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Allgemeine Vorlage (Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Kall)

Daten

Kommune
Kall
Größe
9,6 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse
der Gemeinde Kall)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 160/2004 17.11.2004 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 5 Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Kall Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.11.2004 – TOP 6 – beschließt der Rat, die Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Kall vom 21.10.1999 mit sofortiger Wirkung wie folgt zu ändern: 1. § 1 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „In der Einladung sind Zeit, Ort und Tagesordnung anzugeben. Die schriftlichen Erläuterungen zu den einzelnen Verhandlungsgegenständen (Vorlagen) sind beizugeben (alternativ: sollen beigegeben werden). Zu diesem Zeitpunkt ist die Niederschrift der letzten Sitzung spätestens vorzulegen! 2. § 2 Abs. 1 erhielt folgende Fassung: „Die Einladung muss den Ratsmitgliedern mindestens 10 volle Tage vor dem zungstag, den Tag der Absendung nicht mitgerechnet, zugehen.“ Sit- Sachdarstellung: Die FDP-Fraktion hat mit beiliegendem Schreiben vom 13.10.2004 Änderungen der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Kall beantragt. Gegen die beantragten Änderungen bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Die Verpflichtung, den Einladungen schriftliche Erläuterungen beizugeben, wird dabei in eine ausnahmslose Muss-Pflicht umgewandelt. Es sollte durch eine geeignete Formulierung klargestellt werden, dass in Ausnahmefällen die Erläuterungen auch als Tischvorlage gegeben werden können. Änderungen in den §§ 1 und 2 gelten gemäß § 26 automatisch auch für alle Ausschüsse.