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Allgemeine Vorlage (Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden hier: Antrag der UWV/Bündnis 90/Die Grünen)

Daten

Kommune
Kall
Größe
13 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden
hier: Antrag der UWV/Bündnis 90/Die Grünen) Allgemeine Vorlage (Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden
hier: Antrag der UWV/Bündnis 90/Die Grünen)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 24/2004 18.03.2004 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schramm Herr Kruff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 8 Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden hier: Antrag der UWV/Bündnis 90/Die Grünen Beschlussvorschlag: Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Auf der Grundlage des Antrages der UWV/Bündnis 90/Die Grünen vom 25.11.2003 hat die Verwaltung untersucht, welche Gebäude aus ihrer Sicht grundsätzlich für die Montage von Photovoltaikanlagen in Frage kommen. Dies wären möglicherweise: a) Hauptschule Kall b) Grundschule Kall c) Hallenbad Kall d) Rathaus e) Grundschule Sistig. Um eine endgültige Aussage tätigen zu können, ob die Montage auf den o.a. Gebäuden durchgeführt werden kann und ob das Anbringen von Photovoltaikanlagen auf diesen Gebäuden rentierlich ist, muss jedoch eine Fachfirma eingeschaltet werden, die entsprechende Untersuchungen durchführt. Details über Technik und Verfahrensweise werden von der Kreis-Energie-Versorgung Kall erläutert. Vorlagen-Nr. 24/2004 Seite 2 Die grundsätzliche Funktionsweise einer Photovoltaikanlage, der Anlagenaufbau und der Ertrag einer Photovoltaikanlage sind der beigefügten Kurzdarstellung zu entnehmen. Die zur Zeit gültigen Förderrichtlinien: Flächen von 10 qm Größe (dies ist ca.1 kw Leistung) werden mit 800,00 € gefördert. Darüber hinaus werden Schulgebäude pauschal je Anlage mit 3.000,00 € gefördert. Einspeisevergütung zur Zeit 57,4 Cent.