Daten
Kommune
Kall
Größe
15 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
185/2004
13.01.2005
Federführung: Fachbereich I
An den
Ausschuss für Jugend,
Schule, Soziales, Kultur
und Sport
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Herr Breuer
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 11
Kindergartenbedarfsplan
hier: Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplanes des
Kreises Euskirchen
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport nimmt den Kindergartenbedarfsplan des Kreises Euskirchen für den Bereich der Gemeinde Kall zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Dem Jugendhilfeausschuss des Kreises Euskirchen wurde in seiner Sitzung am 25.11.2004
die Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplanes für den Kreis Euskirchen für den Zeitraum 01.07.2004 bis 01.07.2006 vorgelegt. Ein Auszug aus dem Kindergartenbedarfsplan,
welcher den künftigen Bedarf im Gemeindegebiet Kall abbildet, ist als Anlage beigefügt.
Seitens des Kreisjugendamtes wurde in der Sitzungsvorlage zum Kindergartenbedarfsplan
für den Bereich der Gemeinde Kall festgestellt: “Im Gemeindegebiet ist auf Grund einer konsequenten Steuerung in den einzelnen Wohnbereichen die Versorgungssituation ausreichend.”
Wie sich der ebenfalls beigefügten Gesamtübersicht für den Kreis Euskirchen entnehmen
lässt, ist in allen anderen Kommunen des Kreises Euskirchen für die nächsten Jahre mit einem mehr oder weniger starken Rückgang der Kinderzahlen zu rechnen. Einzig in der Gemeinde Kall bleibt die die Gesamtzahl der Kinder zur Ermittlung des Bedarfs an Kindergartenplätzen im Planungszeitraum stabil.
Vorlagen-Nr. 185/2004
Seite 2
Aus dem Anmeldeverhalten der letzten Jahre lässt sich erkennen, dass nicht damit gerechnet werden muss, dass 90 % der Kinder, die im Laufe eines Kindergartenjahres 3
Jahre alt werden, sofort zur Anmeldung gelangen. Im überwiegenden Teil dieser Fälle erfolgt eine Anmeldung erst zum Beginn des nächsten Kindergartenjahres. Dabei wird jedoch
darauf hingewiesen, dass die Zahl der Anmeldungen für Kinder, die im laufenden Kindergartenjahr 3 Jahre alt werden, tendentiell steigend ist. Eine gewisse Anzahl freier Kindergartenplätze zum Beginn eines Kindergartenjahres ist damit durchaus sinnvoll und auch erforderlich. Zur Ermittlung des Bedarfs wurde seitens des Kreises daher die Berechnung auf Basis
von 90 % der drei Kernjahrgänge zuzüglich 45 % des hineinwachsenden Jahrgangs vorgenommen.
Anzumerken ist zu dem vorliegenden Bedarfsplan noch, dass die benötigte Mindestgruppenstärke in Kindergärten je Gruppe bei 20 Kindern liegt, jedoch hat der Gesetzgeber
mittlerweile auch die vereinfachte Möglichkeit für die Träger der Einrichtungen geschaffen,
die Regelgruppenstärke von 25 Kindern um bis zu fünf Kinder überschreiten zu können.
Die Situation zu Beginn des Kindergartenjahres 2004/2005 stellt sich insgesamt wie folgt
dar:
Zum 01.08.2004 waren gemeindeweit noch 13 Kindergartenplätze (01.08.2001 = 35,
01.08.2002 = 17, 01.08.2003 = 16) unbesetzt.
Die prognostizierte Anmeldequote von 90 % wurde damit überschritten. Die Überschreitung
kommt auch deshalb zu Stande, weil auf freiwilliger Basis vereinzelt Kinder aus Nachbarkommunen aufgenommen wurden. Erfahrungsgemäß ist jedoch nicht damit zu rechnen,
dass tatsächlich die Anmeldequote von 45 % des hineinwachsenden Jahrgangs erfüllt wird,
so dass nicht mit einer Überschreitung der im Bedarfsplan ausgewiesenen Fehlplätze zu
rechnen ist. Im Übrigen verteilen sich diese Fehlplätze auf insgesamt 13 Kindergartengruppen, so dass im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zur Überschreitung der Gruppenstärke dieses Defizit aufgefangen werden kann.
Wie sich der Übersicht entnehmen lässt, steigen die Kinderzahlen in den kommenden Jahren tendentiell leicht an. Gemeindeweit ist bei einer kalkulatorischen Anmeldequote von 90
% davon auszugehen, dass jeweils zum Beginn eines Kindergartenjahres genügend freie
Plätze vorhanden sind. Auch im laufenden Kindergartenjahr sollte der Bedarf - falls notwendig über die Einrichtung vereinzelter Notplätze - gedeckt werden können. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob die Kinderzahlen auch für die Folgejahre weiterhin relativ stabil bleiben, da kreisweit tendentiell teilweise stark sinkende Kinderzahlen prognostiziert werden.
Es ist jedoch anhand des Bedarfsplanes ebenfalls zu erkennen, dass es im Einzelfall durchaus notwendig sein kann, dass ein Kind einen Kindergarten im Nachbarort besucht. Es kann
nicht immer garantiert werden, dass der nächstgelegene Kindergarten auch besucht werden
kann. Wie jedoch bereits oben ausgeführt wurde, ist dem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz Genüge getan, wenn ein Kindergartenplatz im Gemeindegebiet angeboten werden kann.
Vor dem Hintergrund der oben gemachten Ausführungen und des vorliegenden Zahlenmaterials erscheint die Errichtung einer weiteren Kindergartengruppe zur Zeit nicht erforderlich. Ggf. sind die freiwilligen Aufnahmen von Kindern unter 3 Jahren, von Schulkindern oder
Kindern aus Nachbarkommunen auszusetzen bzw. die Gruppenstärken vorüber- gehend
behutsam zu erhöhen.