Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
99 kB
Datum
10.03.2016
Erstellt
02.03.16, 12:03
Aktualisiert
02.03.16, 12:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 180/2015
09.12.2015
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
10.03.2016
Antrag der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e. V., Zeißstraße 1, 50126 Bergheim,
auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Umbaus und der Ausstattung einer
Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in
53894 Mechernich-Glehn, Frohnhofstraße 8
Sachbearbeiterin: Frau Kremer
Tel.: 625
Abt.: 51.4
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
x
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt: 365 01
Zeile: 28
(Ermächtigungsübertragung)
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e. V.,
Zeißstraße 1, 50126 Bergheim, zu den Kosten des Umbaus und der Ausstattung einer Gruppe des
Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53894 Mechernich-Glehn,
Frohnhofstraße 8, einen Zuschuss in Höhe von 72.000,00 zu gewähren.
-2-
Begründung:
Die Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e. V., Zeißstraße 1, 50126 Bergheim, bittet mit Antrag
vom 15.01.2015 um Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Umbaus und der Ausstattung
einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53894
Mechernich-Glehn, Frohnhofstraße 8.
Es sollen 6 Plätze für unter dreijährige Kinder geschaffen werden.
Der Kreis übernimmt aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 20.07.2011 (V 193) für Investitionen
und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren
nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 den vom Land
anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrag.
Die Kosten belaufen sich lt. Antrag der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e. V., Zeißstraße 1,
50126 Bergheim, auf 78.000,00 €.
Gem. Ziffer 4.4.1.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei
Jahren ergibt sich ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 72.000,00 €.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
78.000,00 €
1. Gesamtkosten
2. Landeszuschuss im Rahmen der
Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018
3. Kreiszuschuss
4. Trägeranteil
64.800,00 €
7.200,00 €
6.000,00 €
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)