Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Haushaltssatzung der Stadt Erftstadt für das Haushaltsjahr 2010 mit ihren Anlagen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
19 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
28.05.10, 06:53
Aktualisiert
28.05.10, 06:53
Beschlusstext (Haushaltssatzung der Stadt Erftstadt für das Haushaltsjahr 2010 mit ihren Anlagen) Beschlusstext (Haushaltssatzung der Stadt Erftstadt für das Haushaltsjahr 2010 mit ihren Anlagen) Beschlusstext (Haushaltssatzung der Stadt Erftstadt für das Haushaltsjahr 2010 mit ihren Anlagen)

öffnen download melden Dateigröße: 19 kB

Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Rates am 25.03.2010 39.23 Haushaltssatzung der Stadt Erftstadt für das Haushaltsjahr 2010 mit ihren Anlagen (Drs.Nr. 175/2010) Haushaltsatzung der Stadt Erftstadt für das Haushaltsjahr 2010 Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666) geändert durch Gesetz vom 09. Oktober 2007 (GV.NRW. S. 380) beschließt der Rat der Stadt Erftstadt folgende Haushaltssatzung §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Erftstadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit Gesamtbetrag der Erträge auf Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 75.152.569 EUR 86.448.790 EUR im Finanzplan mit Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 73.477.012 EUR Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 85.762.075 EUR Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf .403.545 EUR Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit Auf .187.078 EUR festgesetzt. §2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit erforderlich ist, wird auf 0 EUR festgesetzt. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf festgesetzt. 0 EUR §4 Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf 7.064.712 EUR die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf 4.231.509 EUR festgesetzt. §5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung In Anspruch genommen werden dürfen, wird auf festgesetzt. 35.000.000 EUR §6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2010 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 240 v. H. 400 v. H. 2. 420 v. H. Gewerbesteuer auf Beschluss der Sitzung des Rates vom 25.03.2010 1. Seite 2 §7 Soweit im Stellenplan der Vermerk „künftig wegfallend“ (kw) angebracht ist, dürfen freiwerdende 28 Ja-Stimme(n), 21 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Rates vom 25.03.2010 Seite 3