Daten
Kommune
Kall
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13 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
78/2003
25.09.2003
Federführung: Fachbereich I
An den Planungs-, Bauund Umweltausschuss
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 2
2.1
Vorliegende Bauanträge und Bauvoranfragen
Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Betriebshalle für Pferdeund Hundezucht auf dem Grundstück Gemarkung Sistig, Flur 19, Flurstück
160, gelegen in Frohnrath, Im Haag
Beschlussvorschlag:
- wird aufgrund der Ortsbesichtigung formuliert ! -
Sachdarstellung:
Die Antragsteller beabsichtigen, auf dem Grundstück Gemarkung Sistig, Flur 19, Flurstück
160, gelegen in Frohnrath, Im Haag, eine landwirtschaftliche Betriebshalle für Pferde- und
Hundezucht neu zu errichten.
Das fragliche Grundstück liegt im Außenbereich und zwar außerhalb der Festsetzungen eines Bebauungsplanes im Sinne von § 30 BauGB und außerhalb der im Zusammenhang
bebauten Ortsteile im Sinne von § 34 BauGB. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall
ist der Bereich als “Fläche für die Landwirtschaft” ausgewiesen.
Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich deshalb nach § 35 BauGB. Das Bauvorhaben (Pferdezucht), ist im Außenbereich gem. § 35 (1) BauGB zulässig, wenn die Privilegierung gegeben ist. Der Kreis Euskirchen prüft derzeit, ob die Voraussetzungen für eine Privilegierung vorliegen. Für die Prüfung der Privilegierung wird zudem die Landwirtschaftskammer noch beteiligt.
Vorlagen-Nr. 78/2003
Seite 2
Die planungsrechtliche Zulässigkeit für die Hundezucht richtet sich nach § 35 (2) BauGB
(sonstiges Vorhaben im Außenbereich), da dies kein privilegiertes Vorhaben nach § 35 (1)
BauGB ist und somit nicht grundsätzlich im Außenbereich zulässig ist. Es handelt sich hierbei um ein gewerbliches Vorhaben, welches der Höheren Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung Köln) zur Zustimmung vorzulegen ist.
Eine Ortsbesichtigung ist vorgesehen.
Zur Erläuterung der Planung werden Auszüge aus den Bauvorlagen der Einladung zu dieser
Sitzung beigefügt.