Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB (betr. Windkraftkonzentrationszone) a) Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 BauGB b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Kall
Größe
14 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall
in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB
(betr. Windkraftkonzentrationszone)
a) Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 13 Abs. 2 BauGB in
    Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB) Allgemeine Vorlage (26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall
in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB
(betr. Windkraftkonzentrationszone)
a) Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 13 Abs. 2 BauGB in
    Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 14 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 1/2005 17.01.2005 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X TOP Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro 2 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB (betr. Windkraftkonzentrationszone) a) Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 BauGB b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB Beschlussvorschlag: Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, a) b) die Aufstellung der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall in Form einer vereinfachten Änderung (§ 13 BauG) gem. § 2 Abs. 1 BauGB, die öffentliche Auslegung der vorgenannten vereinfachten Änderung einschließlich Begründung gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zu beschließen. Pangeltungsbereich: Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist die Ausweisung der Konzentrationszone für die Errichtung von Windkraftanlagen gem. Darstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall. Der Änderungsbereich ist aus der anliegenden Übersichtskarte (Anlage 1) zu entnehmen. Sachdarstellung: Die Konzentrationszone für die Errichtung von Windkraftanlagen wurde durch die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall erstmalig festgelegt. Mit der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde diese Konzentrationszone erheblich verkleinert und auf die in der Anlage dargestellte Fläche beschränkt. Vorlagen-Nr. 1/2005 Seite 2 Aufgrund der Einwände der Bürgerinitiative wurde von Verwaltung und Politik angestrebt, die seinerzeit geplanten 10 Windkraftanlagen auf 5 Anlagen (davon 3 auf gemeindeeigenen Flächen) zu reduzieren. Die neuen Standorte sollten in einem Bebauungsplan fixiert werden. Da bei der Aufstellung der Windkraftkonzentrationszone im Rahmen der 17./21. Änderung des FNP der Gemeinde Kall nicht vorgesehen war gleichzeitig einen Bebauungsplan aufzustellen, wurde seinerzeit auf Flächennutzungsplanebene die zulässige Gesamthöhe für Windkraftanlagen einschließlich Rotor auf max. 90,00 Meter über der natürlichen Ge- ländeoberfläche am Standort des Bauvorhabens festgelegt. Da die nunmehr angedachte Gesamthöhe der Anlagen max. 123,50 m über Geländeoberfläche (bzw. 125,00 m über Geländeoberfläche für 2,0 MW-Anlagen) betragen, wird ist es erforderlich, die Festsetzung über die Gesamthöhe der Anlagen im Flächennutzungplan zu streichen und im Bebauungsplan Nr. 25 “Windkraftkonzentrationszone” neu festzusetzen. Hierzu wird auf TOP 3 der öffentlichen Sitzung (Aufstellung des Bebauungsplanes Kall Nr. 25 “Windkraftkonzentrationszone”) verwiesen. Das Planungsbüro wird unter diesem Tagesordnungspunkt detailliert zu den Anlagen und Anlagenstandorten Stellung nehmen. Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Köln, Städtebaudezernat, kann die Änderung in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB durchgeführt werden. Die Streichung der Höhenfestsetzung der Windkraftanlagen muss zu einem späteren Zeitpunkt (mit dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 25 “Windkraftkonzentrationszone”) auch noch für die in § 2 aufgeführte Festsetzung der Satzung der Gemeinde Kall über die Gestaltung baulicher Anlagen - Örtliche Bauvorschrift über die Windkraftanlagen vom 09. Dezember 1998 - erfolgen.