Daten
Kommune
Kall
Größe
17 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
13/2004
18.03.2004
Federführung: Bürgermeister Kaiser
An den
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
mit der Bitte um
X
öffentliche Sitzung
FBL:
SB:
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 7
Einsatz von Kräften über Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zur Verbesserung der
Infrastruktur der Gemeinde Kall
hier: Erstellen von Anlagen im Bereich der Urft, Ecke Sträßchen/Gemünder
Straße sowie einer Maßnahme im Bereich Friedhof in Golbach
Beschlussvorschlag:
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis und stimmt den Maßnahmen so wie vorgeschlagen zu.
Sachdarstellung:
Durch den Einsatz von Mitarbeitern im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme
sollen nachstehend aufgeführte Ziele erreicht werden:
1. Finanzierung von Beschäftigung statt von Arbeitslosigkeit
¾ Verbesserung der Eingliederungsaussichten
2. Gesamtwirtschaftliche Ziele
¾ Verbesserung öffentlicher Strukturen innerhalb der Gemeinde Kall
¾
Verbesserung der Umwelt
3. Individuelle Ziele
¾ Befristete Beschäftigungsverhältnisse (Beendigung von Arbeitslosigkeit durch
sinnvolle und produktive Beschäftigung)
Vorlagen-Nr. 13/2004
Seite 2
4. Weitere Ziele
¾
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
Darüber hinaus ist festzustellen, dass mit dem ABM-Ziel eine Vielfalt weiterer Ziele zu
den vorgenannten Punkten erreicht werden können. Für die oben angeführten Maßnahmen sind 24.000,00 EUR im Haushalt eingeplant, für die anfallenden Lohnkosten die von
der Gemeinde Kall bereitzustellen sind, wird wie in der Haushaltsrede vom Bürgermeister angekündigt, zu gegebener Zeit eine überplanmäßige Ausgabe zu tätigen sein.
Die Durchführung dieser Maßnahmen scheint zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll, da die Leitung des hiesigen Arbeitsamtes signalisiert hat, dass zur Zeit Kräfte für
AB-Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Die Lohnkosten werden von der
Arbeitsagentur in einer Bandbreite von 900,00 bis 1.300,00 EUR je nach Qualifikation
der Mitarbeiter bezuschusst.
Hiermit wird erreicht, dass die betreffenden Personen möglicherweise wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden können und eine Verbesserung der Infrastruktur in der Gemeinde realisiert wird. Es ist jedoch festzustellen, dass aus den befristeten Beschäftigungsverhältnissen für die Gemeinde keinerlei Dauerverpflichtung entstehen.