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Info GB (Ergebnis des Einplanungsgespräches 2015)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
86 kB
Datum
18.11.2015
Erstellt
04.11.15, 12:02
Aktualisiert
04.11.15, 12:02
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 107/2015 27.10.2015 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 18.11.2015 Ergebnis des Einplanungsgespräches 2015 Am 29.09.2015 fand bei der Bezirksregierung Köln das Einplanungsgespräch für straßenbauliche Fördermaßnahmen statt. Die disponierbaren Zuwendungsmittel für Neueinplanungen haben sich für 2016 erneut reduziert. Eine Anschlussfinanzierung für das bis Ende 2019 auslaufende Förderprogramm besteht weiterhin nicht. Einplanungen von Maßnahmen wurden dementsprechend generell nur für das Jahr 2016 vorgenommen. Seitens der Bezirksregierung wurde zur Bedarfsermittlung jedoch wieder eine interne Liste mit fiktiven Einplanungsjahren geführt. Das Ergebnis des Gesprächs ist in der beigefügten Tabelle der Anlage 1 dargestellt. Die Spalte der Einplanungsjahre mit Jahreszahlen nach 2016 kann aufgrund des o.g. Sachverhaltes jedoch nur als Wunschliste ohne Verbindlichkeit betrachtet werden. Im Rahmen des Einplanungsgespräches wurden durch den Kreis Euskirchen die K 34 in der Ortsdurchfahrt Frohngau und die K 34 in der Ortsdurchfahrt Harzheim als vordringliche Maßnahmen mit einer Realisierung in 2016 vorgebracht. Lediglich für Harzheim wurde durch das Land eine Finanzierung in 2016 zur weiteren Prüfung vorgemerkt. Eine bindende Aussage ist erst nach der Entscheidung des Regionalrates zu erwarten. Zusammenfassend muss konstatiert werden, dass keine verbindliche Neueinplanung für den Kreis Euskirchen erwirkt werden konnte. Der Ausblick der Landesvertreter auf die kommenden Jahre lässt derzeit keinen Optimismus zu. Dem gegenüber stehen die geplanten Investitionen der Kreisverwaltung der nächsten 5 Jahren in Höhe von 30,5 Mio. €, die auf der Erwartung von Bewilligungen in Höhe von 18,3 Mio. € gründen. Im Rahmen des Einplanungsgespräches wurde der Unmut über fehlende Anschlussregelungen und der dringende Bedarf weitere Finanzhilfen zum Erhalt der Verkehrsinfrastruktur durch die Kreisverwaltung vorgetragen. Sofern eine Einigung zwischen Bund und Ländern über eine Anschlussregelung zum Entflechtungsgesetz nicht erfolge, müssten gegebenenfalls wie in anderen Bundesländern Regelungen auf Landesebene getroffen werden. Aufgrund bislang fehlender politischer Entscheidungen konnten hierzu keine konkreten Aussagen durch die Vertreter der Landesregierung getroffen werden. -2Es wird seitens der Fachabteilung insofern weiterhin dringender Handlungsbedarf gesehen ggf. auch über die Kommunalverbände auf eine Anschlussregelung zur derzeitigen Förderung des kommunalen Straßenbaus politisch hinzuwirken. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)