Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
28.05.10, 06:53
Aktualisiert
28.05.10, 06:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 25.03.2010
20
Änderung der Benutzungsordnung für die städtischen Kindertageseinrichtungen in Erftstadt
(15/2010)
1. Das Essensgeld in den städtischen Kindertageseinrichtungen wird nicht erhöht.
2. § 5, Abs. 3 der Benutzungsordnung wird wie folgt geändert:
Die Kindertagesstätte ist bis zu einem von der Einrichtung festgelegten Termin (entsprechend
der Lieferbedingungen des jeweiligen Caterers) zu informieren, wenn das Kind nicht am Essen
teilnimmt. Ist dies nicht erfolgt, gilt dieser Tag auch als Verpflegungstag und wird mit 2,50 €
berechnet.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)