z.B. über weitere Netzwerke) genutzt.
Dieser DRK/KI-Info-Vortrag vermittelt mit hin zunächst Grundlagen und soll ein Auftakt zu
weiteren geplanten Vorträgen und Informationen von Fachleuten (Rechtsanwälte,
Journalisten,...) aus der Flüchtlingsarbeit sein. Bis August 2015 werden noch keine
Fördermittel gefunden, um eine Vortragsreihe von Fachleuten zu finanzieren.
Bisher ist die Präsentation in den Kommunen Nettersheim, Euskirchen, Dahlem und
Blankenheim durchgeführt worden.
36
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
3.3.1.6 Beratung von Institutionen in Konflikt- oder Krisensituationen im Umkreis von
Flüchtlingsunterkünften
Das KI bietet Gemeinden und Einrichtungen Unterstützung und Beratung bei
Konfliktsituationen zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie neuen Nachbarinnen und
Nachbarn im Bereich von Flüchtlingsunterkünften an. So werden in einer
Flüchtlingsunterkunft in Mechernich - Strempt gemeinsam mit der Stadtverwaltung
Mechernich sowie dem ortsansässigen Kindergarten der AWO und dem Runden Tisch für
Flüchtlinge Maßnahmen besprochen.
Ziel ist die Entschärfung der spannungsgeladenen Situation rund um die Spielplatznutzung
und die Flüchtlingsunterkunft Haus Rath. Als Ergebnis werden nun im Rahmen der
ehrenamtlichen Arbeit drei „Kümmerer“ aus der katholischen Gemeinde in Strempt den
Flüchtlingen dort regelmäßig Unterstützung anbieten. Mit Beginn des neuen Schuljahres
wird ein passgenauer „SmiLe-Sprachpate“ für sprachliche Förderung im Kindergarten
akquiriert.
3.3.1.7 Unterstützung bei der Akquise möglicher Vormünder für minderjährige
unbegleitete Flüchtlinge in Kooperation mit dem Jugendamt Kreis Euskirchen
Durch eine geplante Gesetzesänderung wird es ab 2016 zu einer Verteilung von
minderjährigen Flüchtlingen im Land NRW kommt. Das Jugendamt des Kreises bereitet sich
seit Sommer 2015 auf dieses Thema vor.
Durch die Kontakte des KI zu vielen engagierten Bürgerinnen und Bürgern im
Flüchtlingsbereich wird die Zusammenarbeit zwischen dem Jugendamt, der Abteilung
Vormundschaft und dem KI als sinnvoll erachtet.
Bei einem Aufruf zu einem Informationsabend für potentielle ehrenamtliche Vormünder hat
das KI seine Kontakte zu den bereits im Flüchtlingsbereich ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen
und Bürgern aufgenommen und diese Veranstaltung beworben.
Bei der Schulung von ehrenamtlichen Vormündern wird daher zusätzlich ein neues Modul
„unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ eingebaut. Dieses Modul setzt sich zusammen aus
Vorträgen des Ausländeramtes und eines Fachanwaltes für Ausländerrecht sowie einer
Präsentation des KI zu Grundlageninformationen im Asylbewerberbereich.
Ziel ist die Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt des Kreises in diesem
Themenfeld. Es findet ein Informationsabend des Jugendamtes am 17.09.2015 statt, an dem
sich Bürgerinnen und Bürger zu den Themen Vormund und Gastfamilien informieren
können. Aufgrund des großen Interesses aus der Bevölkerung erfolgt ein weiterer
Informationsabend am 27.10.2015.
37
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
3.3.1.8 Interkulturelle Woche
Die bundesweit einheitlich datierte „Interkulturelle Woche“ steht 2015 unter dem Motto
„Vielfalt – das Beste gegen Einfalt.“ Während der Interkulturellen Woche bieten
Religionsgemeinschaften, Vereine (Sportvereine), Wohlfahrtsverbände, Städte, Gemeinden
und Schulen Veranstaltungen, Aktionen sowie Diskussionen für alle Bürgerinnen und Bürger
mit und ohne Migrationshintergrund an. Hintergrund sind die vor 30 Jahren vom
Ökumenischen Vorbereitungsausschuss in Frankfurt initiierten interkulturellen Wochen, die
seitdem bundesweit angeboten und von verschiedenen Organisationen aufgegriffen
werden.
Auch im Kreis Euskirchen finden erstmalig Veranstaltungen im Rahmen der Interkulturellen
Woche vom 27. September bis zum 3. Oktober 2015statt.
Ziel ist die Begegnung zum Abbau von Ängsten und zur Schaffung von Verständnis. Durch
gesellschaftliche Teilhabe entsteht Gleichberechtigung und findet Integration statt.
In dieser Woche werden vielfältige Veranstaltungen zur Begegnung, Teilhabe und
Integration durchgeführt. Die Verbreitung der Angebote erfolgt über die Internetseite
www.interkulturellewoche.de, die Homepage des Kreises Euskirchen sowie über den EmailVerteiler des Netzwerks Vielfalt und Integration.
Das KI ist maßgeblich an folgenden Veranstaltungen im Rahmen der Interkulturellen Woche
beteiligt:
Organisation von zwei Tanz-Theater-Vorführungen für Kindertagesstätten-Kinder zum
Thema „Vielfalt und Integration“ am 02.10.2015 im Kreishaus Euskirchen
Unterstützung der Caritas Euskirchen bei der Organisation eines Klezmer-Konzertes im
Gemeindesaal St. Martin in Euskirchen
Teilnahme am Vorbereitungstreffen zur Veranstaltung „Friedensfest“ auf Vogelsang am
19.09.2015
Organisation von zwei Filmvorführungen von Filmen von und mit Flüchtlingen mit
anschließender Diskussion/Vortragsrunde der Filmemacher und Beteiligten
Aufbau und Pflege des Veranstaltungskalenders der Interkulturellen Woche
Layout und Einstellen des
www.interkulturellewoche.de
Veranstaltungskalenders
38
auf
der
Internetseite
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
3.3.2 Handlungsfeld Bildung
Das Handlungsfeld Bildung wird in den Bereichen
A) Interkulturelle Bildung sowie
B) Interkulturelle Schulentwicklung
umgesetzt.
A) Interkulturelle frühe Bildung
Teilhabemöglichkeiten und Zugänge zu Bildung werden im ersten Integrationskonzept als
entscheidend für eine gelungene Bildungsbiografie identifiziert:
„Ein erfolgreicher Bildungsverlauf findet seine Wurzeln in der frühen Kindheit. Freude und
Erfolgserlebnisse beim Lernen und positive Zugänge zu Bildung prägen die eigene
Bildungsbiografie von den ersten Lebensjahren an bis hin ins hohe Alter. Immer wieder
bestätigen Studien wie der „Sozialbericht Land NRW 2009, Grundschuluntersuchung
Wiesbaden 2007“, dass Kinder aus sozial schwachen und/oder bildungsfernen Elternhäusern
auf ihrem Bildungsweg mit deutlich größeren Hemmnissen und Schwierigkeiten konfrontiert
sind als Kinder aus so genannten bildungsnahen Milieus. Auch Kinder aus Familien mit
Zuwanderergeschichte haben häufiger problematische Bildungsverläufe.“ Daher will der Kreis
Euskirchen allen Kindern Chancengleichheit und Teilhabe an Bildung, Kultur und Gesellschaft
ermöglichen und somit positive Lebensperspektiven für alle Kinder schaffen. Bezogen auf
ausländische Kinder oder Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund bedeutet dies, so
früh wie möglich positive Zugänge zum Thema Bildung und Bildungsinstitutionen zu schaffen.
Rückmeldungen aus der Jugendhilfeplanung belegen, dass fast alle Kinder aus
Zuwandererfamilien ab spätestens dem 4. Lebensjahr Kindertageseinrichtungen besuchen. In
den ersten 3 Lebensjahren sind diese Kinder in Kindertagesstätten deutlich
unterrepräsentiert. Erwiesen ist in diesem Zusammenhang, dass ein möglichst frühzeitiger
Besuch von Kindertagesstätten den Erwerb der deutschen Sprache positiv beeinflusst und
Kinder, welche eine Einrichtung erst ab dem 4. Lebensjahr besuchen, bei Schuleintritt
häufiger mit erheblichen Sprachdefiziten zu kämpfen haben. Teilhabe an Bildung geht jedoch
mit dem Beherrschen der deutschen Sprache einher.
Ziel des Kreises ist es, eine enge Zusammenarbeit mit Eltern aus Zuwandererfamilien
anzustreben, bzw. auszubauen. Hier muss mit Familien mit einem anderen kulturellen
Hintergrund und somit eventuell auch einem kulturell anders geprägtem Bildungsverständnis
die Bedeutung der Frühen Bildung thematisiert werden. Zugänge zur Frühen Bildung müssen
erleichtert, Bildungsübergänge begleitet und unterstützt werden. (Kreis Euskirchen: S. 12 f.)“
Angedachte Maßnahmenwie die „(1) Beratung von Familien zum deutschen Bildungssystem;
(2) Werbung für den frühzeitigen KiTa-Besuch; (3) Babybegrüßungsbesuche durch
Stadtteilmütter, die unterstützen, beraten, aufklären und als Lotsinnen fungieren; (4)
39
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
Förderung des Kindertagesstättenbesuches für Kinder mit Migrationshintergrund durch eine
entsprechende Arbeitsgruppe "Elternarbeit mit Migranten in Kindertagesstätten"; (5)
Förderung zweisprachiger Sprachförderprojekte (Griffbereit, Rucksack- KiTa, RucksackGrundschule); (6) Fortbildungen für Kindertageseinrichtungen und Schulen zur
interkulturellen Arbeit (in den Übergängen gemeinsam für Erzieher/innen und Lehrer/innen),
aber auch zur durchgängigen Sprachbildung im KiTa- bzw. Schulalltag (Erzieher/innen und
Lehrer/innen als Sprachvorbilder, Vermittlung von Neugier und Freude an der Sprache); (7)
Förderung von Patenprojekten (Hausaufgabenhilfe, Bewerbungstraining etc.); (8) enge
Vernetzung mit Migranteninitiativen vor Ort (z.B. türkisch- islamische Gemeinde,
Integrationsrat, Mennonitische Gemeinde etc.); (9) Anwerbung z.B. türkisch-islamischer
Personen mit guten Deutschkenntnissen für die Ausbildung zur Tagespflege; sowie ein (10)
Konzept zur allgemeinen Sprachförderung (unabhängig von Delfin 4).“
Dazu setzt das KI nachfolgende Projekte um.
3.3.2.1 Informationsleitfaden für Kindertagesstätten im Umgang mit Familien mit
Migrationshintergrund
In einem Kooperationsprojekt zwischen KI, Jugendamt und DRK Integrationsagentur wird
zum Schuljahresbeginn 2015/2016 ein Leitfaden für alle 140 Kitas im Kreis Euskirchen
erstellt. Ziel ist die Zusammenstellung und Übersicht aller wichtigen Informationen für die
Beratung zugewanderter Familien.
Inhalte des Leitfadens
Infoveranstaltungen für Eltern, z.B. über das Schulsystem, den Übergang KitaSchule sowie Erste Hilfe für Kinder
Adressen für Beratung für zugewanderte Familien
Infos zum Bildungs- und Teilhabegesetz
Infos über das „SmiLe-Projekt“
Beratung und Workshops für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter z.B. zu Themen
wie Interkulturelle Entwicklung oder Konfliktmoderation
3.3.2.2 Rucksack KiTa
Das vom Jugendamt des Kreises Euskirchen bearbeitete Projekt „Rucksack KiTa“ ist
zusammen mit „Rucksack Grundschule“ ein Projekt zur Förderung der Sprach- und
Erziehungskompetenz entlang der Bildungskette. Es wird landesweit seit mehr als 10 Jahren
an
über
300
Kindertageseinrichtungen
(KiTa)unter
Federführung
der
Landeskoordinierungsstelle der kommunalen Integrationszentren durchgeführt.
40
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
Das Programm Rucksack KiTa richtet sich an Eltern mit Zuwanderungsgeschichte und ihre
Kinder zwischen vier und sechs Jahren, die eine Tageseinrichtung besuchen sowie an die
Kindertageseinrichtungen, die von diesen Kindern besucht werden. Ziel von Rucksack KiTa ist
die allgemeine sprachliche Bildung der Kinder anhand von Themen wie beispielsweise
„Körper“, „Die Kindertageseinrichtung“ und „Familie“, die Förderung der zugewanderten
Eltern in der Herkunftssprache sowie die Förderung der deutschen Sprache durch
Erzieherinnen und Erzieher.
Rucksack KiTa ist zudem ein Elternbildungsprogramm: Eltern erfahren, wie sie ihre Kinder in
der allgemeinen Entwicklung optimal fördern können.
Die Eltern werden als Experten für die Erziehung ihrer Kinder sowie für das Erlernen der
Herkunftssprache angesprochen. Sie treffen sich für die Dauer von neun
Monaten wöchentlich und werden durch Elternbegleiterinnen angeleitet, die speziell dafür
ausgebildet sind. Die Elternbegleiterinnen kommen selbst aus zugewanderten Familien.
Unterstützt wird die Arbeit von und mit den Eltern durch Rucksack KiTa-Materialien, die den
Eltern Anregungen für täglich wechselnde Aktivitäten mit ihren Kindern geben.
Die Anbindung an die Kindertageseinrichtung ist eine Bedingung für die Durchführung des
Programms. Hier erfolgt die Förderung in der deutschen Sprache parallel zu der Arbeit mit
den Eltern. Die Kindertageseinrichtung und die Elterngruppe koordinieren dabei ihre Arbeit.
Eltern und Erzieherinnen und Erzieher gehen eine Erziehungspartnerschaft ein, die auch die
interkulturelle Öffnung der Einrichtung unterstützt.
Folgende Einrichtungen nehmen am Projekt Rucksack in der KiTa teil:
Familienzentrum Nilpferd, Euskirchen, seit fünf Jahren
Städtisches Familienzentrum Stotzheim, Euskirchen, seit vier Jahren
AWO Familienzentrum Mechernich, seit vier Jahren
AWO KiTa Frauenbergerstraße, Euskirchen, seit einem Jahr
Städtisches Familienzentrum Kiefernweg, Euskirchen, seit einem Jahr
Die Erfahrungen sind bisher sehr positiv: Die Mütter freuen sich auf den Austausch in der
Gruppe, die Beziehung zwischen Müttern und Kindern wird sichtlich gestärkt. Der Wert der
Mehrsprachigkeit wird betont, die Mütter pflegen in der Familie bewusster die Erstsprache,
die Voraussetzung für ein gutes Erlernen der Zweitsprache ist. Ferner beteiligen sich die
Mütter aktiver am Leben in der KiTa und die Einrichtungen ihrerseits werden interkulturell
geöffnet. Das Erlernen der Schriftsprache als Voraussetzung für die Bildungssprache wird
durch Ausleihe von zweisprachigen Büchern einerseits und Informationen über eine
sinnvolle Nutzung der Unterhaltungsmedien (Fernsehen PC, Smartphones) andererseits
gefördert. Die Kinder erweitern ihr Wissen und ihren Wortschatz spielerisch. Kinder, die am
Rucksackprogramm teilgenommen haben, fallen positiv in der Schuleingangsuntersuchung
auf. Für neu zugewanderte Mütter ist die Rucksackgruppe oft die erste Möglichkeit, den
häuslichen und familiären Raum zu verlassen und Kontakte zu knüpfen.
41
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
Die beteiligten Kontaktpersonen in KiTa und Schule sowie die Elternbegleiterinnen nehmen
vier Mal im Jahr an gemeinsamen Fortbildungsveranstaltung teil, in denen Fragen der
Gruppenleitung ebenso besprochen werden wie Themen aus dem Bereich der Pädagogik,
Entwicklungspsychologie und Kommunikation. In einer Feierstunde im Juni 2015 werden 42
Müttern und sieben Elternbegleiterinnen Urkunden für ihr Engagement überreicht.
3.3.2.3 „SmiLe - Sprachbildung mit individuellem Spracherfolg“
Im Projekt "SmiLe" (Sprachbildung mit individuellem Lernerfolg) setzen sich bürgerschaftlich
engagierte Menschen als Sprachpaten und Sprachpatinnen für neu zugewanderte Kinder
und Jugendliche ein.
Zunächst erhalten sie in einer vom KI durchgeführten vierteiligen Einführungsveranstaltung
theoretische und praktische Hinweise für ihren zukünftigen Einsatz.
Ziel ist die interkulturelle Sensibilisierung und Bewusstseinsschärfung hinsichtlich
verbreiteter Vorurteile. Nach dem Besuch der Einführungsveranstaltung wird für jeden
Paten und jede Patin ein passendes Patenkind gesucht. Dies geschieht in enger
Zusammenarbeit mit den Schulen und Kindertagesstätten des Kreises Euskirchen. Einsatzort
ist die jeweilige Schule oder Kindertagesstätte des Kindes. Die Patinnen und Paten bieten
ihrem Sprachpatenkind an mindestens einem Vormittag pro Woche für eine Stunde ihre
ungeteilte Aufmerksamkeit und entdecken gemeinsam mit ihm spielerisch die deutsche
Sprache.
In regelmäßigen Abständen finden Austauschtreffen statt, in denen die Patinnen und Paten
Gelegenheit haben, ihre Erfahrungen auszutauschen und über Herausforderungen rund um
SmiLe zu diskutieren. Das Projekt wird von zwei Mitarbeiterinnen des KoBIZ betreut. Sie sind
für die Planung und Durchführung der Einführungsveranstaltung, für das Zusammenführen
von Schulen und SmiLe-Paten und SmiLe-Patinnen und für die weitere Unterstützung und
Begleitung der Paten und Patinnen zuständig.
Mit Stand Oktober 2015 sind 70SmiLies aktiv; für die im November neu startenden
Einführungsveranstaltungen haben sich 30 Interessierte gemeldet, sodass im Schuljahr
2015/2016 viele neuzugewanderte Kinder und Jugendliche mit Sprachpatinnen und
Sprachpaten versorgt werden können.
Da das Interesse an SmiLe ungebrochen hoch ist, wird das KI auch 2016 weitere
Einführungsveranstaltungen an.
3.3.2.3.1 Unterstützungsangebote für Tätige im SmiLe-Projekt
In den regelmäßig stattfindenden Austauschtreffen werden die Sprachpatinnen und
Sprachpaten von den beiden Mitarbeiterinnen des KI bei Fragen zu ihrem Einsatz beraten.
Zudem werden sie dort fortlaufend durch unterschiedliche interkulturelle Übungen
sensibilisiert, erhalten weitere didaktische und methodische Anregungen zum spielerischen
42
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
Erlernen der deutschen Sprache, tauschen sich über mögliche Sprachspiele und
Kinderliteratur aus, erfahren Grundlagen zum Umgang mit traumatisierten Kindern und
erlangen Hintergrundwissen über die Bedeutung und die Chancen von Mehrsprachigkeit. Bis
zum Ende 2015 sind vier Austauschtreffen geplant.
B) Interkulturelle Schulentwicklung
Schulbildung und Zugang zu höheren Schulformen werden im ersten Integrationskonzept
bereits als Schwerpunkt (1) „zur Herstellung von Chancengleichheit und
Bildungsgerechtigkeit“ betrachtet. Als Hauptziel werden „Teilhabe und Integration durch
Bildung, insbesondere im Hinblick auf interkulturelle Unterrichts- und Schulentwicklung und
durchgängige Sprachbildung“, definiert. Dabei gehe es „v.a. um die Bildungschancen von
Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund, die in allen Bereichen wie Primarstufe,
Sekundarstufe I und II sowie im Übergang von Schule/Beruf verbessert werden sollen. Nur so
könnten möglichst früh die Grundlagen für eine erfolgreiche Schullaufbahn bzw. einen
aussichtsreichen Berufsweg gelegt werden.
Gerade der Sprache kommt als wichtiger Baustein im Rahmen schulischer Lehr- und
Lernprozesse eine überaus wichtige Rolle zu. Sie bilde sozusagen das notwendige Fundament
für schulischen und beruflichen Erfolg.“(S. 14 f.)
Alle geplanten Maßnahmen wie die „(1) Förderung der Mehrsprachigkeit durch Projekte wie
"HSU" (Herkunftssprachlicher Unterricht), "DemeK" (Deutschlernen in mehrsprachigen
Klassen) oder "KoAlA" (Koordinierte Alphabetisierung im Anfangsunterricht); (2)
Stadtteilmütter und -väter als Bindeglied mit Lotsenfunktion zwischen Familien mit
Migrationshintergrund und Bildungseinrichtungen sowohl schulischer als auch nicht
schulischer Art, als auch mit Behörden (z.B. Jugendamt),Beratungseinrichtungen, Verbänden,
Unternehmen, etc.; (3) Innovative Projekte zur kulturellen Bildung wie zum Beispiel das
Friedensfest, an dem sich neben verschiedenen Nationalitäten auch unterschiedliche
Institutionen beteiligen, um die vielfältigen Sprachen und Kulturen in positive Beziehungen
zueinander zu setzen; (4) Erstellung von mehrsprachigem Informationsmaterial über das
hiesige Schul- und Bildungssystem in Form von Flyern sowie Informationsveranstaltungen für
Eltern zur schulischen und beruflichen Bildung in Deutschland; (5) Kooperation mit dem
"Netzwerk junge Migranten" der Stadt Euskirchen; (6) stärkere Einbindung der Eltern mit
Zuwanderergeschichte in den Schulalltag (Projekte zur interkulturellen Bildung, schulische
Aktivitäten, Elternvertretungen, etc.); (7) engere Zusammenarbeit mit der Elterninitiative der
türkisch-islamischen Gemeinde in Euskirchen, die Förderunterricht durch Ehrenamtler/innen
für alle Jahrgangsstufen der S I und S II und Primarstufe anbieten; (8) Integration von
Ehrenamtlern und Ehrenamtlerinnen mit Migrationshintergrund in das Projekt P.I.D.E.S der
AWO; (9) Erweiterung, Verzahnung und Optimierung der Netzwerke innerhalb und außerhalb
des Bereiches Schule; sowie (10) Ausbau des Rucksack-Projektes“ spiegeln sich in den
folgenden Projekten des KI wieder.
43
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
3.3.2.4 Seiteneinstiegsberatung
Als Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger werden Kinder und Jugendliche mit
Migrationshintergrund bezeichnet, die im Laufe eines Schuljahres aus ihrem Heimatland
ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen einreisen und in das hiesige Schulsystem
eingegliedert werden.
Schulen mit einer Schülerschaft, die aus verschiedenen Kulturkreisen stammt und
Deutsch als Zweitsprache lernt, stehen vor besonderen Herausforderungen. Viele Schulen
lösen diese Aufgaben mit großem Engagement. Doch um alle neu zugewanderten Kinder
und Jugendlichen zu integrieren und ihnen zu guten Lernleistungen und Bildungsabschlüssen
zu verhelfen, sind die Schulen auf Unterstützung angewiesen.
Die allgemeine Grundlage ist die Gesetzeslage zur Schulpflicht nach der Landesverfassung
NRW Artikel 8 Absatz 2 und dem Schulgesetz NRW § 1, § 34-41 und § 125.
Danach sind alle Kinder und Jugendlichen mit Wohnsitz in NRW schulpflichtig, unbeschadet
ihres Aufenthaltstitels.
Die Rechtsgrundlagen für die Beschulung der zugewanderten Kinder und Jugendlichen
finden sich in folgenden Verordnungen:
BASS 13 – 63 Nr. 3: Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte,
insbesondere im Bereich der Sprachen
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 21.12.2009
BASS 12 – 51 Nr. 8: Erfüllung der Schulpflicht bei Zuzug von Jugendlichen nach
Nordrhein-Westfalen, RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v.
1.9.2005.
Die Anerkennung der Mehrsprachigkeit ist dokumentiert im Schulgesetz § 2 und in der
BASS 13-63 Nr. 3, in der APO-S I § 5, APOGOst und in der BASS 13-61 Nr.1.
Diese Rechtsgrundlagen betonen die Bedeutsamkeit des Erlernens der deutschen
Sprache, stellen die Bedeutung des Herkunftssprachenunterrichtes heraus und zeigen
den Vorrang des gemeinsamen Unterrichtes auf.
Im Kreis Euskirchen gibt es mit Stand Oktober 2015 folgende Internationalen Förderklassen
(IFK):
Georgschule, Euskirchen - Hauptschule (2 Klassen, seit Schuljahr 2013/2014)
Friedrich-Haass-Schule, Bad Münstereifel
2014/2015)
Thomas Eßer Berufskolleg, Euskirchen (2 Klassen, seit Schuljahr 2015/2016)
44
- Hauptschule (seit Schuljahr
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
Gesamtschule Euskirchen (Schuljahr 2015/2016, voraussichtlich ab November
2015)
Gesamtschule Weilerswist (Schuljahr 2015/2016 nach den Herbstferien)
Gesamtschule Blankenheim und Hauptschule Zülpich haben eine Fachstelle
erhalten, voraussichtlicher Start Schuljahr 2015/2016)
Hauptschule Zülpich möchte eine IFK beantragen
In den IFKs erhalten die Kinder 12 Unterrichtsstunden pro Woche jahrgangsübergreifende
Deutschförderung für maximal zwei Schuljahre. In der Regel verlässt ein Kind diese Klasse
nach etwa einem Schuljahr. Alle Kinder sind einer Regelklasse angebunden.
Ziel der Seiteneinsteigerberatung in Zuarbeit zur schulaufsichtlichen Zuständigkeit ist es, die
Kinder und Jugendlichen dahingehend zu beraten, dass sie die Möglichkeiten zur Integration
in das deutsche Schulsystem wahrnehmen können, schnell die deutsche Sprache erlernen
und so erfolgreich einen Schulabschluss anstreben können. Dafür ist es erforderlich, eine
passende Schule mit geeigneten Fördermöglichkeiten zu finden sowie das zügige Erlernen
der deutschen Sprache zu ermöglichen .Im Rahmen der Seiteneinstiegsberatung werden alle
gemeldeten schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen entsprechend ihrer mitgebrachten
Kompetenzen(Bildungsbiographie) bedarfsgerecht und systemoptimiert beraten und an in
Betracht kommende Schulen empfohlen.
In der Beratung werden die Personaldaten und die bisherige Schullaufbahn aufgenommen.
In einem ausführlichen Gespräch wird ermittelt, ob die Seiteneinsteigerinnen und
Seiteneinsteiger Kenntnisse der deutschen Sprachen haben und ob sie die lateinische Schrift
beherrschen. Die Eltern werden über das deutsche Schulsystem, die Bedeutung eines
Schulabschlusses für ihre Kinder und Fördermöglichkeiten informiert.
Die Zahl der Seiteneinstiegsberatungen steigt fortwährend. Werden im gesamten Schuljahr
2014/2015 insgesamt 198 Kinder und Jugendliche beraten wurden, so sind es allein in den
ersten vier Wochen des Schuljahres 2015/2016 (01.08.2015) bereits 77 Beratungen.
3.3.2.5 Besetzungsverfahren von Lehrerinnen und Lehrern im Herkunftssprachlichen
Unterricht (HSU)
In Absprache mit der Schulaufsichtsbehörde wird das Besetzungsverfahren von HSULehrkräften zur Überwachung der Qualitätsstandards vom KI durchgeführt. Alle in Betracht
kommenden HSU-Bewerberinnen und Bewerber werden im Rahmen des
Bewerbungsprozesses der zu besetzenden HSU-Stelle von der Schulaufsicht eingeladen,
der/die am besten geeignete Bewerber/Bewerberin durch ein verbindliches
Auswahlverfahren durch KI Mitarbeiter und Schulaufsicht ausgewählt. Der/die ausgewählte
Bewerber/Bewerberin, die ausgewählte Bewerberin wird vom KI in den Schuldienst
45
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
eingeführt, dem Kollegium vorgestellt und bei Bedarf begleitet. Seit Start des KI im Februar
2014 sind zwei Stellen besetzt worden.
3.3.2.6 Unterstützung der Schulaufsicht bei Integrationsstellenanträgen
Mit dem Erlass „Vielfalt gestalten – Teilhabe und Integration durch Bildung; Verwendung von
Integrationsstellen“ ist es das erklärte Ziel des Schulministeriums, in allen Schulformen ein
Gesamtkonzept durchgängiger Sprachbildung zu installieren. Alle Schulen in NRW haben die
Möglichkeit, zusätzliche Stundenanteile durch den Integrationsstellenantrag zu beantragen.
„Mit den zusätzlichen Stellenanteilen wird in den Schulen auch zusätzliche Lern- und
Unterrichtszeit möglich. Unterricht, Ganztagsangebote und herkunftssprachlicher Unterricht
in 16 Sprachen sollen miteinander verknüpft werden. Die Stellen können im Einzelnen
insbesondere zur durchgängigen sprachlichen Bildung, zur Entwicklung von Erziehungs- und
Bildungspartnerschaften zwischen Schule und Elternhaus sowie zur interkulturellen
Verständigung, auch für Vorhaben gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus verwendet
werden.“
(www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Integration/Schulentwicklung/PersonaleEbene/Integrationsstellen/)
Für alle Schulen gibt es ein einheitliches Antragsformular. Für das Schuljahr 2015/16wird
dieser Antrag entsprechend der Vorgaben bis zum 31.12.2014 gestellt.
Die Schulen bekamen Unterstützung und Beratung einer Mitarbeiterin des KI bzgl.
inhaltlicher und formaler Aspekte beim Ausfüllen des Antrags. Zudem unterstützt sie die
Schulaufsicht bei der Auswertung der Anträge.
3.3.2.7 Fachberatungsstelle für den Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU)
Ziel der Fachberatungsstelle ist ein Beratungs- und Betreuungsangebote für Schulen zu HSU.
Folgende Angebote beinhaltet die Fachberatung:
Schulen, an denen HSU bereits stattfindet, werden in allen Fragen zum HSU durch die
Fachberatung des KI betreut.
Schulen, die HSU zukünftig anbieten möchten, werden durch die Fachkräfte beraten
und betreut.
Die in den Schulen tätigen HSU Lehrkräfte werden in ihrer Arbeit durch den KIFachberater betreut und unterstützt, z.B. bei der Erstellung eines Stundenplan und
der Koordination des Unterrichts an mehreren Schulen.
Darüber hinaus organisiert der Fachberater teilweise die Sprachprüfungen und führt die
Prüfungen als 2. Prüfer und Protokollant mit den HSU Lehrkräften durch.
46
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
Des Weiteren ist er Ansprechpartner für Fragen von Eltern und allen interessierten
Bürgerinnen und Bürgern zum HSU.
3.3.2.8 Rucksack Grundschule
Das Projekt „Rucksack Grundschule“ richtet sich an Eltern mit Migrationshintergrund und
ihre Kinder im ersten bis vierten Schuljahr sowie an die Grundschulen, die von diesen
Kindern besucht werden. Ziel des Projekts ist die durchgängige sprachliche Bildung, wobei
Themenbereiche des Klassenunterrichts aufgegriffen werden. Die Kinder werden im
Unterricht in allen Fächern in der deutschen Sprache unterrichtet und sowohl im
Herkunftssprachenunterricht als auch von den Eltern in der Familiensprache gefördert.
„Rucksack Grundschule“ ist zudem ein Elternbildungsprogramm, in dem die Eltern erfahren,
wie sie ihre Kinder in der allgemeinen und schulischen Entwicklung zuhause optimal fördern
können. Diese häuslichen Übungen erfolgen überwiegend in der Familiensprache. Die
Gruppen werden von Müttern unterschiedlicher Herkunft besucht, deshalb ist die
Gruppensprache Deutsch. Die Mütter nutzen sehr gerne diese Möglichkeit, ihre
Deutschkenntnisse zu erweitern und dies auch in den gemeinsamen Übungen mit dem Kind
zu Hause fortzusetzen.
Durch die Teilnahme an der Rucksackgruppe werden Mütter besser in das Schulleben
eingebunden, beteiligen sich aktiv an Veranstaltungen der Schule und finden besseren
Zugang zum deutschen Bildungssystem, das sich erheblich von den Erfahrungen aus den
Herkunftsländern unterscheidet.
In der Rucksackgruppe werden Mütter auch motiviert, an (Bildungs-)Veranstaltungen über
den schulischen Bereich hinaus teilzunehmen. So besucht eine Müttergruppe eine
Halbtagesveranstaltung für Berufsrückkehrerinnen.
Die Grundschulen erhalten mit „Rucksack Grundschule“ ein Angebot zur mehrsprachigen
und interkulturellen Unterrichts- und Schulentwicklung, welches auf Wertschätzung und
Anerkennung von Vielfalt, Ressourcen und Kompetenzen beruht und im Schulprogramm
festgeschrieben wird.
Das Projekt „Rucksack Grundschule“ wird vom KI koordiniert. Nach Zuständigkeitsklärung
wurde die Projektumsetzung verbindlich mit den federführenden
Schulleitungen
festgeschrieben. So wird das Projekt bis 2016 an zwei Schulen des Kreises Euskirchen
Schule an der Hardtburg in Euskirchen-Stotzheim
Katholische Grundschule Mechernich
in Kooperation mit den Schulträgern der Städte Euskirchen und Mechernich durchgeführt
werden. Im Schuljahr 2015/2016 wird „Rucksack Grundschule“ zusätzlich an der
Weststadtschule in Euskirchen installiert.
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„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
Im Schuljahr 2014/2015 nehmen 15 Mütter russischer, türkischer, arabischer und
rumänischer Herkunft an den Gruppen teil.
3.3.2.9 Schule ohne Rassismus
Das bundesweite Projekt „Schule ohne Rassismus/Schule mit Courage“ wird in NRW von der
der Landesweiten Koordinierungsstelle der kommunalen Integrationszentren (LaKI) in
Dortmund betreut und gesteuert. Für die einzelnen Kommunen sind die jeweiligen KIs mit
der Begleitung der Schulen in ihrem Entwicklungsprozess zur Schule ohne Rassismus/Schule
mit Courage und darüber hinaus mit der weiteren Unterstützung und Koordinierung
betraut.
Ziel des Programms ist, dass Schulen, die in dieses Netzwerk aufgenommen werden wollen,
sich verpflichten, bewusst gegen jede Form von Diskriminierung, Gewalt und Mobbing aus
welchen Gründen auch immer vor zu gehen, bei Konflikten einzugreifen und in regelmäßigen
Abständen Projekttage zu dieser Thematik durchzuführen. Eine Schule erhält den Titel
„Schule ohne Rassismus-Schule mit Courage“, wenn mindestens 70 % aller am Schulleben
beteiligten Menschen die oben genannten Verpflichtungen einhalten wollen.
Im Kreis Euskirchen gibt es derzeit vier Schulen mit dem Titel „Schule ohne Rassismus-Schule
mit Courage“ (Stand August 2015). Im Jahr 2015 wird der
Kaplan-Kellermann-Realschule
der Titel verliehen. Im Jahr 2014 erhält ihn die
Realschule Blankenheim.
Das KI begleitet die Schulen fachlich und nimmt an den Veranstaltungen zur Verleihung des
Titels mit eigenen Beiträgen teil.
3.3.2.10 Inhaltliche Organisation und Durchführung der HSU-Treffen
Die Schulaufsichten mit der Generale Migration der Kreise Euskirchen und Düren haben
festgelegt, dass sich die HSU-Lehrkräfte beider Kreise gemeinsam in der Regel zweimal im
Jahr zu einer zweitägigen Veranstaltung treffen.
Für die organisatorische und inhaltliche Planung und die Durchführung dieser Austauschund Informationstreffen sind aus dem Kreis Düren der entsprechende Schulrat und ein
Mitarbeiter aus dem Schulamt und aus dem Kreis Euskirchen der entsprechende Schulrat
und die beiden KI-Lehrkräfte gemeinsam verantwortlich.
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„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
Ziel des geplanten Austauschtreffens im Dezember 2015 ist die Informationsvermittlung
folgender Themen: „Interkulturelle Sensibilisierung“, „Umgang mit schwierigen Kindern“ und
„Zusammenstellung eines Infopaketes rund um HSU für Schulen“.
Im Dezember 2014 wird ein zweitägiges Treffen genutzt, um die für alle Lehrkräfte
erforderlichen Erste-Hilfe-Kenntnisse aufzufrischen.
3.3.2.11 „Wie funktioniert Grundschule?“ - Infos für Eltern mit Migrationshintergrund
Ziel der Informationsveranstaltung „Wie funktioniert Grundschule?“ ist, Eltern mit
Migrationshintergrund zu erreichen, deren Kinder im Vorschulalter sind. Oft haben diese
Menschen in ihren Heimatländern einen ganz anderen Schulalltag erlebt, als er in
Deutschland in vielen Grundschulen üblich ist. Ihnen sind Unterrichtsmethoden und
Arbeitsformen in deutschen Grundschulen nicht vertraut. Damit es ihnen gelingt, trotz ganz
anderer eigener Schulerfahrungen ihr Kind im Schulalltag in Deutschland zu begleiten und zu
unterstützen, informiert das KI in einfacher Sprache über die Anmeldung und Einschulung,
über das Leben und Lernen in der Grundschule, über Leistungsbewertung und Zeugnisse und
über die Möglichkeiten und Chancen der Elternmitwirkung.
Interessierte KiTas können diesen Vortrag beim KI anfordern.
3.3.2.12 Seiteneinstieg für alle optimal- Arbeitskreis: „Praxisgespräche Seiteneinstieg“
Ziel des Arbeitskreises „Praxisgespräche Seiteneinstieg“ ist es, zugewanderten Schülerinnen
und Schülern möglichst optimale Startvoraussetzungen und Unterstützung rund um
schulische Bildung zu geben. Auch werden die Lehrkräfte, die neu zugewanderte Kinder und
Jugendliche unterrichten, vom KI unterstützt. Ihre pädagogischen und didaktischen
Fähigkeiten hinsichtlich sprachsensiblen Unterrichts in mehrsprachigen Klassen als auch die
Sensibilisierung für interkulturelle Konstellationen und eigenes vorurteilsbewusstes Handeln
können sie in dem Arbeitskreis „Praxisgespräche Seiteneinstieg“ erweitern. Allen
interessierten Lehrkräften aller Schulformenwird das Angebot der Teilnahme an diesem
Arbeitskreis unterbreitet. Der Arbeitskreis trifft sich regelmäßig rotierend an verschiedenen
Schulen.
Neben Austausch werden auch Unterstützungsbedarfe der Lehrkräfte u.a. durch externe
Berater bedient. Mögliche Themen sind z.B. Differenzierung im Unterricht mit
Seiteneinsteigerinnen
und
Seiteneinsteigern,
Leseförderung,
Alphabetisierung,
Interkulturelle Sensibilisierung, Umgang mit traumatisierten Schülerinnen und Schülern etc.
Im April 2015 wird in einer Auftaktveranstaltung der Startpunkt gesetzt. Lehrkräfte und
Schulleitungen aller Schulformen erhalten Informationen über die momentane
Seiteneinsteiger-Situation im Kreis, über die Arbeit in der Internationalen Förderklasse an
der Georgschule, über das „SmiLe–Projekt“ und über Unterrichtsmaterialien speziell für
49
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
Deutsch als Zweitsprache. Zusätzlich formulieren die Lehrkräfte Themen, die Inhalte des
zukünftigen Arbeitskreises sein können. Ende Oktober 2015 ist das erste Arbeitskreistreffen
geplant mit dem Schwerpunkt „Umgang mit traumatisierten Kindern“. Am 2.12.2015
referiert Frau Weis von der Uni Duisburg Essen zum Thema „Sprachsensibler Unterricht in
mehrsprachigen Klassen – Eine Einführung.“ Zu diesem Vortrag werden sowohl die
Mitglieder des Arbeitskreises als auch weitere Interessierte eingeladen.
Für die organisatorische und inhaltliche Planung und Durchführung der Arbeitskreistreffen
sind die Lehrkräfte des KI in Kooperation mit der zuständigen Schulaufsicht verantwortlich.
Fortbildungen
Die Lehrkräfte des Kommunalen Integrationszentrums nahmen an mehreren Fortbildungen teil,
um die unter B) genannten Tätigkeiten und ihre Beratungsarbeit professionell ausüben zu
können.
Die Fortbildungen waren im Einzelnen:
BeraterIn für interkulturelle Unterrichts- und Schulentwicklung NRW (kurz: BIKUS)
Interkulturelle Sensibilisierung
Gemeinsame Unterstützungsangebote für Lehrkräfte in Vorbereitungsklassen,
Bezirksregierung Köln
Unterricht für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche, LaKI
DemeK-Fortbildung - Deutsch in Mehrsprachigen Klassen
Migrationsgesellschaftliche Herausforderungen für Institutionen und professionelles
Handeln, Laki
3.3.3 Handlungsfeld Ausbildung und Beruf
Im ersten Integrationskonzept wurde bereits hervorgehoben, dass „die Ausbildungschancen
der Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Migrationshintergrund auf dem regionalen
Ausbildungsmarkt signifikant unterrepräsentiert sind. Als wichtiger Grund für die
Unterrepräsentation betrachtet man die Tatsache, dass diese Gruppe im Vergleich zu
deutschen Jugendlichen ohne Migrationshintergrund mehr als doppelt so häufig die Schule
ohne Abschluss verlässt. Auch sind ihre Schulabschlüsse niedriger als die der Schülerinnen
und Schüler ohne Migrationshintergrund, sie bleiben überdurchschnittlich häufig ohne
Berufsabschluss und haben Probleme beim Übergang in den Arbeitsmarkt. Für alle Mädchen
und jungen Frauen mit Migrationshintergrund gilt mittlerweile, dass sie ein höheres
Bildungsniveau erreichen als ihre männlichen Pendants.
Insgesamt wird die Verbesserung der beruflichen Integration von Menschen mit
Migrationshintergrund als einer der wesentlichsten Schwerpunkte der Integrationsarbeit
betrachtet. Denn Erwerbsarbeit ermöglicht ihnen, soziale Kontakte aufzubauen und zu
erweitern, sich aktiv in die Aufnahmegesellschaft einzubringen und vor allem ihren
50
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
Lebensunterhalt aus eigenen Kräften und Mitteln zu sichern. Damit ist die berufliche
Integration ein Kernelement gesellschaftlicher Integration.
Laut des ersten Integrationskonzeptes zeigt die Beschäftigungssituation von Migrantinnen
und Migranten im Kreis Euskirchen eine nicht ungewöhnliche Diskrepanz zwischen einem
Mangel an qualifizierten Arbeitskräften und einer Vielzahl von niedrig qualifizierten
Arbeitnehmern bzw. Arbeitssuchenden, die nur bedingt Zugang zum ersten Arbeitsmarkt
finden können. Da der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund an dem o. g.
Personenkreis einen nicht unbedeutenden Anteil einnehme, stellt ihre anhaltend hohe
Arbeitslosigkeit ein großes Hindernis bei der Integration in die Gesellschaft dar. Es ist davon
auszugehen, dass die gestiegenen Qualifikationsanforderungen auf dem deutschen
Arbeitsmarkt den vergleichsweise niedrigen beruflichen Qualifikationen von Menschen mit
Migrationshintergrund gegenüberstehen und zu ihrer geringeren Wettbewerbsfähigkeit
beitragen. Vor dem Hintergrund einer negativen demografischen Entwicklung und
zunehmenden Alterung der Kreiseuskirchener Bevölkerung gewinnt die höhere Qualifizierung
von Menschen mit Migrationshintergrund eine gesellschaftspolitische Bedeutung, wenn man
in den nächsten Jahren den drohenden Fachkräftemangels abwenden möchte. Für das
Bildungs- und Ausbildungssystem bedeutet dies, dass vorhandene Zugangsbarrieren in
Ausbildung und Beschäftigung für Jugendliche mit Migrationshintergrund rasch abgebaut
und gleichzeitig die Strukturen im Übergang von der Schule zum Beruf überschaubarer und
transparenter gestaltet werden müssen.“(S. 15 f.)
Die im Rahmen des Integrationskonzeptes vorgeschlagenen „Maßnahmen fokussieren eine
stärkere Vernetzung der Integrationsakteure im Handlungsfeld Ausbildung und Beruf, insb.
Jobcenter und Bundesagentur für Arbeit, damit die vorhandenen Förderinstrumente
effizienter und bedarfsgerechter eingesetzt werden können.(…) Maßnahmen: „die (1)
systematische Erfassung des Merkmals "Migrationshintergrund" auf regionaler Ebene, um
konkrete
Handlungsbedarfe
gemeindescharf
einschätzen
zu
können;
(2)
Informationsveranstaltungen für die Zielgruppe der Unternehmer mit Migrationshintergrund;
(3) Unternehmensbesuche mit beratendem Charakter; (4) Verbesserung der
Berufsorientierung durch Förderung von Projekten im Übergangsmanagement Schule/Beruf
(z. B. Potenzialanalyse für alle Schüler ab der Klasse 8); (5) Ausbau und Fortführung der
berufsspezifischen Sprachkurse im Rahmen des "ESF-BAMF-Programms zur berufsbezogenen
Sprachförderung"; und (6) Organisation von Job- und/oder Bildungsbörsen speziell für
Migranten in Kooperation mit dem Jobcenter EU-aktiv und der Agentur für Arbeit.“
Alle genannten Maßnahmen werden aktuell in den Projekten und im Ressourcen
berücksichtigenden Schnittstellenmanagement des KoBIZ weiter verfolgt und ausgebaut.
Dem KI geht es neben der Integration in den Arbeitsmarkt auch um die gesellschaftliche
Integration. Auf eine gesellschaftliche Integration sind insbesondere die Frauen mit
Migrationshintergrund angewiesen, die über keine ausreichende berufliche Qualifizierung
verfügen und die für sich selbst auch keine Integration in den Arbeitsmarkt anstreben.
51
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
3.3.3.1 „Stadtteilmütter – Brücken bauen“
Im Integrationskonzept des Kreises Euskirchen war die Einführung des Projektes
„Stadtteilmütter“ vorgesehen.
Im Mittelpunkt des Projektes „Stadtteilmütter – Brücken bauen“ stehen Frauen mit
Migrationshintergrund, die nach einer einschlägigen Qualifizierung als „Brückenbauerinnen“
zwischen zugewanderten Familien ihrer Herkunft und den Institutionen des öffentlichen
Lebens fungieren. Als ausgebildete Stadtteilmütter stellen sie Kontakte zu Familien her, die
aufgrund von Sprachbarrieren und kulturellen Hürden durch die schon vorhandenen
Einrichtungen und Dienste nicht oder nur wenig erreicht werden. Ihr wichtigstes Ziel ist die
Verbesserung der Zukunftsaussichten der Kinder, v.a. in Bezug auf Bildung und Gesundheit.
Außerdem übernehmen sie Vorbildfunktionen für Menschen derselben gesellschaftlichen
Herkunft und verkörpern Teilhabe an der deutschen Aufnahmegesellschaft. Für die
Stadteilmütter selbst führt die Teilnahme am Projekt in der Regel zu einer Steigerung des
Selbstbewusstseins, einer Erleichterung des eigenen Familienmanagements und zu einer
Aufwertung ihrer Rolle in Familie und Gesellschaft. Nicht zuletzt finden sie einen leichteren
Zugang zum Arbeitsmarkt aufgrund der Qualifikation als „Stadtteilmutter“. So belegen
Erfahrungsberichte aus dem Stadtteilmütterprojekt in Köln-Mülheim und Köln-Meschenich,
dass bereits zum Ende der Ausbildungsphase die Teilnehmerinnen in eine
Teilzeitberufsausbildung oder in den ersten Arbeitsmarkt übergehen.
Während der Planungsphase des Projekts ergeben Gespräche mit Vertreterinnen der
Kommunen Zülpich, Kall und Mechernich, sowie mit der Agentur für Arbeit, dass sich dieses
Format für die ländliche Region im Kreis Euskirchen zurzeit nicht eignet.
Die Gesprächspartner in den Gemeinden berichteten, dass die Familien, die schon seit
längerer Zeit hier leben, gut integriert und die Frauen vielfach Teilzeit berufstätig seien. Der
in Frage kommende Personenkreis sei so über das Kreisgebiet verstreut, dass eine zentral
angebotene Qualifizierungsmaßnahme von den Teilnehmerinnen kaum zu erreichen sei.
Auch der spätere praktische Einsatz werde daran scheitern. Die Koordination der Arbeit der
späteren Stadtteilmütter mitzugestalten, bewerteten die eingebundenen Kommunen als
nicht leistbar.
3.3.3.2 Kampagne zur beruflichen Qualifizierung von jungen Flüchtlingen (18-21 Jahre)
Frühzeitige Maßnahmen der Integration durch Zugang in Ausbildung und Beschäftigung von
Flüchtlingen mit hoher Bleiberechtswahrscheinlichkeit sind von hoher Bedeutung.
Ziel einer frühzeitigen Arbeitsmarktintegration ist nicht nur die Schaffung eines wesentlichen
Bausteins zur gesellschaftlichen Integration, sondern auch die Gefahr von
Langzeitarbeitslosigkeit durch langwierige Wartezeiten zu vermeiden. Auch vor dem
Hintergrund aktueller Fachkräfteengpässe in Deutschland sollte das Potential von
Flüchtlingen frühzeitig erhoben und für den Arbeitsmarkt genutzt werden.
52
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
Asylsuchenden ist der Arbeitsmarktzugang durch eine im November 2014 in Kraft getretene
Rechtsänderung bereits nach drei Monaten möglich. Somit gibt es sehr schnell
Handlungsbedarf bei grundlegender allgemeinsprachlicher und darauf aufbauender
berufsbezogener Deutschförderung (Integrationskurs bzw. ESF-BAMF-Programm), der bei
dieser Zielgruppe bisher aus rechtlichen bzw. finanziellen Gründen nicht gedeckt werden
konnten. Seit Einrichtung des ESF-Programms zum Modellprojekt basaler Sprachförderung
im Rahmen von „Early Intervention NRW“ ist die Grundlage für ko-finanzierte
Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen geschaffen.
Zum Ausbau der Willkommenskultur im Kreis Euskirchen, der Erhaltung des sozialen
Friedens durch Beschäftigung der Zuwanderinnen und Zuwanderer und insbesondere mit
Blick auf die perspektivische Fachkräftesicherung sollen kurzfristig ab Oktober 2015 zwei
Basissprachkurse (max. 300 Unterrichtseinheiten pro Kurs) mit jeweils 15 Personen (= 50 %
der beratenden Personen im Pilotprojekt) auf der Grundlage des Modellprojektes „Early
Intervention NRW“ (Zielniveau A1 GER) bei der Kreisvolkshochschule Euskirchen angeboten
werden. Ergänzend zu diesem Sprachangebot können im Einzelfalle Fahrtkosten sowie
Kosten für Kinderbetreuung gefördert werden.
Kurz- und mittelfristig sollen weitere Angebote von antragsberechtigten Institutionen im
Sinne der Förderkriterien erfolgen.
Nach Abstimmungsgesprächen auf Verwaltungsleitungsebene in 2015 wird gemeinsam mit
den Partnern der Agentur für Arbeit, des Jobcenters EU-aktiv, des Deutschen Roten Kreuzes
(DKR), des Jugendmigrationsdienstes (JMD) sowie dem Netzwerk von Dolmetschern
modellhaft eine erste Kampagne zur Integration junger Flüchtlinge durchgeführt.
Im Nachbereitungstreffen der Kampagne werden die Ergebnisse und die Bedarfe
ausgewertet; höchste Priorität hat die Einrichtung von Intensivsprachkursen (inhaltlich
analog des BAMF-Integrationskurses mit berufsspezifischen Lerninhalten), im weiteren
Schritt die Einbindung in bestehende Angebote zur Schulabschlusserlangung sowie
Vermittlung in Maßnahmen der individuellen Berufsorientierung. Für die Zielgruppe der
Personen mit Alphabetisierungsbedarf soll ein gesondertes Angebot konzipiert werden.
Ein notwendiger Ausbau des Handlungsschwerpunkts „Arbeit und Ausbildung“ für die
kommenden Jahre zeichnet sich in der zweiten Jahreshälfte 2015 sehr deutlich ab. Auch in
enger Kooperation zwischen den zuständigen Rechtskreisen SGB II und SGB III und der
Ausländerbehörde Kreis Euskirchen unter Einbindung der jeweiligen Fördermöglichkeiten
der Partner bzw. der ESF-/Bundes-/Landesprogrammen erfährt dieser Schwerpunkt
zunehmend eine deutliche Gewichtung.
3.3.3.3 Patenschaftsmodell Übergang Schule – Beruf
Das „Patenschaftsmodell“ wird in enger Kooperation des KI mit der Kommunalen
Koordinierung (KoKo) des Landesprogramms „Kein Abschluss ohne Anschluss“ im KoBIZ des
Kreises Euskirchen geplant und durchgeführt.
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„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
Zielgruppe sind die Schülerinnen und Schüler der internationalen Förderklassen IFK in der
Sekundarstufe I sowie der Abgangsjahrgang oder Klassen der Ausbildungsvorbereitung bzw.
der neu einzurichtenden internationalen Förderklasse des Thomas-Esser-Berufskollegs,
Euskirchen. Ziel ist, dass Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler als Mentorinnen und Mentoren
sowohl eine Begleitung im Übergang Schule / Beruf als auch eine Praktikumsbegleitung für
junge (neu zugewanderte) Menschen mit Migrationshintergrund leisten. Die Akquise der
Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler erfolgt über das KoBIZ. Diese soll parallel zur
Identifizierung der zu begleitenden Jugendlichen laufen. Die Identifizierung der Jugendlichen
gelingt durch Kontakt mit ihren Vormündern in Kooperation mit dem Jugendamt, durch
Abfrage bei den Klassenlehrer/innen der IFK sowie durch fallgenauen Abgleich mit dem
erfolgreichen Projekt P.I.D.E.S der AWO Rhein-Erft & Euskirchen e.V. (http://www.pides.de)
zur Vermeidung von Doppelstrukturen.
Es erfolgt eine Identifizierung der Jugendlichen auch durch Empfehlung des
Seiteneinsteigerberaters des KI. Nach Installation der IFK am Thomas-Esser-Berufskolleg TEB
(Stand Oktober 2015: zwei IFK Klassen am TEB) wird eine zeitnahe Ansprache der
Jugendlichen (Frühjahr 2016) durch das KI / die KoKo erfolgen.
Die Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler sollen durch Mitarbeitende des KoBIZ anhand einer
Seminarreihe auf ihre Aufgabe vorbereitet werden.
3.3.4 Handlungsfeld Sprache
Das erste Integrationskonzept legt den Schwerpunkt der sprachlichen Kompetenz sehr stark
auf den deutschen Spracherwerb. Seinerzeitige Ausgangslage ist , „dass die Schüler/innen
mithilfe eines ausreichenden Förderangebots bei vorliegenden sprachlichen Defiziten ihren
Bildungsweg noch in eine erfolgreiche Bildungsbiografie von der Schule bis hin zum Beruf
umwandeln können. Die Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund schneiden im
Vergleich zu Kindern und Jugendlichen ohne Migrationshintergrund im deutschen
Bildungssystem schlechter ab, weil sie nicht in ausreichendem Maß über die Unterrichts- und
Schulsprache Deutsch verfügen. Defizitäre Deutschkenntnisse können somit erhebliche
Probleme beim Zugang zur gleichberechtigten Teilhabe und Akzeptanz im sozialen Umfeld
verursachen. Daher soll man bereits ab dem Kleinkindalter eine gute sprachliche Bildung
fördern, um die Erfolgschancen der Kinder und Jugendlichen aus zugewanderten Familien im
deutschen Bildungssystem zu erhöhen. Dabei kommt den Eltern eine besondere Bedeutung
zu. Sie sollen den Spracheerwerb und die Sprachentwicklung ihrer Kinder frühzeitig und ggf.
mit Hilfe kompetenter Netzwerke unterstützen und fördern. Ein wirksames Instrument ist die
durchgängige Sprachbildung entlang der gesamten Bildungsbiographie von Kindern und
Jugendlichen, die auf den Erwerb und die Vermittlung der so genannten Bildungssprache als
eine spezielle Variante der deutschen Sprache, die in den Bildungsprozessen eine hohe
Relevanz hat, abzielt. Ihr wichtigstes Merkmal ist, dass sie sich sehr stark an der
Literatursprache orientiert und sich damit deutlich von der allgemeinen, mündlichen
54
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
Umgangssprache abhebt. Je weiter Schüler/innen im Bildungsprozess voranschreiten, desto
mehr kommt es darauf an, Inhalte ohne erklärende Kontexte, sondern allein mit
fachsprachlichen Mitteln zu verstehen und auszudrücken. Eine Aufwertung der sprachlichkulturellen Bedürfnisse und Gegebenheiten bzw. Wertschätzung der Familiensprache im
zweisprachigen Elternhaus geht sprachpsychologisch einher mit der Förderung und
Unterstützung der deutschen Bildungssprache und fördert zudem die in ganz Europa
wertgeschätzte Mehrsprachigkeit.“(S. 16 ff.)
Die geplanten Maßnahmen umfassen sowohl „die frühe Deutschförderung im
Kindergartenalter als auch schul- und ausbildungsbegleitende Hilfen bis hin zu
Integrationskursen nach dem Zuwanderungsgesetz. Möglich sind auch Kommunikations- und
Orientierungskurse, Alphabetisierungskurse und berufsorientierter und berufsbezogener
Deutschunterricht im Erwachsenenalter zum Erlernen der deutschen Sprache. Ziel ist es, ein
im gesamten Kreis Euskirchen flächendeckendes, gut erreichbares und transparentes
Angebot an durchgängiger Sprachförderung für alle Alters- und Zielgruppen zu erreichen“
Mit folgenden Projekten trägt das KI zur Zielerreichung bei:
3.3.4.1 Programm „sprachstark - Qualität in sprachheterogenen Schulen“ (QuisS)
Zahlreiche Untersuchungen zum Schulerfolg von Kindern und Jugendlichen mit
Migrationshintergrund und von Kindern und Jugendlichen aus bildungsfernen deutschen
Familien belegen ihre hohe Lernmotivation und ihre positive Einstellung zur Schule. Trotz
dieser starken Lernbereitschaft erzielen diese Schülerinnen und Schüler aber häufig deutlich
schlechtere Lernergebnisse als ihre Altersgenossen. Es gilt daher als erwiesen, dass es einen
signifikanten Zusammenhang zwischen geringen Schulerfolgen und schlechterer
Beherrschung der deutschen Bildungssprache gibt.
Sprachheterogene Schulen stehen vor besonderen Herausforderungen. Für ihren Auftrag,
die Schulerfolge zu verbessern und dem durchschnittlichen Niveau in ihrer Kommune
anzupassen, erhalten sie zusätzliche fachliche Unterstützung der Bezirksregierung Köln durch
das Programm QuisS. Schulen mit einem großen Anteil an Schülerinnen und Schülern aus
bildungsbenachteiligten Elternhäusern oder mit Deutsch als Zweitsprache müssen gezielte
Anstrengungen unternehmen, um allen Kindern und Jugendlichen zu guten Lernleistungen
zu verhelfen. Viele Schulen stellen sich diesen Aufgaben mit großem Engagement, aber die
begrenzten Erfolge der Vergangenheit zeigen, dass zusätzliche spezifische Maßnahmen
erforderlich sind. Dazu sind die Schulen auf fachliche und finanzielle Unterstützung
angewiesen. Das Programm „sprachstark - Qualität in sprachheterogenen Schulen“(QuisS)
der Bezirksregierung Köln stellt ein solches Unterstützungsangebot dar. Das grundlegende
Ziel ist hier, die Bildungserfolge aller Schülerinnen und Schüler unabhängig von der
sprachlichen oder sozialen Herkunft in der Schule zu verbessern. Die Erfahrung zeigt, dass
Maßnahmen zur sprachlichen Bildung oder zur Entwicklung der Lernkompetenz und
55
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
Selbstwirksamkeit allen Kindern und Jugendlichen nutzen, egal, welche Muttersprache sie
sprechen.
Die sukzessive Implementierung von QuisS an Schulen erstreckt sich auf mehrere
Handlungsfelder:
a)
b)
c)
d)
Unterrichtsentwicklung
Schulentwicklung
Vernetzung in der Kommune
ergänzende Angebote
Im Kreis Euskirchen ist die GGS Nordstadt in Euskirchen seit dem Schuljahr 2014/2015 QuisSSchule. Das Kollegium hat im Schuljahr 2014/2015 an der mehrtägigen verpflichtenden
DemeK-Fortbildung (Deutsch in mehrsprachigen Klassen) teilgenommen. Im neuen Schuljahr
gilt es nun, nach und nach die in der Fortbildung kennengelernten Methoden und Aspekte
eines nachhaltigen und erfolgreichen sprachsensiblen Unterrichts in mehrsprachigen Klassen
in der Unterrichts- und Schulentwicklung umzusetzen.
Die Bezirksregierung Köln verlangt für die Möglichkeit der Schulen zur Teilnahme am QuisSProgramm eine QuisS-Koordinatorin. Sie wird vom KI Kreis Euskirchen gestellt.
Die Aufgaben der QuisS-Koordinatorin umfassen folgende Bereiche:
•
•
•
•
•
•
Schulen und Schulaufsicht über die Inhalte des QuisS-Programms informieren
außerschulische Kooperationspartnern für QuisS-Schulen suchen, z.B. Universität zu
Köln, Schulpsychologischer Dienst, Fördervereine
Unterstützung der QuisS-Schulen beim Ausbau der kommunalen Vernetzung
Unterstützung der Schulen bei der Durchführung von außerunterrichtlichen
Projekten, z.B. Ferienschule, Lesekonzerte, Sprachfeste
Koordinierung von Angeboten, z.B. Fortbildungen, Veranstaltungen, Dolmetschern
Vernetzung der insgesamt 32 QuisS-Grundschulen im Regierungsbezirk Köln mit
einem hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund
Regelmäßig treffen sich die QuisS-KoordinatorInnen mit der QuisS-Projektleitung der
Bezirksregierung Köln, um Inhalte und Rahmenbedingungen des QuisS-Programmes und
seine praktischen Umsetzung an Schulen zu erarbeiten.
In Kooperation mit der QuisS-Koordinatorin des Kreises Düren werden zudem alle drei bis
vier Monate obligatorische QuisS-Sprachbeauftragten-Treffen geplant und durchgeführt.
Derzeit gibt es keine Möglichkeit, eine weitere Schule im Kreis Euskirchen in den QuisSVerbund aufzunehmen, weil das Projekt QuisS landesweit auf 111 Schulen begrenzt und
diese Zahl erreicht ist.
56
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
3.3.4.2 Deutsch für neu zugewanderte Mütter
Im Rahmen der Willkommenskultur hat sich das KI zum Ziel gesetzt, bis Ende 2015 im Kreis
Euskirchen allen neu zugewanderten Müttern unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus
Möglichkeiten zum Erlernen der deutschen Sprache zur Verfügung zu stellen. Diese
Personengruppe, die zuhause die schulische Bildung ihrer Kinder unterstützt, soll im Rahmen
der (beruflichen) Integration besonders gefördert werden.
Hier setzt das Projekt „Deutschkurse für neu zugewanderte Mütter“ des KI an, das in
Kooperation mit der Demografie-Initiative des Kreises Euskirchen Möglichkeiten zum
Erlernen der deutschen Sprache bietet. Die einzelnen Phasen sind:
•
•
•
•
•
An zwei Schulen (vorzugsweise in Mechernich und in Schleiden) wird für Mütter,
nachdem sie ihre Kinder zur Schule gebracht haben, einmal pro Woche ein 1,5stündiger niederschwelliger Deutschkurs angeboten.
Kontaktaufnahme, Absprache und Kooperation mit Schulen wegen
Räumlichkeiten
Identifizierung und Kontaktaufnahme zu möglichen Ehrenamtlerinnen und
Ehrenamtlern, z.B. (z.B. pensionierte Lehrerinnen)
Werbemaßnahmen für die Teilnahme an der Initiative
Start der Kurse zum Erlernen der deutschen Sprache
Nach Feststellung der nicht zu leistenden finanziellen
Aufwendungen
(Aufwandsentschädigung im Rahmen des Ehrenamts) wird das Projekt aufgrund
vorübergehender Haushaltsführung nicht wie geplant umgesetzt. Es finden bereits solche
Kurse im Haus der Familie in Euskirchen, in Eigeninitiative einer Grundschule in Euskirchen
und über den Jugendmigrationsdienst in Mechernich im Familienzentrum statt. Für
Flüchtlinge gibt es außerdem von Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtlern durchgeführte
Deutschkurse in verschiedenen Institutionen, z.B. den katholischen Kirchengemeinden.
3.3.4.3 Verleihung „Deutscher Bürgerpreis“
Besonders verdienten Personen aus den Bereichen bürgerschaftliches Engagement,
Zivilcourage, gesellschaftliches Engagement und Förderung des Gemeinwohls wird
bundesweit der Deutsche Bürgerpreis verliehen. 2003 wurde der dieser Preis ins Leben
gerufen mit dem Ziel, gerade diesen Menschen für ihren gemeinnützigen Einsatz
Anerkennung und Dank auszusprechen. Das Ziel des Deutschen Bürgerpreises ist es,
möglichst viele Bereiche des Ehrenamts anzusprechen und die Vielfalt der
Freiwilligentätigkeit zu würdigen. Deshalb widmet sich die Ehrung immer einem neuen
Schwerpunkt, z.B. Jugendarbeit, Sport, Umweltschutz, Rettungsdienst sowie Bildung und
Chancengleichheit. 2014 lautet es „Vielfalt fördern – Gemeinschaft leben!“ und richtetet sich
an engagierte Menschen, deren Engagement Teilhabe, Toleranz und Akzeptanz fördert und
den Gemeinschaftssinn stärkt.
57
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
In diesem Zusammenhang identifiziert das KI potentielle Kandidaten, die sich bei der
Verfolgung der Ziele wie die Interkulturelle Öffnung und Sensibilisierung,
Antidiskriminierung, Chancengleichheit, Mehrsprachigkeit und Inklusion verdient gemacht
haben, und unterstützt bei der Antragstellung.
3.3.5 Handlungsfeld Gesundheit
Der Gesundheit kommt im ersten Integrationskonzept eine schwerpunktmäßige (2) Rolle zu.
Es wird davon ausgegangen, dass „Gesundheit und Krankheit in enger Wechselwirkung mit
Bildung, finanziellen Ressourcen und sozialer Eingebundenheit stehen und somit wichtige
Faktoren für die gesellschaftliche Integration von Deutschen und Nichtdeutschen mit
Migrationshintergrund darstellen. Die Grundlage für eine Teilhabe an der Gesellschaft ist die
körperliche und seelische Gesundheit und diese wird von der o.g. Bevölkerungsgruppe
oftmals vernachlässigt, weil die objektiven und subjektiven Anforderungen des
Integrationsprozesses die zur Verfügung stehenden Zeitressourcen komplett aufbrauchen. Sie
zeigen insgesamt höhere Gesundheitsbelastungen und weisen schlechtere Gesundheitswerte
auf als Deutsche ohne Migrationshintergrund. Ein wichtiger Grund dafür ist, dass die
Mehrheit stärker von Armut bedroht ist und aufgrund der fehlenden finanziellen Ressourcen
oft zu minderwertigeren Lebensmitteln und seltener zu frischem Obst und Gemüse greift. Die
Leidtragenden sind die Kinder und Jugendlichen, die dadurch spezifische daraus resultierende
Gesundheitsrisiken, wie z.B. Übergewichtigkeit, psychische Auffälligkeiten, usw. aufzeigen.
Ein
anderer
wichtiger
Grund
ist
die
seltenere
Inanspruchnahme
von
Früherkennungsuntersuchungen, Impfungen und Routinezahnuntersuchungen, die meist mit
der unsicheren Lebenssituation zusammenhängen, z.B. kulturelle und sprachliche Hürden,
ungeklärte Aufenthaltsstatus, v.a. bei Asylbewerbern, Desinformation über soziale und
gesundheitliche Leistungen sowie Erfahrungen mit Diskriminierung, Rassismus,
Unerwünschtheit und Unverständnis.
Insgesamt muss man jedoch berücksichtigen, dass die Gruppe der Menschen mit
Migrationshintergrund stark heterogen ist und nicht jede kulturelle Gruppe das gleiche
Gesundheitsverhalten an den Tag legt. Vorhandene Ressourcen wie gut funktionierende
familiäre
Strukturen,
effektive
Problemlösungskompetenzen,
Mehrsprachigkeit,
interkulturelle Kompetenz sowie gut ausgebaute soziale Netzwerke können auch zu
gesundheitsfördernden Verhalten führen, z.B. ein günstigeres Stillverhalten bei Müttern,
niedrigerer Tabakkonsum bei Mädchen und jungen Frauen, sowie ein geringerer
Alkoholkonsum bei Jugendlichen und jungen Männern aus islamisch geprägten Ländern.
Wir auch innerhalb der deutschen Bevölkerungsgruppe ohne Migrationshintergrund, gibt es
auch bei den einstigen Einwanderungs-, Flüchtlings- sowie Aussiedlergruppen der ersten
Generation Menschen, die in Deutschland alt geworden sind. Im Zuge der Alterung unserer
Gesellschaft spielt diese Gruppe eine nicht zu unterschätzende Rolle, die zudem eine große
58
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
Heterogenität aufweist. Je nach Kulturzugehörigkeit und Sprachbeherrschung herrscht ein
sehr unterschiedlicher Informationsstand über Hilfs- und Gesundheitsangebote im Alter. Die
institutionalisierte Altenhilfe wird unterdurchschnittlich genutzt“, was im ersten
Integrationskonzept auf „fehlende Informationen, schlechte Erfahrungen mit Institutionen,
geringe Deutschkenntnisse oder Angst vor möglichen ausländerrechtlichen Konsequenzen“
zurückgeführt wird. „Da konkrete soziale Daten über diese Zielgruppe, aus denen man
Bedarfe ableiten könnte, fehlen, orientiert sich die Altenhilfe überwiegend an den deutschen
Seniorinnen und Senioren ohne Migrationshintergrund. In der zukünftigen Planung kommt
die institutionalisierte Altenhilfe jedoch nicht umhin, sich über entsprechende passgenaue
Leistungen und Angebote Gedanken zu machen. Ähnliches gilt für den
Behindertenpflegebereich, wo in den letzten Jahrzehnten aufgrund von familienspezifischen
Lösungen oder Unwissenheit hinsichtlich der Versorgungsmöglichkeiten und Hilfsangebote
kaum die institutionalisierte Pflege in Anspruch genommen wurde. Stattdessen wurden
behinderte Menschen mit Migrationshintergrund eher in der Familie gepflegt und „aus
Scham“ zu Hause versteckt“ (S. 18 ff.)
„(1) Sammlung und Vernetzung von gesundheitsfördernden Projekten im Bereich KiTa und
Schule; die (2) Fortbildung der Mitarbeiter des Gesundheitswesens wie Ärzte
,Krankenpfleger/innen,
Therapeutinnen
und
Therapeuten
und
auch
der
Beratungseinrichtungen im Bereich der „interkulturellen Kompetenz“; die (3) Herausgabe
eines Gesundheitswegweisers in mehreren Sprachen, wo auf Sprachkenntnisse des
Gesundheitspersonal hingewiesen wird; die (4) Etablierung von Gesundheitslotsen, die
Menschen mit Migrationshintergrund der rehabilitativen bzw. medizinischen Versorgung
zuführen; die (5) gezielte Einstellung von Fachpersonal mit Migrationshintergrund in
medizinischen Versorgungs- und Beratungseinrichtungen; die (6) kulturelle Sensibilisierung
der institutionalisierten Altenhilfe durch Vernetzung und Zusammenarbeit mit den
Migrationsdiensten sowie Angebote von mehrsprachigen Informationsveranstaltungen; und
schließlich die (7) Etablierung von Präventions- und Versorgungsmaßnahmen im Bereich
Sucht, HIV/AIDS, Sexualberatung und Familienplanung für Deutsche und Nichtdeutsche mit
Migrationshintergrund“ - diese erwünschten Maßnahmen werden in den folgende Projekten
angelegt:
3.3.5.1 Gesundheitswegweiser für Migrantinnen und Migranten
Die Teilhabe der Migrantinnen und Migranten am öffentlichen Leben sowie an der
Gesundheits- und Grundversorgung ist ein wichtiger Meilenstein für eine erfolgreiche
Integration in die deutsche Gesellschaft. Im Bereich der sozialen Sicherung gilt, dass allen
Menschen unabhängig von Geschlecht, Sozialmilieu, Altersgruppe, von Behinderungen oder
Religionen und Kulturen der Zugang zum System der Gesundheits- und Grundversorgung
nicht nur offen bleibt, sondern im Sinne der Bedarfs-, Leistungs-, Verteilungs- und
Teilhabegerechtigkeit auch transparent gemacht wird.
59
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
In der Praxis hat sich bei sozialen Beratungsstellen und ehrenamtlich engagierten
Bürgerinnen und Bürgern gezeigt, dass die Suche nach mehrsprachigen Ärztinnen und Ärzten
für Zuwanderinnen und Zuwanderer oft sehr mühsam ist. Durch die steigende Zahl von
Zuwanderern und Zuwanderinnen ist daher eine Übersicht über die vorhandenen Sprachen
in Gesundheitseinrichtungen wichtig geworden. Viele Zuwanderinnen und Zuwanderer
fühlen sich in ihrer Heimatsprache sicherer als im Deutschen und können ihre
gesundheitlichen Probleme in ihrer Sprache eher benennen und beschreiben.
Ziel eines deutschsprachigen Wegweisers ist die Schaffung von Transparenz über die
Versorgungsmöglichkeiten und Hilfsangebote im Gesundheitsbereich für Menschen mit
Migrationshintergrund. Der Gesundheitswegweiser soll bis Ende 2015 aufgelegt sein. Seit
Sommer 2014 recherchiert das KI und sammelt die Adressen und Telefonnummern aller
relevanten Personen und Institutionen wie Ärzte, Apotheker und anderer Akteure im
Gesundheitswesen, die über Fremdsprachenkenntnisse verfügen. Eine erste Information
wird vom KI bereits bei der Ärztevollversammlung 2014 verteilt.
Die gesammelten Daten sollen nach Sprachen und Fachrichtungen sortiert werden. Die
einzelnen Abschnitte in der Broschüre sollen sukzessive ebenfalls übersetzt werden, sodass
z. B. der Abschnitt über arabisch sprechende Ärzte und Personal in Deutsch direkt mit
begleitender arabischer Übersetzung vorliegen wird.
Folgende Schritte zur Durchführung sind umgesetzt bzw. geplant:
Rücksprache Gesundheitsamt
schriftliche Umfrage bei den Ärztinnen und Ärzten
schriftliche Umfrage bei Apothekerinnen und Apothekern
Suche nach Kooperationspartnerinnen und –partnern
Gesundheitseinrichtungen (als Türöffnerinnen und Türöffner)
schriftliche Umfrage bei Gesundheitseinrichtungen (Hebammen, Logopädinnen und
Logopäden etc.)
Auswertung der
Rückmeldungen
Erfassung aller Daten in einer Datei
Entwurf eines Gesundheitswegweisers
Suche nach einer Finanzierung eines Druckes mit niedriger Auflage
Erstellung einer
Kreisverwaltung
Rückmeldung
PDF-Datei zur
und
ggf.
Rückfragen
Veröffentlichung auf
60
aus
bei
der
den
nicht
andern
erfolgten
Homepage
der
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
Verteilung des Gesundheitswegweisers bei entsprechenden Beratungsstellen und in
Ehrenamtsgruppen
regelmäßige Aktualisierung der PDF-Datei im Internet
3.3.5.2 Grundversorgung der Flüchtlinge
Auf Initiative einer im Kreis Euskirchen niedergelassenen Ärztin gibt es im Juni 2015 ein
Treffen zwischen Gesundheitsamt und Sozialamt des Kreises sowie des KI, um über die
medizinische Behandlung von Flüchtlingen zu beraten. Die Ärztin berichtet, dass es häufig
Sprachprobleme gebe. Gemeinsam mit den ärztlichen Kolleginnen und Kollegen der
Ärztekammer habe man Literatur gesichtet und Entwürfe zur Verbesserung der
gesundheitlichen Situation von Flüchtlingen gemacht.
Festgehalten seitens der Sozialbehörde und der Abteilung Gesundheit wird, dass unter dem
Begriff „Flüchtlinge“ sehr verschiedene Personengruppen gemeint sein können.
Asylbewerber und Asylbewerberinnen in Erstaufnahmeeinrichtungenwerden vom Land NRW
versorgt. Das Land NRW übergibt die Betreuung dieser Menschen an einen Betreiber, der
auch die medizinische Versorgung sicherstellen muss.
Der Betreiber für die Erstaufnahmeeinrichtung in Euskirchen ist inklusive der medizinischen
Versorgung aus einer Hand, das „ZOF e.V“ (http://zof-online.de) „ZOF e. V.“ ist ein freier
Träger mit überregional derzeit in ganz Deutschland mehr als dreihundert Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter verschiedener Nationalitäten.
Aus Sicht der Abteilung Gesundheit ergibt sich eine Problematik der medizinischen
Versorgung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern im laufenden Asylverfahren. Nicht
selten wird die Abteilung Gesundheit angesprochen, da sich eine hausärztliche Versorgung
für diesen Personenkreis nicht finden lässt. Für diesen Personenkreis ergibt sich aus Sicht der
Abteilung Gesundheit ein Handlungsbedarf.
Erste Überlegungen gehen dahin, dass durch niedergelassene Kolleginnen und Kollegen eine
feste Sprechstunde für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in den Notfallpraxen
durchgeführt werden könne. Diese Idee wird weiterverfolgt.
Geplant ist ein erneutes Treffen im Oktober 2015.
Ziel des KI ist es, sich in diesem Zusammenhang um Materialien und mögliche Lösungen für
Übersetzungsprobleme zu kümmern.
3.3.5.3 Medizinische Versorgung in der Notunterkunft Schleiden-Gemünd
Aufgrund des derzeitigen enormen Zustroms von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern
sind die vorhandenen Einrichtungen des Landes NRW nicht mehr in der Lage, diese Personen
aufzunehmen. Das Land Nordrhein-Westfalen bringt die Personen in Notunterkünften unter.
61
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
Eine derartige Einrichtung wird in Schleiden-Gemünd in dem Schullandheim des Rhein-Sieg
Kreises eröffnet. Kostenträger für die gesamte Unterbringung einschließlich der
medizinischen
Versorgung
und
der
notwendigen
Untersuchungen
nach
Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist das Land Nordrhein-Westfalen. Verantwortliche
Organisatoren sind die Bezirksregierung Arnsberg bzw. jetzt auch für den Kreis Euskirchen
die Bezirksregierung Köln.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat für Schleiden-Gemünd das DRK Euskirchen gebeten,
vorerst die Versorgung der Bewohnenden dieser Einrichtung sicherzustellen. Das DRK ist
aktuell (Stand Oktober 2015) Betreiber dieser Einrichtung im Auftrag des Landes NRW.
Der Betreiber ist u.a. für die medizinische Versorgung verantwortlich. Ein entsprechendes
Verfahren wird zwischen Betreiber, Kreisverbandsarzt, Kassenärztlicher Vereinigung
Kreisstelle Euskirchen und der Ärztekammer Kreisstelle Euskirchen abgesprochen. Auf
entsprechende Übersetzungshilfen zur besseren Verständigung, (zum Beispiel
(http://www.tipdoc.de/hauptseiten/download.html)
wird
hingewiesen.
Ziel
des
eingebundenen KI ist es, bis zur optimalen Organisation bei Problemfällen als
Ansprechpartner zu fungieren.
Für den Fall, dass in naher Zukunft eine weitere Zentralunterkunft oder Notunterkunft im
Kreis Euskirchen eingerichtet wird, soll eine Arbeitsgruppe unter Einbindung des KI erneut
über Lösungsmöglichkeit beraten.
3.3.5.4 Psychiatrie und Migration
Im Rahmen der Jahresversammlung der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft (PSAG) im Kreis
Euskirchen wird unter anderem am 19.11.2014 ein gemeinsamer Workshop „Psychiatrie und
Migration – ein unlösbares Problem?!“ durch die Fachklinik Marienborn Zülpich, Frau Dr.
Haferkamp („Migration & psychische Gesundheit“ als Schwerpunkt ihrer Praxis für
Psychotherapie) und dem KI durchgeführt.
3.3.5.5 Migration und Pflege
Das KI nimmt an der gemeinsamen Sitzung des Arbeitskreises Allgemeine Psychiatrie sowie
des Arbeitskreises Psychotherapie und Beratung der PSAG in der Fachklinik Marienborn zum
Thema „Migration in psychiatrischen, psychotherapeutischen und psychosozialen
Arbeitsfeldern“ mit einer pädagogischen Fachkraft teil.
3.3.5.6 Gesundheitsheft Asyl
Das „tip doc Gesundheitsheft für Asylbewerber“ soll die Gesundheitsvorsorge und die
medizinische Versorgung der Asylbewerberinnen und Asylbewerber vereinfachen und richtet
sich an die Asylbewerber/innen sowie Ärztinnen und Ärzte.
62
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
Das Heft, das in insgesamt elf Sprachen vorliegt, wird vom Verein Bild und Sprache e.V.
herausgegeben. In Absprache mit dem Gesundheitsamt wird das Heft vom KI an das
Netzwerk der ehrenamtlich in der Flüchtlingsarbeit Engagierten verteilt.
3.3.6 Handlungsfeld Kultur, Sport und Freizeit
Der Bereich von Kultur, Sport und Freizeitgestaltung ist im ersten Integrationskonzept als
bedeutungsvoll für sozio-kulturelle Aktivitäten für das Ankommen und die Teilhabe an der
Gesellschaft aufgeführt: „Gerade Sport und Bewegung gehören in modernen Gesellschaften
zu den wünschenswerten Freizeitgestaltungen, weil sie die Gesundheit fördern, die Kosten im
Gesundheitsbereich mindern, aber v.a. auf das Erleben, Erfahren und Verstehen des Selbst
abzielen sowie ein Zusammengehörigkeitsgefühl schaffen. Über das gemeinsame
Sporterlebnis ergibt sich die Gelegenheit, Menschen anderer Kulturkreise kennenzulernen,
Gemeinsamkeiten zu entdecken, aber auch Missverständnisse und Vorurteile abzubauen
sowie Verständnis und Toleranz aufzubauen. So soll man im Kreis Euskirchen den Sport als
Integrationsmotor nutzen und über sportliche Aktivitäten und Sportvereine die Integration
von Menschen mit Migrationshintergrund fördern. Dafür soll man zunächst eine
Bestandsaufnahme machen, wie viele Sportangebote im Kreis Euskirchen bestehen und wie
hoch die Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund ist. Es wird darauf
hingewiesen, dass die Vereine keine statistischen Daten über die Staatsangehörigkeit oder
Herkunft von Vereinsmitgliedern im Kreis Euskirchen erheben. Daher geht man von einer
Schätzung von 5 bis 10% dieser Gruppe aus, die in deutschen Sportvereinen aktiv sind.
Hingegen sind bei den Deutschen ohne Migrationshintergrund rund 30% in Sportvereinen
organisiert. Migranten sind damit in deutschen Sportvereinen deutlich unterrepräsentiert.
Hinzu kommt, dass sich prozentual gesehen die Geschlechterverteilung in der
Vereinsmitgliedschaft insgesamt angepasst hat, demgegenüber ist die Anzahl der
männlichen Vereinsmitglieder mit Migrationshintergrund weit höher als die weiblichen
Pendants. Daraus resultiert das primäre Ziel, eine höhere Partizipation von Frauen mit
Migrationshintergrund zu erreichen.
Das Argument, dass Frauen mit Migrationshintergrund weniger Sport treiben würden, ist
bereits vor 10 Jahren in einer Studie des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen
und Jugend widerlegt worden. Laut der Studie ist die geringe Beteiligung am organisierten
Sport nicht durch geringeres Interesse der Mädchen zu erklären. Denn 45% der Mädchen
gaben an, dass sie gerne häufiger Sport treiben würden. Eine neuere Studie in Form eines
Abschlussberichts des Projektes „Integration durch Sport – Migrantinnen im Sport“ aus dem
Jahr 2011 bestätigt das hohe sportliche Interesse von Migrantinnen. Es gibt auch keine
signifikanten Unterschiede nach Ursprungsland der Eltern oder der Mädchen und der
Auswahl von bestimmten Sportarten bzw. -angeboten. Ausschlaggebend für die Nachfrage
und Akzeptanz der Angebote ist nur die zielgruppenspezifische Konzeption des Angebots. Das
bedeutet, dass die Sportvereine zwar erkannt haben, dass Mädchen und Frauen mit
63
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
Migrationshintergrund zu wenig im Vereinssport organisiert sind, jedoch keine
entsprechenden Angebote für diese Zielgruppen haben. Dafür fehlen der
Informationsaustausch und die Vernetzung mit Partnern aus der Integrations- und
Migrantenarbeit, Kulturvereinen und den jeweiligen kulturellen Communities. Abhilfe sieht
man sowohl in einer Vernetzung und Kooperation mit allen wichtigen Akteuren rund um die
Integrations- und Migrationsarbeit sowie der Kulturvereine, als auch in der Erhöhung der
Zahl an Trainern und Übungsleitern mit Migrationshintergrund. Damit ist die Hemmschwelle,
v.a. für die Eltern niedriger und das führt zu einer größeren Akzeptanz der Sportangebote.
Ebenso bietet der Kulturbereich im Kreis Euskirchen ein wichtiges Integrationsfeld. Im Kreis
Euskirchen leben Menschen mit mehr als 130 unterschiedlichen Migrationshintergründen, die
große kulturelle Ressourcen und Schätze besitzen, die wir auf Urlaubsreisen bewundern und
schätzen. Im Projekt "Reise um die Welt" sind diese Ressourcen und Schätze in einige Kitas
des Kreis Euskirchen „transportiert“ worden, um vorhandene Vorurteile abzubauen und den
reisenden Kindern auf eine entspannte und fröhliche Art den Blick in eine andere Kultur zu
ermöglichen. Indem den Kindern ein Einblick in den Alltag von Kameraden mit (anderem)
Migrationshintergrund gewährt wird, lernen die Kinder die Unterschiede zu ihrer eigenen
kulturellen Herkunft oder der der Eltern kennen. Dadurch verlieren sie die Scheu vor dem
„Unbekannten“ und sehen, wo es Parallelen und Unterschiede gibt. Die Auseinandersetzung
mit der eigenen Existenz und der Einblick in eine andere Kultur soll den Kindern eine gewisse
“interkulturelle Kompetenz“ vermitteln, damit sie sich auch in späteren Jahren mit kulturellen
Unterschieden auseinandersetzen, mit ihnen adäquat umgehen lernen und diese als
selbstverständlich ansehen. Der Ablauf ist so, dass die Kinder mit und ohne
Migrationshintergrund sich gegenseitig zu Hause besuchen und dort im Schoße der Familie
ein landestypisches Mittagessen einnehmen, zusammen spielen, Fotos ansehen, ein Lied
lernen und auf andere vielfältige Weise etwas über das „Gastgeberland“ erfahren.
Gleichzeitig werden in den Kitas gemeinsame Aktivitäten unter Beteiligung der Eltern
durchgeführt. Landestypische Speisen werden gemeinsam zubereitet, Geschichten vorgelesen
oder erzählt und so Einblicke in die jeweilige Herkunftskultur vermittelt. Im Laufe des
Projektes, das von den Beteiligten durchweg positiv aufgenommen worden ist, haben sich
sowohl unter den Kindern als auch deren Eltern zwischenzeitlich stabile Bekanntschaften
bzw. Freundschaften entwickelt, die auch über die Kindergärten hinaus gepflegt werden. Das
Projekt soll später auf Schulen ausgeweitet werden.
Eine andere Möglichkeit für die Jugendlichen und Kinder mit Migrationshintergrund, ihre
eigene Kultur oder die der Eltern zu präsentieren, bietet die seit mehr als 10 Jahren jährlich in
Euskirchen stattfindende "Offene Zeltstadt (OZ)" für die in den Sommerferien
daheimgebliebenen Kinder und Jugendlichen. In Kombination mit einem Integrationsprojekts
sind sie in den Jahren 2011 und 2012 in die gemeinsame Planung und Durchführung der
„Offenen Zeltstadt“ eingebunden. Man hat in diesen Jahren eine deutliche Steigerung der
Teilnahme von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund erreichen können“
(S. 20 ff.)
64
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
In diesem Zusammenhang fordert das erste Integrationskonzept Maßnahmen: „(1) die
Stärkung der Integrationspotenziale in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit und den
Abbau von Zugangsbarrieren und Optimierung von bereits bestehenden Angeboten; (2) die
Erweiterung und Optimierung von Netzwerken mit Partnern innerhalb und außerhalb des
Kultur-, Sport- und Freizeitbereiches; (3) die Einbeziehung von Menschen mit
Migrationshintergrund in die Bereiche Betreuung, Training und Übungsleitung der
Sportvereine; (4) die kontinuierliche Förderung der „interkulturellen Kompetenz“ der
Mitarbeiter/innen in Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen; und (5) die Beseitigung von
Zugangsbarrieren und die Erhöhung der Attraktivität von Sportangeboten für Kinder und
Jugendliche mit Migrationshintergrund, insbesondere für Mädchen.“
Im KI werden die geplanten Maßnahmen in folgenden konkreten Projekten bearbeitet:
3.3.6.1 Internationales Frauenschwimmen
Gesellschaftliche Integration ohne Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der
Gemeinschaft ist nahezu unmöglich. Deshalb wird vom Jugendmigrationsdienst (JMD) und
der Türkisch-Islamischen Gemeinde bereits Anfang 2014 die Initiative für ein muslimisches
Frauenschwimmen ergriffen, das zunächst mit diesem Ziel nicht umgesetzt werden kann.
Das Konzept des Internationalen Frauenschwimmens wird leicht verändert, indem man das
Projekt für Frauen aller Nationalitäten und Glaubensrichtungen öffnet. Ziel des Projektes ist
es, der nun festgelegten Personengruppe der Frauen, die aus den unterschiedlichsten
Gründen (religiösen, gesundheitlichen, persönlichen) im geschützten Raum ohne
Anwesenheit von Männern schwimmen wollen oder das Schwimmen erlernen wollen, ein
entsprechendes Angebot zu verschaffen. In der Konzeption des Internationalen
Frauenschwimmens ist vorgesehen, dass Kinder an dieser Veranstaltung nicht teilnehmen,
um den Frauen so für zwei Stunden zu ermöglichen, ohne Verantwortung für die Kinder den
eigenen sportlichen und gesundheitlichen Bedürfnissen nachzugehen. Im Sinne der
Familienentwicklung wird für diese Zeit den Vätern die Verantwortung für die gemeinsamen
Kinder überlassen.
Durch die veränderte Konzeption kann das KI in Zusammenarbeit mit interessierten
Frauengruppen und in Kooperation mit der Gemeinde Kall und der DLRG Mechernich das
„Internationale Frauenschwimmen“ reaktivieren.
Im Jahr 2015 finden drei Kurse mit neun bzw. zehn Einheiten unter Anleitung einer
ausgebildeten Rettungsschwimmerin der DLRG statt. Die Teilnehmerinnen der Kurse pflegen
einen lebendigen Austausch über alle vertretenen Kulturen und Altersklassen hinweg. Sie
nutzen den Schwimmkurs als Zeit für die eigene Gesundheit und Regeneration. Die
Teilnehmerinnen stammen aus Albanien, Deutschland, Iran, Spanien, Sri Lanka und der
Türkei. Es nehmen insgesamt knapp 50 Frauen im Rahmen von zwei Kursen an dem
Internationalen Schwimmen teil (1. Kurs 25 Teilnehmerinnen, 2. Kurs 24 Teilnehmerinnen).
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„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
Bereits vor Ausschreibung des dritten Kurses liegen 18 Anmeldungen von interessierten
Frauen vor. Mehrere Frauenhaben inzwischen Schwimmen gelernt.
Im September 2015 startet der 3. Kurs.
3.3.6.2 Deutsches Sportabzeichen für Flüchtlinge
Um einerseits Sportmöglichkeiten für Flüchtlinge zu schaffen und andererseits Flüchtlinge
und Deutsche über Sprachbarrieren hinweg zusammen zu bringen, ist es Ziel des Projektes,
Patenschaften herzustellen, um regelmäßig gemeinsam Sport zu treiben und für das
Deutsche Sportabzeichen zu trainieren. Angesprochen werden sollen Menschen mit und
ohne Migrationshintergrund. Die Federführung liegt beim KreisSportBund Euskirchen und
dem KoBIZ. Kooperationspartner sollen Kommunen und Mitglieder der Runden Tische
Flüchtlinge (Caritas, JMD, Integrationsagentur, KoBIZ, Städte und Gemeinden, Ausländeramt
Kreis EU, Sozialpsychiatrischer Dienst, Migrantenselbstorganisationen des Kreises,
Sprecherinnen und Sprecher der ehrenamtlich Tätigen) sein.
Als Zeichen der Integrationsbemühungen des KreisSportBundes Euskirchen, des KoBIZ und
des Kreises Euskirchen soll im Rahmen des Sportabzeichentreffs des Stadtsportverbandes
Euskirchen ein Sportkurs zum Ablegen des Sportabzeichens kombiniert mit einer
Abschlussveranstaltung ein „Tag des Sportabzeichens – integrativ“ durchgeführt werden.
Die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund ist, seitdem die Kommunen mit
der Bewältigung der stark angestiegenen Zuwanderung von Flüchtlingen nach Deutschland
konfrontiert sind, ein wichtiges Thema. Durch die in 2014 geschätzten 200.000 Flüchtlinge in
Deutschland wird der demografische Wandel beeinflusst.
Ab Mai 2015 wird jeden Mittwoch von 17.00 - 19.00 Uhr im Erftstadion Euskirchen (06.05.30.09.2015) der Sportabzeichentreff vom SSV Euskirchen angeboten. Im Rahmen dieses
Treffs soll auch der Sportabzeichenkurs integrativ durchgeführt werden. Dazu werden die in
den jeweiligen Kommunen lebenden Flüchtlinge, die sie betreuenden Ehrenamtlerinnen und
Ehrenamtler, die Runden Tische in den Kommunen, die Kommunen, die Sportvereine und
auch die Sportinteressierten eingeladen. In diesem Kurs können alle Teilnehmer (ca. 20) mit
einem Trainer für das Sportabzeichen trainieren oder auch bei den Prüfern bereits
Prüfungen ablegen.
Über die hergestellten Kontakte sollen die Flüchtlinge, die Ehrenamtlerinnen und
Ehrenamtler und Sportinteressierten motiviert werden, als Vorbereitung zur Erlangung des
Sportabzeichens von Mai bis September regelmäßig ins Erftstadion zu kommen und am Ende
der Saison (Ende September) alle Bedingungen für das Sportabzeichen erfüllt haben. Die
Teilnehmerinnen und Teilnehmerwerden so auch motiviert, einem der Sportvereine
beizutreten.
Zum Ende ist geplant, das Sportabzeichen auf der Abschlussveranstaltung (30.09.2015) als
Veranstaltung im Rahmen der Interkulturellen Woche zu überreichen. Einladung an die in
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„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
den jeweiligen Kommunen lebenden Flüchtlinge bzw. die sie betreuenden Ehrenamtlerinnen
und Ehrenamtler, die Runden Tische in den Kommunen, die Kommunen, die Sportvereine
und auch die sportinteressierten Menschen des Kreises werden über einen Presseartikel
ausgesprochen und in den verschiedenen Netzwerken kommuniziert. Dieses Projekt konnte
mangels Teilnehmerzahl zu dieser Zeit nicht durchgeführt werden.
3.3.6.3 Interkultureller Garten
1996 entsteht auf Initiative von bosnischen Flüchtlingsfrauen das Projekt Internationale
Gärten. Die spezifische Situation von Flüchtlingen ist geprägt dadurch, dass sie alles verloren
haben: Hab und Gut, soziale Netzwerke und die Vorstellung von Zugehörig-Sein.
Interkulturelle Gärten geben schon in anderen Städten Flüchtlingen oder Zuwanderern
„Boden“ unter die Füße, in denen sie Wurzeln schlagen können.
Interkulturelle Gärten nutzen städtische Freiräume, also brachliegende Flächen, die im Besitz
von Kommunen oder Kirchen sind, die in Parzellen eingeteilt und Flüchtlingen, Migrantinnen,
Migranten und Deutschen zur Verfügung gestellt werden, um sie zu bewirtschaften. Sie
sollen den Menschen die Möglichkeit geben, sich neu zu verwurzeln. Ausgehend von dem
Gedanken, dass Frauen mit Migrationshintergrund teilweise keine Integration durch Arbeit
wünschen oder berufliche Integration wegen unterschiedlicher Voraussetzungen nicht
realistisch ist, bietet dieses Projekt Möglichkeiten der gesellschaftlichen Integration. Für das
Projekt „Interkultureller Garten“ in Zülpich hat sich ein Unterstützerkreis gefunden, der sich
über eine Entwicklung des Projekts austauscht. Bei der zur Verfügung gestellten Fläche
handelt es sich um den ehemaligen “Freizeitgarten“, dem Ausstellungsgelände der
Gartenbauvereine bei der Landesgartenschau (LaGa) 2014 in der Stadt Zülpich. Der
Unterstützerkreis hat sich bislang (Stand Juni 2015) zwei Mal getroffen, um über erste Pläne,
über mögliche Sponsoren und über Aktivitäten zur Umsetzung zu diskutieren. Dem Kreis
gehören Vertreterinnen und Vertreter der evangelischen und katholischen Kirche, der „
Zülpicher Tafel“, des „Fair Zülpich e.V.“, VertreterInnen des Runden Tischs Zülpich für
Flüchtlinge u. a. an.
Der zur Verfügung gestellte Freizeitgarten ist zu klein, um einen schrebergartenähnliches
Projekt, aus dem sich mehrere Familien selbst versorgen könnten, zu entwickeln.
Deshalb bietet sich hier eher ein Gemeinschaftsprojekt an, in dem zugewanderte Menschen
gemeinsam in dem Garten arbeiten und sich begegnen können, im kleinen Rahmen
gemeinsam Lebensmittel produzieren können (z.B. Marmelade kochen) und an
verschiedenen Workshops zu Themen rund um den Garten teilnehmen können.
In ein solches Gesamtprojekt kann ein spezielles Projekt für Flüchtlingsfrauen integriert
werden.
Die Frauen übernehmen unter Anleitung einer Projektbetreuerin die Pflege von einigen
Beeten, Anbau und Ernte des Gemüses und der Früchte zur Verwertung. Die Ausrichtung der
Gruppe ist ausdrücklich ressourcenorientiert. Die Frauen sollen in ihren Gartenstunden
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„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
gemeinsames produktives Handeln in der Natur erleben. Die Möglichkeit des gemeinsamen
Teetrinkens und eines gemeinsam genossenen Imbiss mit Gesprächen und Erzählen wird
gegeben. Kinder können mitgebracht werden.
Ziel des Projektes ist es, den Teilnehmerinnen durch selbsterzeugte Lebensmittel ein kleines
Stückchen Souveränität zu verleihen, die sie benötigen, um anderen als Gleiche begegnen zu
können. Sie haben etwas in der Hand: Selbstgeerntetes oder selbst Hergestelltes, das sie
verschenken können, zu dem sie einladen können. Damit knüpfen sie an die Alltagskultur der
Gastlichkeit an, in denen viele von ihnen aufgewachsen sind. Die Flüchtlinge können von der
Opferrolle in die Rolle der Akteurinnen wechseln und ihre Kompetenzen einbringen.
(Projektidee und Textauszüge entnommen: „Christa Müller: Wurzeln schlagen in der Fremde.
Internationale Gärten und ihre Bedeutung für Integrationsprozesse“ ökom Verlag 2002)
Insgesamt wird davon ausgegangen, dass ein interkultureller Garten die professionelle
Leitung, z.B. im Rahmen einer Honorarstelle durch eine sozialpädagogische Fachkraft mit
interkultureller Kompetenz und entsprechenden Gartenfachkenntnissen, für einige
Wochenstunden braucht.
Die Rolle des KoBIZ wird sein, die Netzwerkpartner/innen bei Koordination, Ermittlung von
Finanzierungsmöglichkeiten, und inhaltlicher Beratung der Konzeption und Umsetzung zu
unterstützen. Das Projekt ist bereits dem Förderverein des KoBIZ (Ziff. 5.1) vorgestellt. Zwei
das Projekt betreuende Ehrenamtler stehen dafür seit Sommer 2015 zur Verfügung.
3.3.6.4 Spielmobil für Kinder
Ziel des Projektes Spielmobil ist, Kindern und Jugendlichen in Flüchtlingsunterkünften im
Kreis Euskirchen nachmittags ein begleitetes Angebot an Bewegungsspielen,
Gesellschaftsspielen, Sportaktivitäten und Geschicklichkeitsbeschäftigungen zu bieten.
Kinder und Jugendliche in Flüchtlingsunterkünften fehlen häufig Anreize zu spielen oder sich
zu bewegen. Dies soll durch den Einsatz des Spielmobils geändert werden. Durch das
begleitete Angebot von Sport und Spiel können sie Stress abbauen, das eigene soziale
Verhalten stärken, ihren Bewegungsdrang stillen, Kontakte aufbauen, Lösungsstrategien
gemeinsam entwickeln und ganz nebenbei durch die Betreuung und die Spielanleitung von
ehrenamtlichen Menschen auch die deutsche Sprache lernen.
Für dieses Projekt wird zum einen ein älteres, größeres und noch fahrtaugliches Fahrzeug
gesucht. Zum anderen werden Menschen gesucht, die sich für Kinder und Jugendliche in den
Flüchtlingsheimen engagieren möchten und die stundenweise als Spielbegleiterinnen und
Spielbegleiter mit dem Bus nachmittags verschiedene Unterkünfte ansteuern, an denen
dann das Spielangebot stattfindet.
Angedacht sind mindestens zwei Begleiterinnen und Begleiter pro Einsatznachmittag, die vor
Ort für ca. zwei Stunden mit Kindern und Jugendlichen entsprechend ihres Alters und ihrer
Neigungen ein Spiel- und Bewegungsprogramm anbieten. Von unterschiedlichen Ballspielen,
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„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
Stelzenlaufen (die vorher beispielsweise auch zusammen gezimmert werden können)
Fangspielen, Abzählspielen bis hin zu Gesellschaftsspielen, Spielliedern oder
Bastelangeboten und Vorleserunden soll das Angebot reichen.
Das Spielmobil soll feste Anfahrtszeiten haben und regelmäßig zwei bis drei Mal pro Woche
jeweils unterschiedliche Unterkünfte anfahren.
Die Spielbegleiterinnen und Spielbegleiter sollen vorab von den Mitarbeitenden des KI in
Spielpädagogik und sensiblem Umgang mit zugewanderten Kindern und Jugendlichen
eingeführt und darüber hinaus während ihrer Einsatzzeit durchgehend begleitet werden.
Um Kontaktängste abzubauen, ist es denkbar, dass zu den Spiel-und Bewegungszeiten des
Spielmobils auch heimische Kinder aus benachbarten Wohngegenden eingeladen werden.
Das Projekt Spielmobil wird federführend innerhalb des KI des Kreises Euskirchen geplant
und betreut.
Denkbar und wünschenswert sind Kooperationen mit den jeweiligen Kommunen,
Jugendamt, Jugendmigrationsdienst, Sportvereinen, Caritas, Arbeiterwohlfahrt, oder
anderen wohltätigen Vereinen und Gruppierungen, die das Projekt finanziell, personell und
mit Know-how unterstützen könnten.
Konkrete Planungen beginnen im Herbst 2015.
3.3.6.5 Frauen-Info International
In einem Kooperationsprojekt zwischen der Integrationsagentur des DRK, dem Verein
Frauen helfen Frauen und dem KI wird ein Konzept zu niederschwelliger Bildungsarbeit in
Form von Vorträgen und Gesprächen in einfacher Sprache in den Bereichen Bildung,
Erziehung, Gesundheit entwickelt. Die erste Veranstaltung „Wie funktioniert Schule in
Deutschland?“ in den Räumlichkeiten DRK erreicht leider nur wenige Interessentinnen, wird
aber inhaltlich sehr positiv aufgenommen. Den KiTas im Kreis Euskirchen wird diese
Veranstaltung nun vor Ort angeboten.
Eine zweite Veranstaltung zum Thema „Erste Hilfe fürs Kind“ läuft im September 2015 an.
69
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
ARBEITSKREISE
Die Mitarbeitenden des KI nehmen regelmäßig an folgenden Arbeitskreisen teil:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
LeiterInnenkreis der Landeskoordinationstelle Kommunale Integrationszentren NRW
AK IKEEP (Interkulturelle Entwicklung im Elementar und Primärbereich) LaKi
AK Rucksack Schule LaKi
Arbeitskreis Hilfen für Flüchtlingsfrauen bei Frauen helfen Frauen e.V.
Frauennetzwerk Euskirchen
LaKI Arbeitskreis Seiteneinsteiger
LaKI Arbeitskreis Schulentwicklung
Runde Tische Flüchtlingsnetzwerke
9. Runder Tisch Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage des LaKI
3.4 Koordination von Förderaufrufen
Das Kommunale Integrationszentrum übernimmt Recherche und Koordination von
öffentlichen Ausschreibungen und Förderaufrufen. In 2015 werden folgende Förderaufrufe
fachlich begleitet:
3.4.1 Förderaufruf „Förderung von Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe“
Mit dem Programm für Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe will die Landesregierung von
NRW Flüchtlinge und diejenigen, die sich ehrenamtlich für sie engagieren, pragmatisch und
effektiv unterstützen. Ziel ist es dabei, Flüchtlingen einen guten Start in ihrem Zufluchtsland
zu ermöglichen und ihnen Zugänge zur Gesellschaft zu eröffnen. Zu diesem Zweck hat die
Landesregierung NRW 18.000€ für die Arbeit vor Ort zur Verfügung gestellt. Diese Mittel
werden den KI-Kommunen auf Antrag als Zuweisung zur Verfügung gestellt. Die Mittel
werden an freie Träger
wie zu. B. Flüchtlingsinitiativen, Ehrenamtsagenturen,
Integrationsagenturen, Kirchengemeinden, Moschee vereine etc. auf Antrag weitergeleitet.
Das KI kümmert sich um Bekanntmachung dieser Kampagne im Netzwerk und organisierte
die gesamte Umsetzung. Fördergelder werden bewilligt für
Malworkshop in der Pfarrgemeinde
Wegweiser für Flüchtlinge in der Stadt Euskirchen
Niederschwellige Sprachkurse für Asylbewerber
Internationale Spielgruppe für Vorschulkinder
Begleitung bei Behördengängen, Gesundheitsangelegenheiten
Informationsmaterial für die Arbeit der Integrations- und Sozialberatung
70
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
Schulung von Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler
Kochen und Informationsaustausch mit Flüchtlingen in den Unterkünften in
Hollerath
Sprachunterricht für beschäftige Asylbewerber in der Grün- und
Landschaftspflege
Begleitung und Unterstützung bei der Arbeitssuche
Projekt "Leselust" zur Förderung des Leseverständnisses
Cafe International: Begegnungsstätte für Flüchtlinge und Helfer
Flüchtlingskurs mit vier Deutschlehrerinnen
Druck Migrantenwegweiser
Dolmetschertätigkeiten im Kreishaus
Im Rahmen von Förderung von Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe geplant und bewilligt:
Spielmobil
Schulungsreihe für Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler
3.4.2 Förderaufruf „Zusammenkommen und Verstehen“ Soforthilfe zur Förderung der
Integration von Flüchtlingen in den Kommunen
Das Zurechtfinden in den Bereichen Wohnen, Arbeiten, Bildung, Gesundheit und
Zusammenleben stellt für die Flüchtlinge und Asylsuchende eine große Herausforderung dar,
für deren Bewältigung sie ehrenamtliche Begleitung, Unterstützung und praktische Hilfe
erfahren, um in ihrer neuen Umgebung und Nachbarschaft trotz Sprachbarrieren
anzukommen.
Die Landesregierung NRW unterstützt Bürgerinnen und Bürger in der Flüchtlingshilfe im
Kreis Euskirchen daher mit der Bereitstellung von Sofortmitteln in Höhe von 18.434,84 Euro
im Rahmen des Programms „Zusammenkommen und Verstehen“ für das Jahr 2015 durch
Unterstützung in der Herrichtung von Begegnungsräumen und für die Erstellung von
Informationsmaterialien für Flüchtlinge und ehrenamtliche Helfer.
Gefördert werden:
A)
die Renovierung und Ausstattung mit Möbeln und flüchtlingsbezogenen
Lern- und Betätigungskomponenten von Begegnungsräumen für
Flüchtlinge außerhalb von Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes NordrheinWestfalen und
B)
die Erstellung, Pflege/Aktualisierung, Druck, Anschaffung und
Übersetzung von Informationsmaterialien im Rahmen von Printmedien
oder internetgestützten Medien für ehrenamtliche Helfer und für die Flüchtlinge
selbst zur Erstorientierung in der aufnehmenden Kommune.
71
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
Antragsteller sind u.a. Kreise, in der Regel die KI u.a. zugunsten der kreisangehörigen
Kommunen. Das KI kümmert sich um die Bekanntmachung dieses Aufrufs bei den
kreisangehörigen Kommunen, beantragt die Förderung und organisiert die Umsetzung.
Fördergelder werden den Kommunen im Kreis Euskirchen weitergeleitet für:
A)
•
Renovierung und Ausstattung von Begegnungsräumen in Unterkünften
•
W-LAN und Hardware zur Verbesserung der Sprachlernmöglichkeiten
B)
•
•
Vervielfältigung von Broschüren, Lehrmaterial für Deutschunterricht
Druck eines örtlichen Leitfadens für Flüchtlinge zur Orientierung
3.4.3 Förderaufruf "Verbesserung der sozialen Eingliederung von neuzugewanderten
Unionsbürgern/-innen“ (Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten
benachteiligten Personen-EHAP)
Das KoBIZ nimmt zusammen mit dem Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen e.V.
und dem Wirkstatt e.V. mit dem Kooperationsprojekt „Zu BEW“ am
Interessensbekundungsverfahren im Rahmen der „Förderrichtlinie des Bundesministerium
für Arbeit und Soziales und Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit
dem Ziel der Verbesserung der sozialen Eingliederung von neuzugewanderten
Unionsbürgerinnen und -bürgern, deren Kindern sowie von wohnungslosen und von
Wohnungslosigkeit bedrohten Personen im Rahmen des Europäischen Hilfsfonds für die am
stärksten benachteiligten Personen (EHAP)“ teil.
Der Caritasverband e. V. und der Wirkstatt e.V. ergänzen sich sowohl inhaltlich als auch
räumlich. Der Caritasverband e.V. übernimmt die Migrations- und Wohnungslosenberatung
schwerpunktmäßig
im
Nordkreis,
der
Wirkstatt
e.V.
unterhält
eine
Wohnungslosenberatungsstelle im Südkreis. Durch das Kooperationsprojekt können diese
Beratungsleistungen noch besser aufeinander abgestimmt werden. Das KoBIZ unterstützt die
Projektziele durch inhaltliche und fachliche Begleitung und Vernetzung.
Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist im Oktober 2015 abgeschlossen.
3.4.4 Förderaufruf „Fördermitteln für Projekte zur gesellschaftlichen und sozialen
Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern im Förderjahr 2016“
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat die Aufgabe, ergänzend zu den
gesetzlichen Integrationsangeboten (Integrationskurse, Migrationsberatung für erwachsene
Zuwanderinnen und Zuwanderer, Jugendmigrationsdienste) Projekte zur gesellschaftlichen
und sozialen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern mit dauerhafter
Bleibeperspektive zu fördern.
72
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
Für die Förderperiode ab 2016 plant das BAMF wieder die Förderung von Projekten zur
Integration von Menschen mit Migrationshintergrund mit dauerhafter Bleibeperspektive
gemäß den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen
Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern des Bundesministeriums des Innern (BMI)
und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) –
„Förderrichtlinien“. Zielgruppen sind Zugewanderte mit dauerhafter Bleibeperspektive ab 12
Jahren ohne weitere Altersbeschränkung (altersunabhängige Projekte) und jugendliche
Zugewanderte von 12-27 Jahren (Jugendprojekte).
Die vom BAMF geförderten Projekte setzen im Wohnumfeld an, d.h. dort, wo alltägliche
Kontaktmöglichkeiten zwischen Zugewanderten und Aufnahmegesellschaft bestehen.
Erfolge der Integration, aber auch Hemmnisse sind hier am offensichtlichsten erkennbar. Im
Fokus der Projekte stehen dabei sowohl die Integration der Zuwanderinnen und Zuwanderer
als auch die interkulturelle Öffnung der Aufnahmegesellschaft.
Das KI nimmt im Herbst 2015 zwecks Kooperation bei der Umsetzung eines geeigneten
Projekts mit Partnerinnen und Partnern im Netzwerk Kontakt auf.
3.5
Das Netzwerk „Vielfalt und Integration“ (FAG4) innerhalb der Gremienstruktur
des Kommunalen Bildungs-und Integrationszentrums (KoBIZ)
Im Kreis Euskirchen werden von den Akteurinnen und Akteuren aus
Wohlfahrtsorganisationen, Migrantenorganisationen, Kulturvereinen, Initiativen, Vereinen,
Städten und Gemeinden im Sinne von Integration und Vielfalt Formen der Netzwerkarbeit
und Kooperation genutzt.
Die Aufgabe des KI besteht in der Geschäftsführung, der Koordination und der Moderation
der Facharbeitsgruppe (FAG) „Vielfalt und Integration“ mit den vier neu gegründeten
Arbeitsgruppen (AGs).Die Gründung des Netzwerks „Vielfalt und Integration“ (FAG 4), das
innerhalb der bestehenden Gremienstruktur des Kreises Euskirchen (Abb. 21)
Entscheidungen oder Arbeitsergebnisse aus den gebildeten Arbeitsgruppen (s.u.) bei Bedarf
in die maßgeblichen Gremien weiterleitet, garantiert den Akteurinnen und Akteuren
transportierte Expertise in politische Entscheidungsfindungen. Verantwortlich sind die
Kooperationspartnerinnen und -partner des KI, wie interessierte Bürgerinnen und Bürger,
Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler, Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen und
Wohlfahrtsverbänden sowie Abteilungsleitungen des Kreishauses (z. B. Ausländeramt), die
am 16. September 2014 konstituierend tagen und den Willen zur Vernetzung und
Zusammenarbeit demonstrierten. Beim zweiten Treffen am 09. Dezember 2014 etablierte
man sich als feste Facharbeitsgruppe und gibt sich eine formelle Struktur. Nach der
gemeinsamen thematischen Priorisierung kommt das Plenum zum Ergebnis, Arbeitsgruppen
zu nachfolgenden Themen zu bilden.
73
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
3.5.1 Die Arbeitsgruppe „Sprachliche Bildung“ des Netzwerks Vielfalt und Integration
Die AG Sprachliche Bildung (Handlungsfeld Sprache)basiert auf folgender Grundannahme:
Sprache ist der Weg zur Bildung, Bildung ist der Weg zur gesellschaftlichen Integration und
Teilhabe. Hier können Konzepte erarbeitet werden, wie man Einzelpersonen und nicht
gewerbliche Institutionen, die sich schon jetzt mit sprachlicher Bildung von Menschen mit
Migrationshintergrund im Kreis Euskirchen befassen, professionell unterstützen und
begleiten kann. Es sollen mit allen bereits tätigen bürgerschaftlich Engagierten, Verbänden,
Vereinen, Gruppierungen und Institutionen gemeinsam Ideen zu einem flächendeckenden
Angebot von Sprachkursen für Menschen mit keinen oder geringen Deutschkenntnissen aller
Altersgruppen entwickelt und Konzepte für die Umsetzung erstellt werden.
Die Moderation übernimmt das KI.
3.5.2 Die Arbeitsgruppe „Bürgerschaftliches Engagement“ des Netzwerks Vielfalt und
Integration
Die AG „Bürgerschaftliches Engagement“ trifft sich am 21. April 2015 zur konstituierenden
Sitzung. Der vorläufige Name dieser Gruppe lautet „BümentInMigration“ (Bürgerschaftliches
Engagement rund um Integration von Menschen mit Migrationshintergrund).
Die AG macht es sich zur Aufgabe, Menschen, die sich bürgerschaftlich für Flüchtlinge und
schon länger hier lebende zugewanderte Menschen engagieren, zu unterstützen.
Teilnehmen können alle Mitglieder der Facharbeitsgruppe sowie interessierte
Vertreterinnen und Vertreter nicht gewerblicher Institutionen und bürgerschaftlich
engagierte Menschen.
Im nächsten Schritt sollen Fortbildungs- und Unterstützungsbedarfe auf der Grundlage der
Erfahrungen der Akteurinnen und Akteure definiert, ein Zeitplan festgelegt und nach
geeigneten Referenten gesucht werden. Die Arbeitsgruppe trifft sich fortlaufend, um die
gesteckten Ziele weiter zu bearbeiten.
Bisher haben zwei Arbeitstreffen stattgefunden (Stand August 2015).
Mögliche Aufgabengebiete sind:
Entwicklung von Leitlinien/Standards/Handlungsempfehlungen zum
bürgerschaftlichen Engagement
Entwicklung einer Veranstaltungsreihe zur Unterstützung der Menschen, die sich
bürgerschaftlich für Flüchtlinge engagieren
Entwicklung von Konzepten zur Unterstützung und Begleitung aller im
bürgerschaftlichen Engagement tätigen Menschen und Institutionen
Zusammenstellung und Ergänzung schon vorhandener Tätigkeitsfelder von
bürgerschaftlichem Engagement im Kreis Euskirchen
74
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
3.5.2.1 „Digitale Landkarte“
Die AG möchte als einen ihrer ersten Arbeitsschritte eine digitale Landkarte des Kreises
Euskirchen erstellen, aus der für alle Interessierten klar hervorgeht, welche Angebote rund
um Integration und Unterstützung von Flüchtlingen und Menschen mit
Zuwanderungsgeschichte innerhalb der einzelnen Kommunen vorhanden sind. Aus dieser
Landkarte sollen dabei sowohl die ehrenamtlichen Hilfsaktionen als auch die lokalen
Angebote der verschiedenen Träger, Organisationen und Kommunen hervorgehen.
Beim Treffen der Arbeitsgruppe im Herbst 2015 wird weiter an der Entwicklung dieser
Landkarte gearbeitet. Bis dahin werden vom KI alle möglichen Angebote gesammelt und
vorsortiert.
3.5.2.2 „Planung und Organisation einer Veranstaltungsreihe“
Die Menschen, die sich bürgerschaftlich für Flüchtlinge engagieren, müssen unterstützt und
vor Überforderung geschützt werden. Denkbar ist in diesem Zusammenhang eine
Veranstaltungsreihe, in der verschiedene Referenten zu Themen wie zum Beispiel „Umgang
mit traumatisierten Menschen“, „Interkulturelle Sensibilisierung“, „Rechtliche und formale
Aspekte des Ehrenamts“, „Möglichkeiten und Grenzen des Ehrenamts“ usw., vortragen.
Die Arbeitsgruppe wird in einem ihrer nächsten Treffen über die Realisierung und die
Rahmenbedingungen einer solchen Veranstaltungsreihe beraten.
3.5.3 Die Arbeitsgruppe „Projekte mit und für Frauen mit Migrationshintergrund“ des
Netzwerks Vielfalt und Integration
In dieser AG werden wegen ihrer inhaltlichen Nähe mehrere vom Netzwerk priorisierte
Themen zusammengefasst: „Frühe Hilfen“, „Selbstbewusstsein der Frauen stärken“ und
„Stadtteilmütter“. Hier können im ersten Schritt bestehende Projekte erfasst werden, die
besonders die Lebenssituation zugewanderter Frauen, Mütter und junger Mädchen im Fokus
haben. Im Weiteren wird die Arbeitsgruppe Bedarfe erheben und Kooperationen zur
Entwicklung entsprechender Projekte eingehen. Themen, die dazu angesprochen werden
sind u.a. Stadtteilmütter, Sportangebote für muslimische Frauen, Gewalt gegen Frauen mit
Zuwanderungsgeschichte, Frauen-Info International, Müttercafés, Bürgerschaftliches
Engagement von Frauen mit Migrationshintergrund, Moderation sowie die Gewährleistung
des Informationstransfers zwischen allen Akteurinnen und Akteuren. In dieser Arbeitsgruppe
diskutieren und informieren Mitarbeiterinnen unterschiedlicher Institutionen und weitere
engagierte Frauen über Projekte, die besonders die zugewanderten Frauen im Focus haben.
Die beteiligten Institutionen sind u.a.: DRK, Haus der Familie, Jobcenter,
Jugendmigrationsdienst, Frauen helfen Frauen e.V., Familienzentren, Jugendamt.
Den Beteiligten ist zum einen der direkte und persönliche Informationsaustausch über
bestehende Initiativen und Projekte wichtig. Diese Initiativen und Projekte werden dann
75
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
über die jeweiligen Verteiler der Beteiligten veröffentlicht und somit einer größeren Gruppe
zugänglich gemacht.
Bekannt gemacht werden auf diesem Wege u. a.
Babynestkurse für Flüchtlingsfrauen im Haus der Familie,
Deutschkurse in Kitas,
Internationales Frauenschwimmen,
Infoveranstaltungen für Berufsrückkehrerinnen und zur Teilzeit-Ausbildung
Spielgruppen für zugewanderte Frauen und ihre Kleinkinder,
Info-Reihe für Familienzentren zum Thema 1. Hilfe für Kinder, Zumba- Kurs, usw.
Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeitsgruppe ist die Entwicklung zukünftiger Projekte:
3.5.3.1 „Gesundheitsexpertinnen“
Seit Frühjahr 2015 werden von dieser Arbeitsgruppe Möglichkeiten recherchiert, im Bereich
Gesundheitswesen eine niederschwellige Qualifizierung für zugewanderte Frauen zu
entwickeln. Eine solche Qualifizierung soll die Frauen zu „Gesundheitslotsinnen“ innerhalb
ihrer Sprachcommunity befähigen und ihnen andererseits Anreiz bieten, eine reguläre
Ausbildung im Gesundheitsbereich (Krankenschwester, Altenpflegerin etc.) anzustreben.
3.5.4 Die Arbeitsgruppe „Willkommenskultur“ des Netzwerks Vielfalt und Integration
Vor dem Hintergrund eines inklusiven Gemeinwesens kann die Willkommenskultur alle
Menschen im Kreis Euskirchen umfassen, die aus unterschiedlichen Sozialmilieus,
Altersgruppen, mit Behinderungen oder mit den verschiedensten Religionen und Kulturen in
den Kreis Euskirchen ziehen. In einem ersten Schritt erfasst und präsentiert die AG
bestehende Projekte, die sich jetzt schon um eine zuwanderungsfreundliche und
mehrsprachige Willkommenskultur bemühen, damit Neuankömmlinge und Neubürger/innen
unabhängig von Abstammung oder Herkunft der Eltern gleich, freundlich und offen
willkommen geheißen und beraten werden. In einem weiteren Schritt können mit allen
aktiven Akteurinnen und Akteuren wie Städte, Gemeinden, Verbände, Vereine und anderen
Gruppierungen gemeinsam Ideen zu einem flächendeckenden Konzept einer
Willkommenskultur entwickelt und Strategien zur Umsetzung ausgearbeitet werden. Die
Ziele können dabei die Nutzung der kulturellen und sprachlichen Ressourcen der
zugewanderten Menschen oder der Zuzug von ausgebildeten und auszubildenden
Fachkräften sein.
76
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
3.5.4.1 „Willkommenskultur in Form von Wegweisern, Flyern, Piktogrammen, Leichter
Sprache“
Im Rahmen dieses Projekts wird in einem ersten Schritt eine Bestandsaufnahmedurch die
Mitglieder der Arbeitsgruppe über Verständlichkeit von Auskünften in Form von
Hinweisschildern, Flyern, Websites und anderer schriftlicher Informationen im Kreishaus
vorgenommen. Danach werden Beispiele und Ideen für Leichte Sprache, Piktogramme,
Wegweiser und Flyer zusammengetragen und mit den vorhandenen Leitsystemen und
Informationsmaterialien abgeglichen und Verbesserungsvorschläge entwickelt.
Das KI begleitet das Projekt fachlich und organisatorisch.
4
Einfach für Alle. Inklusionsplan für den Kreis Euskirchen
4.1 Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Am 26. März 2009 trat die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen (UN- BRK) in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft.
Sie formuliert keine zusätzlichen Rechte, sondern konkretisiert die universellen
Menschenrechte für die speziellen Bedürfnisse und Lebenslagen von Menschen mit
Behinderungen.
Menschen mit Behinderungen sollen in den vollen und gleichberechtigten Genuss aller
Menschenrechte und Grundfreiheiten kommen. Kernstück der UN-BRK sind die Artikel 5– 30,
in denen die Grundrechte von "Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung" bis "Teilhabe
am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit, Sport" aufgeführt werden.
Leitgedanke der UN-Konvention ist die Inklusion.
"Inklusion heißt Gemeinsamkeit von Anfang an. Sie beendet das aufwendige Wechselspiel
von Exklusion (= ausgrenzen) und Integration (= wieder hereinholen)" – so der Nationale
Aktionsplan der Bundesregierung.
Wie muss die Gesellschaft beschaffen sein, damit alle Menschen die Möglichkeit haben,
teilzuhaben? – dies ist die zentrale Frage, die bei der Umsetzung der UN-BRK zu
beantworten ist. Inklusion ist ein Querschnittsthema – alle Ebenen und alle Ressorts müssen
sich damit auseinandersetzen, inwieweit geltende Gesetze und Verordnungen oder
bestehende Verfahrensweisen mit der UN-BRK in Einklang stehen und die Teilhabe von
Menschen mit Behinderungen gewährleistet ist.
Inklusion ist aber insbesondere auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht ohne
die Einbeziehung der Zivilgesellschaft erreicht werden kann.
77
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
4.2 Inklusionsplan auf Landesebene
Wir brauchen einen Perspektivwechsel – es geht nicht mehr in erster Linie darum,
die Anpassung einzelner Menschen mit Beeinträchtigungen an die „Normalgesellschaft“ zu
verbessern.
Sondern darum: Welche Maßnahmen in unserer Gesellschaft müssen getroffen werden,
damit Menschen mit und ohne Beeinträchtigung ohne große Anpassungsleistungen
gleichberechtigt zusammenleben können.
Der Leitgedanke ist nicht mehr die Orientierung am traditionellen Fürsorgeprinzip. Ziel ist es
vielmehr, Menschen mit Behinderungen gleichberechtigte Teilhabe und selbstbestimmte
Lebensführung
zu
eröffnen.
–
Dies
ist
eine
gesamtgesellschaftliche
Herausforderung.“(Guntram Schneider, Sozialminister NRW).
Unter dem Titel "Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv" legt die Landesregierung
Nordrhein- Westfalens am 03.07.2012 einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK vor.
Auch hier ist ein breites Spektrum von 21 Aktionsfeldern und dazugehörigen Maßnahmen
beschrieben. Durch die Landesinitiative "NRW inklusiv" soll der gesamtgesellschaftliche
Prozess der Bewusstseinsbildung vorangebracht werden.
4.3 Inklusionsplan Kreis Euskirchen
Der Kreis Euskirchen hat der Umsetzung der UN-BRK von Beginn an eine hohe Bedeutung
zugemessen, denn nur durch die Einbeziehung aller Ebenen lässt sich eine inklusive
Gesellschaft schrittweise verwirklichen. Viele Stellen beschäftigen sich seit Jahren bzw.
Jahrzehnten damit, wie die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen im Kreis
Euskirchen weiter verbessert werden kann.
Ziel der Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention ist eine Teilhabe aller Menschen
am Gemeinwesen. Dieses Ziel gilt nicht nur für Menschen mit Behinderungen.
„Das Kommunale Integrationszentrum wird federführend mit der Erstellung eines
Inklusionsplanes beauftragt. Begleitet wird die Erstellung des Inklusionsplanes u.a. von einer
interfraktionell besetzten Projektgruppe mit aktuell 13 Mitgliedern der Kreistagsfraktionen.“
– so sieht es der Ausschuss für Schule und Inklusion in seinem Beschluss vom 18.11.2014
vor.
Im Juli 2014 findet ein Workshop „Inklusion“ für die Verantwortlichen zum Thema Inklusion
(Geschäftsbereichsleiter
sowie
Abteilungsleiter
des
Geschäftsbereichs
drei,
Inklusionskoordinatorinnen,
Schulrat,
Kreissportbund,
Wirtschaftsförderung,
Integrationsbeauftragter, Behindertenvertretung, Pflegestützpunkt, etc.) im Kreishaus
moderiert durch das KoBIZ/KI statt, dessen Ergebnis den „Startschuss“ zum
Erstellungsprozess bildet.
Während des Workshops verständigten sich die Teilnehmenden darauf, einen „erweiterten
Inklusionsbegriff“ zugrunde zu legen, der sich an den Menschenrechten orientiert. Niemand
78
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
soll wegen seines Geschlechts, seiner Herkunft, seiner Hautfarbe oder sozialen Stellung
benachteiligt werden. Inklusion im Kreis Euskirchen bedeutet, dass allen Menschen Teilhabe
ermöglicht werden soll. Inklusion begegnet jedem Einzelnen mit Fairness, Offenheit und
Respekt. Inklusion ist kein Ergebnis, sondern ein Prozess. Selbst wenn inklusive Prozesse nie
wirklich abgeschlossen sind, lohnt sich jeder kleine Schritt.
Im Februar2015findetdie konstituierende Sitzung der Lenkungsgruppe „Inklusionsplan“ mit
Benennung der Handlungsfeld- Leitungen durch die Abteilungsleiter/innen des
Geschäftsbereichs III sowie der Wirtschaftsförderung statt.
Ein erstes Treffen mit den sogenannten „Handlungsfeldkümmerern“, bei denen das KI über
den Erstellungsprozess informiert, gibt es im März 2015. Im Anschluss stellten die
„Kümmerer“ ihre AG-Mitglieder zusammen und nehmen ihre Arbeit auf.
Das KI koordiniert die Arbeitsgruppen.
Eine erste Sitzung der Interfraktionellen Projektgruppe Inklusion IPI wird durch das KoBIZ/KI
im Juni 2015 vorbereitet und moderiert, um gemäß des Auftrags aus dem Kreistagsbeschluss
von April 2012mit der IPI eine erste Vorgehensweise zu erarbeiten. Das KoBIZ/KI erstellt für
diese Sitzung einen ersten Konzeptentwurf für das Handlungsfeld Bildung und Erziehung,
das zur Beratung ausgegeben wird. Im August 2015 treffen sich zwei von drei HandlungsfeldArbeitsgruppen zu einem ersten Arbeitstreffen. Von September 2015 bis Januar 2016 sollen
in den Handlungsfeldern inhaltliche Vorbereitungen der 1. Inklusionskonferenz anlaufen, die
voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2016 stattfinden wird.
Das KoBIZ/KI leistet bis zur Fertigstellung des Aktionsplans für den Kreis Euskirchen
(voraussichtlich im Jahr 2017) die fachliche Begleitung, Organisation und Moderation des
Gesamtprozesses.
5
Vernetzung und Zusammenarbeit
5.1
KoBIZ-naher Förderverein
Das Team KoBIZ hat im zweiten Jahr seines Bestehens die Gründung eines Fördervereins
vorangetrieben und mit der Gründerversammlung am 03.03.2015 einen Meilenstein u.a. im
Ausbau von Unterstützungsmöglichkeiten von Menschen mit Migrationshintergrund gesetzt.
Der neu entstandene Verein "Vielfalt leben im Kreis Euskirchen" will Bildungs- und
Integrationsprojekte des KoBIZ finanziell und ideell unterstützen, sofern öffentliche Mittel
dafür nicht zur Verfügung stehen.
Bereits die Gründungsversammlung am 3. März 2015 ist mit 18 Teilnehmerinnen und
Teilnehmern aus unterschiedlichen Kommunen, mit verschiedenen beruflichen
79
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
Hintergründen und aus allen Altersgruppen gut besucht. "Wir wollen einen Beitrag zur
Integration und gesellschaftlichen Teilhabe aller Menschen im Kreis Euskirchen leisten!", so
die gemeinsame Zielsetzung des gewählten Vorstandes. Das Aufgabenfeld für den neuen
Verein ist dabei sehr vielfältig: Unterstützung der Flüchtlingsarbeit vor Ort, Stärkung der
Willkommenskultur, Förderung von Mehrsprachigkeit sowie von Bildungs- und
Integrationsprojekten.
Es soll eine enge Kooperation mit dem hauptamtlichen KoBIZ-Team in der Kreisverwaltung
erfolgen und die bisherige Arbeit unterstützt werden, s. https://www.kreiseuskirchen.de/service/schulen/Foerderverein_KoBIZ.php
von links nach rechts: A. Bahner, B. Yalcinkaya, V. Neumann, P. von Wilken, M. Ramers, J. Bernardy, I. Güngör,
S. Sistig (mit beratender Stimme), R. Morr, es fehlt W. Voges | Foto: © R. Kuhlen, KoBIZ
6
Öffentlichkeitsarbeit
6.1
KoBIZ-Newsletters
Veröffentlichungen des KoBIZ-Newsletter erfolgen in Mai 2014 und in Oktober 2014. Die
Newsletter sind abrufbar unter:
http://www.kreis-euskirchen.de/service/schulen/VeroeffentlKoBIZ.php#a5
80
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
6.2
Bericht der gemeinsamen KoBIZ-Bildungskonferenz 2015
Die 4. Bildungskonferenz „Erfolgreich Netzwerken im Kreis Euskirchen“ am 22. April 2015
wird organisiert und durchgeführt vom KoBIZ Kreis Euskirchen. Die Dokumentation der
Konferenz ist online abrufbar unter:
https://www.kreis-euskirchen.de/service/downloads/rb/49_bildkonf_2015_4.pdf
6.3
Veröffentlichung der laufenden Projekte, Initiativen und Maßnahmen der
Kooperationspartnerinnen und -partner des KI
Unter https://www.kreis-euskirchen.de/service/schulen/kobiz.php können sich Interessierte
über laufende Projekte, Initiativen und Maßnahmen der Netzwerkpartner des KI
informieren.
6.4
Online-Veröffentlichung des Migrationswegweisers in mehreren Sprachen
In Kooperation des Kommunalen Bildungs- und Integrationszentrum (KoBIZ) Kreis Euskirchen
und der Integrationsagentur DRK Euskirchen ist der erste "Wegweiser für Migrantinnen und
Migranten" für das Kreisgebiet Euskirchen entstanden. Dass dieser in Druck gehen kann,
ermöglicht die Kostenübernahme der Demografie-Initiative des Kreises Euskirchen. Der
Wegweiser ist in Deutsch, Türkisch, Russisch, Englisch, Französisch und Arabisch erschienen.
Online abrufbar sind die Wegweiser für Migrantinnen und Migranten in folgenden Sprachen
1. Migrantenwegweiser in deutscher Sprache
2. Migrantenwegweiser in englischer Sprache
3. Migrantenwegweiser in russischer Sprache
4. Migrantenwegweiser in türkischer Sprache
5.Migrantenwegweiser in französischer Sprache
6. Migrantenwegweiser in arabischer Sprache
6.5
Veröffentlichung der Angebote zur Deutschförderung für Flüchtlinge
Im gesamten Kreis Euskirchen werden Deutschkurse für Flüchtlinge und Migrantinnen und
Migranten sowohl von Bildungsträgern als auch von Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtlern
angeboten. Eine Aufstellung des aktuellen Kursangebotes (aktuell: Deutschkurse ab
September 2015) ist online zu finden unter
81
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
www.kreis-euskirchen.de/service/downloads/rb/49Deutsch_Foerderkurs_Migr.pdf
7
Die Organisationseinheit „Kommunales Bildungs- und Integrationszentrum (KoBIZ)“
und ihre Rahmenbedingungen
Das Kommunale Bildungs- und Integrationszentrum (KoBIZ) ist eine zu Beginn 2014
eingerichtete Organisationseinheit innerhalb der Kreisverwaltung
Euskirchen im
Geschäftbereich III (Schulen, Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie) und in seiner
Struktur direkt dem Geschäftsbereichsleiter III unterstellt.
Es handelt sich um einen Zusammenschluss der HandlungsfelderRegionales Bildungsbüro
(RBB), Kommunales Integrationszentrum (KI) sowie Kommunale Koordinierung (KoKo) des
Landesprogramms KAoA mit den zusätzlichen Aufgaben: Fortschreibung Sozialplan Kreis
Euskirchen undErstellung des „Aktionsplans Inklusion im Gemeinwesen.“
Abb. 21: Die Gremienstruktur des Kommunalen Bildungs-und Integrationszentrums (KoBIZ)
(Die farblichen Kennungen wiederspiegeln die Hauptfarben aus den Logos der jeweiligen Fördergeber bzw.
Kooperationspartner auf Landesebene)
Das K.I.ist zuständig für die Erweiterung und den Ausbau von Integrationsangeboten für
Menschen mit Migrationshintergrund im Kreis Euskirchen. Es bearbeitet die Cluster
„Integration durch Bildung“sowie
„Integration als Querschnittsaufgabe“ (mit den
Schwerpunkten Gesundheit, Arbeit und Beschäftigung, Interkulturelle Öffnung,
82
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
Kultur/Sport/Freizeit) im Verbund mit der Landeskoordinierungsstelle (LaKI) NRW als
Qualifizierungs-und Austauschebene.
Die KoKo koordiniert und setzt vorgegebene Elemente des Landesprogramm „Kein Abschluss
ohne Anschluss“ im Bereich Übergang Schule – Beruf um (Schwerpunkt in 2015:
Ausschreibung und Vergabe der Potentialanalyse in Schulen ab Kl. 8, Koordination der u.a.
betrieblichen Berufsfelderkundung) im Verbund mit den zuständigen Landesministerien
MAIS und MSW auf der Planungsebene.
Das RBB als Element der Kooperation zwischen dem Land NRW und dem Kreis Euskirchen ist
seit 2009 im Kreis Euskirchen aktiv. Das RBB trägt zum einen zur Vernetzung aller
Bildungsakteure bei. Es initiiert, begleitet und setzt Bildungsprojekte vor Ort um im qua
Bildungskonferenz festgelegten Themenbereich „Übergänge gestalten.“
Im Weiteren hat das KoBIZ die Aufgabe der operativen Geschäftsführung sowie der
Organisation und Moderation von Abstimmungsprozessen zwischen maßgeblichen Gremien
sowie Begleitung der Facharbeitsgruppen auf der Arbeitsebene.
Die Facharbeitsgruppen 1) Berufs- und Studienorientierung, 2) Übergangsangebote und 3)
Duale Ausbildung richten sich inhaltlich primär auf die Arbeit der KoKo aus. Die
Facharbeitsgruppe 4 „Netzwerk Vielfalt und Integration“ entsteht aus der Vielzahl der
Kooperationspartner des KI. Aus dem „Netzwerk Vielfalt und Integration“ gehen die vier
Arbeitsgruppen “Sprachliche Bildung“, „Bürgerschaftliches Engagement“, „Projekte mit und
für Migrantinnen/Frauen mit Zuwanderungsgeschichte“ und der „Willkommenskultur im
Kreis Euskirchen“ hervor.
Die Arbeitsergebnisse aller Facharbeitsgruppen werden in dem viermal jährlich tagenden
Vorbereitungsgremium, bestehend aus den Partnern der Jugendhilfe, Agentur für Arbeit,
Jobcenter, Untere Schulaufsicht, Abteilung Schulen, IHK Aachen und Kreishandwerkerschaft
Rureifel, diskutiert, auf den Weg gebracht, ggf. kommentiert und in die jeweilige
Facharbeitsgruppe zurückgegeben.
Abstimmungs-und Arbeitsergebnisse des Vorbereitungsgremiums werden dem zweimal
jährlich tagenden Gemeinsamen Entscheidungsgremium zur Beratung bzw. Entscheidung
zugeführt. Die Sprecher/innen der Facharbeitsgruppen nehmen an den Sitzungen des
Gemeinsamen Entscheidungsgremiums des KoBIZ teil (Abb.21). In ihrer Funktion sollen sie
über den Sachstand der Facharbeitsgruppen berichten, über laufende Projekte, Probleme
und Erfolge informieren und inhaltliche Fragen zu den Aktivitäten der Facharbeitsgruppen
beantworten. Außerdem können sie Arbeitsaufträge aus dem Gemeinsamen
Entscheidungsgremium entgegennehmen und diese zurück in die regelmäßig tagenden
Facharbeitsgruppen tragen.
Das Gemeinsame Entscheidungsgremium ist ein Zusammenschluss der für die Arbeit des
KoBIZ vorgegebenen Gremien: Lenkungskreis RBB sowie Beirat Schule – Beruf/Studium. Die
konstituierende Sitzung dieser Verantwortungsgemeinschaft erfolgt am 03.11.2014 unter
83
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
Berücksichtigung der jeweiligen Vorsitze und Zuständigkeiten innerhalb der Beratungsfolge
der gemeinsamen Tagesordnung.
Diese Zusammenführung entspricht dem Wunsch und Auftrag der Verwaltung sowie
maßgeblicher Akteure nach Gremienverschlankung. So können in unterschiedlichen Gremien
zu selben Themen eingebundene Personen konzentriert werden. Neben den
Entscheidungsträgern aus Verwaltung, Agentur für Arbeit, Jobcenter EU-aktiv, Kammern,
Schulen undKommunen sind hier Sprecher der Facharbeitsgruppen eins bis vier mit
beratender Stimme vertreten.
Im „Schornstein“ des Hauses sieht man die politischen Gremien, die insbesondere bei
monetären Entscheidungen maßgeblich zu beteiligen sind.
Der federführende Ausschuss des KoBIZ ist der Ausschuss Bildung und Inklusion.
Dem KoBIZ kommt die Aufgabe des Backoffices für das Gremium zu, die Koordination und
Organisation von Abstimmungsprozessen innerhalb der Gremienstruktur, die konzeptionelle
und operative Unterstützung der/des gewählten Sprecher/in bei der Moderation sowie die
Gewährleistung des Informationstransfers zwischen allen Akteurinnen und Akteuren.
8
Monitoring
8.1
Sozialplanung und Sozialbericht als originäre Aufgaben innerhalb des KoBIZ/KI
Auf Grundlage der Demografie Initiative „Sozialplanung“ können soziale
Unterstützungssysteme oder Projekte optimiert und ihre Wirkungen im Sozialraum
nachgeprüft werden. Die wichtigste Säule stellt dabei der Sozialbericht mit seinen
empirischen Erhebungen dar, indem in Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und
Gemeinden sowie den politischen Gremien soziale Daten zur Alterung der Gesellschaft, zum
Migrationshintergrund, zum Geburtenrückgang oder zur Bildungssituation vorliegen. Indem
die Sozialplanung wichtige soziale Daten in einer bestimmten Zeitperiode liefert, stellt sie ein
wirksames Präventionsinstrument dar.
Im Laufe des Jahres 2014 werden Erkenntnisse aus dem empirisch erhobenen Sozialbericht
bereits als Handlungsempfehlungen formuliert. Sie fließen in aktuelle Maßnahmen,
Initiativen und Projekte des KI ein(siehe Abschnitt 3.3). Die Fortschreibung des Sozialberichts
obliegt der im KoBIZ/KI angegliederten Sozialplanerin des Kreises Euskirchen.
Der Sozialbericht 2014 kann online eingesehen werden unter:
http://www.kreis-euskirchen.de/kreishaus/downloads/sozbericht2014.pdf;
der Anhang zum Sozialbericht mit allen Tabellen, Statistiken und Grafiken unter:
84
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
http://www.kreis-euskirchen.de/kreishaus/downloads/sozbericht2014an.pdf
Die Fortschreibung des Sozialberichts 2015 wird planmäßig im IV Quartal 2015 erscheinen.
8.2
Controlling
Mit dem Controlling wird die Entwicklung und Leistung der Kommunalen Integrationszentren
NRW auf Grundlage einer standardisierten Struktur abgebildet. Die Landesweite
Koordinierungsstelle der Kommunalen Integrationszentren (LAKI) stellt dafür ein Controlling
- Programm zur Verfügung. Das Controlling ersetzt den Sachbericht des
Verwendungsnachweises und ist dadurch für jedes KI verbindlich durchzuführen.
Zum Jahresbeginn formuliert das KI-Team Ziele, die mit den jeweiligen Projekten in einem
Berichtsjahr erreicht werden sollen. Schwerpunktziele sind für zwei Berichtsjahre zu
definieren.
Die Ziele sind folgenden Handlungsfeldern zugeordnet:
Schwerpunkt Bildungskette
Schwerpunkt Querschnitt
Frühe Bildung
Interkulturelle Schulentwicklung
Seiteneinsteiger
Übergang Schule/Beruf
Allgemeines Ziel Querschnitt
Diese beiden Schwerpunktziele werden für 2014 festgelegt:
S(chwerpunkt)B(ildung): Das Projekt Rucksack Schule ist an zwei Schulen des Kreises
Euskirchen in Kooperation mit den Stadtverwaltungen Euskirchen und Mechernich
installiert.
S(chwerpunkt)Q(uerschnitt): Im Kreis besteht für alle Beteiligten Transparenz über die
Versorgungsmöglichkeiten und Hilfsangebote im Gesundheitsbereich für Menschen mit
Migrationshintergrund unter Einbeziehung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden.
9
Kooperation des KI mit der Demografie-Initiative des Kreises Euskirchen
Im Kreis Euskirchen werden bereits seit 2008 seitens der Demografie-Initiative
entscheidende Impulse zur Bearbeitung des Themenfeldes „Integration“ gesetzt.
85
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
„Als Antwort auf den Beschluss des Kreistags vom 03. April 2008, wird im Kreis Euskirchen
seit 2009 das Handlungskonzept ‚Demografischer Wandel‘ (durch die Demografie-Initiative
Kreis Euskirchen) erarbeitet und stetig aktualisiert. Dieses umfasst im Teil I eine Schilderung
des Demografieprozesses, die Darstellung der Handlungsfelder und Leitziele sowie einige
zentrale Fakten zum demografischen Wandel im Kreis und in den Kommunen. Im Teil II sind
die Projektskizzen der Handlungsfeld-Arbeitsgruppen sowie der Kreisverwaltung und des
Regionalen Bildungsbüros/KoBIZ dargestellt. (…)“:
1. Einleitung
Der "Demografische Wandel" ist ein Phänomen, das sich nur schwer greifen lässt.
Gleichzeitig ist er eine der größten Herausforderungen unserer Gesellschaft, insbesondere
für Kommunen und Kreise. Dabei geht es um mehr, als um die Schrumpfung der
Bevölkerung:
„Viel bedeutsamer und für den Kreis Euskirchen nachhaltiger wirkt die Verschiebung der
inneren Bevölkerungsstruktur. Der Kreis wird nachhaltig älter, der Anteil der Kinder und
Jugendlichen wird irreversibel weniger und auch der Anteil der Menschen mit
Migrationshintergrund wird steigen" (Herr Dr. Kösters, lizenzierter Demografie-Trainer der
Bertelsmann
Stiftung, im Rahmen eines Workshops für den Kreis Euskirchen).
2. Der Demografieprozess im Kreis Euskirchen
2.1. Wie alles anfing...
Mit einer Klausurtagung und der Bildung einer verwaltungsinternen Arbeitsgruppe
Demografie startete der Demografie-Prozess im Kreis Euskirchen im Jahr 2007.
Am 3. April 2008 wurde das Thema "demografischer Wandel im Kreis Euskirchen" im Kreistag diskutiert. Im Rahmen der Sitzung hielt Herr Dr. Kösters einen Vortrag über die "Chancen
und Auswirkungen des demografischen Wandels im Kreis Euskirchen".
Sein Fazit für den Kreis Euskirchen: Die Bevölkerung wird weniger, bunter und älter.
Der Kreistag beschloss, das Thema des demografischen Wandels anzugehen. Es wurden
die folgenden Ziele definiert:
- Einbindung und Kooperation mit den Kommunen und externen Partnern
- Entwicklung und Abstimmung eines politischen Leitbildes und Handlungskonzeptes
- Erarbeitung einer Stärken-Schwächen-Analyse
2.2. Der Workshop-Prozess
Den Auftrag der Politik annehmend, wurden von September 2008 bis Februar 2009
Workshops mit Vertretern von Politik und Verwaltung, mit den Bürgermeistern der elf
Kommunen sowie mit Vertretern gesellschaftsrelevanter Institutionen durchgeführt. In
diesen wurden die aktuellen Trends und absehbaren Entwicklungen des demografischen
Wandels für den Kreis Euskirchen durch den Referenten und Moderator Herrn Dr. Winfried
Kösters anschaulich und beeindruckend vermittelt.
86
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
In einem abschließenden Workshop wurden zentrale Handlungsfelder für den Kreis
Euskirchen identifiziert, Leitziele zu diesen Handlungsfeldern formuliert und die weitere
Gestaltung des Prozesses vereinbart.
(…)
Zum (abschließenden) vierten Workshop waren Personen aus Politik, Verwaltung,
Kommunen und Vertreter gesellschaftlich relevanter Akteursgruppen eingeladen,
mehrheitlich jene, die schon an einem der ersten drei Workshops teilgenommen hatten.
Am vierten Workshop haben etwa 90 Personen teilgenommen. In diesem Workshop wurden
die Erkenntnisse aus den vergangenen Workshops zusammengetragen, die zentralen
Handlungsfelder identifiziert, Leitziele formuliert und die weitere Gestaltung des Prozesses
vereinbart
2.3. Der Umsetzungsprozess
Der langfristig angelegte Umsetzungsprozesses dient der Konzeption und Umsetzung von
Projekten und Maßnahmen, die das Erreichen der Leitziele unterstützen!
2.3.1. Gestaltung des Umsetzungsprozesses
Die Gestaltung des Umsetzungsprozesses wurde im Rahmen des Bündelungsworkshops am
9. Februar 2009 beschlossen. Es wurden eine Struktur, die Organisation sowie die
Kommunikation definiert und die relevanten Akteure identifiziert. Struktur und Ablauf des
Demografieprozesses wurden am 3. Juni 2009 durch den Kreistag verabschiedet.
Die Prozesssteuerungsgruppe ist für das Controlling des Demografieprozesses
verantwortlich. Sie setzt sich aus Vertretern der Politik, der Kommunen, der Multiplikatoren
sowie der Verwaltung zusammen. Sprecher und Moderatoren der HandlungsfeldArbeitsgruppen nehmen als Gäste an den Terminen der Prozesssteuerungsgruppe teil. Ab
2011 wird die PSG ca. einmal jährlich tagen.
Die sechs Handlungsfeld-Arbeitsgruppen: Bildung, Integration, Kinder-, Jugend- und
Familienfreundlichkeit, Wirtschaft & Arbeit, Lebensqualität & Infrastruktur sowie
Verständnis zwischen den Generationen haben nach der Sommerpause 2009 mit der
inhaltlichen Arbeit begonnen. In den ersten Sitzungen der sechs Arbeitsgruppen wurden die
Stärken und Schwächen des Kreises für die jeweiligen Handlungsfelder erarbeitet. (…)
Im Folgenden wurden in den Arbeitsgruppen Projektideen gesammelt und Projektskizzen
erarbeitet. Diese sind in Teil II des Handlungskonzeptes dargestellt.
Neustruktur des Umsetzungsprozesses ab Frühjahr 2013
Die zu Beginn des Demografieprozesses geschaffenen Arbeitsstrukturen werden an die
fortgeschrittenen Entwicklungen angepasst, um neue Flexibilität zu ermöglichen. Die
Arbeitsgruppen werden nicht weiter aufrechterhalten. An ihrer Stelle wird die
Moderatorenrunde der Verwaltung eine interne Arbeitsgruppe bilden und Projekte
entwickeln. Durch die Neustruktur können Querschnittsaufgaben vernetzt und
handlungsfeldübergreifende Lösungen geschaffen werden. Die Einbindung der
Geschäftsbereichsleiter-Runde und der Politik bleibt unverändert bestehen.
87
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
Um eine Beteiligung externer Akteure weiterhin zu ermöglichen, werden bewährte
Plattformen erhalten und zusätzliche neu geschaffen. Im jährlichen Demografie-Forum
werden weiterhin die im Laufe des Jahres initiierten oder umgesetzten Projekte vorgestellt
und Impulse für die weitere Arbeit geschaffen. Themen- oder projektbezogene Treffen mit
regionalen Akteuren und Fachleuten vereinbaren die Moderatoren nach Bedarf. Außerdem
wird
eine
Online-Kommunikationsplattform
unter
www.demografie-initiative.eu
eingerichtet.“ (www.kreis-euskirchen.de/wirtschaft/downloads/Handlungskonzept_Teil1.pdf)
Das KI hat Mittelbindungen im Demografieprozess zu den nachfolgend aufgeführten
Demografieprojekten vorgenommen.
9.1
Projekte in Kooperation mit der Demografie-Initiative 2015
I. Handlungsfeld Bildung
Rucksack Grundschule (siehe 3.3.2.9)
II. Handlungsfeld Integration/ Inklusion
Wegweiser für Migrantinnen und Migranten (siehe 3.3.1.1)
Gesundheitswegweiser für Migrantinnen und Migranten (siehe 3.3.5.1)
Deutsch für neu zugewanderte Mütter (siehe 3.3.4.2)
SmiLe – Sprachbildung mit individuellem Spracherfolg(siehe 3.3.2.3)
Unterstützung von freiwillig engagierten Bürgerinnen und Bürgern rund um die
Flüchtlingsarbeit (siehe 3.3.1.4)
Deutschkurse für Flüchtlinge (siehe 3.3.1.3)
Seiteneinstieg für alle optimal – Arbeitskreis: „Praxisgespräche Seiteneinstieg“ (siehe
3.3.2.13)
Interkulturelle Woche (3.3.1.8)
Interkultureller Garten (3.3.6.3)
Die detaillierten Projektskizzen sind online abrufbar im Teil 2 des Handlungskonzepts der
Demografie-Initiative unter:
https://www.kreis-euskirchen.de/wirtschaft/downloads/Handlungskonzept_Teil2.pdf
10 Schwerpunktziele KI 2016/2017
Die Kommunalen Integrationszentren in Nordrhein-Westfalen sind verpflichtet, sich alle zwei
Jahre zwei Schwerpunktziele zu setzen.
Für die Jahre 2016 und 2017 werden folgende Schwerpunktziele definiert:
88
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
1. Bildung
2. Arbeit und Ausbildung
Das Handlungsfeld „Bildung“ wird dabei als Schwerpunktthema fortgeführt.
Mit dem Querschnittsthema „Arbeit und Ausbildung“ setzt das KI ein neues Schwerpunktziel.
10.1 Schwerpunktziel (Sprachliche) Bildung
(Sprachliche) Bildung als Voraussetzung gelingender
Schwerpunktziel bleiben.
Integration
wird
wichtiges
Dem aktuellen Integrationsbericht sind zahlreiche Projekte, Maßnahmen und Initiativen zur
(sprachlichen) Bildung von Kindern und Erwachsenen zu entnehmen (siehe Kap. 3.3.2 und
3.3.4).Die aufgeführten Projekte und Maßnahmen werden innerhalb der Folgejahre
abgeschlossen bzw., soweit sinnvoll, fortgeführt. Das KI kooperiert im Themenfeld Bildung
erfolgreich mit zahlreichen Akteurinnen und Akteuren im Kreis.
Die Seiteneinstiegsberatung und das Projekt „SmiLe“ werden insbesondere im Blick auf die
aktuelle Flüchtlingssituation in den Jahren 2016/2017 eine besondere Gewichtung erfahren.
Im Hinblick auf den Zustrom an Flüchtlingsfamilien mit schulpflichtigen Kindern und
Jugendlichen in den Kreis versteht das KI seine Unterstützung beim Ausbau der
Internationalen Förderklassen (IFK) als Orte migrationsgerechter Angebote von Bildung als
wichtige Aufgabe.
Den IFKs an den sich in Kreisträgerschaft befindenden Berufskollegs kommt dabei
besonderes Augenmerk zu, da sie neben der (sprachlichen) Bildung auch der
Ausbildungsvorbereitung dienen.
IFK am Berufskolleg (Quelle: http://www.kommunale-integrationszentren-nrw.de)
„Bei der Einrichtung einer IFK am Berufskolleg handelt es sich im Rahmen der
Ausbildungsvorbereitung um einen einjährigen vollzeitschulischen Bildungsgang gemäß der
APO-BK 13-33 Nr.1.1/Nr. 1.2 Anlage A, der einmal wiederholt werden darf.
Bei der Zielgruppe handelt es sich um Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr mit
Zuwandergeschichte, die erstmals eine deutschsprachige Schule besuchen und nicht über
die erforderlichen Sprachkenntnisse für die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht in einer
Regelklasse verfügen. Eine Aufnahme ist auch möglich, sofern die Jugendlichen die
Sekundarstufe I nur kurzfristig besucht haben und eine Teilnahme in einer Regelklasse des
Berufskollegs auf Grund der mangelnden Sprachkenntnisse nicht möglich ist. Der
Aufenthaltsstatus spielt für die Aufnahme in die Internationale Förderklasse keine Rolle.
89
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
Die Stundentafel zielt vordergründig auf den deutschsprachlichen Kompetenzerwerb mit
Deutsch als Fremdsprache (DAF) ab. Das Kennenlernen des deutschen Schulsystems und des
gesellschaftlichen Lebens werden als permanentes Nebenziel im Unterricht mit verfolgt. Im
Zeitablauf erfolgt eine Vermittlung beruflicher Grundkenntnisse, so dass sich den
Jugendlichen Möglichkeiten z. B. zur Annahme einer Ausbildungsstelle/Arbeitsstelle oder des
Nachholens eines Schulabschlusses bieten. Gegebenenfalls besteht auch die Möglichkeit den
bereits vorhandenen ausländischen Schulabschluss/Berufsabschluss nach deutschem Recht
anerkennen zu lassen.
Sofern in Internationalen Förderklassen ein dem Hauptschulabschluss vergleichbarer
Abschluss erreicht wird, kann die oder der Jugendliche in der Internationalen Förderklasse
die Feststellung zur Berechtigung zum Besuch eines weiterführenden Bildungsganges im
Berufskolleg beantragen. Hierfür ist eine zusätzliche Feststellung des Leistungsstandes
erforderlich. Für die zusätzliche Feststellung des Leistungsstandes sind schriftliche und
gegebenenfalls mündliche Leistungsnachweise im bereichsspezifischen Fach sowie in den
Fächern: Deutsch/Kommunikation, Mathematik und Englisch erforderlich. Über die
Zulassung zur Teilnahme entscheidet die Klassenkonferenz. Die schriftlichen Arbeiten sind
der oberen Schulaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Der Umfang der
schriftlichen Leistungsnachweise beträgt 90 Minuten pro Fach. Eine Leistungsnote wird nicht
ausgewiesen.
Bei einer zusätzlichen Feststellung des Leistungstandes, die auf die Annahme eines
Bildungsganges abzielt, der den mittleren Schulabschluss voraussetzt, kann die
Klassenkonferenz auf der Grundlage der begleiteten Lernerfolgskontrolle und zusätzlichen
Feststellung des Leistungsstandes auch eine Berechtigung zum Besuch von Bildungsgängen
aussprechen, die den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 voraussetzen. Die Schülerinnen
und Schüler erhalten eine Berechtigung zum Besuch eines weiterführenden Bildungsganges
gemäß Anlage A 2.4. Diese Berechtigung entspricht keinem Schulabschluss der
Sekundarstufe I gemäß § 12 Absatz 2 des Schulgesetzes NRW.
Die IFK werden in Kooperation mit den Kommunalen Integrationszentren (KI) vor Ort der
Berufskollegs eingerichtet. Der Antrag auf Einführung einer IFK und einer Lehrerstelle
(Integrationsstelle) wird an die entsprechende Bezirksregierung gestellt. Das Land hat den
Berufskollegs 68 Stellen für die Arbeit in den internationalen Förderklassen zur Verfügung
gestellt. (siehe unten, Graphik im Download)
Stundentafel der IFK (mit 1240-1440 Unterrichtsstunden)
Berufsübergreifender Lernbereich
Berufsbezogener Lernbereich
Differenzierungsbereich
90
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
Kompetenzerwerb
Im Mittelpunkt des Unterrichtsgeschehens stehen der Erwerb der Sprachkompetenz, die
Verbesserung der Allgemeinbildung, das Aneignen von beruflichen Grundkenntnissen und
die berufliche Orientierung. Die Jugendlichen sollen Schlüsselkompetenzen in beruflichen
und gesellschaftlichen Bereichen erlangen.
Berufsübergreifender
Lernbereich
(mit
600-720
Unterrichtsstunden)
Den größten Anteil nimmt das Fach Deutsch/Kommunikation mit 480 Unterrichtstunden ein.
In allen Situationen des Lebens benötigen die Jugendlichen Sprach- und Lesekompetenzen.
Ferner die Kompetenz Kommunikation mit anderen Menschen aufnehmen und die eigenen
Interessen vertreten und darstellen zu können. Diese zentralen Schwerpunkte umfassen die
Deutschförderung. Darüber hinaus sollen die Jugendlichen Schlüsselqualifikationen in den
Fächern: Religionslehre mit 40 Unterrichtstunden, Sport/Gesundheitsförderung und
Politik/Gesellschaftslehre mit jeweils 40-160 Unterrichtsstunden erlangen.
Berufsbezogener Lernbereich (mit 480-560 Unterrichtsstunden)
Berufliche Schlüsselqualifikationen sollen in den Fächern: Theorie/Praxis mit 320-400
Unterrichtsstunden, Mathematik und Englisch mit jeweils 80-160 Unterrichtsstunden
erworben werden.
Differenzierungsbereich (mit 40-240 Unterrichtsstunden)
Im Differenzierungsbereich soll eine spezielle Förderung erfolgen, da die Vorkenntnisse der
Jugendlichen sehr unterschiedliche Niveaustufen aufzeigen. Weitere spezielle Angebote wie
Berufsorientierungund
Berufswahl,
Vorbereitung
auf
ein/e
Betriebspraktikum/Ausbildungsstelle, Bewerbungstraining, Lernen und organisieren lernen
etc. wären denkbar.
Anregungen für ergänzende Angebote:
Gruppenangebote
In Kooperation mit Schulsozialarbeit/Lehrerteams und/oder externen Kooperationspartnern
könnten besondere Angebote für die Jugendlichen dargeboten werden wie z. B.
gemeinsame Museumsbesuche, Interkulturelle Feste feiern, gemeinsame Essen aus den
Herkunftsländern zubereiten, Ausflüge in den ZOO unternehmen, das Kennenlernen
verschiedener Institutionen wie das Finanzamt oder die Agentur für Arbeit, Interkulturelles
Elterncafé in der Schule eröffnen, Besuch eines Fußballspieles u.v.m.
Lebenspraktische Beratung
Um den Jugendlichen Orientierungs- und Entscheidungshilfen für den Alltag zu geben, sollen
sie in allen Lebenslagen unterstützt werden. Der Umgang mit Behörden z. B. bei
ausländerrechtlichen Problemen und Hilfestellungen bei schulischen/privaten
Schwierigkeiten könnten zu dieser Beratung gehören.
Bildungsberatung zwecks Zukunftsperspektive
Die Bildungsberatung könnte sich z. B. mit der Berufswahl oder mit der Beratung der
weiterführenden Bildungsangebote (Ausbildungsstelle/Arbeitsstelle/Duales Studium) nach
Absolvierung der IFK beschäftigen.“
91
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
10.2 Schwerpunktziel Arbeit und Ausbildung – Übergang Schule/Beruf
Insbesondere im Hinblick auf die aktuelle landesweite Flüchtlingssituation stellt auch für den
Kreis Euskirchen die neue Intensität der Integrationsarbeit eine Herausforderung dar, die als
Querschnittsaufgabe nahezu alle Leistungsbereiche berührt. Zur Wahrung des sozialen
Friedens ist insbesondere die Integration der Flüchtlinge in Ausbildung und Arbeit
erforderlich.
Der Wahrung des sozialen Friedens und einer kreisweiten Integration in den Ausbildungsund Arbeitsmarkt wird die Arbeit des Kommunalen Integrationszentrums in den Jahren
2016/2017 verpflichtet sein.
Kreisweit engagieren sich viele Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich für neuzugewanderte
Menschen mit Migrationshintergrund. Ihr Engagement bedeutet gelebte Unterstützung
durch gesellschaftlich relevante Akteurinnen und Akteure. Das KI verpflichtet sich, die
Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler auch bei Arbeits- und Ausbildungsmarktthemen zu
unterstützen.
„Junge Menschen mit Migrationshintergrund sind noch immer – trotz positiver Entwicklung
auf dem Arbeitsmarkt und der Anstrengungen vieler Beteiligter – mehr als andere von
Brüchen und Risiken im Übergang von der Schule in den Beruf betroffen. Deshalb setzen die
Kommunalen Integrationszentren an diesem wichtigen Bildungsübergang an. Grundlegend
ist dabei die Ausrichtung an den Stärken der Jugendlichen. Ihre Kompetenzen sollen in den
Blick genommen werden. Hierzu sollen neben den schulischen auch die außerschulischen
Lernorte und Einflüsse genutzt werden.
Die Kommunalen Integrationszentren sind Partner für die Verankerung der Diversität in der
von der Landesregierung begonnenen Neugestaltung des Übergangssystems Schule-Beruf in
den Regionen. Dabei bringen sie erprobte Ansätze und Projekte in den Bereichen
„Zusammenarbeit mit Eltern“, „durchgängige Sprachbildung“ und „Potenziale fördern –
Zugangsbarrieren abbauen“ ein.
Über die kognitiven und sozialen Kompetenzen hinaus haben insbesondere Jugendliche mit
Migrationshintergrund häufig Kompetenzen und Stärken, die direkt aus ihrer
Migrationsgeschichte erwachsen. Zu diesen zählen mehrsprachige Fähigkeiten und
interkulturelle Kompetenzen. Obwohl diese Fähigkeiten als berufliche Schlüsselqualifikation
gelten, weisen Schülerinnen und Schüler in Bewerbungsschreiben selten auf sie hin, weil
ihnen diese Stärken oft nicht bewusst sind.
Hier will das „Portfolio Interkulturelle Kompetenzen“ Unterstützung geben. Die Materialien
sind für den Einsatz in der Berufsorientierung in der Schule bestimmt und wollen dazu
beitragen, dass Jugendliche eigene vorhandene Zusatzkompetenzen wie die
Mehrsprachigkeit und Interkulturelle Kompetenzen als Stärke wahrnehmen. Mit Hilfe der
Arbeitsblätter werden diese Kompetenzen gleichzeitig erfasst, durch Reflexionen und
92
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
Kompetenzbeschreibungen erhalten Schülerinnen und Schüler weiterhin Bausteine für
schriftliche Bewerbungen und mündliche Präsentationen.
Bei dem „Portfolio Interkulturelle Kompetenzen“ handelt es sich um ein offenes System, das
sich in andere Portfolio-Strukturen (z.B. Berufswahlpass) leicht einpassen lässt. Dabei kann
das vorhandene Material sehr gut auch in Teilen genutzt werden.“ (http://www.kommunaleintegrationszentren-nrw.de)
Bereits bestehende Initiativen und Maßnahmen beim LaKi im Schwerpunktziel Arbeit und
Ausbildung – Übergang Schule/Beruf
„Potenziale” ist eine Gruppe beruflich erfolgreicher Migrantinnen und Migranten, die sich
auf Initiative des Landes NRW und der Landeskoordinierungsstelle der Kommunalen
Integrationszentren (vormals Hauptstelle RAA NRW) zusammengeschlossen hat und
landesweit für bessere Berufschancen für Menschen mit Migrationshintergrund eintritt.
Aktuell wird die Initiative vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes
NRW
(MAIS)
und
der
Landesweiten
Koordinierungsstelle
Kommunale
Integrationszentren (LaKI) umgesetzt.
Go4Job
“Go4Job – European Gateway to Career and Success”
Die Eingliederung von jungen Menschen in den Arbeitsmarkt ist in vielen EU-Mitgliedstaaten
nach wie vor schwierig. Insbesondere bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund verläuft
der Übergang von der Schule in den Beruf nicht immer erfolgreich. Um Abhilfe zu schaffen
sind alternative Übergangswege und zusätzliche Hilfen zum bestehenden Regelsystem der
beruflichen Orientierung notwendig. Das Projekt „Go4Job“ leistet hier seinen Beitrag.
93
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
Chancen der Vielfalt nutzen lernen
Gut und praxisnah ausgebildetes Personal in der pädagogischen Praxis ist eine grundlegende
Voraussetzung für den Bildungserfolg der Kinder und Jugendlichen mit
Migrationshintergrund.
Die Projektziele:
Chancen der Vielfalt nutzen lernen basierte auf den Erfahrungen des Projekts
„Förderunterricht für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund“ der Stiftung.
Maßnahmen zum Schwerpunktziel Arbeit und Ausbildung des KI im Kreis Euskirchen
a) Die Kampagne Integration in den Arbeitsmarkt junger Flüchtlinge (s. Ziff. 3.3.3.2)wird
evaluiert (Stand Oktober 2015). Planmäßig wird das Format gemeinsam mit den
Netzwerkpartnern und unter Beachtung der originären Zuständigkeiten in den Jahren
2016/2017 fortgeführt.
Jeder Profiling-Phase (analog zu der erstmalig durchgeführten Kampagne im
August/September 2015) folgen die weiteren Schritte unter Einbindung von institutionellen
Zuständigkeiten und erforderlichen Netzwerkpartnern:
1. Schritt: Deutsch lernen (ca. 6 Monate, teilweise kann Berufsorientierung als
Praktika integriert werden)
2. Schritt: Schulabschluss nachholen / Anerkennung von Schulabschlüssen (teilweise kann
Berufsorientierung integriert werden)
3.Schritt: Berufsorientierung (als Praktika von einigen Wochen bis max. 3 Monaten,
idealerweise innerhalb der ersten zwei Schritte)
4. Schritt: Fokus Ausbildung
b) Enge Kooperation und Schnittstellenmanagement des KI mit der originären Zuständigkeit
im Übergang Schule-Beruf durch die Kommunalen Koordinierung (KoKo) des
Landesprogramms „Kein Abschluss ohne Anschluss“ sowie dem Regionalen Bildungsbüro im
KoBIZ.
11 Abschluss / Ausblick
Das Kommunale Integrationszentrum ist seit seinem Bestehen weniger durch intensiv
betriebene Öffentlichkeitsarbeit als vielmehr durch fruchtbringende Kooperation, Austausch
94
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
auf Augenhöhe mit allen relevanten Akteurinnen und Akteuren im Kreis Euskirchen und
durch sein umfängliches praktisches Tun weithin bekannt.
Die landesweit einmalige Einbindung eines Kommunalen Integrationszentrums in eine
Organisationseinheit wie das Kommunale Bildungs- und Integrationszentrum KoBIZ mit
seinen drei Handlungsfeldern Regionales Bildungsbüro, Kommunale Koordinierung und
Kommunales Integrationszentrum innerhalb des Geschäftsbereichs III der Kreisverwaltung
findet über den Kreis Euskirchen hinaus Beachtung und stößt (bildungs-)regionsweit auf
Interesse, wie Christa Kuhle, Leitende Regierungsschuldirektorin, Bezirksregierung Köln im
Rahmen der vierten Bildungskonferenz 2015 festhält: „Der Kreis Euskirchen hat mit der
Gründung der neuen Organisationseinheit ‚Kommunales Bildungs- und Integrationszentrum‘,
kurz KoBiZ, einen ungewöhnlichen Weg eingeschlagen. Es ist der Versuch, die
Landesprogramme KAoA und KI mit dem Regionalen Bildungsbüro strukturell
zusammenzuführen. Damit ist die Zuversicht verbunden, das Problem der Parallelstrukturen
und der damit verbundenen Schnittstellenproblematik bei der Wurzel zu packen. Auch
andere Regionen im Regierungsbezirk Köln schauen mit Interesse auf die Entwicklung. Unter
dem Dach des Kommunalen Bildungs- und Integrationszentrums (KoBiZ) sind nun KAoA, KI
und das RBB die Säulen, die durch ein gemeinsames Entscheidungsgremium gesteuert
werden. Diesem Entscheidungsgremium gehören knapp 40 Vertreterinnen und Vertreter aus
unterschiedlichen Institutionen und Einrichtungen an. Ich bin sehr gespannt darauf, wie es
diesem großen Steuerungsgremium gelingen wird, sich abzustimmen und tragfähige
Entscheidungen zu treffen, die geeignet sind, Maßnahmen wirklich umzusetzen. Es war und
ist Ihnen hier im Kreis Euskirchen wichtig, dass die bestehenden Zuständigkeiten dabei
erhalten bleiben. Diese Auffassung teile ich ausdrücklich. Voraussetzung dafür ist aber, dass
alle Mitglieder des Gremiums ihr Mandat verantwortlich übernehmen und für
kontinuierliche Information und Abstimmung innerhalb der eigenen Institution
sorgen.“(siehe: www.kreis-euskirchen.de/service/downloads/rb/49_bildkonf_2015_4.pdf)
Die vom KI geplanten Maßnahmen und Projekte sind erfolgreich angelaufen und erreichen
sowohl Menschen mit Migrationshintergrund, Flüchtlinge, Asylbewerberinnen und
Asylbewerber als auch und Einwohnerinnen und Einwohner des Kreises Euskirchen.
Durch die lebendigen Kontakte zu den Bildungseinrichtungen, den Migrantenorganisationen,
den Städten und Gemeinden, den freien Trägern und Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler
wird im Kreis flächendeckend Integration erreicht und gelebt.
Dabei spielen im Kreis Euskirchen insbesondere durch die sich zuspitzende
Flüchtlingssituation die vielen ehrenamtlich engagierten Menschen, die durch ihre gelebte
Willkommenskultur unverzichtbare Akteurinnen und Akteure sind, eine bedeutende Rolle.
Fachliche Unterstützung der Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler wird ein öffentliches
Schwerpunktthema der Zukunft sein.
95
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
Unterstützt wird das KI grundlegend durch die Landeskoordinierungsstelle LaKI in Dortmund,
wo Fortbildungen initiiert, Sprachförderprogramme entwickelt und neue Themenfelder
gemeinsam erschlossen werden.
Das letzte Quartal des Jahres 2015 nutzt das KI insbesondere zur Perspektivenentwicklung
und Zieldefinition aller Projekte. Konkrete Einzelziele zu allen im Integrationsbericht
beschriebenen Projekten werden im Rahmen der KoBIZ-Jahresberichterstattung 2015
benannt (geplante Veröffentlichung: I Quartal 2016).
96
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
12 Das Team KI mit den jeweiligen Aufgabenschwerpunkten
Henrike Berners
Integrationsbeauftragte, Leitung des KI (seit Mai 2015)
Interkulturelle Öffnung, Netzwerk Vielfalt und Integration, Gremienarbeit, Inklusion
02251 15331
henrike.berners@kreis-euskirchen.de
Ilhan Güngör
Stellv. Leitung, Seiteneinsteigerberatung, Herkunftssprachlicher Unterricht
02251 15503
ilhan.guengoer@kreis-euskirchen.de
Annette Bahner
Rucksack KiTa-GS, Arbeit mit Migrantinnen, Krisenintervention
02251 15336
annette.bahner@kreis-euskirchen.de
Jutta Bernardy
SmiLe Projekt, Seiteneinsteiger, QuisS
02251 15697
jutta.bernardy@kreis-euskirchen.de
Roland Kuhlen
Flüchtlingsarbeit, Wegweiser für Migrantinnen, Gesundheitswegweiser
02251 15538
roland.kuhlen@kreis-euskirchen.de
Vera Secker
Controlling, Sozialplanung
02251 15535
vera.secker@kreis.euskirchen.de
Irina Ruppel
Backoffice
02251 15504
irina.ruppel@kreis-euskirchen.de
Nina Göhr
Praktikantin
02251 15504
Dr. Rudolfo Valentino
Leitung (Januar 2014 bis Februar 2015)
97
„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen
13 Bibliografie
EMPIRICA (Hrsg.): Sozialbericht für den Kreis Euskirchen, Bonn, Januar 2014.
Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): Mädchen mit
Migrationshintergrund und sportliches Engagement, Berlin 2004.
Bündnis für Toleranz und Zivilcourage - gegen Gewalt und Fremdenfeindlichkeit des Rates
der Kreisstadt Euskirchen, http://euskirchen.de, 15.12.2011.
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