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Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt "Abfallentsorgung" - 5. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall -)

Daten

Kommune
Kall
Größe
13 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt "Abfallentsorgung"
- 5. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall -) Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt "Abfallentsorgung"
- 5. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall -) Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt "Abfallentsorgung"
- 5. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall -)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 163/2004 02.12.2004 Federführung: Fachbereich I An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 2 2.1 Festsetzung der Gebühren für kostenrechnende Einrichtungen ab 01.01.2005 Gebührenhaushalt „Abfallentsorgung“ - 5. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall - Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, aufgrund der Gebührenkalkulation 2005 für die kostenrechnende Einrichtung „Abfallentsorgung“ die von der Verwaltung vorgelegte 5. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall zu erlassen. Sachdarstellung: Die letzte Gebührenerhöhung im Bereich „Abfallentsorgung“ ist zum 01.01.2002 erfolgt. Obwohl der Kreis Euskirchen die Umlage für die Kreisdeponie in den Jahren 2003 und 2004 um jeweils 3% erhöht hat, konnte die Gebühr in diesen beiden Jahren konstant gehalten werden. Zum 01.01.2005 erhöht der Kreis die Umlage für die Kreisdeponie erneut um 3%. Zudem muss aufgrund der Erfahrungssätze aus den Jahren 2003 und 2004 insbesondere mit einer höheren Menge an Biomüll gerechnet werden. Dies führt ebenfalls zu einer Erhöhung der Deponiekosten. Bei den Kosten der Abfuhr ist zudem eine Anhebung aufgrund des Kostenindexes zu verzeichnen. Insgesamt ist zum 01.01.2005 eine Gebührenerhöhung von insgesamt 7,35% erforderlich. Die genaue Errechnung der einzelnen Tarifsätze, die Querfinanzierung der Biotonne sowie ein Vergleich der bisherigen Gebühr mit den neuen Gebührensätzen sind in der Anlage enthalten. Ein Entwurf der Änderungssatzung ist beigefügt. Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 163/2004 07.12.2004 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 4 Festsetzung der Gebühren für kostenrechnende Einrichtungen ab 01.01.2005 4.1 Gebührenhaushalt „Abfallentsorgung“ - 5. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall – Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 02.12.2004 – TOP 2.1 - beschließt der Rat, aufgrund der Gebührenkalkulation 2005 für die kostenrechnende Einrichtung „Abfallentsorgung“ die von der Verwaltung vorgelegte 5. Änderung der Ge- bührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall zu erlassen. Sachdarstellung: Die letzte Gebührenerhöhung im Bereich „Abfallentsorgung“ ist zum 01.01.2002 erfolgt. Obwohl der Kreis Euskirchen die Umlage für die Kreisdeponie in den Jahren 2003 und 2004 um jeweils 3% erhöht hat, konnte die Gebühr in diesen beiden Jahren konstant gehalten werden. Zum 01.01.2005 erhöht der Kreis die Umlage für die Kreisdeponie erneut um 3%. Zudem muss aufgrund der Erfahrungssätze aus den Jahren 2003 und 2004 insbesondere mit einer höheren Menge an Biomüll gerechnet werden. Dies führt ebenfalls zu einer Erhöhung der Deponiekosten. Bei den Kosten der Abfuhr ist zudem eine Anhebung aufgrund des Kostenindexes zu verzeichnen. Insgesamt ist zum 01.01.2005 eine Gebührenerhöhung von insgesamt 7,35% erforderlich. Die genaue Errechnung der einzelnen Tarifsätze, die Querfinanzierung der Biotonne sowie ein Vergleich der bisherigen Gebühr mit den neuen Gebührensätzen sind in der Anlage enthalten. Ein Entwurf der Änderungssatzung ist beigefügt. Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.12.2004 – TOP 2.1 – vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.