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Verwaltungsergänzung (Einrichtung einer zusätzlichen Busverbindung auf der Linie 985 zwischen Brühl und Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
73 kB
Datum
18.11.2015
Erstellt
02.11.15, 12:01
Aktualisiert
02.11.15, 12:01
Verwaltungsergänzung (Einrichtung einer zusätzlichen Busverbindung auf der Linie 985 zwischen Brühl und Euskirchen)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Z 3/ A 80/2015 16.10.2015 Einrichtung einer zusätzlichen Busverbindung auf der Linie 985 zwischen Brühl und Euskirchen Wie bereits in der Ausschusssitzung am 02.09.2015 mündlich durch die Verwaltung dargestellt, hatte die Verwaltung beim NVR angeregt, eine morgendliche Leerfahrt auf der Eifelstrecke aus Richtung Köln als Regelfahrt zu nutzen und damit die bestehende Forderung des Kreises nach Einrichtung einer Frühfahrt zu erfüllen. Seitens der Vertreter des Kreises in der Zweckverbandsversammlung des NVR wurde diese Anregung unterstützt. Nachdem der NVR zunächst positive Signale ausgesendet hatte (eine umlaufbedingte Leerfahrt verursacht deutlich geringere Kosten als eine Regelfahrt), plädiert der NVR mit Schreiben vom 05.10.2015 (Anlage 1) dafür, den Wunsch zunächst zurückzustellen. Dies vor dem Hintergrund, dass die Leerfahrt voraussichtlich in 2016 umlaufbedingt wegfallen wird und eine dauerhafte Bereitstellung dieser Fahrt wegen der unsicheren Mittelausstattung des NVR und der großen finanziellen Auswirkung auf den NVR derzeit nicht sichergestellt werden kann. Die Verwaltung schlägt vor, die Zurückstellung zur Kenntnis zu nehmen, aber gleichzeitig zu fordern, bei Vorliegen neuer Erkenntnisse über Mittelverteilung und –ausstattung des NVR die Prüfung wieder aufzunehmen und eine Umsetzung zum Fahrplanwechsel im Dezember 2016 anzustreben. Zu entscheiden war nun, ob bis zu einer (für den Kreis Euskirchen kostenneutralen) Lösung über ein SPNV-Angebot übergangsweise eine Linienbus-Frühfahrt auf der Linie 985 eingerichtet werden sollte. Die Zustimmungen der Gemeinde Weilerswist und der Stadt Euskirchen für einen einjährigen Testbetrieb liegen vor. Die Verwaltung hat mit der RVK abgestimmt, welche Uhrzeit unter Berücksichtigung der Umlaufplanung und möglicher Anschlussbeziehungen sinnvoll wäre und sich für eine Fahrt mit Ankunft um 5:55 Uhr in Euskirchen entschieden (Fahrplan – s. Anlage 2). Die Bedienung soll montags bis freitags erfolgen, da sich das zusätzliche Angebot an Berufstätige richtet. Zudem wurde der Linienverlauf auf den Abschnitt Weilerswist – Euskirchen (und nicht Brühl – Euskirchen) begrenzt, um eine ggf. zeitintensive Abstimmung mit dem benachbarten Aufgabenträger Rhein-Erft-Kreis zu vermeiden. Zudem sind keine Bedarfsmeldungen aus dem Raum Brühl bekannt. Da die Deadline für den Fahrplanwechsel im Dezember bereits am 16.10.2015 und damit vor den nächsten terminierten Sitzungen der Kreisgremien abläuft, hat die Verwaltung den Vorschlag auf Einrichtung der o.a. zusätzlichen Fahrt in die Fraktionsvorsitzendenkonferenz am 15.10.2015 eingebracht. Dort wurde dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt, so dass die Verwaltung die RVK fristgemäß entsprechend beauftragen konnte. Weiterhin ist die RVK aufgefordert, die Nachfrageentwicklung anhand von Fahrgastzählungen zu belegen. Der Fachausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten. Der Antrag A 80/ 2015 ist damit als abgeschlossen zu betrachten. gez. i.V. Poth