Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
146 kB
Datum
07.03.2016
Erstellt
25.02.16, 14:46
Aktualisiert
25.02.16, 14:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 4 / A 84/2015
Datum: 22.02.2016
Freies WLAN-Angebot über Freifunk im Kreis Euskirchen
hier: Antrag der Fraktionen von SPD und CDU
1. Sachstand im Gesetzgebungsverfahren
In der ersten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten
Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes in der 143. Sitzung des Bundestages am
03.12.2015 (DS 18/6745) wurde die Überweisung in folgende Gremien beschlossen:
Ausschuss für Wirtschaft und Energie
Innenausschuss
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur
Ausschuss für Tourismus
Ausschuss für Kultur und Medien
Ausschuss Digitale Agenda.
Der Presse ist zu entnehmen, dass insbesondere die Regelungen zur Störerhaftung, die in der Z 2 /
A84/2015 erläutert wurden, kontrovers diskutiert werden. Mit der Verabschiedung des Zweiten
Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes ist aufgrund der Verweisung in die v.g. Ausschüsse
nicht vor Sommer 2016 zu rechnen.
In der nachfolgend dargestellten möglichen Verfahrensweise zum Ausbau eines für den Nutzer
kostenfreien WLAN wird daher von einer Lösung ausgegangen, bei der nicht der Kreis, sondern der
Provider Betreiber des HotSpots ist. Damit wären die rechtlichen Unsicherheiten bezüglich einer
möglichen Störerhaftung vom Kreis abgewendet.
2. Ausbau eines für den Nutzer kostenfreien WLAN
a) im Kreishaus Euskirchen
Der dargestellten Konzeption liegt zugrunde, dass ein WLAN-Zugang in den hoch frequentierten
Wartebereichen für Kunden geschaffen werden sollte.
In den Gebäudetrakten des Kreishauses sind -ergänzend zu dem im Foyer bereits vorhanden- 3
weitere Zugangspunkte vorgesehen:
- 2 Zugangspunkte in den Wartebereichen des Traktes C (Anbau) und
- 1 Zugangspunkt im Wartebereich des Traktes B (Abt. Gesundheit).
Nach den ersten Angeboten / Kostenschätzungen entstehen dabei folgende Aufwendungen:
•
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Betrieb der Infrastruktur inkl. gesondertem Internetzugang
Laufende Kosten 119,- € monatlich
Hardware zum Betrieb des kostenfreien WLAN
2.380 € einmalig, drei WLAN Access Points inkl. Verkabelung und Montage
Da entsprechende Haushaltsmittel in den derzeitigen Planungen nicht enthalten waren, sind für das
Haushaltsjahr 2016 Mittel in Höhe von investiv 2380,- € und konsumtiv 1428,- € über die
Veränderungsliste aufzunehmen.
-2Der Realisierungszeitraum wird nach Haushaltsgenehmigung, also voraussichtlich im 2. Halbjahr
2016 möglich sein und ca. 3 Monate in Anspruch nehmen.
b) Altes Rathaus, Innenstadt Euskirchen
Zur Unterstützung des Ausbaus des Freifunknetzes in der Euskirchener Innenstadt konnte inzwischen
eine mündliche Vereinbarung mit der Stadtverwaltung Euskirchen erzielt werden. Hierzu wird die
Stadt das Gebäude mit einer separaten DSL-Leitung ausstatten und alles Notwendige veranlassen,
damit dieser Standort künftig an das Freifunknetz in Euskirchen angebunden werden kann. Da das
Netz damit dann auch künftig allen Besuchern der Kreis-VHS zur Verfügung steht, wird sich der Kreis
bereit erklären, dauerhaft die hälftigen Jahreskosten zu übernehmen. Hierüber wird zu gegebener
Zeit eine entsprechende Vereinbarung geschlossen.
Die hälftigen Jahreskosten (DSL-Leitung und Router) werden - analog zu den uns vorliegenden
Angeboten - auf ca. 500,- € geschätzt.
Da entsprechende Haushaltsmittel in den derzeitigen Planungen nicht enthalten waren, sind Mittel in
Höhe von konsumtiv 500,- € über die Veränderungsliste aufzunehmen.
c) Berufskollegs in Euskirchen und Kall
An beiden Berufskollegs wird bereits mit modernen Medien unterrichtet. Die Vermittlung von
Medienkompetenz ist ein fester Bestandteil der schulischen Bildung.
Die Einbeziehung von Internet-Anwendungen in den Unterricht geschieht über EDV-gestützte
pädagogische Plattformen. Dafür gibt es an beiden Berufskollegs sowohl den kabelgebundenen
Internet-Zugang wie auch den Zugang über WLAN in einzelnen Klassenräumen.
Aus pädagogischer Sicht und aus Gründen der Datensicherheit und des Datenschutzes ist es dabei
unabdingbar, dass die Netzwerkstruktur von der Schule eigenständig administriert werden kann. Das
bezieht sich auf die Bereitstellung ausgewählter pädagogischer Inhalte, die Reglementierung der zur
Verfügung stehenden Bandbreite sowie auf die praktische Internet-Nutzung im Unterricht. Beide
Schulen verfügen dazu bereits über die entsprechenden Schulnetzwerke.
Dagegen können die genannten Voraussetzungen über das Angebot des Vereins "Freifunk" nicht
gewährleistet werden, so dass dieses für die Nutzung im Schulbetrieb zu Unterrichtszwecken nicht in
Betracht kommt.
Freies WLAN käme somit allenfalls für außerunterrichtliche Anwendungen der Schüler etwa in
Pausenzeiten, vor und nach dem Unterricht in Betracht.
Dazu haben beide Schulleitungen und auch die schulische Medienberaterin für den Kreis Euskirchen
Stellung genommen. Sie geben zu bedenken, dass bei vielen Eltern die Sorge besteht, die
Gesundheit ihrer Kinder werde durch die Strahlung des WLAN beeinträchtigt. Auch wird die Gefahr
gesehen, dass Schüler auf dem Schulgelände unkontrolliert Inhalte aus dem Internet herunterladen,
die den Bestimmungen des Jugendschutzes widersprechen oder sogar strafbar sind.
Aus diesen Gründen wird der Ausbau des freien WLAN an den Schulen nicht favorisiert.
d) Rathaus Schleiden - Nebenstelle Zulassung
Die Stadt Schleiden hat bereits ein freies WLAN installiert, das auch für die Besucher der
Zulassungsstelle kostenfrei nutzbar ist. Insofern sind hierfür keine weiteren Planungen erforderlich.
gez. i. V. Poth
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Landrat