Daten
Kommune
Kall
Größe
14 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
1/2005
17.01.2005
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
TOP
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
2
26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall
in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB
(betr. Windkraftkonzentrationszone)
a) Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 13 Abs. 2 BauGB in
Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat,
a)
b)
die Aufstellung der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall
in Form einer vereinfachten Änderung (§ 13 BauG) gem. § 2 Abs. 1 BauGB,
die öffentliche Auslegung der vorgenannten vereinfachten Änderung einschließlich
Begründung gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2
BauGB
zu beschließen.
Pangeltungsbereich:
Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist die Ausweisung der Konzentrationszone für die
Errichtung von Windkraftanlagen gem. Darstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall. Der Änderungsbereich ist aus der anliegenden Übersichtskarte (Anlage 1) zu entnehmen.
Sachdarstellung:
Die Konzentrationszone für die Errichtung von Windkraftanlagen wurde durch die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall erstmalig festgelegt.
Mit der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde diese Konzentrationszone erheblich verkleinert und auf die in der Anlage dargestellte Fläche beschränkt.
Vorlagen-Nr. 1/2005
Seite 2
Aufgrund der Einwände der Bürgerinitiative wurde von Verwaltung und Politik angestrebt,
die seinerzeit geplanten 10 Windkraftanlagen auf 5 Anlagen (davon 3 auf gemeindeeigenen
Flächen) zu reduzieren. Die neuen Standorte sollten in einem Bebauungsplan fixiert werden.
Da bei der Aufstellung der Windkraftkonzentrationszone im Rahmen der 17./21. Änderung
des FNP der Gemeinde Kall nicht vorgesehen war gleichzeitig einen Bebauungsplan aufzustellen, wurde seinerzeit auf Flächennutzungsplanebene die zulässige Gesamthöhe für
Windkraftanlagen einschließlich Rotor auf max. 90,00 Meter über der natürlichen Ge- ländeoberfläche am Standort des Bauvorhabens festgelegt.
Da die nunmehr angedachte Gesamthöhe der Anlagen max. 123,50 m über Geländeoberfläche (bzw. 125,00 m über Geländeoberfläche für 2,0 MW-Anlagen) betragen, wird ist es
erforderlich, die Festsetzung über die Gesamthöhe der Anlagen im Flächennutzungplan zu
streichen und im Bebauungsplan Nr. 25 “Windkraftkonzentrationszone” neu festzusetzen.
Hierzu wird auf TOP 3 der öffentlichen Sitzung (Aufstellung des Bebauungsplanes Kall Nr.
25 “Windkraftkonzentrationszone”) verwiesen. Das Planungsbüro wird unter diesem Tagesordnungspunkt detailliert zu den Anlagen und Anlagenstandorten Stellung nehmen.
Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Köln, Städtebaudezernat, kann die Änderung in
Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB durchgeführt werden.
Die Streichung der Höhenfestsetzung der Windkraftanlagen muss zu einem späteren Zeitpunkt (mit dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 25 “Windkraftkonzentrationszone”) auch noch für die in § 2 aufgeführte Festsetzung der Satzung der Gemeinde
Kall über die Gestaltung baulicher Anlagen - Örtliche Bauvorschrift über die Windkraftanlagen vom 09. Dezember 1998 - erfolgen.