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Beschlussvorlage GB (Bezuschussung von Kindergärten in kommunaler Trägerschaft für das Kindergartenjahr 2016/2017)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
192 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
07.03.16, 14:46
Aktualisiert
07.03.16, 14:46
Beschlussvorlage GB (Bezuschussung von Kindergärten in kommunaler Trägerschaft für das Kindergartenjahr 2016/2017) Beschlussvorlage GB (Bezuschussung von Kindergärten in kommunaler Trägerschaft für das Kindergartenjahr 2016/2017) Beschlussvorlage GB (Bezuschussung von Kindergärten in kommunaler Trägerschaft für das Kindergartenjahr 2016/2017)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 204/2016 03.03.2016 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 10.03.2016 Kreisausschuss 06.04.2016 Kreistag 20.04.2016 Bezuschussung von Kindergärten in kommunaler Trägerschaft für das Kindergartenjahr 2016/2017 Sachbearbeiter: Herr Firmenich Tel.: 15-624 Abt.: 51.1 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. x Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2016 – Produkt 365 01, Zeile 15grundsätzlich eingeplant. Über die Veränderungsliste erfolgt eine Anpassung des Ansatzes. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, die Kindergärten der kommunalen Träger für das Kindergartenjahr 2016/17 in Abweichung von § 20 KiBiz wie folgt zu bezuschussen: Statt eines Zuschusses von 79 % der Kindpauschalen wird ein Zuschuss von 85 % der Kindpauschalen gewährt. -2- Begründung: Die Kreistagsfraktionen der CDU und SPD hatten mit Antrag vom 28.01.2010 (A 12/2010) beantragt, den kommunalen Trägern im Kindergartenjahr 2010/2011 in Abweichung von § 20 KiBiz einen Zuschuss von 85 % der Kindpauschalen zu bewilligen. Diesem Antrag ist der Kreistag in seiner Sitzung am 15.04.2010 mit großer Mehrheit nachgekommen. Die freiwillige Bezuschussung wurde vom Kreistag letztmalig in seiner Sitzung am 10.12.2014 für das Kindergartenjahr 2015/16 mit Mehrheit verlängert (V 75/2014). Ziel des Antrags war, vorhandene Ungerechtigkeiten im Finanzierungssystem auf Dauer ausschließen zu können sowie die Kindergartenlandschaft des Kreises in ihrer Trägervielfalt zu erhalten. Damit sollte nach Auffassung der Verwaltung auch befördert werden, dass die vorhandenen kommunalen Träger ihre Kindertageseinrichtungen weiter betreiben. Da sich an den Rahmenbedingungen des KiBiz sowie den finanziellen Möglichkeiten der Städte und Gemeinden nichts geändert hat, schlägt die Verwaltung vor, die freiwillige Bezuschussung der kommunalen Träger zumindest für das Kindergartenjahr 2016/2017 fortzuführen. Folgekostenberechnung: Bezüglich der finanziellen Auswirkungen wird auf die Meldung zum 15.03.2016 für das Kindergartenjahr 2016/2017 zurückgegriffen (s. D 21/2016). Im Kindergartenjahr 2016/2017 werden die kommunalen Träger wie folgt bezuschusst: 12.867481 € 79 % = 10.165.309 € Bei einer Bezuschussung von 85 % ergibt sich somit: 10.937.359 € 12.867.481 € 85 % = Differenz: 772.050 € (Kindergartenjahr 2016/2017) -3- Damit ergäben sich folgende Auswirkungen auf den Haushalt: Haushalt 2016: 7/12 von 730.531 € 5/12 von 772.050 € = = 426.143 € 321.687 € 747.830 € = 450.363 €. Haushalt 2017: 7/12 von 771.665 € Die o.g. Haushaltsbelastung ist auf der Basis der Abrechnung für das Kindergartenjahr 2015/2016 ggf. anzupassen. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)