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Verwaltungsergänzung (Freies WLAN-Angebot über Freifunk im Kreis Euskirchen hier: Antrag der Fraktionen von SPD und CDU)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
146 kB
Datum
07.03.2016
Erstellt
25.02.16, 14:46
Aktualisiert
25.02.16, 14:46
Verwaltungsergänzung (Freies WLAN-Angebot über Freifunk im Kreis Euskirchen
hier: Antrag der Fraktionen von SPD und CDU) Verwaltungsergänzung (Freies WLAN-Angebot über Freifunk im Kreis Euskirchen
hier: Antrag der Fraktionen von SPD und CDU)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 4 / A 84/2015 Datum: 22.02.2016 Freies WLAN-Angebot über Freifunk im Kreis Euskirchen hier: Antrag der Fraktionen von SPD und CDU 1. Sachstand im Gesetzgebungsverfahren In der ersten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes in der 143. Sitzung des Bundestages am 03.12.2015 (DS 18/6745) wurde die Überweisung in folgende Gremien beschlossen: Ausschuss für Wirtschaft und Energie Innenausschuss Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Ausschuss für Tourismus Ausschuss für Kultur und Medien Ausschuss Digitale Agenda. Der Presse ist zu entnehmen, dass insbesondere die Regelungen zur Störerhaftung, die in der Z 2 / A84/2015 erläutert wurden, kontrovers diskutiert werden. Mit der Verabschiedung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes ist aufgrund der Verweisung in die v.g. Ausschüsse nicht vor Sommer 2016 zu rechnen. In der nachfolgend dargestellten möglichen Verfahrensweise zum Ausbau eines für den Nutzer kostenfreien WLAN wird daher von einer Lösung ausgegangen, bei der nicht der Kreis, sondern der Provider Betreiber des HotSpots ist. Damit wären die rechtlichen Unsicherheiten bezüglich einer möglichen Störerhaftung vom Kreis abgewendet. 2. Ausbau eines für den Nutzer kostenfreien WLAN a) im Kreishaus Euskirchen Der dargestellten Konzeption liegt zugrunde, dass ein WLAN-Zugang in den hoch frequentierten Wartebereichen für Kunden geschaffen werden sollte. In den Gebäudetrakten des Kreishauses sind -ergänzend zu dem im Foyer bereits vorhanden- 3 weitere Zugangspunkte vorgesehen: - 2 Zugangspunkte in den Wartebereichen des Traktes C (Anbau) und - 1 Zugangspunkt im Wartebereich des Traktes B (Abt. Gesundheit). Nach den ersten Angeboten / Kostenschätzungen entstehen dabei folgende Aufwendungen: • • Betrieb der Infrastruktur inkl. gesondertem Internetzugang Laufende Kosten 119,- € monatlich Hardware zum Betrieb des kostenfreien WLAN 2.380 € einmalig, drei WLAN Access Points inkl. Verkabelung und Montage Da entsprechende Haushaltsmittel in den derzeitigen Planungen nicht enthalten waren, sind für das Haushaltsjahr 2016 Mittel in Höhe von investiv 2380,- € und konsumtiv 1428,- € über die Veränderungsliste aufzunehmen. -2Der Realisierungszeitraum wird nach Haushaltsgenehmigung, also voraussichtlich im 2. Halbjahr 2016 möglich sein und ca. 3 Monate in Anspruch nehmen. b) Altes Rathaus, Innenstadt Euskirchen Zur Unterstützung des Ausbaus des Freifunknetzes in der Euskirchener Innenstadt konnte inzwischen eine mündliche Vereinbarung mit der Stadtverwaltung Euskirchen erzielt werden. Hierzu wird die Stadt das Gebäude mit einer separaten DSL-Leitung ausstatten und alles Notwendige veranlassen, damit dieser Standort künftig an das Freifunknetz in Euskirchen angebunden werden kann. Da das Netz damit dann auch künftig allen Besuchern der Kreis-VHS zur Verfügung steht, wird sich der Kreis bereit erklären, dauerhaft die hälftigen Jahreskosten zu übernehmen. Hierüber wird zu gegebener Zeit eine entsprechende Vereinbarung geschlossen. Die hälftigen Jahreskosten (DSL-Leitung und Router) werden - analog zu den uns vorliegenden Angeboten - auf ca. 500,- € geschätzt. Da entsprechende Haushaltsmittel in den derzeitigen Planungen nicht enthalten waren, sind Mittel in Höhe von konsumtiv 500,- € über die Veränderungsliste aufzunehmen. c) Berufskollegs in Euskirchen und Kall An beiden Berufskollegs wird bereits mit modernen Medien unterrichtet. Die Vermittlung von Medienkompetenz ist ein fester Bestandteil der schulischen Bildung. Die Einbeziehung von Internet-Anwendungen in den Unterricht geschieht über EDV-gestützte pädagogische Plattformen. Dafür gibt es an beiden Berufskollegs sowohl den kabelgebundenen Internet-Zugang wie auch den Zugang über WLAN in einzelnen Klassenräumen. Aus pädagogischer Sicht und aus Gründen der Datensicherheit und des Datenschutzes ist es dabei unabdingbar, dass die Netzwerkstruktur von der Schule eigenständig administriert werden kann. Das bezieht sich auf die Bereitstellung ausgewählter pädagogischer Inhalte, die Reglementierung der zur Verfügung stehenden Bandbreite sowie auf die praktische Internet-Nutzung im Unterricht. Beide Schulen verfügen dazu bereits über die entsprechenden Schulnetzwerke. Dagegen können die genannten Voraussetzungen über das Angebot des Vereins "Freifunk" nicht gewährleistet werden, so dass dieses für die Nutzung im Schulbetrieb zu Unterrichtszwecken nicht in Betracht kommt. Freies WLAN käme somit allenfalls für außerunterrichtliche Anwendungen der Schüler etwa in Pausenzeiten, vor und nach dem Unterricht in Betracht. Dazu haben beide Schulleitungen und auch die schulische Medienberaterin für den Kreis Euskirchen Stellung genommen. Sie geben zu bedenken, dass bei vielen Eltern die Sorge besteht, die Gesundheit ihrer Kinder werde durch die Strahlung des WLAN beeinträchtigt. Auch wird die Gefahr gesehen, dass Schüler auf dem Schulgelände unkontrolliert Inhalte aus dem Internet herunterladen, die den Bestimmungen des Jugendschutzes widersprechen oder sogar strafbar sind. Aus diesen Gründen wird der Ausbau des freien WLAN an den Schulen nicht favorisiert. d) Rathaus Schleiden - Nebenstelle Zulassung Die Stadt Schleiden hat bereits ein freies WLAN installiert, das auch für die Besucher der Zulassungsstelle kostenfrei nutzbar ist. Insofern sind hierfür keine weiteren Planungen erforderlich. gez. i. V. Poth ______________________ Landrat