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Dringlichkeitsentscheidung GB (Z1_D19_ 2016 ( Kreisausschuss vom 06.04.2016))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
11.04.16, 15:00
Aktualisiert
11.04.16, 15:00
Dringlichkeitsentscheidung GB (Z1_D19_ 2016 ( Kreisausschuss vom 06.04.2016))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1 / D 19 / 2016 Datum: 11.04.2016 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 06.04.2016 A) TOP 13 Öffentliche Sitzung Antrag des Kreises Euskirchen auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 im Rahmen des Ersten Aufrufs vom 16.11.2015 zur Antragseinreichung "Förderung von Infrastrukturprojekten" hier: Erklärung zum Eigenmittelbeitrag des Zuwendungsempfängers Der Kreisausschuss Beschlussfassung: empfiehlt dem Kreistag folgende 1. Der Kreis Euskirchen sieht dringenden Handlungsbedarf zur weiteren Optimierung der Breitbandversorgung im Kreisgebiet. Zu diesem Zweck ist er bereit, im Falle der Erteilung einer beim Bund/Land beantragten Zuwendung maximal 3 Mio. € an kommunalen Eigenanteilen bereit zu stellen. 2. Im Vorgriff auf den Beschluss über den Kreishaushalt des Jahres 2016 beschließt der Kreistag, die in der Begründung dargestellten Veranschlagungen in den Haushalt des Jahres 2016 aufzunehmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig D 19/2016