Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
327 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
21.01.16, 14:46
Aktualisiert
03.02.16, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
D 19/2016
20.01.2016
Datum:
Dringlichkeitsentscheidung
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
06.04.2016
Kreistag
20.04.2016
Antrag des Kreises Euskirchen auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur
Förderung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 im
Rahmen des Ersten Aufrufs vom 16.11.2015 zur Antragseinreichung "Förderung von
Infrastrukturprojekten"
hier: Erklärung zum Eigenmittelbeitrag des Zuwendungsempfängers
Sachbearbeiter/in: Herr Derichs
Tel.: 15 317
Abt.: GB I
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
1. Der Kreis Euskirchen sieht dringenden Handlungsbedarf zur weiteren Optimierung der
Breitbandversorgung im Kreisgebiet. Zu diesem Zweck ist er bereit, im Falle der Erteilung einer
beim Bund/Land beantragten Zuwendung maximal 3 Mio. € an kommunalen Eigenanteilen bereit
zu stellen.
2. Im Vorgriff auf den Beschluss über den Kreishaushalt des Jahres 2016 beschließt der Kreistag,
die in der Begründung dargestellten Veranschlagungen in den Haushalt des Jahres 2016
aufzunehmen.
-2-
Begründung:
Die Bundesregierung und die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen haben als gemeinsames Ziel
eine flächendeckende Versorgung aller Haushalte und Betriebe mit einer Bandbreite von 50 Mbit/s bis
Ende 2018 ausgerufen. Da insbesondere in den ländlichen Gebieten eine solche Versorgung nur
recht schwierig herzustellen ist, haben sich auf Anraten des Breitbandbüros NRW die beiden Kreise
Euskirchen und Düren zusammen getan, um die ersten Vorbereitungen für eine Fortentwicklung des
kreisseitigen Versorgungsgrades herbeizuführen. Nach Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens wurde das Büro Micus beauftragt,
1. eine Abfrage bei den relevanten Telekommunikationsunternehmen durchzuführen, um die
aktuell in den Ortsteilen und Gewerbegebieten verfügbaren Bandbreiten zu erheben und
darzustellen.
2. parallel in einem sogenannten Markterkundungsverfahren zu ermitteln, ob es
Breitbandnetzbetreiber gibt, die in den nächsten drei Jahren beabsichtigen, die bisher
unzureichend versorgten Haushalte und Gewerbegebiete ohne öffentliche Zuschüsse mit
schnellem Internet zu versorgen.
Hierauf hat sich einzig die Deutsche Telekom verbindlich erklärt, im fraglichen Zeitraum in mehreren
Ortsteilen verschiedener Städte und Gemeinden entsprechende eigenwirtschaftliche
Ausbaumaßnahmen durchzuführen. Eine Verbesserung der Versorgungslage in Gewerbegebieten
wird sich durch die gemeldeten Maßnahmen der Telekom nur in geringem Umfang ergeben.
Insgesamt wird aus der Bestandserhebung und dem Markterkundungsverfahren deutlich, dass auch
nach Durchführung der durch die Telekom angekündigten Maßnahmen in beiden Kreisgebieten
unterversorgte Bereiche - sogenannte weiße Flecke - verbleiben werden, die nur mit Hilfe öffentlicher
Zuschüsse mit schnellem Internet versorgt werden können.
Nach den aktuellen Erkenntnissen bietet sich neben weiteren Förderkorridoren vorrangig
nachfolgendes Programm an:
Sonderprogramm des Bundes, nach der Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus vom
22.10.2015 und Erklärung des Landes NRW zur Co-Finanzierung gemäß Schreiben des
MWEIMH NRW vom 26.11.2015.
Die dringende Empfehlung des Büros Micus im Zuge des vorliegenden Abschlussberichtes lautet,
dass die beiden Kreise Euskirchen und Düren möglichst bereits im derzeit bis zum 31.1.2016
laufenden ersten Aufruf einen Antrag beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
auf „Förderung von Infrastrukturprojekten“ stellen.
Nach Durchführung eines Vergabeverfahrens in 12/2015 wurde die TÜV Rheinland Consulting
GmbH, Berlin, beauftragt, fristgerecht einen Förderantrag vorzubereiten und im Falle des Zuschlags
die Umsetzung der optimierten Breitbandversorgung auszuschreiben. Ein gestellter Förderantrag
beim Bund zu 100 %-Finanzierung von „Beratungsleistungen“ wurde mit Zuwendungsbescheid vom
14.12.2015 i. H. von 50.000,-- € positiv beschieden.
Die infrastrukturelle Förderung des Bundes erstreckt sich auf maximal 15 Mio. € je Projekt. Bei einem
Fördersatz von 50 % der förderfähigen Kosten ist damit ein Gesamtvolumen von maximal 30 Mio. €
zuwendungsfähig. Durch die zugesicherte Co-Finanzierung des Landes NRW von weiteren 40 % der
förderfähigen Kosten verbleibt ein kommunaler Eigenanteil von 10 % und damit maximal 3 Mio. € für
ein Zeitfenster zur Umsetzung bis zum 31.12.2019. Diese Vorgehensweise wurde in der
Bürgermeisterkonferenz am 22.12.2015 bei Zuladung aller im Kreistag vertretenen Fraktionen
vorgestellt und abgestimmt. Da der Kreis Euskirchen als bündelnder Antragsteller auftritt, muss er –
-3gemäß der Vorgabe im Antragsverfahren zur Erlangung der Fördermittel - gegenüber den
Fördermittelgebern die Bereitstellung des kommunalen Eigenanteils erklären.
Im Hinblick darauf, dass der Haushalt für das Jahr 2016 bislang weder eingebracht noch beraten und
beschlossen wurde, muss sich der Kreistag im Vorgriff auf den Beschluss über die Haushaltssatzung
2016 dahingehend erklären, dass die erforderlichen Mittel für die beschriebene Vorgehensweise im
Haushalt veranschlagt werden.
Da die Maßnahme im Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2016 noch nicht enthalten sein wird,
müssten über die Veränderungsliste folgende Mittel in den Haushalt eingestellt werden:
Finanzplan investiv:
in €
Auszahlungen Breitband
Einzahlung: Zuwendung vom Bund
Einzahlung: Zuwendung vom Land
Summe Zuwendungen
Eigenanteil Kreis Euskirchen damit
2016
2017
6.000.000 12.000.000
3.000.000 6.000.000
2.400.000 4.800.000
5.400.000 10.800.000
600.000 1.200.000
2018
9.000.000
4.500.000
3.600.000
8.100.000
900.000
2019
3.000.000
1.500.000
1.200.000
2.700.000
300.000
Summe
30.000.000
15.000.000
12.000.000
27.000.000
3.000.000
%
50%
40%
90%
10%
Zudem ist im Jahre 2016 eine Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 24,0 Mio. € zu veranschlagen.
Ergebnisplan:
Da die Einzahlungen und Auszahlungen als Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) zu aktivieren bzw.
zu passivieren sind und über die Dauer der Zweckbindung (vsl. 7 Jahre) aufgelöst werden müssen,
ergibt sich die anteilige Ergebniswirksamkeit wie in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Die NettoBelastung entspricht dabei der Kreisumlagebelastung. Die Folgejahre werden in den nächsten
Haushalten ausgewiesen.
in €
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
Summe
ARAP
PRAP
1.714.286 1.542.857
3.214.286 2.892.857
4.071.429 3.664.286
4.285.714 3.857.143
4.285.714 3.857.143
4.285.714 3.857.143
4.285.714 3.857.143
2.574.286 2.312.857
1.068.571
965.714
214.286
192.857
30.000.000 27.000.000
Netto
171.429
321.429
407.143
428.571
428.571
428.571
428.571
261.429
102.857
21.429
3.000.000
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, entsprechende Veranschlagungen im Haushalt vorzunehmen
und hierzu bereits zu diesem Zeitpunkt zu beschließen, damit der Förderantrag nicht von vornherein
zum Scheitern verurteilt ist. Auch wenn eine formelle Sicherung der Finanzierung erst mit Inkrafttreten
der Haushaltssatzung vorliegt, soll dieser Beschluss dazu dienen, den Fördergebern gegenüber
erklären zu können, dass der Kreistag die Mittel bereitstellt.
-4Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die
Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden.
Begründung der Dringlichkeit:
Die äußerste Dringlichkeit ergibt sich aus der seitens des Bundes festgelegten Einreichungsfrist des
Förderantrages zum 31.01.2016, die jüngst durch das Land auf den 24.01.2016 verkürzt wurde, da
bei Antragstellung eine Stellungnahme des Landes beizufügen ist. Bis zu diesem Zeitpunkt ist keine
Sitzung eines geeigneten politischen Gremiums vorgesehen und möglich.
gez. Kolvenbach
gez. Ramers
gez. Reiff
gez. Grutke
gez. Troschke
gez. Dürer
gez. Rosenke
Landrat
(Kreisausschussmitglieder)
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)