Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
86 kB
Datum
18.11.2015
Erstellt
04.11.15, 12:02
Aktualisiert
04.11.15, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 107/2015
27.10.2015
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
18.11.2015
Ergebnis des Einplanungsgespräches 2015
Am 29.09.2015 fand bei der Bezirksregierung Köln das Einplanungsgespräch für straßenbauliche
Fördermaßnahmen statt.
Die disponierbaren Zuwendungsmittel für Neueinplanungen haben sich für 2016 erneut reduziert.
Eine Anschlussfinanzierung für das bis Ende 2019 auslaufende Förderprogramm besteht weiterhin
nicht. Einplanungen von Maßnahmen wurden dementsprechend generell nur für das Jahr 2016
vorgenommen. Seitens der Bezirksregierung wurde zur Bedarfsermittlung jedoch wieder eine interne
Liste mit fiktiven Einplanungsjahren geführt.
Das Ergebnis des Gesprächs ist in der beigefügten Tabelle der Anlage 1 dargestellt. Die Spalte der
Einplanungsjahre mit Jahreszahlen nach 2016 kann aufgrund des o.g. Sachverhaltes jedoch nur als
Wunschliste ohne Verbindlichkeit betrachtet werden.
Im Rahmen des Einplanungsgespräches wurden durch den Kreis Euskirchen die K 34 in der
Ortsdurchfahrt Frohngau und die K 34 in der Ortsdurchfahrt Harzheim als vordringliche Maßnahmen
mit einer Realisierung in 2016 vorgebracht. Lediglich für Harzheim wurde durch das Land eine
Finanzierung in 2016 zur weiteren Prüfung vorgemerkt. Eine bindende Aussage ist erst nach der
Entscheidung des Regionalrates zu erwarten.
Zusammenfassend muss konstatiert werden, dass keine verbindliche Neueinplanung für den Kreis
Euskirchen erwirkt werden konnte. Der Ausblick der Landesvertreter auf die kommenden Jahre lässt
derzeit keinen Optimismus zu. Dem gegenüber stehen die geplanten Investitionen der
Kreisverwaltung der nächsten 5 Jahren in Höhe von 30,5 Mio. €, die auf der Erwartung von
Bewilligungen in Höhe von 18,3 Mio. € gründen.
Im Rahmen des Einplanungsgespräches wurde der Unmut über fehlende Anschlussregelungen und
der dringende Bedarf weitere Finanzhilfen zum Erhalt der Verkehrsinfrastruktur durch die
Kreisverwaltung vorgetragen. Sofern eine Einigung zwischen Bund und Ländern über eine
Anschlussregelung zum Entflechtungsgesetz nicht erfolge, müssten gegebenenfalls wie in anderen
Bundesländern Regelungen auf Landesebene getroffen werden.
Aufgrund bislang fehlender politischer Entscheidungen konnten hierzu keine konkreten Aussagen
durch die Vertreter der Landesregierung getroffen werden.
-2Es wird seitens der Fachabteilung insofern weiterhin dringender Handlungsbedarf gesehen ggf. auch
über die Kommunalverbände auf eine Anschlussregelung zur derzeitigen Förderung des kommunalen
Straßenbaus politisch hinzuwirken.
gez.
i.V.
Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)