Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
73 kB
Datum
18.11.2015
Erstellt
02.11.15, 12:01
Aktualisiert
02.11.15, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Z 3/ A 80/2015
16.10.2015
Einrichtung einer zusätzlichen Busverbindung auf der Linie 985 zwischen Brühl und
Euskirchen
Wie bereits in der Ausschusssitzung am 02.09.2015 mündlich durch die Verwaltung dargestellt, hatte
die Verwaltung beim NVR angeregt, eine morgendliche Leerfahrt auf der Eifelstrecke aus Richtung
Köln als Regelfahrt zu nutzen und damit die bestehende Forderung des Kreises nach Einrichtung
einer Frühfahrt zu erfüllen.
Seitens der Vertreter des Kreises in der Zweckverbandsversammlung des NVR wurde diese
Anregung unterstützt. Nachdem der NVR zunächst positive Signale ausgesendet hatte (eine
umlaufbedingte Leerfahrt verursacht deutlich geringere Kosten als eine Regelfahrt), plädiert der NVR
mit Schreiben vom 05.10.2015 (Anlage 1) dafür, den Wunsch zunächst zurückzustellen.
Dies vor dem Hintergrund, dass die Leerfahrt voraussichtlich in 2016 umlaufbedingt wegfallen wird
und eine dauerhafte Bereitstellung dieser Fahrt wegen der unsicheren Mittelausstattung des NVR und
der großen finanziellen Auswirkung auf den NVR derzeit nicht sichergestellt werden kann.
Die Verwaltung schlägt vor, die Zurückstellung zur Kenntnis zu nehmen, aber gleichzeitig zu fordern,
bei Vorliegen neuer Erkenntnisse über Mittelverteilung und –ausstattung des NVR die Prüfung wieder
aufzunehmen und eine Umsetzung zum Fahrplanwechsel im Dezember 2016 anzustreben.
Zu entscheiden war nun, ob bis zu einer (für den Kreis Euskirchen kostenneutralen) Lösung über ein
SPNV-Angebot übergangsweise eine Linienbus-Frühfahrt auf der Linie 985 eingerichtet werden sollte.
Die Zustimmungen der Gemeinde Weilerswist und der Stadt Euskirchen für einen einjährigen
Testbetrieb liegen vor.
Die Verwaltung hat mit der RVK abgestimmt, welche Uhrzeit unter Berücksichtigung der
Umlaufplanung und möglicher Anschlussbeziehungen sinnvoll wäre und sich für eine Fahrt mit
Ankunft um 5:55 Uhr in Euskirchen entschieden (Fahrplan – s. Anlage 2). Die Bedienung soll
montags bis freitags erfolgen, da sich das zusätzliche Angebot an Berufstätige richtet. Zudem wurde
der Linienverlauf auf den Abschnitt Weilerswist – Euskirchen (und nicht Brühl – Euskirchen) begrenzt,
um eine ggf. zeitintensive Abstimmung mit dem benachbarten Aufgabenträger Rhein-Erft-Kreis zu
vermeiden. Zudem sind keine Bedarfsmeldungen aus dem Raum Brühl bekannt.
Da die Deadline für den Fahrplanwechsel im Dezember bereits am 16.10.2015 und damit vor den
nächsten terminierten Sitzungen der Kreisgremien abläuft, hat die Verwaltung den Vorschlag auf
Einrichtung der o.a. zusätzlichen Fahrt in die Fraktionsvorsitzendenkonferenz am 15.10.2015
eingebracht. Dort wurde dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt, so dass die Verwaltung die RVK
fristgemäß entsprechend beauftragen konnte. Weiterhin ist die RVK aufgefordert, die
Nachfrageentwicklung anhand von Fahrgastzählungen zu belegen.
Der Fachausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten. Der Antrag A 80/ 2015 ist damit als
abgeschlossen zu betrachten.
gez. i.V.
Poth