Daten
Kommune
Kall
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17 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
29/2003
24.03.2003
Federführung: Fachbereich I
An den Ausschuss für
Jugend, Schule, Soziales,
Kultur und Sport
mit der Bitte um
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiter/in:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Herr Breuer
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
TOP
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
2
Betreuungsangebote im Primarbereich
hier: Antrag der Fraktion der Unabhängigen Wählervereinigung und Bündnis
90/Die Grünen
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport beschließt, die derzeit in den
Grundschulen praktizierten Betreuungsmodelle, solange dies rechtlich und finanziell möglich
ist, weiterzuführen. Eine Notwendigkeit zur Einführung einer offenen Ganztagsschule wird
nicht gesehen.
Sachdarstellung:
Mit Antrag vom 16.02.2003, welcher als Kopie dieser Einladung beigefügt ist, beantragt die
Fraktion der Unabhängigen Wählervereinigung und Bündnis 90/Die Grünen die Beratung
der Thematik “Betreuungsangebote im Primarbereich” im Hinblick auf die neu erlassene
Förderrichtlinie “Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener
Ganztagsschulen im Primarbereich.
Die Landesregierung beabsichtigt hiernach, die vorhandene Angebotsstruktur für Kinder im
Grundschulalter auszubauen. Dazu wird ab dem Schuljahr 2003/2004 das Projekt “Offene
Ganztagsschule im Primarbereich” gestartet, in dessen Rahmen die Einführung eines gebündelten Angebotes für die Betreuung des betroffenen Personenkreises im Gegensatz zu
den bisher bestehenden vielfältigen Betreuungsangeboten angestrebt wird.
Zwar fördert die Landesregierung außerunterrichtliche Angebote im Primarbereich mit 615,-Euro pro Schuljahr für jedes teilnehmende Kind sowie 0,1 Lehrerstellen je 25 betreute Kinder bzw. 205,-- Euro zusätzlich je Kind, jedoch wird auf der anderen Seite ein vom Schulträger zu erbringender Eigenanteil von 410,-- Euro vorausgesetzt, der auch durch Elternbeiträge mitfinanziert werden kann.
Nähere Einzelheiten zu Umfang, Finanzierung und Ausgestaltung der offenen Ganztags-
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schule sind der als Anlage beigefügten Förderrichtlinie zu entnehmen.
Weitere Voraussetzung für die Gewährung entsprechender Zuwendungen ist eine, ggf. auch
schrittweise mögliche, Zusammenführung bestehender Betreuungsangebote im Primarbereich (Horte, Schulkinderhäuser, Schülertreff in Tageseinrichtungen, Schule von acht bis
eins, Dreizehn plus). Eine parallele Bezuschussung entsprechender Betreuungsangebote ist
nach den Richtlinien nicht vorgesehen bzw. ausgeschlossen.
Damit würde die Einführung einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich die Fortführung
der seit einigen Jahren erfolgreich eingeführten Betreuungsangebote an den Grundschulen
Kall (Schule von acht bis eins und Dreizehn plus) und Sistig (Schule von acht bis eins) verhindern, da eine entsprechende Bezuschussung nicht mehr erfolgen würde. Über welchen
Zeitraum jedoch noch eine Bezuschussung der genannten Betreuungsmaßnahmen erfolgen
wird, kann derzeit nicht gesagt werden, da von seiten der Landesregierung bisher keine
Aussagen darüber gemacht wurden, ob die Betreuungsangebote künftig nebeneinander bestehen bleiben oder ob andere Betreuungsangebote zugunsten der offenen Ganztagsschule
eingestellt werden.
Im Hinblick auf die unklare Situation und die guten Erfahrungen, die in der Vergangenheit
mit den an den gemeindlichen Grundschulen praktizierten Betreuungsangeboten gemacht
wurden, schlägt die Verwaltung vor, solange dies rechtlich und finanziell möglich ist, die an
den Grundschulen bestehenden Betreuungsangebote weiterzuführen. Da mit den bestehenden Betreuungsangeboten der überwiegende Teil des Bedarfs an einer Betreuung abgedeckt ist, besteht nach Auffassung der Verwaltung auch im Hinblick auf eine Verbesserung
der Bedarfsdeckung nicht die Notwendigkeit einer Umstrukturierung der Betreuungsangebote, zumal eine Finanzierung der offenen Ganztagsschule in Anbetracht der derzeitigen
Haushaltslage nicht möglich ist.
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