Daten
Kommune
Kall
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9,9 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
163/2004
07.12.2004
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 4
Festsetzung der Gebühren für kostenrechnende Einrichtungen
ab 01.01.2005
4.1
Gebührenhaushalt „Abfallentsorgung“
- 5. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall –
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 02.12.2004 – TOP 2.1 - beschließt der Rat, aufgrund der Gebührenkalkulation 2005 für die kostenrechnende Einrichtung „Abfallentsorgung“ die von der Verwaltung vorgelegte 5. Änderung der Ge- bührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall zu erlassen.
Sachdarstellung:
Die letzte Gebührenerhöhung im Bereich „Abfallentsorgung“ ist zum 01.01.2002 erfolgt. Obwohl der Kreis Euskirchen die Umlage für die Kreisdeponie in den Jahren 2003 und 2004
um jeweils 3% erhöht hat, konnte die Gebühr in diesen beiden Jahren konstant gehalten
werden. Zum 01.01.2005 erhöht der Kreis die Umlage für die Kreisdeponie erneut um 3%.
Zudem muss aufgrund der Erfahrungssätze aus den Jahren 2003 und 2004 insbesondere
mit einer höheren Menge an Biomüll gerechnet werden. Dies führt ebenfalls zu einer Erhöhung der Deponiekosten. Bei den Kosten der Abfuhr ist zudem eine Anhebung aufgrund des
Kostenindexes zu verzeichnen.
Insgesamt ist zum 01.01.2005 eine Gebührenerhöhung von insgesamt 7,35% erforderlich.
Die genaue Errechnung der einzelnen Tarifsätze, die Querfinanzierung der Biotonne sowie
ein Vergleich der bisherigen Gebühr mit den neuen Gebührensätzen sind in der Anlage enthalten.
Ein Entwurf der Änderungssatzung ist beigefügt.
Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.12.2004 –
TOP 2.1 – vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.