Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
19 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
28.05.10, 06:53
Aktualisiert
28.05.10, 06:53
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Beschluss
der Sitzung
des Rates am 25.03.2010
39.23 Haushaltssatzung der Stadt Erftstadt für das Haushaltsjahr 2010 mit ihren Anlagen (Drs.Nr.
175/2010)
Haushaltsatzung der Stadt Erftstadt
für das Haushaltsjahr 2010
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666) geändert durch Gesetz vom 09. Oktober 2007
(GV.NRW. S. 380) beschließt der Rat der Stadt Erftstadt folgende Haushaltssatzung
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt
Erftstadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden
Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen
enthält, wird
im
Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge auf
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
75.152.569 EUR
86.448.790 EUR
im
Finanzplan mit
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 73.477.012 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 85.762.075 EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit
auf
.403.545 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit
Auf
.187.078 EUR
festgesetzt.
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit erforderlich ist, wird auf
0 EUR
festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von
Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf
festgesetzt.
0 EUR
§4
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird
auf
7.064.712 EUR
die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird
auf
4.231.509 EUR
festgesetzt.
§5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung
In Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
festgesetzt.
35.000.000 EUR
§6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2010 wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
240 v. H.
400 v. H.
2.
420 v. H.
Gewerbesteuer auf
Beschluss der Sitzung des Rates vom 25.03.2010
1.
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§7
Soweit im Stellenplan der Vermerk „künftig wegfallend“ (kw) angebracht ist, dürfen freiwerdende
28 Ja-Stimme(n), 21 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 25.03.2010
Seite 3