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Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport (Betreuungsangebote im Primarbereich hier: Antrag der Fraktion der Unabhängigen Wählervereinigung und Bündnis 90/Die Grünen)

Daten

Kommune
Kall
Größe
17 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport (Betreuungsangebote im Primarbereich
hier:  Antrag der Fraktion der Unabhängigen Wählervereinigung und Bündnis 90/Die Grünen) Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport (Betreuungsangebote im Primarbereich
hier:  Antrag der Fraktion der Unabhängigen Wählervereinigung und Bündnis 90/Die Grünen) Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport (Betreuungsangebote im Primarbereich
hier:  Antrag der Fraktion der Unabhängigen Wählervereinigung und Bündnis 90/Die Grünen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 29/2003 24.03.2003 Federführung: Fachbereich I An den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport mit der Bitte um Fachbereichsleiter: Sachbearbeiter/in: öffentliche Sitzung Herr Stoff Herr Breuer Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. TOP Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro 2 Betreuungsangebote im Primarbereich hier: Antrag der Fraktion der Unabhängigen Wählervereinigung und Bündnis 90/Die Grünen Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport beschließt, die derzeit in den Grundschulen praktizierten Betreuungsmodelle, solange dies rechtlich und finanziell möglich ist, weiterzuführen. Eine Notwendigkeit zur Einführung einer offenen Ganztagsschule wird nicht gesehen. Sachdarstellung: Mit Antrag vom 16.02.2003, welcher als Kopie dieser Einladung beigefügt ist, beantragt die Fraktion der Unabhängigen Wählervereinigung und Bündnis 90/Die Grünen die Beratung der Thematik “Betreuungsangebote im Primarbereich” im Hinblick auf die neu erlassene Förderrichtlinie “Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich. Die Landesregierung beabsichtigt hiernach, die vorhandene Angebotsstruktur für Kinder im Grundschulalter auszubauen. Dazu wird ab dem Schuljahr 2003/2004 das Projekt “Offene Ganztagsschule im Primarbereich” gestartet, in dessen Rahmen die Einführung eines gebündelten Angebotes für die Betreuung des betroffenen Personenkreises im Gegensatz zu den bisher bestehenden vielfältigen Betreuungsangeboten angestrebt wird. Zwar fördert die Landesregierung außerunterrichtliche Angebote im Primarbereich mit 615,-Euro pro Schuljahr für jedes teilnehmende Kind sowie 0,1 Lehrerstellen je 25 betreute Kinder bzw. 205,-- Euro zusätzlich je Kind, jedoch wird auf der anderen Seite ein vom Schulträger zu erbringender Eigenanteil von 410,-- Euro vorausgesetzt, der auch durch Elternbeiträge mitfinanziert werden kann. Nähere Einzelheiten zu Umfang, Finanzierung und Ausgestaltung der offenen Ganztags- Vorlagen-Nr. 29/2003 Seite 2 schule sind der als Anlage beigefügten Förderrichtlinie zu entnehmen. Weitere Voraussetzung für die Gewährung entsprechender Zuwendungen ist eine, ggf. auch schrittweise mögliche, Zusammenführung bestehender Betreuungsangebote im Primarbereich (Horte, Schulkinderhäuser, Schülertreff in Tageseinrichtungen, Schule von acht bis eins, Dreizehn plus). Eine parallele Bezuschussung entsprechender Betreuungsangebote ist nach den Richtlinien nicht vorgesehen bzw. ausgeschlossen. Damit würde die Einführung einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich die Fortführung der seit einigen Jahren erfolgreich eingeführten Betreuungsangebote an den Grundschulen Kall (Schule von acht bis eins und Dreizehn plus) und Sistig (Schule von acht bis eins) verhindern, da eine entsprechende Bezuschussung nicht mehr erfolgen würde. Über welchen Zeitraum jedoch noch eine Bezuschussung der genannten Betreuungsmaßnahmen erfolgen wird, kann derzeit nicht gesagt werden, da von seiten der Landesregierung bisher keine Aussagen darüber gemacht wurden, ob die Betreuungsangebote künftig nebeneinander bestehen bleiben oder ob andere Betreuungsangebote zugunsten der offenen Ganztagsschule eingestellt werden. Im Hinblick auf die unklare Situation und die guten Erfahrungen, die in der Vergangenheit mit den an den gemeindlichen Grundschulen praktizierten Betreuungsangeboten gemacht wurden, schlägt die Verwaltung vor, solange dies rechtlich und finanziell möglich ist, die an den Grundschulen bestehenden Betreuungsangebote weiterzuführen. Da mit den bestehenden Betreuungsangeboten der überwiegende Teil des Bedarfs an einer Betreuung abgedeckt ist, besteht nach Auffassung der Verwaltung auch im Hinblick auf eine Verbesserung der Bedarfsdeckung nicht die Notwendigkeit einer Umstrukturierung der Betreuungsangebote, zumal eine Finanzierung der offenen Ganztagsschule in Anbetracht der derzeitigen Haushaltslage nicht möglich ist. Vorlagen-Nr. 29/2003 Seite 3