Daten
Kommune
Kall
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Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
71/2003
23.09.2003
Federführung: Fachbereich I
An den
Haupt- und Finanzausschuss
mit der Bitte um
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, gemäß § 82 GO eine überplanmäßige
Ausgabe in Höhe von 445.522,-- € bei HHSt. 1.900.8320 (Kreisumlage) zu genehmigen. Die
Deckung erfolgt durch
-
zusätzliche Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage 250.000,-- €
-
Minderausgaben bei HHSt. 1.820.7160 (Kosten des ÖPNV)
-
Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0030 (Gewerbesteuer)
65.000,-- €
130.522,-- €.
Sachdarstellung:
Der Landrat des Kreises Euskirchen hat mit Bescheiden vom 6.08.2003 folgende Kreisumlage für das Jahr 2003 angefordert:
-
allgemeine Kreisumlage
4.431.146,-- €
-
differenzierte Kreisumlage (KVE)
64.321,-- €
-
differenzierte Kreisumlage (VHS)
10.055,-- €
4.505.522,-- €
Im Haushalt 2003 sind bei HHSt. 1.900.8320 (Kreisumlage) 4.060.000,-- € veranschlagt.
Vorlagen-Nr. 71/2003
Seite 2
Die entstehenden Mehrausgaben von 445.522,-- € können wie folgt gedeckt werden:
-
zusätzliche Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
-
Minderausgaben bei HHSt. 1.820.7160 - Kosten des ÖPNV (Die diffenzierte Kreisumlage für die KVE ist bei dieser
HHSt. als „Umlage KVE“ veranschlagt.)
-
Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0030 (Gewerbesteuer)
250.000,-- €
65.000,-- €
130.522,-- €.
Die Mehrausgabe von 445.522,-- € ist als überplanmäßige Ausgabe gemäß § 82 GO zu genehmigen.
Vorlagen-Nr. 71/2003
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Vorlagen-Nr. 71/2003
Seite 4
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
71/2003
23.09.2003
FBL:
SB:
Federführung: Fachbereich I
An den
Haupt- und
Finanzausschuss
mit der Bitte um
x
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
x
x
Mittel verfügbar
bei HHSt. 1.900.8320
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt. 1.900.8320
Deckung erfolgt durch
- zusätzliche Entnahme aus der Allg.Rückl.
- Minderausgaben bei HHSt. 1.820.7160
- Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0030
4.060.000
Euro
445.522,--
Euro
250.000,-- €
65.000,-- €
130.522,-- €
TOP 6
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, gemäß § 82 GO eine überplanmäßige
Ausgabe in Höhe von 445.522,-- € bei HHSt. 1.900.8320 (Kreisumlage) zu genehmigen. Die
Deckung erfolgt durch
-
zusätzliche Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage
-
Minderausgaben bei HHSt. 1.820.7160 (Kosten des ÖPNV)
-
Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0030 (Gewerbesteuer)
250.000,-- €
65.000,-- €
130.522,-- €.
Sachdarstellung:
Der Landrat des Kreises Euskirchen hat mit Bescheiden vom 6.08.2003 folgende Kreisumlage für das Jahr 2003 angefordert:
-
allgemeine Kreisumlage
-
differenzierte Kreisumlage (KVE)
4.431.146,-- €
64.321,-- €
Vorlagen-Nr. 71/2003
-
differenzierte Kreisumlage (VHS)
Seite 5
10.055,-- €
4.505.522,-- €
Im Haushalt 2003 sind bei HHSt. 1.900.8320 (Kreisumlage) 4.060.000,-- € veranschlagt.
Die entstehenden Mehrausgaben von 445.522,-- € können wie folgt gedeckt werden:
-
zusätzliche Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
-
Minderausgaben bei HHSt. 1.820.7160 - Kosten des ÖPNV (Die diffenzierte Kreisumlage für die KVE ist bei dieser
HHSt. als „Umlage KVE“ veranschlagt.)
-
Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0030 (Gewerbesteuer)
250.000,-- €
65.000,-- €
130.522,-- €.
Die Mehrausgabe von 445.522,-- € ist als überplanmäßige Ausgabe gemäß § 82 GO zu genehmigen.
Vorlagen-Nr. 71/2003
Seite 6