Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
206 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
10.03.16, 12:14
Aktualisiert
10.03.16, 12:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 203/2016
02.03.2016
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
15.03.2016
Kreisausschuss
06.04.2016
Kreistag
20.04.2016
Einrichtung von bis zu fünf Einsatzstellen im Bereich Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Sachbearbeiter/in: Frau Sistig
Tel.: 15 126
Abt.: 49 - KoBIZ
X Die Vorlage berührt den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Ertrag und Aufwand werden über die Veränderungsliste im
Haushaltsjahr 2016 berücksichtigt.
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt die Einrichtung von bis zu 5 Einsatzstellen im Bereich
Bundesfreiwilligendienst (BFD) mit Flüchtlingsbezug.
Begründung:
Mit Antrag vom 16.11.2015 – A 89/2015 – wurde die Verwaltung beauftragt, die Einrichtung von bis
zu fünf Stellen im Bereich Freiwilliges Soziales Jahr bzw. Bundesfreiwilligendienst zur Unterstützung
der Arbeit in der Flüchtlingshilfe ab Mitte 2016 zu prüfen. Diesem Antrag wurde vom Kreisausschuss
in der Sitzung am 10.12.2015 einstimmig zugestimmt – Z1/A89/72015.
Dem entsprechend wurden innerhalb der Verwaltung mögliche Einsatzbereiche für Menschen im BFD
ermittelt.
-2Im Ergebnis werden Möglichkeiten innerhalb des KoBIZ und des Jobcenters Eu-aktiv gesehen.
Parallel zur Bedarfsermittlung wurde seitens der Verwaltung beim Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFZA) mit Datum vom 23.12.2015 ein Antrag auf Anerkennung des
Kreises Euskirchen als Einsatzstelle nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) gestellt.
Mit Schreiben vom 19.02.2016 wurde dem Kreis Euskirchen als Grundlage für die konkrete
Zusammenarbeit im BFD die entsprechende Rechtsträgervereinbarung zwischen der Zentralstelle
des BAFZA und dem Landrat des Kreises Euskirchen übersandt. Diese Vereinbarung befindet sich
vor der Unterzeichnung.
Entsprechend verwaltungsseitiger Absprache wurde sich darauf verständigt, jeweils zwei
Einsatzstellen im KoBIZ sowie im Jobcenter EU-aktiv für die Aufgabenwahrnehmung mit
Flüchtlingsbezug einzusetzen. Das Jobcenter EU-aktiv wurde im Rahmen der Trägergemeinschaft als
gemeinsame Einrichtung aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens im Bereich Flüchtlingswesen
bewusst in den Prozess eingebunden.
Folgende Aufgabenbeschreibungen liegen aus dem KoBIZ vor:
Kommunales Integrationszentrum (KI):
Koordination des Übersetzungshelfenden-Pool;
in diesem Pool sind Ehrenamtler/innen zusammengefasst, die Neuzugewanderte und Flüchtlinge
einerseits und Institutionen und Vereine andererseits gegen eine Aufwandsentschädigung mit ihren
Sprachkenntnissen im Übersetzungsfall zur Verfügung stehen. Ausdrücklich handelt es sich nicht um
professionelle Dolmetscher, sondern um Menschen – überwiegend mit eigenem
Migrationshintergrund- die ihre Muttersprachenkenntnisse einsetzen, um Verständigung zwischen
Flüchtlingen/Neuzugewanderten und anderen zu ermöglichen.
Die Einsatzkraft BFD soll den derzeit von Jugendmigrationsdienst (JMD) und dem Deutschen Roten
Kreuz (DRK) betreuten Pool sowie den Pool von ehrenamtlichen Sprachhelfenden des Kreises/KoBIZ
in einem gemeinsamen Pool zusammenführen. Des Weiteren soll die Einsatzkraft die „Vermittlung“
von Sprachhelfenden an Vereine, Schulen, Institutionen, Ämter, etc. koordinieren.
Die Sprachhelfenden sollen vor ihren ersten Einsätzen in 1-2 Veranstaltungen über Grundregeln des
Dolmetschens (Verschwiegenheit, Datenschutz, professionelle Distanz, …) informiert werden.
Auch sollen sie regelmäßig Möglichkeiten zum gemeinsamen Austausch moderiert durch eine
Fachkraft erhalten, so dass Erlebtes miteinander geteilt werden kann. Nur so kann eine eventuelle
Belastung der Ehrenamtler/innen vermieden werden. Diesen Austausch ( Koordination, Terminierung,
Bewirtung etc.) organisiert ebenfalls die Einsatzkraft BFD.
Des Weiteren soll die Einsatzkraft BFD je nach mitgebrachten Sprachkenntnissen in der
Seiteneinstiegsberatung des KI übersetzen und/oder innerhalb der Kreisverwaltung für
Übersetzungseinsätze angefragt werden.
Kommunale Koordinierung des Landesprogramms „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KoKo)
Einsatz bei der Auswertung der Statistik schüler-online und Pflege des Portals „Berufsfelderkundung“
(BFE-Portal);
-3-
die zweite Einsatzstelle BFD soll in der KoKo eingerichtet werden und kann mit einem Absolventen
einer Internationalen Förderklasse (IFK) besetzt werden. Diese Stelle setzt gute Word und ExcelKenntnisse sowie Deutschkenntnisse voraus.
Aufgaben im Jobcenter EU-aktiv:
Geplant ist der Einsatz von zwei Einsatzkräften BFD zur Unterstützung im IP - Integration Point
(gemeinsame Anlaufstelle für die Integration in Ausbildung und Arbeit des Jobcenters und der
Agentur für Arbeit)
Einsatzfelder und mögliche Tätigkeiten in Voll-und Teilzeit:
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Übersetzungshilfen, z. B. bei Telefonaten und Beratungsgesprächen
Unterstützung bei der Kundensteuerung (Infos geben, Merkblätter und Formulare ausgeben
und beim Ausfüllen unterstützen, Termine annehmen und vergeben)
Mithilfe bei der Organisation der Sprachförderung (Einladungen zu Kompetenzfeststellungen,
Unterstützung bei der Kompetenzfeststellung durch den zertifizierten Integrationskursträger,
Ergebnislisten bearbeiten, TN-Listen überwachen)
Unterstützung beim Profiling (z. B. Erfragen der Schul- und Berufsabschlüsse und der
beruflichen Vorerfahrungen)
Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen
allgemeine Bürotätigkeiten (z. B. Daten erfassen)
Es soll sich bei der Auswahl der Einsatzkräfte BFD möglichst um Personen mit eigenem
Migrationshintergrund handeln, idealerweise mit der Muttersprache arabisch (alternativ: persisch,
farsi); Deutschkenntnisse mindestens B1-Niveau sind erforderlich, wünschenswert ist ein
Führerschein.
In einem ersten Schritt wird der Bedarf von 4 Einsatzstellen gesehen; soweit sich ein weiterer Bedarf
abzeichnet, soll dieser entsprechend anhängig gemacht werden. Pro Bundesfreiwilligendienstler ist
mit einem Aufwand von ca. 600 € / Monat zu rechnen. Bei zunächst vier Einsatzstellen beträgt der
jährliche Aufwand somit ca. 28.800 €, dem ein Ertrag (Förderung) in Höhe von 16.800 €
gegenübersteht, so dass ein jährlicher Eigenanteil von ca. 12.000 € verbleibt.
In Anbetracht der Mehrwertrelation ist zu bedenken, dass mit der Einrichtung der Einsatzstellen im
Bereich BFD ein Betreuungsaufwand durch die jeweiligen Fachabteilungen zu leisten ist (soziale
Indikation); dieser Aufwand ist bei der Nutzen- Betrachtung zu berücksichtigen. Es ist angestrebt, mit
den beschriebenen Aufgaben konfrontierte und idealerweise im Vorfeld getestete Personen vorrangig
zu berücksichtigen. Demensprechende Gespräche mit Flüchtlingsinitiativen sind geführt und bereits
Personen in Augenschein genommen.
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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