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Beschlussvorlage GB (Einrichtung von bis zu fünf Einsatzstellen im Bereich Bundesfreiwilligendienst (BFD))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
206 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
10.03.16, 12:14
Aktualisiert
10.03.16, 12:14
Beschlussvorlage GB (Einrichtung von bis zu fünf Einsatzstellen im Bereich Bundesfreiwilligendienst (BFD)) Beschlussvorlage GB (Einrichtung von bis zu fünf Einsatzstellen im Bereich Bundesfreiwilligendienst (BFD)) Beschlussvorlage GB (Einrichtung von bis zu fünf Einsatzstellen im Bereich Bundesfreiwilligendienst (BFD))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 203/2016 02.03.2016 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bildung und Inklusion 15.03.2016 Kreisausschuss 06.04.2016 Kreistag 20.04.2016 Einrichtung von bis zu fünf Einsatzstellen im Bereich Bundesfreiwilligendienst (BFD) Sachbearbeiter/in: Frau Sistig Tel.: 15 126 Abt.: 49 - KoBIZ X Die Vorlage berührt den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Ertrag und Aufwand werden über die Veränderungsliste im Haushaltsjahr 2016 berücksichtigt. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt die Einrichtung von bis zu 5 Einsatzstellen im Bereich Bundesfreiwilligendienst (BFD) mit Flüchtlingsbezug. Begründung: Mit Antrag vom 16.11.2015 – A 89/2015 – wurde die Verwaltung beauftragt, die Einrichtung von bis zu fünf Stellen im Bereich Freiwilliges Soziales Jahr bzw. Bundesfreiwilligendienst zur Unterstützung der Arbeit in der Flüchtlingshilfe ab Mitte 2016 zu prüfen. Diesem Antrag wurde vom Kreisausschuss in der Sitzung am 10.12.2015 einstimmig zugestimmt – Z1/A89/72015. Dem entsprechend wurden innerhalb der Verwaltung mögliche Einsatzbereiche für Menschen im BFD ermittelt. -2Im Ergebnis werden Möglichkeiten innerhalb des KoBIZ und des Jobcenters Eu-aktiv gesehen. Parallel zur Bedarfsermittlung wurde seitens der Verwaltung beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFZA) mit Datum vom 23.12.2015 ein Antrag auf Anerkennung des Kreises Euskirchen als Einsatzstelle nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) gestellt. Mit Schreiben vom 19.02.2016 wurde dem Kreis Euskirchen als Grundlage für die konkrete Zusammenarbeit im BFD die entsprechende Rechtsträgervereinbarung zwischen der Zentralstelle des BAFZA und dem Landrat des Kreises Euskirchen übersandt. Diese Vereinbarung befindet sich vor der Unterzeichnung. Entsprechend verwaltungsseitiger Absprache wurde sich darauf verständigt, jeweils zwei Einsatzstellen im KoBIZ sowie im Jobcenter EU-aktiv für die Aufgabenwahrnehmung mit Flüchtlingsbezug einzusetzen. Das Jobcenter EU-aktiv wurde im Rahmen der Trägergemeinschaft als gemeinsame Einrichtung aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens im Bereich Flüchtlingswesen bewusst in den Prozess eingebunden. Folgende Aufgabenbeschreibungen liegen aus dem KoBIZ vor: Kommunales Integrationszentrum (KI): Koordination des Übersetzungshelfenden-Pool; in diesem Pool sind Ehrenamtler/innen zusammengefasst, die Neuzugewanderte und Flüchtlinge einerseits und Institutionen und Vereine andererseits gegen eine Aufwandsentschädigung mit ihren Sprachkenntnissen im Übersetzungsfall zur Verfügung stehen. Ausdrücklich handelt es sich nicht um professionelle Dolmetscher, sondern um Menschen – überwiegend mit eigenem Migrationshintergrund- die ihre Muttersprachenkenntnisse einsetzen, um Verständigung zwischen Flüchtlingen/Neuzugewanderten und anderen zu ermöglichen. Die Einsatzkraft BFD soll den derzeit von Jugendmigrationsdienst (JMD) und dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) betreuten Pool sowie den Pool von ehrenamtlichen Sprachhelfenden des Kreises/KoBIZ in einem gemeinsamen Pool zusammenführen. Des Weiteren soll die Einsatzkraft die „Vermittlung“ von Sprachhelfenden an Vereine, Schulen, Institutionen, Ämter, etc. koordinieren. Die Sprachhelfenden sollen vor ihren ersten Einsätzen in 1-2 Veranstaltungen über Grundregeln des Dolmetschens (Verschwiegenheit, Datenschutz, professionelle Distanz, …) informiert werden. Auch sollen sie regelmäßig Möglichkeiten zum gemeinsamen Austausch moderiert durch eine Fachkraft erhalten, so dass Erlebtes miteinander geteilt werden kann. Nur so kann eine eventuelle Belastung der Ehrenamtler/innen vermieden werden. Diesen Austausch ( Koordination, Terminierung, Bewirtung etc.) organisiert ebenfalls die Einsatzkraft BFD. Des Weiteren soll die Einsatzkraft BFD je nach mitgebrachten Sprachkenntnissen in der Seiteneinstiegsberatung des KI übersetzen und/oder innerhalb der Kreisverwaltung für Übersetzungseinsätze angefragt werden. Kommunale Koordinierung des Landesprogramms „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KoKo) Einsatz bei der Auswertung der Statistik schüler-online und Pflege des Portals „Berufsfelderkundung“ (BFE-Portal); -3- die zweite Einsatzstelle BFD soll in der KoKo eingerichtet werden und kann mit einem Absolventen einer Internationalen Förderklasse (IFK) besetzt werden. Diese Stelle setzt gute Word und ExcelKenntnisse sowie Deutschkenntnisse voraus. Aufgaben im Jobcenter EU-aktiv: Geplant ist der Einsatz von zwei Einsatzkräften BFD zur Unterstützung im IP - Integration Point (gemeinsame Anlaufstelle für die Integration in Ausbildung und Arbeit des Jobcenters und der Agentur für Arbeit) Einsatzfelder und mögliche Tätigkeiten in Voll-und Teilzeit: - - Übersetzungshilfen, z. B. bei Telefonaten und Beratungsgesprächen Unterstützung bei der Kundensteuerung (Infos geben, Merkblätter und Formulare ausgeben und beim Ausfüllen unterstützen, Termine annehmen und vergeben) Mithilfe bei der Organisation der Sprachförderung (Einladungen zu Kompetenzfeststellungen, Unterstützung bei der Kompetenzfeststellung durch den zertifizierten Integrationskursträger, Ergebnislisten bearbeiten, TN-Listen überwachen) Unterstützung beim Profiling (z. B. Erfragen der Schul- und Berufsabschlüsse und der beruflichen Vorerfahrungen) Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen allgemeine Bürotätigkeiten (z. B. Daten erfassen) Es soll sich bei der Auswahl der Einsatzkräfte BFD möglichst um Personen mit eigenem Migrationshintergrund handeln, idealerweise mit der Muttersprache arabisch (alternativ: persisch, farsi); Deutschkenntnisse mindestens B1-Niveau sind erforderlich, wünschenswert ist ein Führerschein. In einem ersten Schritt wird der Bedarf von 4 Einsatzstellen gesehen; soweit sich ein weiterer Bedarf abzeichnet, soll dieser entsprechend anhängig gemacht werden. Pro Bundesfreiwilligendienstler ist mit einem Aufwand von ca. 600 € / Monat zu rechnen. Bei zunächst vier Einsatzstellen beträgt der jährliche Aufwand somit ca. 28.800 €, dem ein Ertrag (Förderung) in Höhe von 16.800 € gegenübersteht, so dass ein jährlicher Eigenanteil von ca. 12.000 € verbleibt. In Anbetracht der Mehrwertrelation ist zu bedenken, dass mit der Einrichtung der Einsatzstellen im Bereich BFD ein Betreuungsaufwand durch die jeweiligen Fachabteilungen zu leisten ist (soziale Indikation); dieser Aufwand ist bei der Nutzen- Betrachtung zu berücksichtigen. Es ist angestrebt, mit den beschriebenen Aufgaben konfrontierte und idealerweise im Vorfeld getestete Personen vorrangig zu berücksichtigen. Demensprechende Gespräche mit Flüchtlingsinitiativen sind geführt und bereits Personen in Augenschein genommen. gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)