Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
18 kB
Datum
14.10.2008
Erstellt
02.12.08, 06:47
Aktualisiert
02.12.08, 06:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 14.10.2008
21.9
Ergänzungssatzung E.-Borr, Am Mittelpfad;
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss (Drs.Nr. 482/2008)
Der Antrag der Fraktion Bündnis´90/Die Grünen wird abgelehnt mit
3 Ja-Stimme(n), 27 Gegenstimme(n), 19 Stimmenthaltung(en)
I.
I.1
Über die während der Offenlage gem. § 13 Abs. 1 Nr. 2 bzw. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 in der zuletzt gültigen Fassung vorgebrachten
Anregungen wird wie folgt entschieden:
Landesbetrieb Straßenbau NRW, Jülicher Ring 101 – 103, 53879 Euskirchen
Der Forderung des Landesbetriebs, sicher zu stellen, dass die Erschließung
weiterhin über die Straße Am Mittelpfad erfolgt und kein Schleichverkehr über
andere Wege zur L 181 entsteht, wird zur Kenntnis genommen. Maßnahmen sind
diesbezüglich nicht zu ergreifen, da ein Ausbau der unbefestigten Feldwege nicht
vorgesehen ist. Die Entstehung von neuem Schleichverkehr zur Landesstraße ist somit
nicht zu erwarten.
Die öffentliche Erschließungsstraße „Am Mittelpfad“ endet zudem bereits vor der
Satzungsgrenze und geht im weiteren Verlauf in den Wirtschaftsweg über.
I. 2
Deutsche Telekom AG, TINL West PT 22, Innere Kanalstraße 98, 50672 Köln
Die Telekom weist darauf hin, dass zur Sicherstellung der rechtzeitigen Versorgung mit
Telekommunkationsanschlüssen
der
Beginn
und
der
Ablauf
von
Erschließungsmaßnahmen im Planbereich so früh wie möglich (mind. 3 Monate vor
Baubeginn) mitgeteilt werden sollten.
Der Hinweis wird im Rahmen der Ausbauplanung berücksichtigt.
I. 3
Erftverband, Pfaffendorfer Weg 42, 50126 Bergheim 1
Die Satzung wird um den angeregten Hinweis auf flurnahe Grundwasserstände
ergänzt.
Ebenso wird der Anregung des Erftverbandes gefolgt und die Empfehlung zur
Sammlung und Nutzung des Regenwassers (Garten- sowie Freianlagenbewässerung, Speisung eines Teiches, etc.) im Satzungstext aufgenommen.
Zur Verminderung des Eingriffs (Bebauung) ist im Satzungsentwurf bereits festgesetzt,
dass Garagenvorfahrten, Stellplätze und Hofflächen nur mit teildurchlässigen
Materialien (z. B. Rasengittersteinen, Rasenfugen oder Schotterrasen) offenfugig
herzustellen sind.
I. 4
Verbandswasserwerk, Walramstr.12, 53879 Euskirchen
Um den überplanten Bereich zu erschließen, muss die vorhandene Versorgungsleitung
in der Straße Am Mittelpfad entsprechend verlängert werden.
Der Hinweis des Verbandswasserwerkes bezüglich frühzeitiger Planung und
Abstimmung wird an den Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt als
Straßenbauträger geleitet.
I. 5
Bezirksregierung Köln, 50606 Köln, (Amt für Agrarordnung)
Die Bezirksregierung weist darauf hin, dass die Restfläche des Flurstücks 104, Flur 3,
Gemarkung Borr, weiterhin für die Landwirtschaft erschlossen sein muss.
Das betreffende Grundstück grenzt unmittelbar an ein weiteres Grundstück des
gleichen Eigentümers. Da davon auszugehen ist, dass beide Flächen gemeinsam
bewirtschaftet werden, ist die Erschließung über das angrenzende Flurstück
gewährleistet.
I. 6
Ralf Wings, Am Mittelpfad 18, 50374 Erftstadt – Borr
Den Anregungen von Herrn Wings kann entsprochen werden.
Beschluss der Sitzung des Rates vom 14.10.2008
I. 7
Seite 2
Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat, 50124 Bergheim
Der Rhein-Erft-Kreis regt an, die bisher vorgesehene 5 m tiefe Ausgleichsfläche durch
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 14.10.2008
Seite 3