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Beschlusstext (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung zur Durchführung der Abwasserbeseitigung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2004)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
8,9 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung zur Durchführung der Abwasserbeseitigung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2004) Beschlusstext (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung zur Durchführung der Abwasserbeseitigung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2004)

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STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Dienstag, den 18.11.2003. Sitzungsbeginn: 17:31 Uhr Sitzungsende: 18:37 Uhr TOP Betreff 3. Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung zur Durchführung der Abwasserbeseitigung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2004 Herr Heinen erklärt, dass es in diesem Jahr im Gegensatz zum vergangenen Jahr leider nicht gegeben sei, auch Gebührensenkungen beschließen zu können. An den vorgelegten Zahlen aus den Gebührenbedarfsberechnungen könne man seitens der Politik allerdings nichts ändern. Er führt weiter aus, dass sich vorliegend lediglich eine geringe Anhebung ergeben habe. Man habe innerhalb der Fraktion aber die Frage aufgeworfen, wie das Regenwasser zu behandeln sei, welches in einer Zisterne gesammelt werde. Wenn das Wasser für den Garten genutzt werde, sei dies unproblematisch. Wenn es darüber hinaus aber auch z.B. für die Toilettenspülung benutzt werde, dann belaste es schließlich auch die Abwasserbeseitigung. Die sog. gesplittete Abwassergebühr sei hier wohl ein möglicher Weg. Es stelle sich aber die Frage, ob für diese Fälle der enorme Aufwand der Einführung des Splitting-Systems gerechtfertigt sei. Herr Druch führt aus, dass Gebührensteigerungen grundsätzlich nicht zu begrüßen seien, es sich hier aber tatsächlich nur um eine geringe Erhöhung handele. Es sei festzustellen, dass insgesamt weniger Wasser verbraucht werde, was auf einen vernünftigen Umgang mit Wasser durch die Bevölkerung schließen lasse. Er erklärt zudem, dass man sich in absehbarer Zeit mit Gebührensplitting befassen müsse, derzeit die jetzige Regelung aber noch tragbar sei. Hinsichtlich der Nutzung von Zisternen weist er darauf hin, dass die Eigentümer verpflichtet seien, einen Zähler zwischen zu schalten, wenn sie dieses Wasser für Waschmaschine oder Toilette nutzen. Frau Köcher erklärt, dass es sogar anzeigepflichtig sei, wenn eine Zisternennutzung vorliege. In diesem Zusammenhang biete sich sodann eine Überprüfung an, ob ein Zwischenzähler vorhanden sei. Auf die Frage des Herrn Mitter, ob im nächsten Jahr eine erneute Erhöhung der Kosten durch den Erftverband zu erwarten sei, entgegnet Erster Beigeordneter Koerdt, dass für 2004 beim Erftverband derzeit keine Investitionen geplant seien, welche die Kosten derart ansteigen ließen. Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, der Gebührenbedarfsberechnung über die Durchführung der Abwasserbeseitigung für das Haushaltsjahr 2004 zuzustimmen. Die Gebührenbedarfsberechnung ist Bestandteil dieser Niederschrift und als Anlage 1 beigefügt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)