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Allgemeine Vorlage (Vorzeitige Kündigung des Vertrages mit dem Entsorgungsunternehmen hier: F.D.P.-Antrag)

Daten

Kommune
Kall
Größe
13 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (Vorzeitige Kündigung des Vertrages
mit dem Entsorgungsunternehmen
hier: F.D.P.-Antrag) Allgemeine Vorlage (Vorzeitige Kündigung des Vertrages
mit dem Entsorgungsunternehmen
hier: F.D.P.-Antrag)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 44/2004 27.04.2004 Federführung: Bürgermeister Kaiser An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um X öffentliche Sitzung FBL: SB: Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 6 Vorzeitung Kündigung des Vertrages mit dem Entsorgungsunternehmen hier: F.D.P.-Antrag Beschlussvorschlag: Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Mit Schreiben vom 04.04.2004 beantragt die F.D.P.-Fraktion eine vorzeitige Kündigung des Vertrages mit der Firma Schönmakers auf dem Hintergrund der Schließung der Mülldeponie zum 01.07.2005. Die Verwaltung stellt hierzu wie folgt fest: Der Vertrag mit der Firma Schönmakers ist bis zum 31.12.2006 abgeschlossen. Eine vorzeitige Kündigung ist aus nachstehenden Gründen nicht erforderlich: Der Kreisausschuss hat am 18.03.2004 die Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes für den Kreis Euskirchen einstimmig beschlossen. Der Beschluss beauftragt die Kreisverwaltung auf der Zentralen Mülldeponie Mechernich eine Umladestation für den Straßentransport zur Müllverbrennungsanlage in Bonn zu errichten, die Option des Bahntransportes aber offen zu halten. Gleichzeitig soll unter Einbindung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden die Möglichkeit zur Einführung einens Integrierten Entsorgungssystems (IES) geprüft und weiterverfolgt werden. Vorlagen-Nr. 44/2004 Seite 2 Dem Beschluss ist eine umfangreiche Untersuchung verschiedener Transportmöglichkeiten und Ziele durch die pbo Ingenieurgesellschaft mbH vorausgegangen. Der Gutachter sieht in einem IES bei flächendeckender Einführung im Kreis Euskirchen gegenüber einer zentralen Umladung der Restabfälle Einspar- und Entwicklungsmöglichkeiten, hält aber die flächendeckende Einführung bis zum 31.05.2005 nicht für möglich. Die Harmonisierung der Laufzeiten der Verträge der kreisangehörigen Kommunen ist dabei lediglich ein Aspekt. Darüber hinaus ist eine intensive planerische und organisatorische Vorbereitung (z.B. Markerforschung und Auswahl eines Systems, Zuschnitt der Abfuhrbezirke über Gemeindegrenzen hinweg, Gemeinde übergreifende Organisation, Abrechnungsmodalitäten, Sonderlösungen, wo die örtlichen Gegebenheiten den Einsatz des IES nicht zulassen, Vorbereitung der europaweiten Ausschreibung) der Einführung eines solchen Systems erforderlich. Als realistischen Zeitraum für die Vorbereitung schätzt die pbo Ingenieurgesellschaft etwa drei bis vier Jahre ab. Eine Kündigung bestehender Entsorgungsverträge erscheint daher derzeit verfrüht. Die Städte und Gemeinden werden in den Planungsprozess mit einbezogen. Weiter ist festzustellen, dass der Vorgang einer Wertung in der Bürgermeisterkonferenz unterliegt und hier ebenfalls die günstigste Lösung für alle Beteiligten angestrebt wird.