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Allgemeine Vorlage (Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe)

Daten

Kommune
Kall
Größe
18 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe) Allgemeine Vorlage (Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe) Allgemeine Vorlage (Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe) Allgemeine Vorlage (Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe) Allgemeine Vorlage (Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe) Allgemeine Vorlage (Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 71/2003 23.09.2003 Federführung: Fachbereich I An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, gemäß § 82 GO eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 445.522,-- € bei HHSt. 1.900.8320 (Kreisumlage) zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch - zusätzliche Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage 250.000,-- € - Minderausgaben bei HHSt. 1.820.7160 (Kosten des ÖPNV) - Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0030 (Gewerbesteuer) 65.000,-- € 130.522,-- €. Sachdarstellung: Der Landrat des Kreises Euskirchen hat mit Bescheiden vom 6.08.2003 folgende Kreisumlage für das Jahr 2003 angefordert: - allgemeine Kreisumlage 4.431.146,-- € - differenzierte Kreisumlage (KVE) 64.321,-- € - differenzierte Kreisumlage (VHS) 10.055,-- € 4.505.522,-- € Im Haushalt 2003 sind bei HHSt. 1.900.8320 (Kreisumlage) 4.060.000,-- € veranschlagt. Vorlagen-Nr. 71/2003 Seite 2 Die entstehenden Mehrausgaben von 445.522,-- € können wie folgt gedeckt werden: - zusätzliche Entnahme aus der allgemeinen Rücklage - Minderausgaben bei HHSt. 1.820.7160 - Kosten des ÖPNV (Die diffenzierte Kreisumlage für die KVE ist bei dieser HHSt. als „Umlage KVE“ veranschlagt.) - Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0030 (Gewerbesteuer) 250.000,-- € 65.000,-- € 130.522,-- €. Die Mehrausgabe von 445.522,-- € ist als überplanmäßige Ausgabe gemäß § 82 GO zu genehmigen. Vorlagen-Nr. 71/2003 Seite 3 Vorlagen-Nr. 71/2003 Seite 4 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 71/2003 23.09.2003 FBL: SB: Federführung: Fachbereich I An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um x öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. x x Mittel verfügbar bei HHSt. 1.900.8320 über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. 1.900.8320 Deckung erfolgt durch - zusätzliche Entnahme aus der Allg.Rückl. - Minderausgaben bei HHSt. 1.820.7160 - Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0030 4.060.000 Euro 445.522,-- Euro 250.000,-- € 65.000,-- € 130.522,-- € TOP 6 Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, gemäß § 82 GO eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 445.522,-- € bei HHSt. 1.900.8320 (Kreisumlage) zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch - zusätzliche Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage - Minderausgaben bei HHSt. 1.820.7160 (Kosten des ÖPNV) - Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0030 (Gewerbesteuer) 250.000,-- € 65.000,-- € 130.522,-- €. Sachdarstellung: Der Landrat des Kreises Euskirchen hat mit Bescheiden vom 6.08.2003 folgende Kreisumlage für das Jahr 2003 angefordert: - allgemeine Kreisumlage - differenzierte Kreisumlage (KVE) 4.431.146,-- € 64.321,-- € Vorlagen-Nr. 71/2003 - differenzierte Kreisumlage (VHS) Seite 5 10.055,-- € 4.505.522,-- € Im Haushalt 2003 sind bei HHSt. 1.900.8320 (Kreisumlage) 4.060.000,-- € veranschlagt. Die entstehenden Mehrausgaben von 445.522,-- € können wie folgt gedeckt werden: - zusätzliche Entnahme aus der allgemeinen Rücklage - Minderausgaben bei HHSt. 1.820.7160 - Kosten des ÖPNV (Die diffenzierte Kreisumlage für die KVE ist bei dieser HHSt. als „Umlage KVE“ veranschlagt.) - Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0030 (Gewerbesteuer) 250.000,-- € 65.000,-- € 130.522,-- €. Die Mehrausgabe von 445.522,-- € ist als überplanmäßige Ausgabe gemäß § 82 GO zu genehmigen. Vorlagen-Nr. 71/2003 Seite 6