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Dringlichkeitsentscheidung GB (Antrag des Kreises Euskirchen auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 im Rahmen des Ersten Aufrufs vom 16.11.2015 zur Antragseinreichung "Förderung von Infrastrukturprojekten" hier: Erklärung zum Eigenmittelbeitrag des Zuwendungsempfängers)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
327 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
21.01.16, 14:46
Aktualisiert
03.02.16, 12:01
Dringlichkeitsentscheidung GB (Antrag des Kreises Euskirchen auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 im Rahmen des Ersten Aufrufs vom 16.11.2015 zur Antragseinreichung "Förderung von Infrastrukturprojekten"
hier: Erklärung zum Eigenmittelbeitrag des Zuwendungsempfängers) Dringlichkeitsentscheidung GB (Antrag des Kreises Euskirchen auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 im Rahmen des Ersten Aufrufs vom 16.11.2015 zur Antragseinreichung "Förderung von Infrastrukturprojekten"
hier: Erklärung zum Eigenmittelbeitrag des Zuwendungsempfängers) Dringlichkeitsentscheidung GB (Antrag des Kreises Euskirchen auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 im Rahmen des Ersten Aufrufs vom 16.11.2015 zur Antragseinreichung "Förderung von Infrastrukturprojekten"
hier: Erklärung zum Eigenmittelbeitrag des Zuwendungsempfängers) Dringlichkeitsentscheidung GB (Antrag des Kreises Euskirchen auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 im Rahmen des Ersten Aufrufs vom 16.11.2015 zur Antragseinreichung "Förderung von Infrastrukturprojekten"
hier: Erklärung zum Eigenmittelbeitrag des Zuwendungsempfängers)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat D 19/2016 20.01.2016 Datum: Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 06.04.2016 Kreistag 20.04.2016 Antrag des Kreises Euskirchen auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 im Rahmen des Ersten Aufrufs vom 16.11.2015 zur Antragseinreichung "Förderung von Infrastrukturprojekten" hier: Erklärung zum Eigenmittelbeitrag des Zuwendungsempfängers Sachbearbeiter/in: Herr Derichs Tel.: 15 317 Abt.: GB I Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: 1. Der Kreis Euskirchen sieht dringenden Handlungsbedarf zur weiteren Optimierung der Breitbandversorgung im Kreisgebiet. Zu diesem Zweck ist er bereit, im Falle der Erteilung einer beim Bund/Land beantragten Zuwendung maximal 3 Mio. € an kommunalen Eigenanteilen bereit zu stellen. 2. Im Vorgriff auf den Beschluss über den Kreishaushalt des Jahres 2016 beschließt der Kreistag, die in der Begründung dargestellten Veranschlagungen in den Haushalt des Jahres 2016 aufzunehmen. -2- Begründung: Die Bundesregierung und die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen haben als gemeinsames Ziel eine flächendeckende Versorgung aller Haushalte und Betriebe mit einer Bandbreite von 50 Mbit/s bis Ende 2018 ausgerufen. Da insbesondere in den ländlichen Gebieten eine solche Versorgung nur recht schwierig herzustellen ist, haben sich auf Anraten des Breitbandbüros NRW die beiden Kreise Euskirchen und Düren zusammen getan, um die ersten Vorbereitungen für eine Fortentwicklung des kreisseitigen Versorgungsgrades herbeizuführen. Nach Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens wurde das Büro Micus beauftragt, 1. eine Abfrage bei den relevanten Telekommunikationsunternehmen durchzuführen, um die aktuell in den Ortsteilen und Gewerbegebieten verfügbaren Bandbreiten zu erheben und darzustellen. 2. parallel in einem sogenannten Markterkundungsverfahren zu ermitteln, ob es Breitbandnetzbetreiber gibt, die in den nächsten drei Jahren beabsichtigen, die bisher unzureichend versorgten Haushalte und Gewerbegebiete ohne öffentliche Zuschüsse mit schnellem Internet zu versorgen. Hierauf hat sich einzig die Deutsche Telekom verbindlich erklärt, im fraglichen Zeitraum in mehreren Ortsteilen verschiedener Städte und Gemeinden entsprechende eigenwirtschaftliche Ausbaumaßnahmen durchzuführen. Eine Verbesserung der Versorgungslage in Gewerbegebieten wird sich durch die gemeldeten Maßnahmen der Telekom nur in geringem Umfang ergeben. Insgesamt wird aus der Bestandserhebung und dem Markterkundungsverfahren deutlich, dass auch nach Durchführung der durch die Telekom angekündigten Maßnahmen in beiden Kreisgebieten unterversorgte Bereiche - sogenannte weiße Flecke - verbleiben werden, die nur mit Hilfe öffentlicher Zuschüsse mit schnellem Internet versorgt werden können. Nach den aktuellen Erkenntnissen bietet sich neben weiteren Förderkorridoren vorrangig nachfolgendes Programm an:  Sonderprogramm des Bundes, nach der Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus vom 22.10.2015 und Erklärung des Landes NRW zur Co-Finanzierung gemäß Schreiben des MWEIMH NRW vom 26.11.2015. Die dringende Empfehlung des Büros Micus im Zuge des vorliegenden Abschlussberichtes lautet, dass die beiden Kreise Euskirchen und Düren möglichst bereits im derzeit bis zum 31.1.2016 laufenden ersten Aufruf einen Antrag beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf „Förderung von Infrastrukturprojekten“ stellen. Nach Durchführung eines Vergabeverfahrens in 12/2015 wurde die TÜV Rheinland Consulting GmbH, Berlin, beauftragt, fristgerecht einen Förderantrag vorzubereiten und im Falle des Zuschlags die Umsetzung der optimierten Breitbandversorgung auszuschreiben. Ein gestellter Förderantrag beim Bund zu 100 %-Finanzierung von „Beratungsleistungen“ wurde mit Zuwendungsbescheid vom 14.12.2015 i. H. von 50.000,-- € positiv beschieden. Die infrastrukturelle Förderung des Bundes erstreckt sich auf maximal 15 Mio. € je Projekt. Bei einem Fördersatz von 50 % der förderfähigen Kosten ist damit ein Gesamtvolumen von maximal 30 Mio. € zuwendungsfähig. Durch die zugesicherte Co-Finanzierung des Landes NRW von weiteren 40 % der förderfähigen Kosten verbleibt ein kommunaler Eigenanteil von 10 % und damit maximal 3 Mio. € für ein Zeitfenster zur Umsetzung bis zum 31.12.2019. Diese Vorgehensweise wurde in der Bürgermeisterkonferenz am 22.12.2015 bei Zuladung aller im Kreistag vertretenen Fraktionen vorgestellt und abgestimmt. Da der Kreis Euskirchen als bündelnder Antragsteller auftritt, muss er – -3gemäß der Vorgabe im Antragsverfahren zur Erlangung der Fördermittel - gegenüber den Fördermittelgebern die Bereitstellung des kommunalen Eigenanteils erklären. Im Hinblick darauf, dass der Haushalt für das Jahr 2016 bislang weder eingebracht noch beraten und beschlossen wurde, muss sich der Kreistag im Vorgriff auf den Beschluss über die Haushaltssatzung 2016 dahingehend erklären, dass die erforderlichen Mittel für die beschriebene Vorgehensweise im Haushalt veranschlagt werden. Da die Maßnahme im Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2016 noch nicht enthalten sein wird, müssten über die Veränderungsliste folgende Mittel in den Haushalt eingestellt werden: Finanzplan investiv: in € Auszahlungen Breitband Einzahlung: Zuwendung vom Bund Einzahlung: Zuwendung vom Land Summe Zuwendungen Eigenanteil Kreis Euskirchen damit 2016 2017 6.000.000 12.000.000 3.000.000 6.000.000 2.400.000 4.800.000 5.400.000 10.800.000 600.000 1.200.000 2018 9.000.000 4.500.000 3.600.000 8.100.000 900.000 2019 3.000.000 1.500.000 1.200.000 2.700.000 300.000 Summe 30.000.000 15.000.000 12.000.000 27.000.000 3.000.000 % 50% 40% 90% 10% Zudem ist im Jahre 2016 eine Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 24,0 Mio. € zu veranschlagen. Ergebnisplan: Da die Einzahlungen und Auszahlungen als Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) zu aktivieren bzw. zu passivieren sind und über die Dauer der Zweckbindung (vsl. 7 Jahre) aufgelöst werden müssen, ergibt sich die anteilige Ergebniswirksamkeit wie in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Die NettoBelastung entspricht dabei der Kreisumlagebelastung. Die Folgejahre werden in den nächsten Haushalten ausgewiesen. in € 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Summe ARAP PRAP 1.714.286 1.542.857 3.214.286 2.892.857 4.071.429 3.664.286 4.285.714 3.857.143 4.285.714 3.857.143 4.285.714 3.857.143 4.285.714 3.857.143 2.574.286 2.312.857 1.068.571 965.714 214.286 192.857 30.000.000 27.000.000 Netto 171.429 321.429 407.143 428.571 428.571 428.571 428.571 261.429 102.857 21.429 3.000.000 Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, entsprechende Veranschlagungen im Haushalt vorzunehmen und hierzu bereits zu diesem Zeitpunkt zu beschließen, damit der Förderantrag nicht von vornherein zum Scheitern verurteilt ist. Auch wenn eine formelle Sicherung der Finanzierung erst mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung vorliegt, soll dieser Beschluss dazu dienen, den Fördergebern gegenüber erklären zu können, dass der Kreistag die Mittel bereitstellt. -4Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: Die äußerste Dringlichkeit ergibt sich aus der seitens des Bundes festgelegten Einreichungsfrist des Förderantrages zum 31.01.2016, die jüngst durch das Land auf den 24.01.2016 verkürzt wurde, da bei Antragstellung eine Stellungnahme des Landes beizufügen ist. Bis zu diesem Zeitpunkt ist keine Sitzung eines geeigneten politischen Gremiums vorgesehen und möglich. gez. Kolvenbach gez. Ramers gez. Reiff gez. Grutke gez. Troschke gez. Dürer gez. Rosenke Landrat (Kreisausschussmitglieder) Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)