Daten
Kommune
Kall
Größe
9,6 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
160/2004
17.11.2004
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 5
Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse
der Gemeinde Kall
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.11.2004 – TOP 6 – beschließt der Rat, die Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Kall
vom 21.10.1999 mit sofortiger Wirkung wie folgt zu ändern:
1.
§ 1 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
„In der Einladung sind Zeit, Ort und Tagesordnung anzugeben. Die schriftlichen Erläuterungen zu den einzelnen Verhandlungsgegenständen (Vorlagen) sind beizugeben (alternativ: sollen beigegeben werden). Zu diesem Zeitpunkt ist die Niederschrift der letzten Sitzung spätestens vorzulegen!
2.
§ 2 Abs. 1 erhielt folgende Fassung:
„Die Einladung muss den Ratsmitgliedern mindestens 10 volle Tage vor dem
zungstag, den Tag der Absendung nicht mitgerechnet, zugehen.“
Sit-
Sachdarstellung:
Die FDP-Fraktion hat mit beiliegendem Schreiben vom 13.10.2004 Änderungen der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Kall beantragt.
Gegen die beantragten Änderungen bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Die Verpflichtung, den Einladungen schriftliche Erläuterungen beizugeben, wird dabei in eine
ausnahmslose Muss-Pflicht umgewandelt. Es sollte durch eine geeignete Formulierung
klargestellt werden, dass in Ausnahmefällen die Erläuterungen auch als Tischvorlage
gegeben werden können.
Änderungen in den §§ 1 und 2 gelten gemäß § 26 automatisch auch für alle Ausschüsse.